Kinder- und Jugendpreis: Bis zum 31. Januar 2025 bewerben!

Jetzt mitmachen und bewerben beim Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes

Ab sofort sind Bewerbungen um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Langjähriger Partner ist der Europa-Park in Rust.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2025

Im Juni laden Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, sowie das Deutsche Kinderhilfswerk alle Beteiligten zu einer feierlichen Preisverleihung in Deutschlands größten Freizeitpark ein. Neben der Bekanntgabe der Gewinnerprojekte erwartet die Teilnehmenden dort ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten, die das Engagement der Kinder und Jugendlichen wertschätzen.

„Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer aus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist. Kinder und Jugendliche, die sich selbst als aktiv gestaltend erfahren, beteiligen sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zum Start der Bewerbungsphase.

„Das Engagement von Kindern und Jugendlichen ist von großer Bedeutung – sowohl für unser heutiges gesellschaftliches Miteinander als auch für die Zukunft. Deshalb ermutige ich alle jungen Menschen, die sich aktiv und nachhaltig für das Gemeinwesen einsetzen, dazu, sich zu bewerben. Es liegt mir sehr am Herzen, diesen vorbildlichen Einsatz zu fördern und zu würdigen. Ich bin jedes Jahr beeindruckt von den bemerkenswerten und zukunftsweisenden Projekten, die eingereicht werden“, sagt Miriam Mack.

Sie ist seit 2015 Patin für verschiedene Aktionen und macht sich vor allem für die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie gegen Kinderarmut in Deutschland stark.

Kinder im Mittelpunkt

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine hohe Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Fragen, die sie selbst betreffen. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt mit dem Preis Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich wertgeschätzt und lernen Demokratie. Zudem werden die Projekte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung in besonderer Weise öffentlich gewürdigt.

Für Solidarität, Engagement und Kultur

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Online bewerben

Die Bewerbung erfolgt online unter www.dkhw.de/dkjphttp://www.dkhw.de/dkjp. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Zusätzlich wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG Deutsches Kinderhilfswerk e.V.




DKHW: Studie zeigt Mängel bei Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche

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Kinderhilfswerk fordert Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche auf allen föderalen Ebenen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder. Dazu zählen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Verankerung von Kinderrechten und damit einhergehend von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer, der Ausbau bestehender Beteiligungsrechte in Fachgesetzen sowie der flächendeckende Ausbau von beteiligungsfördernden Strukturen. Auch die Einsetzung von Kinder- und Jugendbeauftragten, die Einrichtung von Fach- und Servicestellen der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Ausbau unmittelbarer Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu forcieren. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates, die heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt den aktuellen Stand zur Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie bestehende Leerstellen und Handlungsbedarfe auf.

Beim Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen nach wie vor dicke Bretter gebohrt werden

„Es muss endlich gelingen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert

„Gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher viel zu selten die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun und sich aktiv in Vorhaben einzubringen, so dass ihre Perspektive oftmals keine Beachtung findet. Das muss sich ändern„“, so Hofmann weiter.

„Sowohl der Bund als auch die Bundesländer und die Kommunen sind aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Zudem sollte die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen geprüft werden, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für junge Menschen unabdingbar. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss endlich bundesweit in den Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen verbindlich festgeschrieben werden, Beteiligungskonzepte für Kommunen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen müssen zum Standard werden. Zudem braucht es auch eine lebendige Beteiligungskultur von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen. Und schließlich gehört eine Absenkung des Wahlalters weiter auf die Tagesordnungen in Bund und Ländern„“, sagt Holger Hofmann.

Studie: Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention

Mit der Studie hat das Deutsche Kinderhilfswerk erstmals für Deutschland eine Analyse der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) durchgeführt. Das CPAT wurde vom Europarat entwickelt, um seinen Mitgliedsstaaten ein Werkzeug an die Hand zu geben, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu messen. Auf der Basis von zehn Indikatoren legt das CPAT den Blick auf sehr verschiedene Regelungsbereiche, bei denen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielt, oder die dazu beitragen, geltendes Recht umzusetzen.

Daher umfasst die Analyse sowohl Struktur- als auch Prozessindikatoren. Diese legen zum einen die Grundlage für gelingende Beteiligung, also die Strukturen, oder sie zielen auf Maßnahmen (Prozesse) ab, die Beteiligung fördern. Damit bietet die Studie einen umfassenden Überblick zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Die Ergebnisse basieren auf Recherchen, Gesetzesanalysen, breit angelegten Abfragen unter Ministerien, der Auswertung vorhandener Daten sowie qualitativen Interviews mit verschiedenen Stakeholdern sowie Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen zu einzelnen Themenbereichen.

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Die Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ wurde im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt. Mehr Informationen unter www.dkhw.de/cpat-bericht. Dort kann die gesamte Studie auch kostenfrei heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk




EGMR stärkt Kinderrecht auf gesunde Umwelt

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Der Europäische Gerichtshof wirft Deutschland die Missachtung des Menschenrechts auf genügenden Klimaschutz vor

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt. Die Richterinnen und Richter bestätigen, dass Staaten gegen Menschrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Der Menschenrechtsbeschwerde der Schweizer Klimaseniorinnen wurde stattgegeben. Die Entscheidung des EGMR kann auch für Deutschland Konsequenzen haben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt derzeit neun Jugendliche und junge Erwachsene, die vor dem EGMR auf ähnliche Weise gegen die Bundesregierung und für ambitionierteren Klimaschutz klagen. Der Gerichtshof hatte die Entscheidung in diesem Verfahren so lange ruhend gestellt bis über das Verfahren der Schweizer Klimaseniorinnen entschieden ist.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Der Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen ist ein wegweisender Durchbruch für den Klimaschutz. Und er zeigt, dass auch unsere im Oktober 2022 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg hat. Denn nach wie vor gefährdet das ungenügende Klimaschutzgesetz die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Beschwerdeführenden und zukünftiger Generationen.

Stärkung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im Urteil des EGMR eine Stärkung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt. Auch wenn die Klage der sechs Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Portugal gegen 32 Staaten des Europarats aus formalen Gründen als nicht zulässig betrachtet wurde. Trotzdem wird das Urteil des Gerichts hinsichtlich der Schweizer „Klimaseniorinnen“ aus Sicht der Kinderrechtsorganisation positive Auswirkungen auf die Umwelt- und Klimapolitik der deutschen Bundesregierung haben müssen.

Das DKHW setzt sich für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein

Dafür braucht es auch eine gesunde Umwelt. Dass die Klage der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verwiesen und dort verhandelt wurde, zeigt deutlich auf, dass die Richterinnen und Richter auch dieser Klage besondere Bedeutung beimaßen. Das unterstreicht noch einmal nachdrücklich, dass die deutsche Bundesregierung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wesentlich umfangreicher als bisher in die nationale Gesetzgebung und das politische Handeln aufnehmen sollte.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor zwei Jahren einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt

Es stellte fest, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Die verfassungsrechtlich notwendige Reduktion von Treibhausgasen darf nicht länger in die Zukunft und damit einseitig zu Lasten junger Generationen hinausgezögert werden. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene, wenn sie Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Darauf muss die Politik insgesamt entschiedener als bisher reagieren. Und sie muss gemeinschaftlich agieren, trotz allem die Verantwortung in jedem Ressort anerkennen und den entsprechenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten.

Ein Großteil der Bevölkerung spricht sich dafür aus, dass der Staat mehr Geld für einen stärkeren Schutz von Umwelt und Klima ausgeben sollte

Der Kinderreport 2022 zeigt auf, dass 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und sogar 89 Prozent der Erwachsenen dieser Ansicht sind. Studien zeigen, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland aufgrund ihrer Wohnverhältnisse beispielweise stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gut situierten Haushalten. Damit hat Umweltschutz auch eine starke armutspolitische Komponente, die in der Stadt-, Verkehrs- und Freiflächenplanung berücksichtigt werden muss.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt. Die RichterInnen bestätigen, dass Staaten gegen Menschrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht darin eine Stärkung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte im vergangenen Jahr mit dem General Comment Nr. 26 ein Dokument verfasst, das den Regierungen Orientierung über den Zusammenhang von Kinderrechten, Umwelt und Klimawandel gibt und konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigt. Umweltzerstörung stellt demnach eine erhebliche Bedrohung der Kinderrechte dar. Deshalb ist es dem Deutschen Kinderhilfswerk ein besonderes Anliegen, junge Menschen in ihren Forderungen nach mehr Umweltschutz zu unterstützen.

(Eine Version für Kinder gibt es auf Englisch, Französisch und Spanisch)

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V




Denn jeder junge Mensch ist eine große Chance für die Zukunft der Gesellschaft

Motto des Weltkindertags am 20. September 2024: „Mit Kinderrechten in die Zukunft“

Der Weltkindertag am 20. September steht im Jahr 2024 unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern zum 70. Geburtstag dieses Tages, dass die Politik ihre Prioritäten verstärkt auf Kinder ausrichten muss. „Denn jeder junge Mensch ist eine große Chance für die Zukunft unserer Gesellschaft. Und es ist das Recht jedes Kindes, sich gut zu entwickeln und sein Leben gestalten zu können – ganz gleich, woher es kommt oder welchen Aufenthaltsstatus es hat“, heißt es in einer Erklärung von UNICEF Deutschland.

In Kinder zu investieren, sei gerade jetzt notwendig, um die großen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Gleichzeitig gälte es, die Kinder- und Menschenrechte als demokratische Gesellschaft gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung zu verteidigen.

Zuversicht und Ideen

„Wir brauchen Vielfalt und die Zuversicht und Ideen der jungen Generation, um unsere großen Zukunftsaufgaben als demokratische Gesellschaft zu meistern. Deshalb ist es gerade in einer Zeit großer Krisen und Herausforderungen so wichtig, sich entschlossen für jedes Kind und seine Rechte einzusetzen”, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Mit dem Motto des Weltkindertags im Jahr 2024 möchten wir das besonders unterstreichen.“

„Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Staat und Zivilgesellschaft müssen mehr dafür tun, dass sie stark und gleichberechtigt mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten können“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention. Die muss in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden.“

70 Jahre Weltkindertag

Rund um den Weltkindertag am 20. September 2024 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder, ihre Rechte und ihre Zukunft aufmerksam machen. 70 Jahre, nachdem der Weltkindertag eingeführt wurde, weisen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk mit dem Motto 2024 darauf hin, dass die Interessen und Rechte der Kinder auch heute richtungweisend für politische Entscheidungen der Gegenwart und Zukunft sein müssen.

Diskriminierung und Hass in jeglicher Form dürfen keinen Platz in der Gesellschaft haben. Die Zusagen im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag für die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden – dazu gehören beispielsweise die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen für jedes Kind, unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern und die Absicherung kindgerechter Lebensbedingungen für geflüchtete Kinder. Zudem fordern UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk von Bund und Ländern nachdrücklich die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten am 20. September gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Niklas Klütsch/UNICEF Deutschland




Ein ganzer Monat „Kinderrechte-Spezial“ auf kindersache.de

Zum Weltkindertag am 20. September 2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag am 20. September digital mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Ab sofort dreht sich auf www.kindersache.de/weltkindertag im gesamten Monat September alles um die Themen Zukunft und Mitbestimmung. Dabei können die Kinder auf kindersache.de mehr über ihre Rechte erfahren, thematische Unterhaltungsangebote wahrnehmen oder selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die sich an der Lebenswelt von Kindern orientieren, um Kinderrechte nicht nur abstrakt zu erklären, sondern erlebbar zu machen.

Schwerpunktthema im September: Thema Zukunft

Inhaltlicher Schwerpunkt dieses „Monats der Kinderrechte“ ist das Thema Zukunft, und dabei insbesondere das Erreichen der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals – SDGs“). Denn diese sind in Gefahr – und damit auch die Verwirklichung der Kinderrechte. Denn jedes der in der Agenda 2030 verankerten Ziele hat eine zentrale Bedeutung für Kinder und ihr Wohl. Bereits vor der COVID-19-Pandemie zeichnete sich ab, dass die bisherigen Fortschritte nicht ausreichen, um die Agenda 2030 zu verwirklichen. Die Folgen von Konflikten – insbesondere die gravierenden Auswirkungen des Ukraine-Krieges –, von Klimawandel, Pandemie sowie der Wirtschafts- und Energiekrise gefährden das Erreichen der SDGs nun zusätzlich. Und sie bedrohen die Entwicklungschancen zahlreicher Kinder und Jugendlicher weltweit und in Deutschland.

Kinder in Deutschland erleben die Auswirkungen des Klimawandels

So erleben auch die Kinder in Deutschland die Auswirkungen des Klimawandels direkt in ihrem Lebensumfeld. Sie sehen, wie ihre Kinderrechte auf ein gesundes Aufwachsen und eine lebenswerte Zukunft missachtet werden, obwohl ihnen nach der UN-Kinderrechtskonvention ein besonderer Schutz zusteht. Das schürt Ängste und wirft viele Fragen bei Kindern auf: Sie wollen wissen, inwiefern der Klimawandel sie selbst und ihre Zukunft betrifft, wie sich Schule und Bildung verändern müssen, wie sie Geflüchteten helfen und wie sie sich für ihre Zukunft engagieren können.

Kinder können Neues über ihre Rechte lernen

In vielen interessanten Artikeln und spannenden Interviews mit Bildungsexpertinnen und -experten sowie Klimaaktivistinnen und -aktivisten können Kinder Neues über ihre Rechte lernen oder ihr Wissen vertiefen. In der Videoreihe „Kinder fragen – Expert*innen antworten“ erfahren sie, warum eigene Rechte für Kinder so wichtig sind und wie sie sich beschweren können. Dazu gibt es tolle Mitmach-Angebote wie eine Umfrage zur Schule der Zukunft, eine Postkartenaktion, mit der Kinder auf ihre Kinderrechte aufmerksam machen können sowie vielfältige und nachhaltige Basteltipps. Zudem können Kinder tolle Teilhabe-Projekte von anderen Kindern und Jugendlichen kennenlernen oder der kindersache-Community erzählen, was sie tun würden, wenn sie Chefin oder Chef von Deutschland wären.

Kinderrechtsorganisation nimmt Vernachlässigung der Belange junger Menschen wahr

„Als Kinderrechtsorganisation müssen wir insbesondere in der politischen Debatte in Deutschland eine geradezu sträfliche Vernachlässigung der Belange junger Menschen wahrnehmen. Kinderinteressen werden systematisch ausgeblendet, obwohl sie als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns gehören. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen deswegen endlich konsequent aufgegriffen werden. Dazu möchten wir mit unserem ‚Kinderrechte-Spezial‘ auf kindersache.de beitragen. Alle Kinder und Jugendlichen können so beim Weltkindertag mitfeiern, egal, wo sie gerade sind, und das den ganzen September hindurch“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

DKHW und UNICEF Deutschland fordern stärkeres politisches Engagement für eine lebenswerte Zukunft

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“ fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland ein stärkeres politisches Engagement für eine gerechte und lebenswerte Zukunft junger Menschen und ermutigen die Bundesregierung, sich weiter für die Umsetzung der SDGs stark zu machen. Zur Halbzeit bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung appellieren die beiden Organisationen, das globale Versprechen einzuhalten, kein Kind zurückzulassen.

Aus Sicht der Organisationen muss die Politik Kinder sowie ihre Rechte dabei mehr als bisher in den Mittelpunkt stellen und vor allem Mädchen und Jungen stärken, die strukturell benachteiligt sind, wie Kinder in ärmeren Haushalten, geflüchtete und migrierte Kinder oder auch Kinder mit Behinderung. Einen wichtigen Beitrag dazu können unter anderem die Einführung der geplanten Kindergrundsicherung, der Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ und die Umsetzung der feministischen Entwicklungs- und Außenpolitik leisten. Um langfristig stabile und zukunftsfähige Gesellschaften zu entwickeln, sollten zudem alle Kinder von klein auf beteiligt und darin bestärkt werden, ihre Meinung zu Gehör zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.




Familienrecht – Kindgerecht! Ein Podcast von DKHW und DIMR

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Mit kinderrechtsbasierten Kriterien familiengerichtliche Verfahren anders gestalten

Wie können Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in familiengerichtlichen Verfahren garantiert werden? Was ist eine kindgerechte Anhörung? Warum sollten die am Verfahren beteiligten Akteurinnen kooperieren und wie kann ein Kind über seine Rechte bedarfsgerecht informiert werden? Welche Vorgaben gibt es in Bezug auf die Qualifikation und Fortbildung von Richterinnen? Wie weit sind wir in Deutschland bei der Umsetzung einer kindgerechten Justiz gekommen?

Diese und andere Fragen werden in der neuen Podcast-Reihe “Familienrecht-Kindgerecht!” des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) und des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) besprochen.

In sieben Folgen stellt die Podcasterin Ella Daum kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren vor. Dazu lässt sie in jeder Folge verschiedene Expert*innen zu Wort kommen. Diese geben einen Einblick in ihren Berufsalltag und erläutern, wie die Umsetzung einer kindgerechten Justiz hierzulande gut funktionieren kann. Die kinderrechtsbasierten Kriterien haben DKHW und DIMR auf Grundlage der UN-KRK und der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz erarbeitet.

Das DKHW und das DIMR setzen sich für ein Justizsystem ein, das die wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gewährt. Und welches das Kindeswohl (Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK) und die Beteiligung von Kindern (Artikel 12 UN-KRK) bei der Ausgestaltung von Verfahren in den Mittelpunkt stellt.

Das Pilotprojekt “Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren” hat gezeigt, dass die Anwendung von Kriterien als unverbindliche Handlungsempfehlungen Verfahrensbeteiligte dabei unterstützen können, Verfahren kindgerechter auszugestalten. Ziel des Podcast ist es die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt sowie die Kriterien selbst flächendeckend bekannt zu machen und für ihre Anwendung zu werben. Er soll dazu beitragen, dass Verfahrensbeteiligte die „Kinderrechte im Ohr“ haben.

Der Podcast „Familienrecht – Kindgerecht!“ ist auf Spotify Familienrecht – Kindgerecht! | Podcast on Spotify und der DKHW-Webseite www.dkhw.de/podcast-familienrecht-kindgerecht kostenlos zu hören. 

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk / Deutsches Institut für Menschenrechte




Kindgerechte Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen schaffen

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Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund und Länder, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern

Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind Kinderrechte im Grundgesetz ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

Bundestag und Bundesrat müssen mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen

„Es muss rechtlich normiert werden, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist. Dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte. Diese sollen unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bei der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen war immer wieder zu hören, dass die Vernachlässigung der Kinderinteressen ein Fehler war

Das kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes am besten mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz bewerkstelligt werden. Bereits seit vielen Jahren gibt es auf Bundesebene eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht.

„Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Vernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal. Der Gesetzgebungsprozess dazu muss baldmöglichst starten, damit das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages umgesetzt werden kann. Denkbar wäre dafür auch, dass die Bundesländer jetzt einen Anstoß geben, damit der Prozess in Schwung kommt“, so Lütkes weiter.

Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen nicht außer Acht gelassen werden

Schließlich entspricht eine starke Subjektstellung von Kindern einem veränderten gesellschaftlichen Verständnis. Dieses sollte sich auch im Grundgesetz niederschlagen, das in den letzten Jahrzehnten unzählige Male an aktuelle Bedingungen angepasst wurde. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes könnten Kinderrechte die Anwendung sämtlichen Rechts prägen.

„Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken. Und es würde die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen. Denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Anne Lütkes.

Ein im Auftrag des DKHW erstelltes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen.

Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung. Die Kinderrechte müssten durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. So sei eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/  heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung DKHW




Inklusion: kaum Engagement seitens der Politik

Bildungsgewerkschaft GEW zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt den Bund, mehr Verantwortung für die Inklusion in der Bildung zu übernehmen. „Statt immer nur auf die Verantwortung der Bundesländer zu verweisen und diesen Flickenteppich zu dulden, schlagen wir vor, eine Enquete-Kommission des Bundestags einzurichten. Diese soll Ziele und Wege für eine menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeiten“, sagte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied Schule, mit Blick auf den heutigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung. „Die schulische Inklusion ist ins Stocken geraten, in einigen Bundesländern sogar rückläufig. 14 Jahre nach der Ratifizierung der UN-BRK durch die Bundesregierung kann man das nur als skandalös bezeichnen.“

Mangel an Zielsetzungen, Maßnahmen, politischer Steuerung, politischem Willen, konkreten Erkenntnissen und Ressourcen

„Wir brauchen einen Pakt für Inklusion!“ appellierte Bensinger-Stolze an die Politik. Sie griff damit einen Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte von Ende 2022 auf. In seinem jüngsten Menschenrechtsbericht zu Deutschland hatte das Institut eine länderübergreifende Gesamtstrategie angemahnt und entsprechende Grundgesetzänderungen sowie einen Bildungsstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern gefordert. „Es mangelt an Zielsetzungen, überprüfbaren Maßnahmen, politischer Steuerung, politischem Willen, konkreten Erkenntnissen und vor allem an Ressourcen für Inklusion. Das muss ein Ende haben, wenn wir uns international nicht weiterhin blamieren wollen“, betonte das GEW-Vorstandsmitglied.

Deutschland verstößt gegen Artikel 24 der UN-Konvention

„Deutschland verstößt als Vertragsstaat gegen Artikel 24 der UN-Konvention, mit dem sich die Staaten auf ein Monitoring und eine entsprechende Datenerhebung verpflichtet haben. Aber auch insgesamt kommt eine Reihe von Bundesländern der völkerrechtlichen Verpflichtung, das Schulwesen inklusiver zu gestalten, nicht oder nur unzureichend nach. Dabei gibt es positive Beispiele wie die Stadtstaaten oder Schleswig-Holstein, die zeigen, in welche Richtung es gehen kann – auch wenn es selbst hier noch Luft nach oben gibt“, unterstrich Bensinger-Stolze. Die Exklusionsquote, also der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die weiterhin auf Sonderschulen gehen müssen, sei im Bundesdurchschnitt kaum gesunken, in manchen steige er sogar. Auch das Elternwahlrecht der Schulform für die Kinder führe nicht dazu, Inklusion zu fördern, sondern zementiere das Sonderschulwesen eher. „Ein echtes Wahlrecht setzt die gleichwertige Ausstattung von allgemeiner Schule und Sonderschule voraus. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Bildungschancen zu erreichen, setzt bundesweite Kriterien und eine Gesamtstrategie voraus“, sagte Bensinger-Stolze.

Das allgemeine Schulsystem muss transformiert werden

„Die Zahl der Sonderschulen zu reduzieren, ist das eine. Andererseits muss aber auch das allgemeine Schulsystem so transformiert werden, dass sich inklusive Bildung barrierefrei und diskriminierungsfrei entwickeln kann. Denn eins ist klar: Das gegliederte Schulsystem mit der frühen Selektion der Kinder auf verschiedenwertige Schulformen ist eine der hartnäckigsten Barrieren für die Inklusion“, hob die Gewerkschafterin hervor. Alle Schulen müssten sich zu Lernorten weiterentwickeln, in denen alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Unterschiedlichkeit willkommen sind und individuell gefördert werden. Positive bundespolitische Akzente wie das Startchancenprogramm der Bundesregierung für benachteiligte Schulen müssten konzeptionell und steuerungspolitisch viel stärker mit diesen Dimensionen der Schulentwicklung verknüpft werden, um nicht als „sozialer Notnagel“ zu enden.

Quelle: Pressemitteilung GEW