Familienrecht – Kindgerecht! Ein Podcast von DKHW und DIMR

familienrecht

Mit kinderrechtsbasierten Kriterien familiengerichtliche Verfahren anders gestalten

Wie können Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in familiengerichtlichen Verfahren garantiert werden? Was ist eine kindgerechte Anhörung? Warum sollten die am Verfahren beteiligten Akteurinnen kooperieren und wie kann ein Kind über seine Rechte bedarfsgerecht informiert werden? Welche Vorgaben gibt es in Bezug auf die Qualifikation und Fortbildung von Richterinnen? Wie weit sind wir in Deutschland bei der Umsetzung einer kindgerechten Justiz gekommen?

Diese und andere Fragen werden in der neuen Podcast-Reihe “Familienrecht-Kindgerecht!” des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) und des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) besprochen.

In sieben Folgen stellt die Podcasterin Ella Daum kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren vor. Dazu lässt sie in jeder Folge verschiedene Expert*innen zu Wort kommen. Diese geben einen Einblick in ihren Berufsalltag und erläutern, wie die Umsetzung einer kindgerechten Justiz hierzulande gut funktionieren kann. Die kinderrechtsbasierten Kriterien haben DKHW und DIMR auf Grundlage der UN-KRK und der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz erarbeitet.

Das DKHW und das DIMR setzen sich für ein Justizsystem ein, das die wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gewährt. Und welches das Kindeswohl (Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK) und die Beteiligung von Kindern (Artikel 12 UN-KRK) bei der Ausgestaltung von Verfahren in den Mittelpunkt stellt.

Das Pilotprojekt “Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren” hat gezeigt, dass die Anwendung von Kriterien als unverbindliche Handlungsempfehlungen Verfahrensbeteiligte dabei unterstützen können, Verfahren kindgerechter auszugestalten. Ziel des Podcast ist es die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt sowie die Kriterien selbst flächendeckend bekannt zu machen und für ihre Anwendung zu werben. Er soll dazu beitragen, dass Verfahrensbeteiligte die „Kinderrechte im Ohr“ haben.

Der Podcast „Familienrecht – Kindgerecht!“ ist auf Spotify Familienrecht – Kindgerecht! | Podcast on Spotify und der DKHW-Webseite www.dkhw.de/podcast-familienrecht-kindgerecht kostenlos zu hören. 

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk / Deutsches Institut für Menschenrechte




Kindgerechte Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen schaffen

kinderrechte

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund und Länder, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern

Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind Kinderrechte im Grundgesetz ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

Bundestag und Bundesrat müssen mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen

„Es muss rechtlich normiert werden, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist. Dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte. Diese sollen unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bei der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen war immer wieder zu hören, dass die Vernachlässigung der Kinderinteressen ein Fehler war

Das kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes am besten mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz bewerkstelligt werden. Bereits seit vielen Jahren gibt es auf Bundesebene eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht.

„Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Vernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal. Der Gesetzgebungsprozess dazu muss baldmöglichst starten, damit das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages umgesetzt werden kann. Denkbar wäre dafür auch, dass die Bundesländer jetzt einen Anstoß geben, damit der Prozess in Schwung kommt“, so Lütkes weiter.

Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen nicht außer Acht gelassen werden

Schließlich entspricht eine starke Subjektstellung von Kindern einem veränderten gesellschaftlichen Verständnis. Dieses sollte sich auch im Grundgesetz niederschlagen, das in den letzten Jahrzehnten unzählige Male an aktuelle Bedingungen angepasst wurde. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes könnten Kinderrechte die Anwendung sämtlichen Rechts prägen.

„Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken. Und es würde die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen. Denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Anne Lütkes.

Ein im Auftrag des DKHW erstelltes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen.

Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung. Die Kinderrechte müssten durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. So sei eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/  heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung DKHW




Inklusion: kaum Engagement seitens der Politik

Bildungsgewerkschaft GEW zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt den Bund, mehr Verantwortung für die Inklusion in der Bildung zu übernehmen. „Statt immer nur auf die Verantwortung der Bundesländer zu verweisen und diesen Flickenteppich zu dulden, schlagen wir vor, eine Enquete-Kommission des Bundestags einzurichten. Diese soll Ziele und Wege für eine menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeiten“, sagte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied Schule, mit Blick auf den heutigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung. „Die schulische Inklusion ist ins Stocken geraten, in einigen Bundesländern sogar rückläufig. 14 Jahre nach der Ratifizierung der UN-BRK durch die Bundesregierung kann man das nur als skandalös bezeichnen.“

Mangel an Zielsetzungen, Maßnahmen, politischer Steuerung, politischem Willen, konkreten Erkenntnissen und Ressourcen

„Wir brauchen einen Pakt für Inklusion!“ appellierte Bensinger-Stolze an die Politik. Sie griff damit einen Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte von Ende 2022 auf. In seinem jüngsten Menschenrechtsbericht zu Deutschland hatte das Institut eine länderübergreifende Gesamtstrategie angemahnt und entsprechende Grundgesetzänderungen sowie einen Bildungsstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern gefordert. „Es mangelt an Zielsetzungen, überprüfbaren Maßnahmen, politischer Steuerung, politischem Willen, konkreten Erkenntnissen und vor allem an Ressourcen für Inklusion. Das muss ein Ende haben, wenn wir uns international nicht weiterhin blamieren wollen“, betonte das GEW-Vorstandsmitglied.

Deutschland verstößt gegen Artikel 24 der UN-Konvention

„Deutschland verstößt als Vertragsstaat gegen Artikel 24 der UN-Konvention, mit dem sich die Staaten auf ein Monitoring und eine entsprechende Datenerhebung verpflichtet haben. Aber auch insgesamt kommt eine Reihe von Bundesländern der völkerrechtlichen Verpflichtung, das Schulwesen inklusiver zu gestalten, nicht oder nur unzureichend nach. Dabei gibt es positive Beispiele wie die Stadtstaaten oder Schleswig-Holstein, die zeigen, in welche Richtung es gehen kann – auch wenn es selbst hier noch Luft nach oben gibt“, unterstrich Bensinger-Stolze. Die Exklusionsquote, also der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die weiterhin auf Sonderschulen gehen müssen, sei im Bundesdurchschnitt kaum gesunken, in manchen steige er sogar. Auch das Elternwahlrecht der Schulform für die Kinder führe nicht dazu, Inklusion zu fördern, sondern zementiere das Sonderschulwesen eher. „Ein echtes Wahlrecht setzt die gleichwertige Ausstattung von allgemeiner Schule und Sonderschule voraus. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Bildungschancen zu erreichen, setzt bundesweite Kriterien und eine Gesamtstrategie voraus“, sagte Bensinger-Stolze.

Das allgemeine Schulsystem muss transformiert werden

„Die Zahl der Sonderschulen zu reduzieren, ist das eine. Andererseits muss aber auch das allgemeine Schulsystem so transformiert werden, dass sich inklusive Bildung barrierefrei und diskriminierungsfrei entwickeln kann. Denn eins ist klar: Das gegliederte Schulsystem mit der frühen Selektion der Kinder auf verschiedenwertige Schulformen ist eine der hartnäckigsten Barrieren für die Inklusion“, hob die Gewerkschafterin hervor. Alle Schulen müssten sich zu Lernorten weiterentwickeln, in denen alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Unterschiedlichkeit willkommen sind und individuell gefördert werden. Positive bundespolitische Akzente wie das Startchancenprogramm der Bundesregierung für benachteiligte Schulen müssten konzeptionell und steuerungspolitisch viel stärker mit diesen Dimensionen der Schulentwicklung verknüpft werden, um nicht als „sozialer Notnagel“ zu enden.

Quelle: Pressemitteilung GEW




Gratis: PIXI-Buch zum Kinderrecht auf kulturelle Bildung

Deutsches Kinderhilfswerk und Musiker Sebastian Krumbiegel stellen gemeinsames Projekt vor

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eben in einer Kindertagesstätte in Berlin-Mitte gemeinsam mit dem Musiker und Botschafter des Deutschen Kinderhilfswerkes, Sebastian Krumbiegel („Die Prinzen“), das neue PIXI-Buch „Kunst ist für alle da!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Kinderrecht auf kulturelle Bildung. Es ist nach den PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut, Kinderrecht auf beide Eltern, Kinderrecht auf Privatsphäre und das Kinderrecht auf Information das siebte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Insgesamt haben die sieben PIXI-Bücher inzwischen eine Auflage von rund 500.000 Exemplaren erreicht.

„Wir können mit kultureller Bildung nicht früh genug anfangen“

„Als Botschafter des Deutschen Kinderhilfswerkes möchte ich mich vor allem um Kinderrechte kümmern. Das Recht, als Kind Nein sagen zu dürfen, wenn du irgendwas nicht willst, wenn dir irgendwas nicht passt, aber eben auch das Recht auf Bildung, auch auf kulturelle Bildung. Deshalb freue ich mich wahnsinnig, dass wir das mit unserer PIXI-Reihe thematisieren, dass durch diese kleinen Bücher für kleine Menschen Kinderechte schon für die jüngsten unter uns erfahrbar werden. Wir können mit kultureller Bildung nicht früh genug anfangen, denn Kultur kann und wird der Kitt für den viel beschworenen gesellschaftlichen Zusammenhalt sein. Gerade in einer Zeit, in der viel vom Auseinanderdriften unserer Gesellschaft die Rede ist, ist das wohl wichtiger denn je“, sagt Sebastian Krumbiegel, Musiker und Botschafter des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinderrechte noch immer zu wenig bekannt

„Leider sind die Kinderrechte auch mehr als 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch viel zu wenig bekannt. Unsere PIXI-Buchreihe ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf kulturelle Bildung muss für alle Kinder gleichermaßen und unabhängig von sozioökonomischen Voraussetzungen umgesetzt werden. Kultur schafft wichtige Potenziale für die Persönlichkeitsentwicklung und ganz neue Bereiche, in denen Kinder aktiv werden können. Deswegen steht die kulturelle Bildung im Mittelpunkt unseres neuen PIXI-Buches“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ohne Digitale Medien geht auch beim DKHW nicht

Die Geschichten der Kinderrechte-PIXI-Reihe des Deutschen Kinderhilfswerkes drehen sich um eine Gruppe befreundeter Kitakinder, die die Herausforderungen in ihrem Alltag selbstbestimmt und kreativ lösen. In jedem Buch steht ein anderes Kind im Mittelpunkt. Dieses Mal ist Nesrin die Hauptfigur. Nesrin entdeckt auf einem Plakat eine interessante Ausstellung in einem Museum, die jedoch nur für Erwachsene zugänglich ist. Die Kinder machen daraufhin einen Ausflug in das Atelier der Künstlerin Thea und gestalten eigene Kunstwerke. Mit diesen Kunstwerken planen und gestalten sie dann selbst eine Ausstellung, in deren Vorbereitung auch die Nutzung digitaler Medien durch die Kinder ein wichtiger Bestandteil ist. Ganz am Ende der Geschichte erleben die Kinder noch eine unerwartete Überraschung.

Selbstverständlicher Umgang mit Inklusion

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der selbstverständliche Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich unterschwellig wie ein roter Faden durch die Geschichten zieht. Die Figuren im Buch, die Zeichnungen und die verwendete Sprache sind bewusst so gewählt, dass Diversität als Normalität im Alltag wahrgenommen wird. So leben die Hauptfiguren in unterschiedlichsten Familienkonstellationen, haben verschiedene Ausgangssituationen und Lebenswelten. Über das Begleitmaterial „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 7“, das zusammen mit dem PIXI-Buch bestellt werden kann, erhalten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen Leitfaden und Praxisübungen. Dieser unterstützt sie darin, das Kinderrecht auf kulturelle Bildung, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kita-Kindern zu thematisieren.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können Kitas kostenfrei gegen Versandgebühren Kita-Pakete inkl. Begleitheft für pädagogische Fachkräfte à 15 oder 30 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop.

Das Pixi-Buch finden Sie unter folgendem Link: https://shop.dkhw.de/de/kinderrechte-artikel/236-fur-kitas-pixi-kunst-ist-fur-alle-da-das-kita-paket-klein15.html. Das große Kita-Paket finden Sie hier: https://shop.dkhw.de/de/kinderrechte-artikel/237-fur-kitas-pixi-kunst-ist-fur-alle-da-das-kita-paket-gross30.html. Hier können sie es dann auch bestellen. Das kleine Kita-Paket enthält 15 Hefte und das große 30 Hefte.




Petition „Kitas müssen die Rechte der Kinder schützen!“ mitzeichnen

Die Deutsche Liga für das Kind fordert zur Unterzeichnung der Petition auf

Im Jahr 2000 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt: „Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (§ 1631 Abs. 2 BGB). Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. In Kitas erleben Kinder unterschiedliche Formen von Alltagsgewalt: Zum Beispiel Zwang, etwa wenn sie etwas kosten oder aufessen sollen. Wenn sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn sie beschämt oder bestraft werden. Auch Schimpfen, Anschreien oder grob am Arm packen ist übergriffig.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Oftmals sind die betroffenen Fachkräfte einfach überlastet und reagieren in einem Moment falsch. Einigen fehlt es an der notwendigen Qualifikation, während wenige einfach fehl am Platz sind.

Die zentralen Forderungen der Petition sind:

  1. Kitas brauchen mehr und gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Sie benötigen mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung, für Reflexion, Teamsitzungen und Weiterbildung. Der Betreuungsschlüssel ist deutlich zu verbessern.
  2. Gewalt darf im Alltag von Kitas nicht vorkommen. Fehlverhalten muss klarer definiert werden. Kinderrechtsbasiertes pädagogisches Handeln muss vorrangig Gegenstand von Personal- und Teamentwicklung sein. Die Aus- und Fortbildung von pädagogischen Fachkräften zu Beteiligungs- und Schutzrechten von Kindern muss unmittelbar verbessert und ausgeweitet werden.
  3. Kinder müssen sich wirksam beschweren können, ebenso ihre Eltern. Dafür sind die gesetzlich geforderten Beschwerdemöglichkeiten in Kitas sowie die unabhängigen Ombudsstellen endlich systematisch einzurichten.
  4. Wir brauchen mehr Wissen darüber, wie die Beteiligungs- und Schutzrechte von Kindern in Kitas, Kindertagespflegestellen und Horten tatsächlich verwirklicht werden, und wie das die Kinder sehen. Nur so können wirksame Möglichkeiten der Intervention und Prävention entwickelt werden. Dafür brauchen wir mehr Monitoring und mehr Forschung.

BiKA Studie

Die BiKA-Studie („Beteiligung von Kindern im Kita-Alltag“, 2018 – 2020) hat in Krippengruppen mit Hilfe von Videografie untersucht, wie die Beteiligungsrechte der Jüngsten im Alltag umgesetzt werden: Link zur Studie: Pina Institut. Nach Ergebnissen der Studie kommt es beispielsweise in knapp der Hälfte der untersuchten Krippengruppen beim Mittagessen zu grenzüberschreitendem Körperkontakt gegenüber Kindern. In genauso vielen Essenssituationen können nicht alle Kinder selbst entscheiden, wie viel sie essen oder trinken möchten. Ebenfalls in knapp jeder zweiten beobachteten Essenssituation sind Bewegungseinschränkungen von Kindern zu beobachten. Das kann so nicht bleiben! 

Grenzüberschreitungen auch im Kitaalltag

Kitas sind gut für Kinder, wenn die Kitas gut sind. Wir wissen aber, dass auch Grenzüberschreitungen zum alltäglichen Kitaleben von Kindern gehören. Die Deutsche Liga für das Kind solidarisiert sich mit den Kindern und fühlt sich verpflichtet, die Gelegenheit der öffentlichen Aufmerksamkeit zu nutzen, um für den Schutz der Rechte von Kindern einzutreten und pädagogische Fachkräfte zu stärken. 

Die Petition kann unter folgendem Link mitgezeichnet werden:

https://www.openpetition.de/petition/online/kitas-muessen-die-rechte-der-kinder-schuetzen

Quelle: Online-Petition des ISTA – Institut für den Situationsansatz an der Internationalen Akademie Berlin gGmbH




Dieses Portal bietet reichhaltiges Material zu Kinderrechten

Auf dem Kinderrechte-Portal finden sich zahlreiche einschlägige Broschüren, Podcasts, Spiele und Unterrichtmaterialien

Zwar kennen immer mehr Menschen die Kinderrechte, dennoch geht der Prozess sehr langsam voran. Erst jüngst hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Politik auf allen Ebenen dazu aufgefordert, die Kinderrechte in Deutschland bekannt zu machen. Einen guten Beitrag kann in allen deutschsprachigen Ländern das Kinderrechte-Portal leisten. Dabei handelt es sich um eine stetig wachsende Sammlung an empfehlenswerten Materialien zur Kinderrechtebildung. Sie umfasst viele Themenfelder. Gerade für pädagogische Fachkräfte kann es schwierig sein, das richtige Material für den entsprechenden Bildungsbereich mit einer passenden Medienart zu finden. Das Kinderrechte-Portal bündelt das bestehende diverse Angebot der vielen Mitglieder des Netzwerks Kinderrechte auf einer Plattform und ermöglicht es, Material zu sichten, zu filtern und zu sortieren.

Kinder haben ein Recht darauf, ihre Rechte zu kennen. Das Portal bietet Informationen und Material zu Kinderrechten von Umwelt bis Klimaschutz über Armut und soziale Sicherheit bis hin zu ganz grundlegendem Wissen zu Kinderrechten. Dabei wächst das Angebot an empfehlenswerten Materialien an. Broschüren, Podcasts, Spiele und komplett fertige Unterrichtmaterialien stehen hier zum Großteil für den kostenlosen Download oder zum Bestellen bereit. Zudem kann auch Material eingereicht werden, um es mit anderen Fachkräften zu teilen und so einen Beitrag zur Verbreitung und zum alltäglichen Umgang mit Kinderrechten zu leisten.

Link: https://kinderrechte-portal.de/

Quelle: Pressemitteilung der National Coalition Deutschland




Zukunft sichern und Kinderrechte stärken

Deutsches Kinderhilfswerk zum Jahrensauftakt

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) appelliert zum Jahresbeginn an Bund, Länder und Kommunen, in diesem Jahr die Kinderrechte endlich umfassend zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Derzeit brennt es an allen Ecken und Enden. In den Kitas, in den Schulen, bei der Versorgung von Kindern in Krankenhäusern und mit Medikamenten. Das alles ist das Ergebnis einer Politik, die Kinderinteressen über Jahre systematisch ausgeblendet hat und es vielfach noch immer tut. Deshalb gehören die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen endlich als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns. Dafür braucht es zuvorderst eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland gehören auf der politischen Agenda ganz nach oben, nicht allein im besten Interesse der Kinder und Jugendlichen selbst, sondern letztlich für nichts weniger als die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer gesamten Gesellschaft. Obwohl Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder beschworen wird, kommt der Kinder- und Jugendpolitik nach wie vor nicht der Stellenwert zu, den dieses Zukunftsthema verdient“, betont Thomas Krüger, Präsident des DKHW.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz kommt aus Sicht des DKHW besondere Bedeutung zu. „Deshalb brauchen wir zügig einen neuen Anlauf zur verfassungsmäßigen Verankerung der Kinderrechte, um eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder und Jugendliche positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken und auch zu einem Umdenken in der Verwaltung führen“, so Krüger weiter.

Das DKHW fordert die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, neben der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz weitere wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. „Wir müssen endlich das strukturelle Problem der Kinderarmut nachhaltig beseitigen. Viele Familien trifft die Inflation und die Energiekrise mit beispielloser Wucht. Sie geraten über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, sind finanziell schlicht am Ende. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Gerade Familien mit wenig Einkommen kann die Kindergrundsicherung dazu verhelfen ihre Kinder zu versorgen, ohne auf weitergehende staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Bis zu ihrer Einführung muss es deutlichere Aufschläge auf die Transfersysteme geben als bisher geplant“, so Krüger weiter.

Beteiligung von Kinder sollte selbstverständlich sein

„Zudem sollte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Hier kann das geplante Demokratiefördergesetz eine gute Grundlage bilden. Kinder dürfen nicht als eine Altersgruppe begriffen werden, die auf demokratische Mitwirkung im Erwachsenenalter vorbereitet wird, sondern die bereits als Kinder konstitutiver Teil der gesamtgesellschaftlichen demokratischen Praxis sind. Daher ist es im Feld der Demokratiearbeit unverzichtbar, demokratische Kompetenzen sowie ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird sowie alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, dieses aktiv mitzugestalten“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung DKHW




Zum internationalen Tag der Kinderrechte

Deutsches Kinderhilfswerk mahnt deutliche Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland an

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte deutliche Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland an. Zudem fordert die Kinderrechtsorganisation mehr Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um die Gesundheitschancen von Kindern vom sozialen Status zu entkoppeln. Darüber hinaus muss die Versorgungslage im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie dringend verbessert werden. Und auch bei der Gesundheitsversorgung von geflüchteten Kindern sieht das Deutsche Kinderhilfswerk weiteren Handlungsbedarf.

„Alle Kinder haben ein Recht auf gesundes Aufwachsen. Wir sehen mit Sorge, dass die Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sehr stark vom soziokulturellen Status des Elternhauses abhängig sind. Arme Kinder sind statistisch gesehen deutlich anfälliger für Übergewicht, haben eher motorische Entwicklungsprobleme, sind empfänglicher für Karies-Erkrankungen und stärker von psychischen Gesundheitsproblemen betroffen. Zudem neigen sie eher zu Verhaltensauffälligkeiten und Sprachstörungen. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die das Gesundheitsrisiko von Armut betroffener Kinder aktiv reduzieren. Wir brauchen Regelsätze, die eine gesunde Ernährung gerade von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Schulen und Kitas müssen zu Orten der Vermittlung eines ,gesunden Lebens‘ werden. Dabei geht es um die Themen Ernährung, Bewegung, Psychohygiene und der Umgang mit Belastungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Erst vor wenigen Wochen hatte der UN-Kinderrechtsausschuss bei der Frage der Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland „dringende Maßnahmen“ angemahnt. So zeigte sich der Ausschuss beispielsweise besorgt darüber, dass es einen Mangel an qualifizierten medizinischen Fachkräften gibt, die auf die pädiatrische Gesundheitsversorgung spezialisiert sind. Kritisiert wurde auch, dass asylsuchende Kinder, Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder ohne regulären Aufenthaltsstatus nur begrenzten Zugang zu Gesundheitsdiensten haben. Kritikpunkt war zudem das hohe Maß an somatischen Störungen, Essstörungen und anderen selbstschädigenden Verhaltensweisen unter Kindern. In diesem Zusammenhang wurde ein verstärkter Ausbau gemeindebasierter psychosozialer Dienste sowie Beratungs- und Präventionsarbeit in Schulen, Heimen und alternativen Betreuungseinrichtungen gefordert.