Dieses Portal bietet reichhaltiges Material zu Kinderrechten

Auf dem Kinderrechte-Portal finden sich zahlreiche einschlägige Broschüren, Podcasts, Spiele und Unterrichtmaterialien

Zwar kennen immer mehr Menschen die Kinderrechte, dennoch geht der Prozess sehr langsam voran. Erst jüngst hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Politik auf allen Ebenen dazu aufgefordert, die Kinderrechte in Deutschland bekannt zu machen. Einen guten Beitrag kann in allen deutschsprachigen Ländern das Kinderrechte-Portal leisten. Dabei handelt es sich um eine stetig wachsende Sammlung an empfehlenswerten Materialien zur Kinderrechtebildung. Sie umfasst viele Themenfelder. Gerade für pädagogische Fachkräfte kann es schwierig sein, das richtige Material für den entsprechenden Bildungsbereich mit einer passenden Medienart zu finden. Das Kinderrechte-Portal bündelt das bestehende diverse Angebot der vielen Mitglieder des Netzwerks Kinderrechte auf einer Plattform und ermöglicht es, Material zu sichten, zu filtern und zu sortieren.

Kinder haben ein Recht darauf, ihre Rechte zu kennen. Das Portal bietet Informationen und Material zu Kinderrechten von Umwelt bis Klimaschutz über Armut und soziale Sicherheit bis hin zu ganz grundlegendem Wissen zu Kinderrechten. Dabei wächst das Angebot an empfehlenswerten Materialien an. Broschüren, Podcasts, Spiele und komplett fertige Unterrichtmaterialien stehen hier zum Großteil für den kostenlosen Download oder zum Bestellen bereit. Zudem kann auch Material eingereicht werden, um es mit anderen Fachkräften zu teilen und so einen Beitrag zur Verbreitung und zum alltäglichen Umgang mit Kinderrechten zu leisten.

Link: https://kinderrechte-portal.de/

Quelle: Pressemitteilung der National Coalition Deutschland




Zukunft sichern und Kinderrechte stärken

Deutsches Kinderhilfswerk zum Jahrensauftakt

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) appelliert zum Jahresbeginn an Bund, Länder und Kommunen, in diesem Jahr die Kinderrechte endlich umfassend zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Derzeit brennt es an allen Ecken und Enden. In den Kitas, in den Schulen, bei der Versorgung von Kindern in Krankenhäusern und mit Medikamenten. Das alles ist das Ergebnis einer Politik, die Kinderinteressen über Jahre systematisch ausgeblendet hat und es vielfach noch immer tut. Deshalb gehören die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen endlich als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns. Dafür braucht es zuvorderst eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland gehören auf der politischen Agenda ganz nach oben, nicht allein im besten Interesse der Kinder und Jugendlichen selbst, sondern letztlich für nichts weniger als die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer gesamten Gesellschaft. Obwohl Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder beschworen wird, kommt der Kinder- und Jugendpolitik nach wie vor nicht der Stellenwert zu, den dieses Zukunftsthema verdient“, betont Thomas Krüger, Präsident des DKHW.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz kommt aus Sicht des DKHW besondere Bedeutung zu. „Deshalb brauchen wir zügig einen neuen Anlauf zur verfassungsmäßigen Verankerung der Kinderrechte, um eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder und Jugendliche positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken und auch zu einem Umdenken in der Verwaltung führen“, so Krüger weiter.

Das DKHW fordert die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, neben der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz weitere wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. „Wir müssen endlich das strukturelle Problem der Kinderarmut nachhaltig beseitigen. Viele Familien trifft die Inflation und die Energiekrise mit beispielloser Wucht. Sie geraten über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, sind finanziell schlicht am Ende. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Gerade Familien mit wenig Einkommen kann die Kindergrundsicherung dazu verhelfen ihre Kinder zu versorgen, ohne auf weitergehende staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Bis zu ihrer Einführung muss es deutlichere Aufschläge auf die Transfersysteme geben als bisher geplant“, so Krüger weiter.

Beteiligung von Kinder sollte selbstverständlich sein

„Zudem sollte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Hier kann das geplante Demokratiefördergesetz eine gute Grundlage bilden. Kinder dürfen nicht als eine Altersgruppe begriffen werden, die auf demokratische Mitwirkung im Erwachsenenalter vorbereitet wird, sondern die bereits als Kinder konstitutiver Teil der gesamtgesellschaftlichen demokratischen Praxis sind. Daher ist es im Feld der Demokratiearbeit unverzichtbar, demokratische Kompetenzen sowie ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird sowie alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, dieses aktiv mitzugestalten“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung DKHW




Zum internationalen Tag der Kinderrechte

Deutsches Kinderhilfswerk mahnt deutliche Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland an

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte deutliche Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland an. Zudem fordert die Kinderrechtsorganisation mehr Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um die Gesundheitschancen von Kindern vom sozialen Status zu entkoppeln. Darüber hinaus muss die Versorgungslage im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie dringend verbessert werden. Und auch bei der Gesundheitsversorgung von geflüchteten Kindern sieht das Deutsche Kinderhilfswerk weiteren Handlungsbedarf.

„Alle Kinder haben ein Recht auf gesundes Aufwachsen. Wir sehen mit Sorge, dass die Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sehr stark vom soziokulturellen Status des Elternhauses abhängig sind. Arme Kinder sind statistisch gesehen deutlich anfälliger für Übergewicht, haben eher motorische Entwicklungsprobleme, sind empfänglicher für Karies-Erkrankungen und stärker von psychischen Gesundheitsproblemen betroffen. Zudem neigen sie eher zu Verhaltensauffälligkeiten und Sprachstörungen. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die das Gesundheitsrisiko von Armut betroffener Kinder aktiv reduzieren. Wir brauchen Regelsätze, die eine gesunde Ernährung gerade von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Schulen und Kitas müssen zu Orten der Vermittlung eines ,gesunden Lebens‘ werden. Dabei geht es um die Themen Ernährung, Bewegung, Psychohygiene und der Umgang mit Belastungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Erst vor wenigen Wochen hatte der UN-Kinderrechtsausschuss bei der Frage der Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland „dringende Maßnahmen“ angemahnt. So zeigte sich der Ausschuss beispielsweise besorgt darüber, dass es einen Mangel an qualifizierten medizinischen Fachkräften gibt, die auf die pädiatrische Gesundheitsversorgung spezialisiert sind. Kritisiert wurde auch, dass asylsuchende Kinder, Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder ohne regulären Aufenthaltsstatus nur begrenzten Zugang zu Gesundheitsdiensten haben. Kritikpunkt war zudem das hohe Maß an somatischen Störungen, Essstörungen und anderen selbstschädigenden Verhaltensweisen unter Kindern. In diesem Zusammenhang wurde ein verstärkter Ausbau gemeindebasierter psychosozialer Dienste sowie Beratungs- und Präventionsarbeit in Schulen, Heimen und alternativen Betreuungseinrichtungen gefordert.




Ein ganzer Monat „Kinderrechte-Spezial“ auf kindersache.de

Deutsches Kinderhilfswerk zu den Themen Frieden und Teilhabe

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag am 20. September digital mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Ab sofort dreht sich auf www.kindersache.de/weltkindertag alles um die Themen Frieden und Teilhabe. Denn Kinder und Jugendliche leben gegenwärtig in einer so noch nie dagewesen Situation: Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wirken bei vielen Kindern bis heute nach. Nachrichten über den Ukraine-Krieg bestimmen ihren Alltag. Die Klimakrise hat gravierende Auswirkungen auf die Zukunft von Heranwachsenden und künftigen Generationen.

Kinder erfahren mehr über ihre Rechte

Im Aktionsmonat September können Kinder auf kindersache.de mehr über ihre Rechte erfahren, thematische Unterhaltungsangebote wahrnehmen oder selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf der Schaffung von partizipativen Momenten und Lebensweltorientierung, um Kinderrechte nicht nur abstrakt zu erklären, sondern erlebbar zu machen.

Inhaltlicher Schwerpunkt ist das Thema „Frieden“

Inhaltlicher Schwerpunkt dieses „Monats der Kinderrechte“ ist das Thema Frieden. Denn auch die Kinder in Deutschland erleben die Auswirkungen des Ukraine-Krieges direkt in ihrem Lebensumfeld. Das schürt Ängste und wirft viele Fragen bei den Kindern auf: Sie wollen wissen, inwiefern der Krieg auch sie selbst betrifft, wie sie akut Geflüchteten helfen und wie sie sich für Frieden engagieren können. Sie sehen, wie die Kinderrechte von geflüchteten Kindern oftmals missachtet werden, obwohl diesen nach der UN-Kinderrechtskonvention ein besonderer Schutz zusteht. Kindersache.de versucht hier zielgruppengerecht die Ängste ernst zu nehmen, Fragen zu beantworten und die Kinder zu befähigen, sich selbst zu engagieren.

Kinderrechte dürfen nicht nachrangig behandelt werden

„Viel zu lange haben die Kinderrechte in Deutschland nur eine nachrangige Rolle gespielt, obwohl sie ein maßgeblicher Grundstein für eine zukunftsfähige Gesellschaftspolitik sind. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen deswegen endlich konsequent aufgegriffen werden. Dazu möchten wir mit unserem ‚Kinderrechte-Spezial‘ auf kindersache.de beitragen.  Alle Kinder und Jugendlichen können so beim Weltkindertag mitfeiern, egal, wo sie gerade sind, und das den ganzen September hindurch“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gemeinsam für Kinderrechte

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Gemeinsam für Kinderrechte“ rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland sowohl Bund, Länder und Kommunen als auch die gesamte Gesellschaft auf, die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick zu nehmen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen muss das gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen geschehen. Nur so kann es gelingen, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte umzusetzen und damit ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen. Die Bedürfnisse von Kindern müssen im Alltag berücksichtigt werden und Kinder bei Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mitbestimmen können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.




Was Unternehmen über Kinderrechte wissen

UNICEF Schweiz und Liechtenstein und das UN Global Compact Netzwerk Schweiz und Liechtenstein veröffentlichen Studie

Kinderarbeit, die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen sowie die Sicherheit von Kindern in Geschäftslokalitäten und Veranstaltungen – dies sind die Kinderrechtsthemen, welche für die teilnehmenden Unternehmen der eben veröffentlichten Studie von UNICEF Schweiz und Liechtenstein und dem UN Global Compact Netzwerk Schweiz und Liechtenstein besonders relevant sind.

Was wissen Unternehmen über Kinderrechte?

UNICEF Schweiz und Liechtenstein und das UN Global Compact Netzwerk Schweiz und Liechtenstein haben eben die Studie «Addressing Children’s Rights in Business – An Assessment from Switzerland and Liechtenstein» veröffentlicht. Diese Grundlagenstudie untersuchte, welche Kenntnisse Unternehmen hinsichtlich der Kinderrechte haben, wie Kinderrechte in ihren täglichen Aktivitäten und unternehmenseigenen Richtlinien berücksichtigt und verankert sind, und welchen Herausforderungen Unternehmen bezüglich Kinderrechten gegenüberstehen. Darüber hinaus soll die Studie eine Grundlage für die künftige Arbeit von Unternehmen, der Zivilgesellschaft, der Politik sowie der Verwaltung im Bereich Unternehmensverantwortung für Kinderrechte schaffen.

Reduktion auf Bekämfpung von Kinderarbeit

Die aktuelle Studie verdeutlicht die vielfältigen Auswirkungen von Unternehmen auf Kinder und ihre Rechte – sowohl in ihren Lieferketten wie auch in ihren eigenen Geschäftstätigkeiten in der Schweiz und in Liechtenstein. Besonders auffällig ist, dass sich Unternehmen der Breite der Kinderrechtsthemen, die für sie möglicherweise relevant sind, meist nicht bewusst sind. Vielmehr reduzieren sie Kinderrechte in der Wertschöpfungskette auf die Bekämpfung von Kinderarbeit.

In ihren eigenen Geschäftsprinzipien spielen zudem Produktsicherheit und die Sicherheit von Kindern in den eigenen Geschäftseinrichtungen und Veranstaltungen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus machen die meisten untersuchten Unternehmen keine Verbindung zu weiteren kinderrechtsrelevanten Engagements, wie etwa im Umweltbereich oder zur Familienfreundlichkeit. Viele Unternehmen engagieren sich philanthropisch in mehreren Bereichen, die Kinderrechte tangieren, wie Bildung oder Gesundheitsversorgung.

Impulse für Unternehmen schaffen

Die Wichtigkeit von verbindlichen Gesetzgebungen, welche die Kinderrechte umfassend berücksichtigen, wurde gleich an mehreren Stellen in der Studie hervorgehoben. Neue Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht schärfen das Bewusstsein von Unternehmen für Kinderrechte und schaffen Impulse für Unternehmen, sich verstärkt mit Kinderrechten auseinanderzusetzen. Gesetze schaffen für Unternehmen aber auch Rechtssicherheit mit verbindlichen Vorgaben, die sich gegen innen und nach aussen richten.

Die Studie wurde vom Geneva Center for Business and Human Rights und dem Centre for Children’s Rights Studies der Universität Genf verfasst. Die Resultate basieren auf einer Desk-Analyse von öffentlich zugänglichen Dokumenten von 60 Unternehmen, einer Online-Umfrage mit 54 teilnehmenden Unternehmen sowie 15 Vertiefungsinterviews. 

Die Studie steht hier zum Download zur Verfügung.

Quelle: UNICEF Schweiz und Liechtenstein




Kinderrechte-Online-Workshops von September bis Dezember

Fortbildungen zum Jahresthema „Familien und Kindertagesbetreuung als sichere Orte für Kinder“

Für die Chancen und Rechte der Kinder setzt sich auch die Deutsche Liga für das Kind ein. Beim Jahresthema 2022 geht es um „Familien und Kindertagesbetreuung als sichere Orte für Kinder“. Dazu veranstaltet die Liga die „Online-Live-Workshopreihe plus! Kinderrechte“. Im Mittelpunkt stehen dabei aktueller Input und fachlicher Austausch. Von September bis Dezember 2022 werden die Geschäftsführerin der Liga, Bianka Pergande, sowie sechs Referentinnen und Referenten aus dem interdisziplinären Vorstand der Deutschen Liga für das Kind die plus! Kinderrechte-Online-Workshops gestalten: 

14.09.2022 Die Kita als sicherer Ort für Kinder. Grenzverletzendes Verhalten von Fachkräften verhindern. Bianka Pergande (Geschäftsführerin der Deutschen Liga für das Kind)

21.09.2022 Eltern für Kinderrechte begeistern. Kinderrechtsbasierte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Prof. Dr. Jörg Maywald (Kinderrechtsexperte, Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam),

05.10.2022 Impulskontrolle und Emotionsregulation in der frühen Kindheit stärken. Von der interpersonalen zur Selbstregulation. Prof. Dr. Jeanette Roos (Professorin für Entwicklungs- und Pädagogische Psychologie an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg),

26.10.2022 und 14.12.2022 Hier fühl‘ ich mich wohl! Wohlbefinden von jungen Kindern erkennen und stärken. Prof. Dr. Susanne Viernickel (Professorin für Pädagogik der frühen Kindheit an der Universität Leipzig,

02.11.2022 Gemeinsam stark für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Am Kindeswohl orientierte Zusammenarbeit von Fachkräften, Eltern und Therapeuten. Dr. med. Thomas Fischbach (Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e.V.),

16.11.2022 Zwischen sexueller Bildung und Schutz vor Missbrauch. Sexualpädagogik in der Kita. Prof. Dr. Jörg Maywald, Kinderrechtsexperte und Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam,

23.11.2022 Die Kita als sicherer Ort für Kinder. Grenzverletzendes Verhalten von Fachkräften verhindern. Bianka Pergande, Geschäftsführerin der Deutschen Liga für das Kind,

30.11.2022 Kooperation von Frühen Hilfen, Kitas und Familienzentren – Warum wir sie brauchen und wie sie gelingen kann. Prof. Dr. Sabine Walper (Direktorin des Deutschen Jugendinstituts), 

07.12.2022 Seelische Gesundheit geflüchteter Kinder. mit Dr. med. Areej Zindler (Leiterin der Flüchtlingsambulanz am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf).

Die Workshops laufen jeweils zwischen 16.00 und 18.00 und können über die Website https://kindergartenplus.de/shop-seminare/ gebucht werden.

Kontakt und Information: E-Mail: info@kindergartenplus.de

Quelle: Information der Deutschen Liga für das Kind




Das Maß liegt im Menschen und nicht in den Dingen

Mit Janusz Korczak das Recht des Kindes auf Achtung pflegen und die Professionalität der pädagogischen Fachkräfte vertiefen

Mit dem polnischen Arzt und Reformpädagogen Janusz Korczak (1978-1942) ist die Pädagogik neu zu vermessen. Denn das Maß liegt im Menschen und nicht in den Dingen: Das Recht des Kindes auf Achtung ist sein erstes und unbestreitbares Recht.

Korczak ist einer der wenigen Lehrer der Menschheit, der seine humanistische Botschaft aussprach und mit seinem Leben bestätigte. Er stellt Grundfragen an die Persönlichkeit der Erzieherinnen und Erzieher. Seiner weit gespannten und in das Leben eingebundenen Pädagogik ging es um die Praxis und nicht um das Ansammeln von Wissen mit blank geputzten Begriffen. Seine Gedanken führen uns zu existentiellen Grenzthemen, zu Themen über Leben und Tod.

Durch Nachdenken über Korczaks Leben und Werk können pädagogische Fachkräfte ihre Haltung, ihr Denken, Fühlen und Wollen prüfen, weiterentwickeln und ihre Professionalität vertiefen.

Korczaks Waisenhaus Dom Sierot in der Krochmalna Straße in Warschau, ca. 1935

Charta der Kinderrechte

Bereits 1919 formulierte Korczak seine Charta der Kinderrechte: „Ich fordere die Magna Charta Libertatis (die Große Charta der Freiheiten) als ein Grundgesetz für das Kind. Vielleicht gibt es noch andere – aber diese drei Grundrechte habe ich herausgefunden:

„1. Das Recht des Kindes auf seinen Tod“ = dem Kind die Ausformung seines Lebens zutrauen.
„2. Das Recht des Kindes auf seinen heutigen Tag“ = die Gegenwart des Kindes achten, die nicht einer ungewissen Zukunft geopfert werden darf.
„3. Das Recht des Kindes, so zu sein, wie es ist“ = dem Kind sein Kindsein ermöglichen.

(Bild: Itzchak Belfer, Maler des Holocast (1924 – 2021): Kind im Waisenhaus)

Den drei Grundrechten stellte er ein oberstes Prinzip voran: „Das Recht des Kindes auf Achtung. Es ist das erste und unbestreitbare Recht des Kindes, seine Gedanken auszusprechen und aktiven Anteil an unseren Überlegungen und Urteilen über seine Person zu nehmen. Wenn wir ihm Achtung und Vertrauen entgegenbringen und wenn es selbst Vertrauen hat und sich ausspricht, wozu es das Recht hat – wird es weniger Zweifel und Fehler geben“ (Korczak 1978, S. 40 f.). Seine Gedanken gingen in die UN-Behindertenrechtskonvention ein, die seit März 2009 in den Bundesländern in Kraft getreten ist.

Das Recht auf Achtung lebte Korczak bis zuletzt

Als die Nazis Polen besetzten wurde in Warschau ein Ghetto errichtet, in das auch Korczak, seine Kinder und Mitarbeiter:innen einzogen. Ihm wurden Angebote zu seiner Rettung gemacht. Er schlug sie aus. Sein Mitarbeiter und Freund und Sekretär Igor Newerly berichtet: Bei seinem letzten Besuch bei ihm im Ghetto hätte Korczak mit ihm gehen können, denn er hatte einen gefälschten Passierschein, den er ihm geben wollte. Korczak lehnte ab. Mehr noch, er war überrascht. „Er hatte ganz einfach nicht von mir erwartet, dass ich ihm einen so nichtswürdigen Vorschlag unterbreiten werde – die Kinder angesichts des Todes im Stich zu lassen.“ (Newerly in Korczak 1978, S. 32)

Korczaks Ghetto-Tagebuch entnehmen wir: „Das Waisenhaus, ein Bienenstock, ein Ameisenhaufen. Nein. Unser Haus ist jetzt ein Altersheim… Die Gespräche der Kinder am Morgen, das Ergebnis ihrer Temperaturmessungen. Wie viel Fieber habe ich, wieviel du? Wer fühlt sich schlechter? Wie hat jeder die Nacht verbracht?“ (Korczak 1992, S. 98)

Trotz Krankheit, Hunger und Elend versucht der Seelenarzt Korczak den Kindern noch einen Rest unbekümmerten Lebens zu erhalten. Er ist für sie Vater, Mutter und Spielgefährte, er scherzt mit ihnen, fabuliert Märchen und organisiert ein Konzert. Als Symbol gestalten die Kinder gemeinsam die Fahne aus Korczaks Kinderbuch „König Hänschen I.“: Kastanienblüten auf grünen Grund und auf der anderen Seite ein blauer Judenstern auf weißem Grund.

Im Juli 1942 beginnt die systematische Judenvernichtung. Am 4. August 1942 vermerkt Korczak in seinem Tagebuch:

„Ich wünsche niemanden etwas Böses.
Ich kann das nicht.
Ich weiß nicht,
wie man das macht.“

(Korczak 1992, S. 119)

Am 5. August 1942 müssen Korczak, seine 200 Kinder und Mitarbeiterin Frau Stefa das Ghetto verlassen. Ein Junge trägt die Fahne „König Hänschen I.“, die Fahne der Hoffnung. Sie begleitet den Kinderzug durch Warschau. „So viele Jahre beharrlicher Wanderschaft, um den Kindern die Sonne in die Hand zu geben, wie kann ich sie alleine lassen? Die Kinder leben in ständiger Unsicherheit, in Angst.“ (Tagebucheintrag am 1. August 1942; Korczak 1992, S. 116)

Das Lachen des Kindes als Anker für eine achtsame und liebende Haltung

Der feinfühlende Arzt hatte das Geschehen reflektiert und gewandelt – ohne die Wirklichkeit auszublenden. Seine Pädagogik öffnet, ist schöpferisch, nimmt das Kind und seine Umwelt so wahr, wie sie nun einmal sind. Sie wandelt das Gegebene, also das, was wahrgenommen wird, unter den Bedingungen der Gegenwart zum Guten – ohne Illusionen.

Korczaks achtsame und liebende Haltung sieht im „Lachen des Kindes“ ihren Anker:

„Was uns […] innigst
mit dem Leben verbindet,
ist ein Kinderlachen,
strahlend und klar.“

(Korczak-Bulletin 2015, S. 2)

(Bild: Itzchak Belfer: Das Kind in Korczaks Hand geborgen)

Korczaks Gedanken leben weiter

Bis heute bringen Korczak und seine Nachfolger uns nahe, wie wertvoll jedes Kind ist. Wer ihre Bücher liest, spürt etwas von der Zuversicht und dem Mut, die seine Menschlichkeit in schwierigen Zeiten umsetzen. Immer mehr Einrichtungen in der ganzen Welt tragen Korczaks Namen. Menschen verschiedener Länder finden zusammen und studieren seine Pädagogik, die in über 20 Sprachen erschienen ist. Offenbar wächst das Bedürfnis nach Orientierung an Vorbildern in dem Maße, wie das Vertrauen in Institutionen und normative Denkstrukturen, die über Jahrzehnte Stabilität garantierten, brüchig geworden ist. Vor allem junge Menschen und jene, die in pädagogischen Arbeitsfeldern tätig sind, erfahren durch die Begegnung mit Korczak eine motivierende und inspirierende Perspektive.

Jeder kann seinen eigenen Korczak finden

Nach vielen Jahren der Begegnung mit Korczak sagte sein Freund Joseph Arnon: Jeder, der die geheimnisvolle Tiefe dieser Persönlichkeit entdeckt, findet seinen „eigenen Korczak“.

Wie sieht ,mein‘ Korczak aus?

Darauf antworte ich zunächst mit der Praktikantin Irene Reppowa, die in Korczaks Waisenhaus arbeitete und den Holocaust überlebte: Für Reppowa bestand das Lernen darin sich in das Wirken ihres Vorbildes zu versenken. Das half ihr Wege zu finden, die auch bei ausweglos erscheinenden Erziehungsproblem möglich wurden. Sie berichtet: „Ich erinnere mich, dass der Kern der Methode Korczaks darin liegt, den ganzen Umgang mit den Kindern nach den Prinzipien der Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit des Erziehers zu pflegen – Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit ohne jedes Wenn und Aber. […] Das half mir und ermöglichte mir Erfolge in meiner pädagogischen Arbeit“ (Reppowa 2002, S. 8).

Mein Weg für das „Proletariat auf kleinen Füßen“ (Korczak) beginnt mit der heilpädagogischen Praxis 1963. In immer wieder neuen Anläufen begegne ich seinem Werk. Seine Lebensgeschichte spiegelt unterschiedliche Erfahrungen und Formen der Unterdrückung wider: Die Unterdrückung von Kindern durch Erwachsene, diejenige des polnischen Volkes durch die russische und deutsche Fremdherrschaft.

Korczak lehrt mich durch sein Beispiel wie die Individualität des Kindes wahrzunehmen und durch achtsame Haltung zu begleiten ist. Damit widerspreche ich jener modernen Pädagogik, die das Kind nach eigenen Vorstellungen machen will. Der Mensch funktioniert eben nicht wie eine Input-Output-Maschine. Pädagogik ist kein Machen, Pädagogik ist eine Haltung. Mit Korczak ist die Pädagogik neu zu vermessen, denn das Maß liegt im Menschen und nicht in den Dingen. Korczaks Praxis sprengt gewohnte Systeme an die sich viele um den Preis klammern, dass sie sich aus dem eigenen kreativen Denken verabschieden (Näheres in Klein 2018a, 2018b).

In der Begegnung das wirkliche Kind wahrnehmen

Korczak knüpft an alltägliche Erfahrungen an, die er mit dem Kind macht. Sie werden in die pädagogische Urteilsfindung mit hineingenommen. Damit kehrt er der vorherrschenden Theoriegläubigkeit den Rücken und bringt den lebendigen Menschen, mit dem es nun einmal die Erziehung zu tun hat, ins Spiel. Hart zieht er gegen die „verknöcherte Theorie“, d.h. das begrifflich (vor)gefasste Denken zu Felde, wenn er sagt, dass „Anschauungen fremder Menschen sich im eigenen lebendigen Ich brechen müssen“.

Korczak sieht die Perspektive des Kindes und die Perspektive des Erziehers. In seiner Schrift „Wenn ich wieder klein bin“ versetzt er sich in die Situation eines kleinen Jungen und sieht die Gedanken der Erwachsenen aus der Sicht der Kinder, und die Gedanken der Kinder sieht er aus der Sicht der Erwachsenen. Er erkennt: „Ein Erzieher, der nicht einpaukt, sondern etwas freilegt, der […] nicht diktiert, sondern anfragt, der erlebt mit dem Kind manchen bewegenden Augenblick; und er wird manchmal mit Tränen in den Augen den Kampf zwischen Engel und Satan miterleben, bis der lichte Engel den Sieg davonträgt“ (Korczak 1973, S. 35 f.).

Die pädagogische Kompetenz

Die gemeinsam erlebte Situation bietet Korczak die Chance, sich selbst und das Kind so wahrzunehmen, als wäre die Intention des Kindes die eigene und umgekehrt. Lernprozesse zwischen Erwachsenen und Kindern verlaufen hier nicht einseitig. Kind und Erwachsener lernen in der Begegnung voneinander. Aber der Erzieher muss das Kind erst ‘sehen‘ und seine Perspektive in die Überlegungen hineinnehmen.

Wir erkennen: Korczak hat das erzieherische Verhältnis radikal verändert und können von einer „kopernikanischen Wende“ in der Pädagogik sprechen. Er hat die Perspektive der Pädagogik revolutioniert und sich der „Macht über die Kinder konsequent entledigt“ (Bartosch 2017, S. 20). Hier taucht gleich die Frage auf, ob Korczak im herkömmlichen Sinne noch Pädagoge ist, denn er erkennt bald die eigenen Grenzen des Wissens über die Kinder und findet keinen archimedischen Punkt von dem aus er die Erziehung beurteilen kann. Vielmehr steht er mit seiner Theorie mitten im Prozess der Erziehung und erfährt aus dem Zusammensein mit den Kindern die Methoden, die ihnen Selbstwirksamkeit und Selbstgestaltung ihrer Entwicklung ermöglichen.

Hier wird der Erwachsene in der Begegnung mit dem wirklichen Kind konfrontiert und muss auf seine ‘Lebensfragen‘ antworten. Gemeint sind nicht nur praktische Lösungswege. Vielmehr geht es um Grundfragen des Kindes: Wirst du für mich einstehen? Bist du ein verlässlicher Mensch? Kann ich dir vertrauen?


Pädagogisches Wirken beginnt bei der pädagogischen Fachkraft…

…und so beginnt auch Prof. Dr. Ferdinand Klein bei seinem eigenen Werdegang als Heilpädagoge und beim Kinderarzt und Pädagogen Janusz Korczak, um sich dem Begriff und der Aufgabe des Heil- und Sonderpädagogen zu nähern. Zudem bietet das Buch vielfältige Fallbeispiele, konkrete Tipps und Hilfestellungen zum Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen, praxisgerecht, leicht verständlich und direkt umsetzbar.

Ferdinand Klein
Inklusive Erziehung in der Krippe, Kita und Grundschule – Heilpädagogische Grundlagen und praktische Tipps im Geiste Janusz Korczaks
Softcover, 168 Seiten, mit vielen farbigen Fotos und Abbildungen
ISBN: 978-3-96304-601-8
19,95 €


Korczaks Pädagogik steht als Angebot

  • Korczak bemühte sich über das Einfühlen in die Kinder hinauszugelangen und wie Kinder zu fühlen. Er war fähig, sich mit hoher Sicherheit in die Gefühlswelt und Sinnzusammenhänge der Kinder zu versenken. Seine einfühlende Praxis geht über das sonst übliche Verstehen hinaus und wendet sich den inneren Entwürfen des Kindes (Bedürfnissen, Motiven, Phantasien, Interessen, Neigungen und Wünschen) und den sachlich begründeten Kausalitäten (Notwendigkeiten, Ordnungen, Regeln, Pflichten und Aufgaben) zu.
  • Seine Pädagogik der Achtung erkennt: Kein Kind darf auf feste Ziele hin entworfen und festgelegt werden. Kein Mensch darf es für seine Zwecke „kneten oder ummodeln“ (Korczak). Er hat vielmehr das – noch verborgene oder verdrängte – Gute im Kind fühlend freizulegen und ihm so die Chance der Selbstannahme in der Gegenwart zu geben.
  • Für den Psychoanalytiker und -therapeuten Arno Gruen, der die Strukturen der Macht analysiert hat, ist die Frage nach dem Mitgefühl die Frage nach dem Menschsein schlechthin. Gruen nimmt Korczak als Menschen wahr, der eine feinfühlige Hellsichtigkeit für den Schmerz entwickelt hat: „Seine Verzweiflung über das, was Menschen einander zufügen, führte bei ihm zu einem äußerst mitfühlenden Herz ohne Selbstmitleid“. Korczak hat Misserfolge nicht demoralisiert. Er erkannte, „dass die einzig wahre Kraft aus erlebtem Schmerz emporsteigt. […] Nur indem ein Kind bei seinem eigenen Schmerz bleiben kann und der Erwachsene es darin begleitet, […] kann es die Kraft aufbauen Mensch zu sein. Es sind die Kinder selber, die uns den Weg hin zum Menschlichen zeigen können“ (Gruen 2003, S. 8).

Fazit:

Die sich bildende pädagogische Fachkraft kann Korczaks Pädagogik auf sich wirken und zum Orientierungsmaßstab für ihre Haltung, ihr Fühlen und Wollen, Denken und Handeln werden lassen. Sie kann erkennen, dass sich in ihrer Person das Handlungswissen (Theorie) und die Praxismethoden (Praxis) vereinigen. Und sie kann den Atem und den Herzschlag des Kindes spüren, hören und sehen – und sich durch diese ästhetische (sinnliche) Erfahrungen im Dialog mit dem Kind weiterbilden. Ihre Professionalität ist nie abgeschlossen. Jedes Kind gibt ihr neue Rätsel auf. Darin liegt der immer wieder neue Anreiz, sich mit Kindern auf eine nie endende Entdeckungsreise zu begeben.

Literaturhinweise

Bartosch, U. (2017). Natur-Gott-Mensch. In: Steiger, S./Maluga, A./Bartosch, U. (Hrsg.): Der Blick ins Freie. Bad Heilbrunn, Klinkhardt, S. 12-27
Gruen, A. (2003): Wie man ein Kind lieben soll. In publik-forum, journal Nr. 6
Klein, F. (2018a): Mit Janusz Korczak Inklusion gestalten. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht
Klein, F. (2018b): Inklusive Erziehung in Krippe, Kita und Grundschule. Heilpädagogische Grundlagen und praktische Tipps im Geiste Janusz Korczaks. München. BurckhardtHaus
Korczak-Bulletin (2015)
Korczak, J. (1973): Wenn ich wieder klein bin. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht
Korczak, J. (1978): Wie man ein Kind lieben soll. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht
Korczak, J. (!992) Tagebuch aus dem Warschauer Ghetto 1942. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht
Reppowa, I. (2002): Sein Glanz fiel auch auf dies besondere Haus. In: Korczak-Bulletin, Heft 2, S. 8-9

Der Autor

Univ. Prof. em. Dr. Dr. et Prof. h.c. Ferdinand Klein

Ferdinand Klein arbeitete 14 Jahre in heilpädagogischen Praxisfeldern, war an den Hochschulen in Würzburg, Mainz und Reutlingen tätig. Von 1992 bis 1994 wirkte er als Aufbaudirektor des Instituts für Rehabilitationspädagogik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Nach Emeritierung (1997) war er Gastprofessor an der Comenius-Universität Bratislava und seit 2005 an der Gusztáv-Bárczi-Fakultät für Heilpädagogik der Eötvös-Loránd-Universität Budapest, die sein wissenschaftliches Werk und seine Verdienste um den Ost-West-Dialog mit der Verleihung eines „Doctor et Professor honoris causa“ würdigte. 2019 wurde ihm für sein sozial- und heilpädagogisches Wirken das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.

Arbeitsschwerpunkte: Ethische Fragen, Forschungsmethoden, Reformpädagogik, Korczakpädagogik, Waldorfpädagogik, Früh- und Elementarpädagogik.




Kinderhilfswerk publiziert Arbeitshilfe zu Kinderrechten für Richterinnen und Richter

DKHW: Kinderrechte müssen im Justizsystem flächendeckend umgesetzt werden

Eine Sammlung von Praxisbeispielen zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sowie eine Handreichung für Richterinnen und Richter als Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren hat das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) eben veröffentlicht.

Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz

Die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ stellt Maßnahmen und Projekte einzelner Gerichte und Bundesländer zur Umsetzung der Kinderrechte in Gerichtsverfahren vor. Damit macht sie zum einen den sehr unterschiedlichen Umsetzungsstand einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sichtbar und soll zum anderen die Landesjustizministerien, aber auch einzelne Gerichte zur Adaption erfolgreicher Maßnahmen anregen.

„Verfahren entsprechen oft nicht den menschenrechtlichen Anforderungen“

„Gerichtliche Verfahren, sei es im Bereich des Straf- oder Familienrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existentielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand. Zugleich zeigen zahlreiche Studien auf, dass ihre Situation in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Dabei bestehen zudem große regionale Unterschiede. Es darf aber nicht von den Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelfall abhängen, ob die Rechte des Kindes im Verfahren umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine flächendeckende Stärkung der Kinderrechte im Justizsystem.“ So erklärt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des DKHW, den Umstand, der zur Veröffentlichung der Arbeitshilfe geführt hat.

Kinderrechte in Verhandlungen besser erkennen

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ soll Richterinnen und Richter dabei unterstützen, die Kinderrechte in gerichtlichen Verfahren als solche besser zu erkennen und die gesetzlichen Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung umfassend auszuschöpfen. Dabei stehen besonders die Verbesserung der Qualität der Anhörungen sowie der Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen, der Zugang und die Beteiligung am Recht und die Stärkung interdisziplinärer Kooperationen im Vordergrund.

Empfehlungen in die Alltagspraxis integrieren

Der Qualifikation von Richterinnen und Richtern im Umgang mit Kindern kommt in einem kindgerechten Justizsystem eine besondere Bedeutung zu. Wie Kinder ein gerichtliches Verfahren wahrnehmen, hängt maßgeblich davon ab, wie die sie anhörenden Richterinnen und Richter ihnen begegnen. Um passgenau an der gängigen gerichtlichen Praxis anzuknüpfen, wurden die dargestellten Empfehlungen ausschließlich von Expertinnen und Experten aus der Praxis und Wissenschaft zusammengetragen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Empfehlungen sich niedrigschwellig in die tägliche praktische Arbeit von Richterinnen und Richter integrieren lassen.

Möglichkeiten aufgrund von Handlungsunsicherheiten oft nicht ausgeschöpft

„Aus der Zusammenarbeit und Konsultationsprozessen mit relevanten Akteuren der Zielgruppe, vor allem Richterinnen und Richtern, wissen wir, dass bei ihnen ein besonderes Interesse an interdisziplinären Kenntnissen im Umgang mit Kindern besteht. Eine hohe Arbeitsauslastung, mangelnde Ressourcen und fehlende Fortbildungsplätze erlauben es allerdings nicht immer, im gewünschten Maß an Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen zu können. Zudem werden in der Praxis die gesetzlichen Möglichkeiten häufig aufgrund von Handlungsunsicherheiten beteiligter Akteure nicht ausgeschöpft.

So wird etwa die richterliche Videovernehmung von Minderjährigen, die Opfer von schwerwiegenden Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, bei den meisten Gerichten immer noch nicht eingesetzt oder nur unzureichend ausgeführt. Hier müssen Bund und Länder geeignete Rahmenbedingungen dafür schaffen, um Richterinnen und Richter bei der Gestaltung kindgerechter Verfahren zu unterstützen. Dazu gehört neben einem breiten, qualitativ hochwertigen und interdisziplinären Fortbildungsangebot vor allem auch eine angepasste Personalbedarfsplanung. Auch hier besteht großer Handlungsbedarf“, sagt Lütkes.

Zum Download der Handreichung und der Publikation

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ und die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ können unter www.dkhw.de/kindgerechtejustiz heruntergeladen werden. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kindgerechten Justiz findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kindgerechte-justiz.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes