Kinderrechte vermitteln in Schule und Hort – kostenloses Unterrichtsmaterial
geschrieben von Redakteur | März 17, 2021
Ein neues Webangebot des Deutschen Kinderhilfswerks für pädagogische Fachkräfte
Für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte gibt es jetzt die neue Webseite schulsache.de, herausgegeben vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. Hier sind Praxis- und Informationsmaterialien zur Vermittlung der Kinderrechte in Schule und Hort zu finden.
Praxis- und Informationsmaterialien
Auf der neuen Homepage www.schulsache.de finden die LeserInnen verschiedene Praxis- und Informationsmaterialien zur Vermittlung der Kinderrechte in Schule und Hort. Die kostenlosen Materialien sind für 1. bis 6. Klasse geeignet, beinhalten jeweils zwei Praxisübungen und können im Unterricht, im Hort und der außerschulischen Bildung angewandt werden.
Für SchülerInnen aller Schularten
Mit dabei sind etwa Materialien für digitales Lernen zum Thema „Fake News“. Das Material ist zur eigenständigen Arbeit für SchülerInnen der 5. und 6. Klasse am Computer gedacht. Sie lernen, was sich hinter dem Begriff „Fake News“ verbirgt und wo diese vermehrt vorkommen. Dafür nutzen sie Artikel der Kinderwebseite www.kindersache.de. Für SchülerInnen ab der zweiten Klasse ist „Das ultimative Kinderrechtebuch“ gedacht. Die Broschüre in DIN A4 mit 80 Seiten Umfang gibt es hier gratis zum Download.
Praxismethoden direkt umsetzbar im Unterricht
Neben weiterem umfangreichen Informationsmaterial, digitalen Broschüren, einer Kinderzeitschrift und Büchern gibt es eine Reihe „Praxismethoden“. Dabei handelt es sich um Methodenmaterial zur Vermittlung verschiedener Themen. Die didaktisch sauber aufbereiteten Materialien lassen sich direkt etwa im Ethik- oder Sachunterricht umsetzen. Bisher gibt es drei Angebote der Praxismethoden:
10.000 Kinder befragt: Kritisch, aktiv, umweltbewusst und psychisch belastet
geschrieben von Redakteur | März 17, 2021
Die Meinung von Kindern könnte bald eine größere Rolle in der EU spielen
Ihre Ansichten über Europa, Schule, ihre Rechte und ihre Zukunft haben 10.000 Mädchen und Jungen in einer Online-Umfrage von fünf Kinderrechtsorganisationen mitgeteilt. Ziel der Studie: mehr Informationen über die Prioritäten der Elf- bis 17-Jährigen zu erhalten. Die Aussagen dienen dazu, die Kinderrechte innerhalb der Europäischen Union besser umsetzen zu können.
Die Europäische Kommission hat die Umfrage in Auftrag gegeben und mit den Organisationen zusammengearbeitet. Mit den Beiträgen der Kinder und Jugendlichen sollen zwei zentrale Instrumente zur Umsetzung der Kinderrechte ausgestaltet werden: zum einen die EU-Strategie für die weltweite Stärkung der Kinderrechte, zum anderen die sogenannte „Kindergarantie“, mit der gezielt benachteiligte Kinder in der EU gefördert werden sollen.
Neue Realität durch Auswirkungen der Pandemie
„Diese Konsultation mit Kindern ist für uns in der Europäischen Kommission ein Novum und ein wichtiger Schritt zu mehr Kinderbeteiligung“, sagte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Dubravka Šuica. „Kinder sind Experten in den Angelegenheiten, die sie betreffen, und diese Konsultation beweist einmal mehr, dass Kinder bereits wichtige Akteure im Hier und Jetzt sind. Unsere Aufgabe ist es, sie alle zu befähigen und zu ermächtigen, den Weg zu den Führungspersönlichkeiten von morgen schon jetzt zu beschreiten. Deshalb sind Partizipation, Gleichberechtigung und Inklusion die Leitprinzipien sowohl für die EU-Kinderrechtsstrategie als auch für die Kindergarantie 2021. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass alle Kinder den gleichen Start ins Leben haben und sich in dieser Welt frei von Angst und Not entfalten können.“
Einfluss auf die Politik
Die VertreterInnen von ChildFund Alliance, Eurochild, Save the Children, UNICEF und World Vision erklärten: „Dies ist an sich schon ein historischer Bericht, denn es ist das erste Mal, dass so viele Kinder und Jugendliche die EU-Politik direkt beeinflussen und gestalten können. Er könnte zu keinem wichtigeren Zeitpunkt kommen, da Kinder mit den psychologischen und praktischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konfrontiert sind und sich für die nächsten Jahre auf eine neue Realität einstellen müssen. Da es ihre Zukunft ist, muss ihre Meinung in den Entscheidungen der EU zum Ausdruck kommen.“
Die Hauptergebnisse der Umfrage
Die COVID-19-Pandemie hat bei Kindern und Jugendlichen in Europa und darüber hinaus zu Stress und Unsicherheit geführt. Jedes fünfte Kind in der EU, das an der Umfrage teilgenommen hat, berichtet, dass es unglücklich aufwächst und sich Sorgen um die Zukunft macht, so das Ergebnis der neuen Studie von ChildFund Alliance, Eurochild, Save The Children, UNICEF und World Vision.
Fast jedes zehnte befragte Kind gab an, mit psychischen Problemen oder Symptomen wie Depressionen oder Ängsten zu leben. Die befragten Mädchen waren weit mehr gefährdet als die Jungen, und ältere Kinder berichteten über ein höheres Maß an Problemen als jüngere Kinder.
Ein Drittel der befragten Kinder erlebte Diskriminierung oder Ausgrenzung. Dieser Prozentsatz stieg auf 50 bei Kindern mit Behinderungen, Migranten, ethnischen Minderheiten oder solchen, die sich als LGBTQ+ identifizieren.
Drei Viertel der befragten Kinder fühlen sich in der Schule wohl, aber 80 Prozent der 17-Jährigen haben das Gefühl, dass die angebotene Bildung sie nicht gut auf ihre Zukunft vorbereitet.
Die Mehrheit der befragten Kinder wünscht sich Veränderungen in ihrem Schulalltag: 62 Prozent der Befragten hätten gerne weniger Hausaufgaben, 57 Prozent der Befragten wünschen sich einen interessanteren Unterricht. Fast ein Drittel der Befragten würde gerne Einfluss auf die Inhalte des Schulunterrichts nehmen: mehr sportliche Aktivitäten (33 Prozent), Lernen über Kinderrechte (31 Prozent) und mehr musische Fächer (31 Prozent). Allerdings hatten fast alle Befragten schon von Kinderrechten gehört;
88 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen wissen über den Klimawandel und seine Auswirkungen auf ihre Umgebung Bescheid, 8 Prozent wussten ein wenig darüber und 4 Prozent waren sich nicht sicher.
Der Bericht „Our Europe, Our Rights, Our Future“ in voller Länge, Zusammenfassung des Berichts hier.
Quelle: WorldVision
Bis zu 10.000 Euro Förderung möglich
geschrieben von Redakteur | März 17, 2021
Jetzt Anträge beim Deutschen Kinderhilfswerkes stellen
Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem Bundesgebiet besteht noch bis zum 31. März 2021 die Möglichkeit, Anträge bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Überjährige Projekte können sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden.
Ziel: Bekanntmachung der Kinderrechte
Ziel der Förderfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Außerdem können von gemeinnützigen Organisationen weiterhin Corona-Nothilfe-Pakete beantragt werden.
Corona-Nothilfe-Pakete
Unterstützt werden hier Projekte beispielsweise von Vereinen, Flüchtlingseinrichtungen und Kinderhäusern. Über die Corona-Nothilfe-Pakete fördert das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Schwerpunkte:
„Digitales Lernen“: Unterstützung für eine digitale Lernausstattung für ein Kind. Es werden Vereine/Initiativen gefördert, die Leihgeräte an Kinder vergeben.
„Gesunde Ernährung“: Vereine und Initiativen setzen Angebote für ausgewogene und gesunde Ernährung um, wie digitale Kochkurse oder Mittagsversorgung.
„Lern- und Spielpakete“: Kinder ohne Kitazugang erhalten über Vereine/Initiativen ein Spiel- und Lernpaket zur Entwicklungsförderung für zuhause.
„Nachhilfe“: Nachhilfeunterricht für ein Kind – entweder digital oder unter Beachtung der bestehenden gesundheitlichen Sicherheitsvorkehrungen.
„Homeschooling in Flüchtlingsunterkünften“: Für PC, Drucker und Papier sowie Schreibmaterialien werden finanzielle Mittel bereitgestellt.
Bisher 1.956 Projekte gefördert
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.956 Projekte mit insgesamt rund 6.602.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen.
Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte. So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern.
Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.
Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.
Grundschule aktuell: Kinderrechte – Der Weg zur Inklusion
geschrieben von Redakteur | März 17, 2021
Die Zeitschrift des Grundschulverbandes informiert über den aktuellen Stand:
Kinderrechte und Inklusion sind die Themen der aktuellen Ausgabe von „Grundschule aktuell“, der Zeitschrift des Grundschulverbandes. Aus verschiedenen Perspektiven beleuchten die Autoren die Umsetzung der Kinderrechte und den Zusammenhang mit Inklusion.
Kinderrecht ist Menschenrecht
In seinem einführenden Artikel nimmt Michael Töpler vor allem Eltern und Erziehungsberechtigte in den Blick. Einer seiner Kernsätze: „Die Kinderrechte sind als Menschenrechte unbedingt gültig und nicht an bestimmte Verhaltensweisen oder Aufgaben geknüpft“. Dieser Satz ist vor allem deshalb so wichtig, weil viele Erwachsene gegenüber Kinderrechten Vorbehalte haben. Entweder, weil sie fürchten, die Erziehungsberechtigten könnten dann nicht mehr ihrer Rolle als Erziehende nachkommen, oder weil sie den eigenen Vorstellungen widersprechen. Damit räumt Töpler auf. Am Ende zweifelt er zwar daran, dass Inklusion womöglich niemals ganz zu erreichen sei, aber bekräftigt ihren besonderen Wert für die Gesellschaft.
Theorie und Praxis
Die Beiträge von Prof. Hans Wocken und Prof. Andreas Hinz geben einen Einblick in über viele Jahre gewachsene Erkenntnisse zur Inklusion. Weitere Themen sind etwa „Kinderrechte in der Schule“, „Das Mentoringprogramm Balu und Du“ oder „Inklusion und Profession“. Aber auch Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte erweitern den Horizont.
In der folgenden Ausgabe von „Grundschule aktuell“ geht es dann um Chancegleichheit.
„Kinderrechte jetzt!“ – Motto des Weltkindertags
geschrieben von Redakteur | März 17, 2021
UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk fordern ein kinderfreundlicheres Deutschland
Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinderrechte jetzt!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit im Wahljahr, dass es dringend an der Zeit ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit die Weichen für ein kinderfreundlicheres Deutschland zu stellen.
„Kinder werden kaum gehört“
Gerade während der Covid-19-Pandemie wurde deutlich, dass Kinder kaum gehört und ihre Belange häufig hintenangestellt würden, so die Kinderhilfsorganisationen. Das Bundeskabinett habe im Januar einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung im Grundgesetz verabschiedet, der in den kommenden Monaten diskutiert werde. Dieser sei aus der Sicht von UNICEF und dem DKHW jedoch noch unzureichend. Hier brauche es auch eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft, damit die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden, so die Mitteilung.
Kinderrechte: Chancen für kinderfreundlicheres Land
„Die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung wäre eine echte Chance, die Grundlagen für ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Die Politik sollte diese Chance nutzen und sich auf eine kluge Formulierung verständigen. Denn ein Land, das die Rechte und die Interessen von Kindern stets besonders berücksichtigt und damit auch alle Familien stärkt, ist ein Land, in dem Kinder stark gemacht werden für die Herausforderungen der Gegenwart und für die Welt von morgen. Das ist nicht nur im Interesse unserer Kinder und ihrer Eltern, sondern auch im Interesse unserer ganzen Gesellschaft.“
Eindeutiges Bekenntnis zu Kinderrechten
„Die Corona-Krise zeigt uns, Kinder brauchen mehr als jemals zuvor ein eindeutiges Bekenntnis zur umfassenden Verwirklichung ihrer Rechte – über alle Parteigrenzen hinweg“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Es liegt nun in den Händen von Bundestag und Bundesrat, entscheidende Weichen für das Aufwachsen der jungen Menschen und künftigen Generationen in unserem Land zu stellen. Ob Kinder und ihre Familien im September zum Weltkindertag die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz als einen tatsächlichen Fortschritt oder nur als Alibi-Erklärung empfinden werden, hängt davon ab, ob Bund und Länder ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen nachkommen.“
Zahlreiche Initiativen bundesweit
Zum Weltkindertag am 20. September 2021 machen bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder aufmerksam. In Berlin und Köln sind für Sonntag, den 19. September 2021, die beiden zentralen Aktionen geplant.
Vorschlag der Koalition für Kinderrechte im Grundgesetz
geschrieben von Redakteur | März 17, 2021
Aktionsbündnis kritisiert Formulierung als unzureichend:
Viele Jahre hat das Bündnis für Kinderrechte darauf gedrungen die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Große Koalition hat etwa ein Jahr lang darüber verhandelt und nun einen Kompromiss gefunden. Wie es aber bei Kompromissen oft der Fall ist, bleibt der Formulierungsvorschlag hinter den Erwartungen vieler zurück. Vor allem auch hinter der UN-Kinderrechtskonvention, die heute schon Gesetz ist.
Die Formulierung im Wortlaut
Die Formulierung soll nach unseren Informationen wie folgt lauten:
Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.
Immerhin ein Formulierungsvorschlag
Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) begrüßt, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag einigen konnte, der nun im Deutschen Bundestag diskutiert werden soll.
„Unzureichend“
Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist der Vorschlag, wie er nun auf dem Tisch liegt, allerdings unzureichend. Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben.
„Angemessen“ oder „vorrangig“?
Die Formulierungen enthalten größtenteils Absichtserklärungen. Der größte Streitfall besteht in der Frage, ob das Kindeswohl wie im Formulierungsvorschlag „angemessen“ oder „vorrangig“ berücksichtigt werden soll. In der UN-Kinderrechtskonvention heißt es:
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
Kindeswohl stärker berücksichtigen
Das Kindeswohl muss nach Auffassung des Aktionsbündnisses ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.
Verbesserung der Formulierung durch Bundestag?
Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Wir fordern alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden.
Noch ein langer Weg
Damit die Formulierung nun überhaupt Eingang ins Grundgesetz findet, ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag wie im Bundesrat notwendig. Die hat Koaltion nicht. Teile der FDP fürchten zu starke Eingriffe in die Familien. Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung gänzlich ab. Nach Auffassung von Linken und Grünen sind die Formulierungen viel zu schwach.
Erbsen esse ich nicht!
geschrieben von Redakteur | März 17, 2021
Digitale Auftakttagung zum Schwerpunkt Demokratiebildung und Partizipation in der KiTa:
Ganz passend zu unserem Schwerpunkt „Ernährung“ im gestrigen Newsletter erinnert das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) an seine Auftaktveranstaltung unter dem Titel „Erbsen esse ich nicht!“ am 18. Februar 2021. Dabei geht es aber weniger ums Essen, sondern um den neuen Schwerpunkt von nifbe „Demokratiebildung und Partizipation in der KiTa“ im Rahmen der landesweiten Qualifizierungsinitative „Vielfalt leben und erleben“. 2021 bietet das nifbe eine digitale Tagung an. Neben einem einführenden Hauptvortrag von Prof. Dr. Raingard Knauer und einem Praxistalk zur Umsetzung von Demokratie-Projekten in der KiTa wird das Thema in zehn Workshops aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und diskutiert – von den enticklungspsychologischen Voraussetzungen über Partizipationsinstrumente oder die Frage von Macht und Adulismus bei Fachkräften bis zur Zusammmenarbeit mit Eltern. Mehr dazu bei nifbe.
Über das Buch „Die Rechte des Kindes und der Tod“
geschrieben von Redakteur | März 17, 2021
Janusz Korczaks Pädagogik der Achtung in der Kinderhospizarbeit:
Die vorliegende Studie „Die Rechte des Kindes und der Tod“ ist reich an Gedanken für das Forschungs- und Handlungsfeld der Pädagogik. Wie kann in der Kinderhospizarbeit die pädagogische Begleitung zwischen Erwachsenen und Kindern sein, wenn die Kinder nicht auf die uns so geläufige weitere Zukunft vorbereitet werden, sondern auf ihr zu erwartendes Lebensende? Auf diese für die Erziehung und Bildung zentrale pädagogische Frage wird in einem breiten Spektrum eine Antwort für eine „Partnerschaft in Unsicherheit“ (S. 181) gesucht, die in der Kinderhospizarbeit gegeben ist.
Der Tod als ein Teil des Lebens des Erwachsenen und des Kindes wird in der Pädagogik, die sich an der Zukunft des Kindes orientiert, kaum beachtet. Für den polnisch-jüdischen Arzt und Erzieher Janusz Korczak ist nicht die Zukunft des Kindes, sondern seine Gegenwart der Ausgangspunkt der Pädagogik. Schon 1918 ruft er als erstes Grundgesetz des Kindes das „Recht des Kindes auf den Tod“ aus, das nicht erst zum Menschen wird, sondern von Beginn an bereits ein Mensch ist.
Kann in diesem pädagogischen Lebensfeld das Kind zum Partner des begleitenden Erwachsenen werden, das Korczak, der als Seelenarzt tief in die Seele der Kinder geschaut hat, über das sonst übliche zukunftsbezogene pädagogische Denken hinaus einfordert? Auf diese Frage wird in fünf Kapiteln eine Aspekt reiche und differenzierte Antwort gesucht: Den Überlegungen zu pädagogischen Grenzerfahrungen folgt ein differenzierter Rückblick in die abendländische Geschichte und in das moderne Hospizwesen in Deutschland. Ihm schliesst sich die Erörterung des Lebens von Kindern und Erwachsenen an den Grenzen des Lebens an. Er mündet im letzten Kapitel in die „Kinderhospiz-Bewegung als sensible Impulsgeberin partizipatorischer und inklusiver Pädagogik“ ein, für die Janusz Korczaks Reformpädagogik von grundlegend ist, eine Haltung der Demut und Bescheidenheit in der Begegnung von Mensch zu Mensch verlangt.
Maluga erkennt, dass die Kinderhospiz-Bewegung heute in Teilen Korczaks Utopie realisiert. Kinder und ihre Begleiter werden aufgrund der außergewöhnlichen Situation angehalten der Unsicherheit des Todes mit Partnerschaftlichkeit zu begegnen. Auf diese Weise können die Herausforderungen gemeinsam gemeistert werden. Die Begleiter begegnen dem Kind von Mensch zu Mensch, ohne die Differenz aufzuheben. Dieser pädagogische Dialog ermöglicht dem Kind das Einbeziehen in die Gestaltung der Krankheits- und Sterbephasen, was seine Unsicherheit mildert, zur Entlastung seiner Situation führt und eine gemeinsame Verantwortung ermöglicht. Das schließt auch ein, dass die Kinder die Erwachsenen an die Hand nehmen können.
Gespräche, Beobachtungen im Erfahrungsraum der Kinderhospiz machen sensibel auf die Pädagogik der Achtung aufmerksam, die Sterben und Tod nicht tabuisiert, sondern in die pädagogische Theorie einbindet, also Sterblichkeit und Lebensende mit aufnimmt und das sterbende Kind als gleichwürdigen Partner zu sehen ermöglicht: durch Offenheit und Ehrlichkeit dem Kind begegnen, es solange wie möglich am Lern- und Bildungsprozess teilnehmen lassen, ihm die Wahrheit, also den Tod zuzumuten. So weiß es, was mit ihm geschieht und es wird ihm nichts vorgemacht, ihm wird die Gegebenheit nach und nach erklärt und es kann an seinem Sterbeprozess mit gestalteten Ritualen von Abschied und Trauer teilnehmen und diese mitgestalten.
Die Studie zeigt in beeindruckender Weise auf, dass Tabus dem Kind und seinen Begleitern nicht helfen und in pädagogischen Grenzerfahrungen Einstellungen und Haltungen gewonnen werden können, die eben das Unabänderliche annehmen und die noch bleibende Lebenszeit gestalten. Hier sind Sterben und Tod ein Teil der Erziehungs- und Bildungserfahrungen, die nahe am Kind sind und die Beziehung mit ihm bis zum Tod gestalten. Korczaks Pädagogik, der Todesahnung und Todesfurcht der Kinder nahe, hat eine verlässliche und vertrauenswürdige Erzieherhaltung angesichts des Sterbens begründet.
Nach der Lektüre des Werkes können Leser und Leserinnen großen Respekt für die Eltern und für die Kinder gewinnen. Darauf macht auch das Cover-Foto aufmerksam: Hier berühren sich die Finger des Erwachsenen und des Kindes. Sie begegnen sich gleichwertig (geistesverwandt) auf Augenhöhe. Das Foto symbolisiert für die Autorin die „Begegnung von Mensch zu Mensch“ (S. 11).
Zusammenfassung
Für Agnieszka Maluga erwies sich bereits vor und dann während ihrer langjährigen Studien im Kontext der Kinderhospizarbeit Janusz Korczak als „wertvollen gedanklichen Gesprächspartner“ und sie freut sich „wenn er das auch für viele andere werden kann“ (S. 12). Ihr Werk erfüllt alle wissenschaftlichen Anforderungen, erörtert pädagogisch bedeutsame Zusammenhänge in einem einladenden Schreibstil, die zum eigenen Nachdenken und Handeln des Erziehers und der Erzieherin einladen.
Lebensbedeutsame pädagogische Fragen werden ohne definierte Begriffe leserfreundlich dargestellt, erläutert und erörtert. All dies in einfacher, aber inhaltsreichen Sprache. Ich lege dieses Grundlagenwerk allen Erwachsenen ans Herz, die auf der Suche nach einer Pädagogik der Achtung sind, die das individuelle Kind wertschätzt so wie es eben ist, und nicht, wie es werden soll.
Prof. em. Dr. Ferdinand Klein
Bibliographie
Agnieszka Maluga Die Rechte des Kindes und der Tod Janusz Korczaks Pädagogik der Achtung in der Kinderhospizarbeit Kartoniert 311 Seiten ISBN 978-3-7815-2365-4 46 €uro