Rechtsanalyse: EU-Reformvorschläge zur Asylpolitik werden Kinderrechten nicht gerecht

In einem Positionspapier fordern Organisationen zur Nachbesserung

Eine Rechtsanalyse im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes, Deutschen Komitees für UNICEF, Paritätischen Gesamtverbands sowie von Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, terre des hommes Deutschland und World Vision Deutschland hat gezeigt, dass die Rechte von Kindern in den Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein Migrations- und Asylpaket nicht umfassend verankert werden. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Organisationen daher, dass das Kindeswohl in allen Verfahren vorrangig behandelt wird, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt.

Regelungslücken und Unübersichtlichkeit

„Wir begrüßen zwar, dass die Europäische Kommission teils in ihrem Entwurf des Migrations- und Asylpakets auf die Belange und Rechte von Kindern eingeht. Es fehlt allerdings eine systematische und damit auch praktisch durchsetzbare Sicherstellung der Rechte von Kindern“, heißt es in dem heute veröffentlichten Positionspapier. „Die Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen greifen keineswegs nahtlos ineinander. Dadurch entstehen Regelungslücken und eine Unübersichtlichkeit, die einen effektiven Schutz von Kindern und die flächendeckende Umsetzung ihrer Rechte verhindern.“

Sorge um Situation der Kinder

In dem Positionspapier äußern die beteiligten Organisationen die Sorge, dass das Reformpaket in der aktuellen Form die Situation geflüchteter und migrierter Kinder insgesamt verschlechtert. So gebe es zwar einige positive Ansätze, wie zum Beispiel die Einführung eines Monitoring-Mechanismus und die Anerkennung von Geschwistern als Teil der Kernfamilie, doch insbesondere die entstehenden Regelungslücken hätten negative Auswirkungen auf die Situation von Kindern. So besteht zum Beispiel die Gefahr, dass unbegleiteten Kinder keine vormundschaftliche Vertretung mit geeigneten fachlichen Qualifikationen zur Seite steht.

Der besondere Schutzbedarf muss geprüft werden

Die Organisationen fordern, dass der besondere Schutzbedarf von Kindern geprüft werden muss und eine kindgerechte Unterbringung von Anfang an sicherzustellen ist. Kinder dürfen nicht in Haft genommen oder unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden. Aus Sicht der Organisationen ist es unerlässlich, der Definition der UN-Kinderrechtskonvention Rechnung zu tragen, nach der allen Kindern ein besonderer Schutzbedarf und besondere Rechte zwingend gewährt werden müssen.

Hintergrund:

Am 23. September 2020 stellte die EU-Kommission ein „Migrations- und Asylpaket“ vor, das aus einer Reihe von Gesetzesentwürfen zur europäischen Migrations- und Asylpolitik besteht. Kernziele der Kommission sind die Etablierung eines effizienten und schnellen Verfahrens an den EU-Außengrenzen, die Verhinderung von Sekundärmigration durch Sanktionen sowie die verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Das Positionspapier mit den Forderungen der Organisationen finden Sie hier: www.dkhw.de/kinderrechte-asyl-migration 
Die rechtliche Analyse zur Rechtsstellung von Kindern im neuen Migrations- und Asylpaket der EU findet sich hier: https://www.plan.de/advocacy-und-kampagnenarbeit.html#c26698 

Quelle: Pressemitteilung DKHW




Mehr als 100 Organisationen fordern „Kinderrechte ins Grundgesetz! – aber richtig!“

Gemeinsamer Appell an die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

Aktueller Gesetzentwurf stärkt die Kinderrechte nicht

Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Den Appell haben unter anderem die Deutsche Liga für das Kind, der Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland und die National Coalition – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland unterzeichnet.

Nationales Gesetz sollte nicht hinter UN-Grundrechtecharta zurückbleiben

Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-KRK, Art. 24 der Europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind bei allem staatlichen Handeln unabhängig zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…) Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – aber richtig!“

„Kindeswohl muss vorrangig sein“

„In Ergänzung zu den Eltern trägt der Staat besondere Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder. Das Kindeswohl muss daher bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ein Gesichtspunkt sein, der vorrangig berücksichtigt wird. Nur eine klare Formulierung der Kinderrechte kann dies gewährleisten“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. 

Formulierungen

Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:

Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;

Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;

Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;

Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;

Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;

Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Großer Schritt gefordert

„Bundestag und Bundesrat müssen jetzt bereit sein, bei der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft zu machen. Es muss rechtlich normiert werden, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Wichtig ist auch, dass man versteht, dass Beteiligung nicht nur das rechtliche Gehör des Artikels 103 des Grundgesetzes ist, sondern dass die Beteiligung von Kindern an der Gestaltung unseres gesellschaftlichen Lebens ins Grundgesetz gehört. Deshalb braucht es noch deutlich Korrekturen am Gesetzentwurf der Bundesregierung“, sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann unter www.dkhw.de/KinderrechteAberRichtig heruntergeladen werden.

Quellen: DKHW und Deutsche Ligafür das Kind




Kinderrechte vermitteln in Schule und Hort – kostenloses Unterrichtsmaterial

Ein neues Webangebot des Deutschen Kinderhilfswerks für pädagogische Fachkräfte

Für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte gibt es jetzt die neue Webseite schulsache.de, herausgegeben vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. Hier sind Praxis- und Informationsmaterialien zur Vermittlung der Kinderrechte in Schule und Hort zu finden.

Praxis- und Informationsmaterialien

Auf der neuen Homepage www.schulsache.de finden die LeserInnen verschiedene Praxis- und Informationsmaterialien zur Vermittlung der Kinderrechte in Schule und Hort. Die kostenlosen Materialien sind für 1. bis 6. Klasse geeignet, beinhalten jeweils zwei Praxisübungen und können im Unterricht, im Hort und der außerschulischen Bildung angewandt werden.

Für SchülerInnen aller Schularten

Mit dabei sind etwa Materialien für digitales Lernen zum Thema „Fake News“. Das Material ist zur eigenständigen Arbeit für SchülerInnen der 5. und 6. Klasse am Computer gedacht. Sie lernen, was sich hinter dem Begriff „Fake News“ verbirgt und wo diese vermehrt vorkommen. Dafür nutzen sie Artikel der Kinderwebseite www.kindersache.de. Für SchülerInnen ab der zweiten Klasse ist „Das ultimative Kinderrechtebuch“ gedacht. Die Broschüre in DIN A4 mit 80 Seiten Umfang gibt es hier gratis zum Download.

Praxismethoden direkt umsetzbar im Unterricht

Neben weiterem umfangreichen Informationsmaterial, digitalen Broschüren, einer Kinderzeitschrift und Büchern gibt es eine Reihe „Praxismethoden“. Dabei handelt es sich um Methodenmaterial zur Vermittlung verschiedener Themen. Die didaktisch sauber aufbereiteten Materialien lassen sich direkt etwa im Ethik- oder Sachunterricht umsetzen. Bisher gibt es drei Angebote der Praxismethoden:

  • Kinder über ihre Kinderrechte informieren
  • Beteiligung und Mitwirkung in der Schule
  • Mobbing in der Schule

Weitere Informationen finden Sie auf www.schulsache.de




10.000 Kinder befragt: Kritisch, aktiv, umweltbewusst und psychisch belastet

Die Meinung von Kindern könnte bald eine größere Rolle in der EU spielen

Ihre Ansichten über Europa, Schule, ihre Rechte und ihre Zukunft haben 10.000 Mädchen und Jungen in einer Online-Umfrage von fünf Kinderrechtsorganisationen mitgeteilt. Ziel der Studie: mehr Informationen über die Prioritäten der Elf- bis 17-Jährigen zu erhalten. Die Aussagen dienen dazu, die Kinderrechte innerhalb der Europäischen Union besser umsetzen zu können.

Die Europäische Kommission hat die Umfrage in Auftrag gegeben und mit den Organisationen zusammengearbeitet. Mit den Beiträgen der Kinder und Jugendlichen sollen zwei zentrale Instrumente zur Umsetzung der Kinderrechte ausgestaltet werden: zum einen die EU-Strategie für die weltweite Stärkung der Kinderrechte, zum anderen die sogenannte „Kindergarantie“, mit der gezielt benachteiligte Kinder in der EU gefördert werden sollen.

Neue Realität durch Auswirkungen der Pandemie

„Diese Konsultation mit Kindern ist für uns in der Europäischen Kommission ein Novum und ein wichtiger Schritt zu mehr Kinderbeteiligung“, sagte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Dubravka Šuica. „Kinder sind Experten in den Angelegenheiten, die sie betreffen, und diese Konsultation beweist einmal mehr, dass Kinder bereits wichtige Akteure im Hier und Jetzt sind. Unsere Aufgabe ist es, sie alle zu befähigen und zu ermächtigen, den Weg zu den Führungspersönlichkeiten von morgen schon jetzt zu beschreiten. Deshalb sind Partizipation, Gleichberechtigung und Inklusion die Leitprinzipien sowohl für die EU-Kinderrechtsstrategie als auch für die Kindergarantie 2021. Wir müssen und werden dafür sorgen, dass alle Kinder den gleichen Start ins Leben haben und sich in dieser Welt frei von Angst und Not entfalten können.“

Einfluss auf die Politik

Die VertreterInnen von ChildFund Alliance, Eurochild, Save the Children, UNICEF und World Vision erklärten: „Dies ist an sich schon ein historischer Bericht, denn es ist das erste Mal, dass so viele Kinder und Jugendliche die EU-Politik direkt beeinflussen und gestalten können. Er könnte zu keinem wichtigeren Zeitpunkt kommen, da Kinder mit den psychologischen und praktischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konfrontiert sind und sich für die nächsten Jahre auf eine neue Realität einstellen müssen. Da es ihre Zukunft ist, muss ihre Meinung in den Entscheidungen der EU zum Ausdruck kommen.“

Die Hauptergebnisse der Umfrage

  • Die COVID-19-Pandemie hat bei Kindern und Jugendlichen in Europa und darüber hinaus zu Stress und Unsicherheit geführt. Jedes fünfte Kind in der EU, das an der Umfrage teilgenommen hat, berichtet, dass es unglücklich aufwächst und sich Sorgen um die Zukunft macht, so das Ergebnis der neuen Studie von ChildFund Alliance, Eurochild, Save The Children, UNICEF und World Vision.
  • Fast jedes zehnte befragte Kind gab an, mit psychischen Problemen oder Symptomen wie Depressionen oder Ängsten zu leben. Die befragten Mädchen waren weit mehr gefährdet als die Jungen, und ältere Kinder berichteten über ein höheres Maß an Problemen als jüngere Kinder.
  • Ein Drittel der befragten Kinder erlebte Diskriminierung oder Ausgrenzung. Dieser Prozentsatz stieg auf 50 bei Kindern mit Behinderungen, Migranten, ethnischen Minderheiten oder solchen, die sich als LGBTQ+ identifizieren.
  • Drei Viertel der befragten Kinder fühlen sich in der Schule wohl, aber 80 Prozent der 17-Jährigen haben das Gefühl, dass die angebotene Bildung sie nicht gut auf ihre Zukunft vorbereitet.
  • Die Mehrheit der befragten Kinder wünscht sich Veränderungen in ihrem Schulalltag: 62 Prozent der Befragten hätten gerne weniger Hausaufgaben, 57 Prozent der Befragten wünschen sich einen interessanteren Unterricht. Fast ein Drittel der Befragten würde gerne Einfluss auf die Inhalte des Schulunterrichts nehmen: mehr sportliche Aktivitäten (33 Prozent), Lernen über Kinderrechte (31 Prozent) und mehr musische Fächer (31 Prozent). Allerdings hatten fast alle Befragten schon von Kinderrechten gehört;
  • 88 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen wissen über den Klimawandel und seine Auswirkungen auf ihre Umgebung Bescheid, 8 Prozent wussten ein wenig darüber und 4 Prozent waren sich nicht sicher.

Der Bericht „Our Europe, Our Rights, Our Future“ in voller Länge, Zusammenfassung des Berichts hier.

Quelle: WorldVision




Grundschule aktuell: Kinderrechte – Der Weg zur Inklusion

Die Zeitschrift des Grundschulverbandes informiert über den aktuellen Stand:

Kinderrechte und Inklusion sind die Themen der aktuellen Ausgabe von „Grundschule aktuell“, der Zeitschrift des Grundschulverbandes. Aus verschiedenen Perspektiven beleuchten die Autoren die Umsetzung der Kinderrechte und den Zusammenhang mit Inklusion.

Kinderrecht ist Menschenrecht

In seinem einführenden Artikel nimmt Michael Töpler vor allem Eltern und Erziehungsberechtigte in den Blick. Einer seiner Kernsätze: „Die Kinderrechte sind als Menschenrechte unbedingt gültig und nicht an bestimmte Verhaltensweisen oder Aufgaben geknüpft“. Dieser Satz ist vor allem deshalb so wichtig, weil viele Erwachsene gegenüber Kinderrechten Vorbehalte haben. Entweder, weil sie fürchten, die Erziehungsberechtigten könnten dann nicht mehr ihrer Rolle als Erziehende nachkommen, oder weil sie den eigenen Vorstellungen widersprechen. Damit räumt Töpler auf. Am Ende zweifelt er zwar daran, dass Inklusion womöglich niemals ganz zu erreichen sei, aber bekräftigt ihren besonderen Wert für die Gesellschaft.

Theorie und Praxis

Die Beiträge von Prof. Hans Wocken und Prof. Andreas Hinz geben einen Einblick in über viele Jahre gewachsene Erkenntnisse zur Inklusion. Weitere Themen sind etwa „Kinderrechte in der Schule“, „Das Mentoringprogramm Balu und Du“ oder „Inklusion und Profession“. Aber auch Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte erweitern den Horizont.

Die aktuelle Ausgabe von „Grundschule aktuell“ gibt einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Inklusion an den Grundschulen. Sie informiert und motiviert al diejenigen, die Kinderrechte und die Würde der Kinder schützen. Einen Blick in die aktuelle Ausgabe, die Möglichkeit zum Download oder zur Bestellung finden Sie hier.

In der folgenden Ausgabe von „Grundschule aktuell“ geht es dann um Chancegleichheit.




„Kinderrechte jetzt!“ – Motto des Weltkindertags

UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk fordern ein kinderfreundlicheres Deutschland

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinderrechte jetzt!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit im Wahljahr, dass es dringend an der Zeit ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit die Weichen für ein kinderfreundlicheres Deutschland zu stellen.

„Kinder werden kaum gehört“

Gerade während der Covid-19-Pandemie wurde deutlich, dass Kinder kaum gehört und ihre Belange häufig hintenangestellt würden, so die Kinderhilfsorganisationen. Das Bundeskabinett habe im Januar einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung im Grundgesetz verabschiedet, der in den kommenden Monaten diskutiert werde. Dieser sei aus der Sicht von UNICEF und dem DKHW jedoch noch unzureichend. Hier brauche es auch eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft, damit die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden, so die Mitteilung.

Kinderrechte: Chancen für kinderfreundlicheres Land

„Die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung wäre eine echte Chance, die Grundlagen für ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Die Politik sollte diese Chance nutzen und sich auf eine kluge Formulierung verständigen. Denn ein Land, das die Rechte und die Interessen von Kindern stets besonders berücksichtigt und damit auch alle Familien stärkt, ist ein Land, in dem Kinder stark gemacht werden für die Herausforderungen der Gegenwart und für die Welt von morgen. Das ist nicht nur im Interesse unserer Kinder und ihrer Eltern, sondern auch im Interesse unserer ganzen Gesellschaft.“

Eindeutiges Bekenntnis zu Kinderrechten

„Die Corona-Krise zeigt uns, Kinder brauchen mehr als jemals zuvor ein eindeutiges Bekenntnis zur umfassenden Verwirklichung ihrer Rechte – über alle Parteigrenzen hinweg“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Es liegt nun in den Händen von Bundestag und Bundesrat, entscheidende Weichen für das Aufwachsen der jungen Menschen und künftigen Generationen in unserem Land zu stellen. Ob Kinder und ihre Familien im September zum Weltkindertag die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz als einen tatsächlichen Fortschritt oder nur als Alibi-Erklärung empfinden werden, hängt davon ab, ob Bund und Länder ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen nachkommen.“

Zahlreiche Initiativen bundesweit

Zum Weltkindertag am 20. September 2021 machen bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder aufmerksam. In Berlin und Köln sind für Sonntag, den 19. September 2021, die beiden zentralen Aktionen geplant.




Vorschlag der Koalition für Kinderrechte im Grundgesetz

Aktionsbündnis kritisiert Formulierung als unzureichend:

Viele Jahre hat das Bündnis für Kinderrechte darauf gedrungen die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.  Die Große Koalition hat etwa ein Jahr lang darüber verhandelt und nun einen Kompromiss gefunden. Wie es aber bei Kompromissen oft der Fall ist, bleibt der Formulierungsvorschlag hinter den Erwartungen vieler zurück. Vor allem auch hinter der UN-Kinderrechtskonvention, die heute schon Gesetz ist.

Die Formulierung im Wortlaut

Die Formulierung soll nach unseren Informationen wie folgt lauten:

Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.

Immerhin ein Formulierungsvorschlag

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) begrüßt, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag einigen konnte, der nun im Deutschen Bundestag diskutiert werden soll.

„Unzureichend“

Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist der Vorschlag, wie er nun auf dem Tisch liegt, allerdings unzureichend. Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben.

„Angemessen“ oder „vorrangig“?

Die Formulierungen enthalten größtenteils Absichtserklärungen. Der größte Streitfall besteht in der Frage, ob das Kindeswohl wie im Formulierungsvorschlag „angemessen“ oder „vorrangig“ berücksichtigt werden soll. In der UN-Kinderrechtskonvention heißt es:

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Kindeswohl stärker berücksichtigen

Das Kindeswohl muss nach Auffassung des Aktionsbündnisses ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.

Verbesserung der Formulierung durch Bundestag?

Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Wir fordern alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden.

Noch ein langer Weg

Damit die Formulierung nun überhaupt Eingang ins Grundgesetz findet, ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag wie im Bundesrat notwendig. Die hat Koaltion nicht. Teile der FDP fürchten zu starke Eingriffe in die Familien. Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung gänzlich ab. Nach Auffassung von Linken und Grünen sind die Formulierungen viel zu schwach.




Erbsen esse ich nicht!

Digitale Auftakttagung zum Schwerpunkt Demokratiebildung und Partizipation in der KiTa:

Ganz passend zu unserem Schwerpunkt „Ernährung“ im gestrigen Newsletter erinnert das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung  (nifbe) an seine Auftaktveranstaltung unter dem Titel „Erbsen esse ich nicht!“ am 18. Februar 2021. Dabei geht es aber weniger ums Essen, sondern um den neuen Schwerpunkt von nifbe „Demokratiebildung und Partizipation in der KiTa“ im Rahmen der landesweiten Qualifizierungsinitative „Vielfalt leben und erleben“. 2021 bietet das nifbe eine digitale Tagung an. Neben einem einführenden Hauptvortrag von Prof. Dr. Raingard Knauer und einem Praxistalk zur Umsetzung von Demokratie-Projekten in der KiTa wird das Thema in zehn Workshops aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und diskutiert – von den enticklungspsychologischen Voraussetzungen über Partizipationsinstrumente oder die Frage von Macht und Adulismus bei Fachkräften bis zur Zusammmenarbeit mit Eltern. Mehr dazu bei nifbe.