Grundschule aktuell: Kinderrechte – Der Weg zur Inklusion

Die Zeitschrift des Grundschulverbandes informiert über den aktuellen Stand:

Kinderrechte und Inklusion sind die Themen der aktuellen Ausgabe von „Grundschule aktuell“, der Zeitschrift des Grundschulverbandes. Aus verschiedenen Perspektiven beleuchten die Autoren die Umsetzung der Kinderrechte und den Zusammenhang mit Inklusion.

Kinderrecht ist Menschenrecht

In seinem einführenden Artikel nimmt Michael Töpler vor allem Eltern und Erziehungsberechtigte in den Blick. Einer seiner Kernsätze: „Die Kinderrechte sind als Menschenrechte unbedingt gültig und nicht an bestimmte Verhaltensweisen oder Aufgaben geknüpft“. Dieser Satz ist vor allem deshalb so wichtig, weil viele Erwachsene gegenüber Kinderrechten Vorbehalte haben. Entweder, weil sie fürchten, die Erziehungsberechtigten könnten dann nicht mehr ihrer Rolle als Erziehende nachkommen, oder weil sie den eigenen Vorstellungen widersprechen. Damit räumt Töpler auf. Am Ende zweifelt er zwar daran, dass Inklusion womöglich niemals ganz zu erreichen sei, aber bekräftigt ihren besonderen Wert für die Gesellschaft.

Theorie und Praxis

Die Beiträge von Prof. Hans Wocken und Prof. Andreas Hinz geben einen Einblick in über viele Jahre gewachsene Erkenntnisse zur Inklusion. Weitere Themen sind etwa „Kinderrechte in der Schule“, „Das Mentoringprogramm Balu und Du“ oder „Inklusion und Profession“. Aber auch Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte erweitern den Horizont.

Die aktuelle Ausgabe von „Grundschule aktuell“ gibt einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Inklusion an den Grundschulen. Sie informiert und motiviert al diejenigen, die Kinderrechte und die Würde der Kinder schützen. Einen Blick in die aktuelle Ausgabe, die Möglichkeit zum Download oder zur Bestellung finden Sie hier.

In der folgenden Ausgabe von „Grundschule aktuell“ geht es dann um Chancegleichheit.




„Kinderrechte jetzt!“ – Motto des Weltkindertags

UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk fordern ein kinderfreundlicheres Deutschland

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinderrechte jetzt!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit im Wahljahr, dass es dringend an der Zeit ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und damit die Weichen für ein kinderfreundlicheres Deutschland zu stellen.

„Kinder werden kaum gehört“

Gerade während der Covid-19-Pandemie wurde deutlich, dass Kinder kaum gehört und ihre Belange häufig hintenangestellt würden, so die Kinderhilfsorganisationen. Das Bundeskabinett habe im Januar einen Formulierungsvorschlag für eine Ergänzung im Grundgesetz verabschiedet, der in den kommenden Monaten diskutiert werde. Dieser sei aus der Sicht von UNICEF und dem DKHW jedoch noch unzureichend. Hier brauche es auch eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft, damit die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden, so die Mitteilung.

Kinderrechte: Chancen für kinderfreundlicheres Land

„Die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung wäre eine echte Chance, die Grundlagen für ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Die Politik sollte diese Chance nutzen und sich auf eine kluge Formulierung verständigen. Denn ein Land, das die Rechte und die Interessen von Kindern stets besonders berücksichtigt und damit auch alle Familien stärkt, ist ein Land, in dem Kinder stark gemacht werden für die Herausforderungen der Gegenwart und für die Welt von morgen. Das ist nicht nur im Interesse unserer Kinder und ihrer Eltern, sondern auch im Interesse unserer ganzen Gesellschaft.“

Eindeutiges Bekenntnis zu Kinderrechten

„Die Corona-Krise zeigt uns, Kinder brauchen mehr als jemals zuvor ein eindeutiges Bekenntnis zur umfassenden Verwirklichung ihrer Rechte – über alle Parteigrenzen hinweg“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Es liegt nun in den Händen von Bundestag und Bundesrat, entscheidende Weichen für das Aufwachsen der jungen Menschen und künftigen Generationen in unserem Land zu stellen. Ob Kinder und ihre Familien im September zum Weltkindertag die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz als einen tatsächlichen Fortschritt oder nur als Alibi-Erklärung empfinden werden, hängt davon ab, ob Bund und Länder ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen nachkommen.“

Zahlreiche Initiativen bundesweit

Zum Weltkindertag am 20. September 2021 machen bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder aufmerksam. In Berlin und Köln sind für Sonntag, den 19. September 2021, die beiden zentralen Aktionen geplant.




Vorschlag der Koalition für Kinderrechte im Grundgesetz

Aktionsbündnis kritisiert Formulierung als unzureichend:

Viele Jahre hat das Bündnis für Kinderrechte darauf gedrungen die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.  Die Große Koalition hat etwa ein Jahr lang darüber verhandelt und nun einen Kompromiss gefunden. Wie es aber bei Kompromissen oft der Fall ist, bleibt der Formulierungsvorschlag hinter den Erwartungen vieler zurück. Vor allem auch hinter der UN-Kinderrechtskonvention, die heute schon Gesetz ist.

Die Formulierung im Wortlaut

Die Formulierung soll nach unseren Informationen wie folgt lauten:

Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.

Immerhin ein Formulierungsvorschlag

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) begrüßt, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag einigen konnte, der nun im Deutschen Bundestag diskutiert werden soll.

„Unzureichend“

Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist der Vorschlag, wie er nun auf dem Tisch liegt, allerdings unzureichend. Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben.

„Angemessen“ oder „vorrangig“?

Die Formulierungen enthalten größtenteils Absichtserklärungen. Der größte Streitfall besteht in der Frage, ob das Kindeswohl wie im Formulierungsvorschlag „angemessen“ oder „vorrangig“ berücksichtigt werden soll. In der UN-Kinderrechtskonvention heißt es:

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Kindeswohl stärker berücksichtigen

Das Kindeswohl muss nach Auffassung des Aktionsbündnisses ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.

Verbesserung der Formulierung durch Bundestag?

Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Wir fordern alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden.

Noch ein langer Weg

Damit die Formulierung nun überhaupt Eingang ins Grundgesetz findet, ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag wie im Bundesrat notwendig. Die hat Koaltion nicht. Teile der FDP fürchten zu starke Eingriffe in die Familien. Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung gänzlich ab. Nach Auffassung von Linken und Grünen sind die Formulierungen viel zu schwach.




Erbsen esse ich nicht!

Digitale Auftakttagung zum Schwerpunkt Demokratiebildung und Partizipation in der KiTa:

Ganz passend zu unserem Schwerpunkt „Ernährung“ im gestrigen Newsletter erinnert das Niedersächsische Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung  (nifbe) an seine Auftaktveranstaltung unter dem Titel „Erbsen esse ich nicht!“ am 18. Februar 2021. Dabei geht es aber weniger ums Essen, sondern um den neuen Schwerpunkt von nifbe „Demokratiebildung und Partizipation in der KiTa“ im Rahmen der landesweiten Qualifizierungsinitative „Vielfalt leben und erleben“. 2021 bietet das nifbe eine digitale Tagung an. Neben einem einführenden Hauptvortrag von Prof. Dr. Raingard Knauer und einem Praxistalk zur Umsetzung von Demokratie-Projekten in der KiTa wird das Thema in zehn Workshops aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und diskutiert – von den enticklungspsychologischen Voraussetzungen über Partizipationsinstrumente oder die Frage von Macht und Adulismus bei Fachkräften bis zur Zusammmenarbeit mit Eltern. Mehr dazu bei nifbe.




Über das Buch „Die Rechte des Kindes und der Tod“

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Janusz Korczaks Pädagogik der Achtung in der Kinderhospizarbeit:

Die vorliegende Studie „Die Rechte des Kindes und der Tod“ ist reich an Gedanken für das Forschungs- und Handlungsfeld der Pädagogik. Wie kann in der Kinderhospizarbeit die pädagogische Begleitung zwischen Erwachsenen und Kindern sein, wenn die Kinder nicht auf die uns so geläufige weitere Zukunft vorbereitet werden, sondern auf ihr zu erwartendes Lebensende? Auf diese für die Erziehung und Bildung zentrale pädagogische Frage wird in einem breiten Spektrum eine Antwort für eine „Partnerschaft in Unsicherheit“ (S. 181) gesucht, die in der Kinderhospizarbeit gegeben ist.

Der Tod als ein Teil des Lebens des Erwachsenen und des Kindes wird in der Pädagogik, die sich an der Zukunft des Kindes orientiert, kaum beachtet. Für den polnisch-jüdischen Arzt und Erzieher Janusz Korczak ist nicht die Zukunft des Kindes, sondern seine Gegenwart der Ausgangspunkt der Pädagogik. Schon 1918 ruft er als erstes Grundgesetz des Kindes das „Recht des Kindes auf den Tod“ aus, das nicht erst zum Menschen wird, sondern von Beginn an bereits ein Mensch ist.

Kann in diesem pädagogischen Lebensfeld das Kind zum Partner des begleitenden Erwachsenen werden, das Korczak, der als Seelenarzt tief in die Seele der Kinder geschaut hat, über das sonst übliche zukunftsbezogene pädagogische Denken hinaus einfordert? Auf diese Frage wird in fünf Kapiteln eine Aspekt reiche und differenzierte Antwort gesucht: Den Überlegungen zu pädagogischen Grenzerfahrungen folgt ein differenzierter Rückblick in die abendländische Geschichte und in das moderne Hospizwesen in Deutschland. Ihm schliesst sich die Erörterung des Lebens von Kindern und Erwachsenen an den Grenzen des Lebens an. Er mündet im letzten Kapitel in die „Kinderhospiz-Bewegung als sensible Impulsgeberin partizipatorischer und inklusiver Pädagogik“ ein, für die Janusz Korczaks Reformpädagogik von grundlegend ist, eine Haltung der Demut und Bescheidenheit in der Begegnung von Mensch zu Mensch verlangt.

Maluga erkennt, dass die Kinderhospiz-Bewegung heute in Teilen Korczaks Utopie realisiert. Kinder und ihre Begleiter werden aufgrund der außergewöhnlichen Situation angehalten der Unsicherheit des Todes mit Partnerschaftlichkeit zu begegnen. Auf diese Weise können die Herausforderungen gemeinsam gemeistert werden. Die Begleiter begegnen dem Kind von Mensch zu Mensch, ohne die Differenz aufzuheben. Dieser pädagogische Dialog ermöglicht dem Kind das Einbeziehen in die Gestaltung der Krankheits- und Sterbephasen, was seine Unsicherheit mildert, zur Entlastung seiner Situation führt und eine gemeinsame Verantwortung ermöglicht. Das schließt auch ein, dass die Kinder die Erwachsenen an die Hand nehmen können.

Gespräche, Beobachtungen im Erfahrungsraum der Kinderhospiz machen sensibel auf die Pädagogik der Achtung aufmerksam, die Sterben und Tod nicht tabuisiert, sondern in die pädagogische Theorie einbindet, also Sterblichkeit und Lebensende mit aufnimmt und das sterbende Kind als gleichwürdigen Partner zu sehen ermöglicht: durch Offenheit und Ehrlichkeit dem Kind begegnen, es solange wie möglich am Lern- und Bildungsprozess teilnehmen lassen, ihm die Wahrheit, also den Tod zuzumuten. So weiß es, was mit ihm geschieht und es wird ihm nichts vorgemacht, ihm wird die Gegebenheit nach und nach erklärt und es kann an seinem Sterbeprozess mit gestalteten Ritualen von Abschied und Trauer teilnehmen und diese mitgestalten.

Die Studie zeigt in beeindruckender Weise auf, dass Tabus dem Kind und seinen Begleitern nicht helfen und in pädagogischen Grenzerfahrungen Einstellungen und Haltungen gewonnen werden können, die eben das Unabänderliche annehmen und die noch bleibende Lebenszeit gestalten. Hier sind Sterben und Tod ein Teil der Erziehungs- und Bildungserfahrungen, die nahe am Kind sind und die Beziehung mit ihm bis zum Tod gestalten. Korczaks Pädagogik, der Todesahnung und Todesfurcht der Kinder nahe, hat eine verlässliche und vertrauenswürdige Erzieherhaltung angesichts des Sterbens begründet.

Nach der Lektüre des Werkes können Leser und Leserinnen großen Respekt für die Eltern und für die Kinder gewinnen. Darauf macht auch das Cover-Foto aufmerksam: Hier berühren sich die Finger des Erwachsenen und des Kindes. Sie begegnen sich gleichwertig (geistesverwandt) auf Augenhöhe. Das Foto symbolisiert für die Autorin die „Begegnung von Mensch zu Mensch“ (S. 11).

Zusammenfassung

Für Agnieszka Maluga erwies sich bereits vor und dann während ihrer langjährigen Studien im Kontext der Kinderhospizarbeit Janusz Korczak als „wertvollen gedanklichen Gesprächspartner“ und sie freut sich „wenn er das auch für viele andere werden kann“ (S. 12). Ihr Werk erfüllt alle wissenschaftlichen Anforderungen, erörtert pädagogisch bedeutsame Zusammenhänge in einem einladenden Schreibstil, die zum eigenen Nachdenken und Handeln des Erziehers und der Erzieherin einladen.

Lebensbedeutsame pädagogische Fragen werden ohne definierte Begriffe leserfreundlich dargestellt, erläutert und erörtert. All dies in einfacher, aber inhaltsreichen Sprache. Ich lege dieses Grundlagenwerk allen Erwachsenen ans Herz, die auf der Suche nach einer Pädagogik der Achtung sind, die das individuelle Kind wertschätzt so wie es eben ist, und nicht, wie es werden soll.

Prof. em. Dr. Ferdinand Klein

Bibliographie

Agnieszka Maluga
Die Rechte des Kindes und der Tod
Janusz Korczaks Pädagogik der Achtung in der Kinderhospizarbeit
Kartoniert 311 Seiten
ISBN 978-3-7815-2365-4
46 €uro




DKHW fordert grundlegende sozial- und bildungspolitische Reformen

Krüger will Regierungen am Maßstab der Kinderfreundlichkeit messen:

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fordert nachdrücklich sozial- und bildungspolitische Reformen für die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Die Corona-Pandemie habe eine Vielzahl kinderpolitischer Anliegen und Versäumnisse deutlich gemacht, erklärt der Präsident des DKHW Thomas Krüger. Grundlegende Reformen seien aber nicht zu erkennen. Ein einfaches ,Weiter so‘ dürfe nicht geben.

Viele Kinder die Verliererinnen und Verlierer der Pandemie

Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen würden uns noch viele Monate beschäftigen. Gleichzeitig sind aus Sicht Krügers sehr viele Kinder die Verliererinnen und Verlierer der Pandemie. Das betrifft insbesondere arme Kinder. Ihre Eltern könnten die finanziellen und organisatorischen Belastungen der Pandemie gar nicht oder nur sehr schlecht ausgleichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem niedrigen Bildungsabschluss und geringem Lohnniveau könnten wesentlich seltener ins Homeoffice wechseln und so versuchen, ihre Kinder beim Distanzlernen zu unterstützen. Wenn dazu noch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geschlossen seien, das Schul- und Kitaessen wegfalle und gleichzeitig die Tafeln nur eingeschränkt arbeiten können, blieben viele Kinder sprichwörtlich auf der Strecke.

Kinderrechte in den Fokus

Aus Sicht des DKHW gehören deshalb insbesondere die Kinderrechte auf Bildung, soziale Sicherheit und Beteiligung in den Fokus der Überlegungen. Das gilt sowohl für Entscheidungen in der Corona-Pandemie als auch im Hinblick auf langfristige Weichenstellungen. „Wir werden uns die Wahlprogramme der Parteien im Superwahljahr 2021 auch diesbezüglich genau anschauen und sowohl die nächste Bundesregierung als auch die Landesregierungen am Maßstab der Kinderfreundlichkeit messen. Politik und Gesellschaft sollten sich mehr als bisher für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern konsequent in den Blick nimmt. Gerade deshalb drängt das Deutsche Kinderhilfswerk mit Vehemenz auf die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft hinreichend Gewicht verleihen“, so Krüger.

Damit kann Krüger dann schon bei seiner eigenen Partei ansetzen. Schließlich ist er seit über 30 Jahren Mitglied der SPD.

Quelle: Pressemitteilung DKHW




Zum Internationalen Tag der Kinderrechte

Kinderrechte sind Menschenrechte:

Kinderrechte müssen auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden  Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte Bund, Länder und Kommunen an, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auch in der Corona-Pandemie zu gewährleisten.

Kindeswohl beachten

Bei allen in Zusammenhang mit der Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen müssen das Kindeswohl beachtet und insbesondere Kinder in verletzlichen Lebenslagen besonders aufmerksam in den Blick genommen werden. Das gilt beispielsweise für Kinder, die in Armut oder hochkonfliktreichen Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen. 

Stellenwert des Schulunterrichts

„Mittlerweile wurde erkannt, welchen Stellenwert die Aufrechterhaltung des Schulunterrichts und die Öffnung von Kitas in der Pandemie haben. Dabei dürfen wir jedoch nicht stehen bleiben und die Entwicklungsrechte von Kindern nicht auf Betreuung und Wissensvermittlung reduzieren. Kinder und Jugendliche brauchen soziale Interaktion, Bewegung, kulturelle Entfaltung und politische Bildung, ansonsten nimmt ihre Entwicklung deutlichen Schaden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. 

Kinder leiden unter Corona

Eine vor kurzem vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage hatte ergeben, dass 72 Prozent der Befragten der Ansicht sind, dass die Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden. In Bezug auf die Bildungschancen von Kindern sind 76 Prozent der Ansicht, dass diese aufgrund der Corona-Krise im Allgemeinen gesunken sind, in Bezug auf die Bildungschancen von Kindern aus armen Haushalten meinen das sogar 81 Prozent. Gleichzeitig plädiert eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden.

Föderaler Flickenteppich

„Wir blicken bei den Kinderrechten in Deutschland auf einen föderalen Flickenteppich. So sind beispielsweise die Kinderarmutsquoten sehr unterschiedlich, oder die Beteiligungsrechte von Kindern nur teilweise gesetzlich abgesichert. Deshalb sollten die Kinderrechte systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Das ist zum einen rechtlich geboten, und wird zum anderen auch unsere Demokratie langfristig stärken“, so Krüger weiter. „Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern muss gerade jetzt höchste Priorität haben. Wie es uns gelingt, zum einen Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken, und zum anderen sogar Maßnahmen zu treffen, um niemanden in der Corona-Pandemie zurückzulassen, ist entscheidender Maßstab für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es derzeit mehr denn je. Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab“, so Krüger.

Wie wäre es mit einem Klaps auf dne Po die Herren?

Wie es um Kinderrechte hierzulande bestellt ist, zeigen immer wieder aktuelle Studien, über die wir bei spielen und lernen berichten. Erst gestern hat UNICEF eine repräsentative Studie publiziert, nach der es mehr als die Hälfte der Männer in Deutschland in Ordnung finden, wenn ein Kind einen Klaps auf den Po erhält. Wir fragen uns, wie Sie das fänden würden, wenn das ihr Arbeitgeber mit ihnen machen würde.

Quelle: Pressemitteilung DKHW 




Jetzt mitmachen beim Deutschen Kinder- und Jugendpreis

Ab sofort sind Bewerbungen um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2021, die Preisverleihung soll am 03. Mai 2021 im Europa-Park in Rust stattfinden.

„Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer aus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist. Kinder und Jugendliche, die sich aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten einbringen, engagieren sich auch als Erwachsene eher im Gemeinwesen. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt. Wir sind sehr gespannt auf die fantasievollen Projekte, die trotz Corona-Pandemie von und durch die Kinder und Jugendlichen konzipiert und umgesetzt werden“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zum Start der Bewerbungsphase.

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich ernst genommen und lernen Demokratie. Priorität hat beim Deutschen Kinder- und Jugendpreis auch, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Die Bewerbung erfolgt online unter www.dkhw.de/bewerbung_2021. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum richtigen Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Außerdem wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.