Frankreich macht ernst: Keine sozialen Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren

Smartphone-Verbot-Frankreich

Als erstes EU-Land setzt Frankreich wissenschaftliche Empfehlungen zum Schutz von Kindern um. Doch wie wirksam ist das Gesetz?

Es kommt selten vor, dass wissenschaftliche Erkenntnisse nahezu unverändert in Gesetze einfließen. Genau das geschieht derzeit in Frankreich. Rund zweieinhalb Jahre nachdem Präsident Emmanuel Macron eine unabhängige Expertenkommission beauftragt hatte, die Auswirkungen digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche zu untersuchen, hat das französische Parlament ein weitreichendes Gesetz verabschiedet: Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen künftig keine sozialen Netzwerke mehr nutzen. Damit ist Frankreich das erste Land der Europäischen Union, das eine solche Altersgrenze gesetzlich festschreibt.

Für die Leserinnen und Leser von spielen und lernen kommt dieser Schritt allerdings nicht überraschend. Bereits im Mai 2024 haben wir ausführlich über den Abschlussbericht der französischen Expertenkommission berichtet. Damals empfahlen die Wissenschaftler unter anderem, Kindern erst ab 13 Jahren ein eigenes Smartphone zu erlauben und soziale Netzwerke grundsätzlich erst ab dem 15. Lebensjahr freizugeben. Grundlage waren zahlreiche Studien aus Entwicklungspsychologie, Medizin, Neurowissenschaften und Pädagogik.

Bemerkenswert ist deshalb weniger das Gesetz selbst als der Weg dorthin. Während politische Debatten häufig von Stimmungen oder Ideologien geprägt werden, orientiert sich Frankreich in diesem Fall ungewöhnlich eng an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Beschluss markiert damit nicht nur einen politischen Kurswechsel, sondern auch einen neuen Umgang mit Forschungsergebnissen.

Macron: „Wir haben euch in diesem Dschungel allein gelassen“

Präsident Emmanuel Macron hatte sich bereits lange vor dem Gesetzesbeschluss für strengere Regeln ausgesprochen. Immer wieder warnte er davor, Kinder und Jugendliche den Mechanismen sozialer Netzwerke schutzlos zu überlassen. Bei einer Veranstaltung mit jungen Menschen fand er dafür ungewöhnlich selbstkritische Worte: „Wir haben euch in diesem Dschungel allein gelassen, und er hat euch eure Aufmerksamkeit geraubt. Wir müssen langsamer werden und euch helfen, erwachsen zu werden – und vor allem Bürger zu werden.“

Nach der Verabschiedung des Gesetzes sprach Macron von einem wichtigen Erfolg seiner Initiative. Auf der Plattform X schrieb er: „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten.“ Auch die Staatssekretärin für Künstliche Intelligenz, Anne Le Hénanff, wertete den Beschluss als Signal weit über Frankreich hinaus. „Das Land“, erklärte sie, „weist den Weg und ist das erste Land Europas, das eine digitale Volljährigkeit einführt.“ Gemeint ist damit eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze, unterhalb derer soziale Netzwerke grundsätzlich nicht mehr genutzt werden dürfen.

Was das Gesetz konkret vorsieht

Das Gesetz soll bereits zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. September in Kraft treten. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen dann keine neuen Konten bei sozialen Netzwerken mehr eröffnen. Bereits bestehende Benutzerkonten müssen innerhalb einer Übergangsfrist von vier Monaten geschlossen oder gesperrt werden. Die Betreiber der Plattformen werden verpflichtet, das Alter ihrer Nutzer mithilfe geeigneter Verfahren zu überprüfen.

Frankreich beschränkt sich dabei nicht auf soziale Netzwerke. Gleichzeitig wird das bereits bestehende Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen an Grund- und Mittelschulen auf die Oberstufe ausgeweitet. Ausnahmen bleiben zwar weiterhin möglich – etwa wenn digitale Geräte im Unterricht benötigt werden oder gesundheitliche Gründe vorliegen –, grundsätzlich sollen Schulen aber während des gesamten Schultages wieder stärker als geschützte Lernorte wahrgenommen werden.

Nicht betroffen sind dagegen Angebote, deren Schwerpunkt auf Bildung oder Information liegt. Dazu gehören unter anderem Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, Bildungs- und Wissenschaftsplattformen sowie Plattformen zur Entwicklung und zum Austausch freier Software oder offener Bildungsprojekte. Das Gesetz richtet sich also gezielt gegen soziale Netzwerke mit algorithmisch gesteuerten Feeds und deren bekannten Risiken – nicht gegen das Internet insgesamt.

Konsequenzen aus wissenschaftlichen Erkenntnissen

Dass Frankreich diesen Weg einschlägt, ist kein Zufall. Die von Emmanuel Macron eingesetzte Expertenkommission hatte Anfang 2024 nicht nur eine Altersgrenze von 15 Jahren für soziale Netzwerke empfohlen. Sie sprach sich außerdem dafür aus, Smartphones grundsätzlich erst ab dem 13. Lebensjahr zuzulassen, Kinder unter drei Jahren möglichst vollständig von Bildschirmmedien fernzuhalten und die Bildschirmzeiten im Vorschulalter deutlich zu begrenzen. Hinzu kamen Forderungen nach einer besseren Unterstützung von Eltern sowie einer stärkeren Medienbildung in Schulen.

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf zeigt, dass diese Empfehlungen weit mehr waren als ein wissenschaftlicher Diskussionsbeitrag. Frankreich beginnt damit, zentrale Erkenntnisse aus Entwicklungspsychologie, Medizin und Neurowissenschaften in konkrete Politik zu übersetzen. Ob sich dieser Weg bewährt, wird sich allerdings erst dann zeigen, wenn das Gesetz im Alltag tatsächlich umgesetzt werden muss.

Die eigentliche Herausforderung beginnt jetzt

Politische Entscheidungen lassen sich vergleichsweise schnell treffen. Schwieriger ist ihre Umsetzung. Hier beginnen die offenen Fragen.

Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke, das Alter ihrer Nutzer zuverlässig zu überprüfen. Wie dies künftig technisch funktionieren soll, ist allerdings noch weitgehend offen. Diskutiert werden verschiedene Verfahren – von digitalen Identitätsnachweisen bis zu unabhängigen Altersverifikationen. Gleichzeitig weisen Juristen darauf hin, dass viele Regeln für Plattformen inzwischen auf europäischer Ebene durch den Digital Services Act (DSA) bestimmt werden. Ob Frankreich Unternehmen wie TikTok, Instagram oder Snapchat tatsächlich zu bestimmten Kontrollverfahren verpflichten kann, dürfte deshalb noch Gerichte und europäische Institutionen beschäftigen.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Je zuverlässiger eine Alterskontrolle funktionieren soll, desto stärker greift sie in die Privatsphäre aller Nutzer ein. Denn nicht nur Kinder und Jugendliche müssten künftig ihr Alter nachweisen, sondern möglicherweise jeder Erwachsene, der ein Konto bei einem sozialen Netzwerk eröffnen möchte. Genau an diesem Spannungsfeld zwischen Kinderschutz, Datenschutz und europäischem Recht wird sich entscheiden, ob das französische Gesetz tatsächlich zum Vorbild für andere Länder werden kann.

Thomas Feibel: „Verbote ersetzen keine Medienerziehung“

Der Berliner Medienexperte Thomas Feibel, einer der profiliertesten deutschen Fachautoren zu Kindern und digitalen Medien, begrüßt grundsätzlich, dass Frankreich den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernster nimmt als viele andere Staaten. Gleichzeitig warnt er davor, von gesetzlichen Verboten zu viel zu erwarten. Feibel, dessen Elternratgeber „Jetzt pack doch mal das Handy weg“ am 26. August in einer vollständig überarbeiteten und aktualisierten fünften Auflage erscheint, verweist auf Australien. Dort gilt bereits ein ähnliches Gesetz – mit bislang eher ernüchternden Ergebnissen.

„Was staatliche Verbote in Europa bringen, wird die Zukunft zeigen. Beim Vorläufer dieses Social-Media-Verbots in Australien ist die Wirkung bislang minimal. Das Verbot wird von einem Großteil der Jugendlichen mühelos umgangen.“

Für Feibel ist das allerdings nicht der entscheidende Punkt. Er sieht vielmehr die Gefahr, dass staatliche Verbote Eltern in falscher Sicherheit wiegen könnten. „Wenn die meisten Eltern ein solches Verbot befürworten, warum setzen sie es dann nicht selbst um? Wir könnten schon jetzt unseren Kindern den Umgang mit sozialen Medien verbieten. Es ist nur sehr, sehr mühsam.“

Damit spricht Feibel ein Dilemma an, das weit über Frankreich hinausreicht. Gesetze können Rahmenbedingungen schaffen. Sie können Altersgrenzen festlegen und Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen. Sie können Eltern aber weder die Verantwortung für die Medienerziehung abnehmen noch die tägliche Auseinandersetzung mit dem Medienalltag ihrer Kinder ersetzen.

Nicht nur Kinder brauchen Schutz

Feibel widerspricht allerdings auch einer allzu einfachen Sicht auf soziale Medien. Er stellt die wissenschaftlichen Erkenntnisse über ihre Risiken keineswegs infrage. Gleichzeitig erinnert er daran, dass digitale Medien für viele Kinder und Jugendliche heute selbstverständlich zum Alltag gehören und ihnen durchaus Orientierung, Gemeinschaft und soziale Teilhabe ermöglichen können.

Gerade deshalb hält er die Diskussion über Altersgrenzen allein für zu kurz gegriffen. „Ich habe keinen Zweifel daran, dass soziale Medien schaden können. Trotzdem müssen wir bedenken, dass Kinder und Jugendliche daraus auch Vorteile ziehen, die ihnen bei ihrer Entwicklung, ihrer Orientierung und ihren sozialen Beziehungen helfen können.“

Die eigentliche Herausforderung sieht Feibel deshalb an anderer Stelle. „Am Ende bleibt die Frage, warum das eigentliche heiße Eisen nicht angepackt wird: die Regulierung sozialer Netzwerke für alle – nicht nur für Kinder und Jugendliche. Wir wissen doch, dass dort gelogen, gehetzt, manipuliert und ausgespäht wird.“

Diese Frage reicht weit über die Medienerziehung hinaus. Denn wenn soziale Netzwerke Geschäftsmodelle verfolgen, die Aufmerksamkeit möglichst lange binden und Emotionen gezielt verstärken, betrifft das nicht nur Kinder. Es betrifft die gesamte Gesellschaft.

Ein Signal an Europa

Auch Catherine Morin-Desailly, Berichterstatterin des Gesetzes im französischen Senat, versteht den Beschluss ausdrücklich nicht als Endpunkt. Für sie ist das Gesetz vor allem ein Signal an Frankreich und an Europa. Neben gesetzlichen Regelungen fordert sie weitere Präventionsmaßnahmen sowie eine deutlich stärkere Medienbildung für Kinder und Jugendliche.

Genau darin liegt vermutlich die eigentliche Bedeutung des französischen Vorstoßes. Erstmals übernimmt ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zentrale Empfehlungen einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission nahezu vollständig in nationales Recht. Das bedeutet noch nicht, dass alle Probleme gelöst sind. Es zeigt aber, dass wissenschaftliche Erkenntnisse politische Entscheidungen beeinflussen können – wenn der politische Wille vorhanden ist.

Ob andere europäische Länder diesem Beispiel folgen werden, bleibt abzuwarten. Ebenso offen ist die Frage, ob sich das Gesetz technisch und rechtlich tatsächlich durchsetzen lässt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Frankreich mehr erreicht hat als ein starkes politisches Symbol.

Eines steht allerdings schon heute fest: Die Debatte hat sich verändert. Es geht längst nicht mehr nur um die Frage, ob soziale Netzwerke Kindern schaden können. Immer stärker rückt die Frage in den Mittelpunkt, welche Verantwortung Politik, Plattformbetreiber, Bildungseinrichtungen und Eltern gemeinsam tragen, damit Kinder und Jugendliche in einer digitalen Welt gesund aufwachsen können.

Weiterlesen

Wer sich intensiver mit der Medienerziehung in der Familie beschäftigen möchte, findet im Elternratgeber „Jetzt pack doch mal das Handy weg“ von Thomas Feibel zahlreiche wissenschaftlich fundierte und alltagstaugliche Anregungen für Eltern. Das Buch erscheint am 26. August in einer vollständig überarbeiteten und aktualisierten fünften Auflage im Verlag Oberstebrink.

Gernot Körner

Weiterführender Artikel:

Warum Frankreich bereits 2024 empfahl, Smartphones erst ab 13 und soziale Netzwerke erst ab 15 Jahren zuzulassen.




Kinder bei Hitze schützen: So kommen wir durch die heißen Tage

Extreme Hitze belastet Kinder besonders. Mit einfachen Maßnahmen können Eltern und pädagogische Fachkräfte für mehr Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden sorgen

Der kindliche Organismus kann seine Körpertemperatur noch nicht so gut regulieren wie der eines Erwachsenen. Kinder schwitzen weniger effizient, verlieren aber beim Spielen und Toben schnell Flüssigkeit. Gleichzeitig merken sie oft gar nicht, dass sie Durst haben oder eine Pause brauchen.

Deshalb sind Erwachsene gefragt: Sie müssen darauf achten, dass Kinder regelmäßig trinken, sich ausreichend ausruhen und möglichst nicht während der größten Mittagshitze draußen aktiv sind.

Viel trinken – auch wenn kein Durst da ist

Gerade Kinder vergessen beim Spielen häufig das Trinken. Deshalb sollte Wasser jederzeit griffbereit sein.

Geeignet sind vor allem:

  • Wasser
  • ungesüßter Tee
  • stark verdünnte Saftschorlen

Praktisch sind kleine Trinkpausen, die fest zum Tagesablauf gehören – etwa nach jeder Spielrunde oder spätestens jede Stunde.

Spielen am besten morgens oder am Abend

Zwischen etwa 11 und 17 Uhr erreicht die Sonneneinstrahlung häufig ihren Höhepunkt. Jetzt sind ruhige Aktivitäten im Haus oder im Schatten die bessere Wahl.

Gut geeignet sind beispielsweise:

  • Vorlesen
  • Basteln
  • Gesellschaftsspiele
  • Wasserexperimente im Schatten
  • Planschbecken oder Wasserspiele an schattigen Plätzen

Längere Ausflüge oder sportliche Aktivitäten sollten möglichst in die frühen Morgenstunden oder den Abend verlegt werden.

Leichte Kleidung und angenehme Abkühlung

Helle, lockere Kleidung aus Baumwolle oder Leinen unterstützt den Körper dabei, Wärme abzugeben.

Zur Abkühlung empfehlen sich:

  • lauwarme Duschen
  • kühle Waschlappen im Nacken oder auf den Armen
  • Fußbäder
  • feiner Wassernebel aus einer Sprühflasche

Sehr kaltes Wasser sollte dagegen vermieden werden, da es den Kreislauf zusätzlich belasten kann.

Obst statt schwerer Mahlzeiten

An heißen Tagen haben viele Kinder weniger Appetit. Das ist normal.

Mehrere kleine Mahlzeiten sind jetzt oft angenehmer als wenige große Portionen. Besonders geeignet sind wasserreiche Lebensmittel wie:

  • Wassermelone
  • Gurken
  • Tomaten
  • Beeren
  • Pfirsiche
  • Salate

Auch kalte Gemüsesuppen oder Joghurt mit frischem Obst sorgen für Erfrischung.

Räume möglichst kühl halten

Auch in Kitas, Schulen und zu Hause lässt sich die Hitzebelastung deutlich reduzieren.

Hilfreich sind:

  • morgens und nachts gut lüften
  • Fenster tagsüber schließen
  • Rollläden oder Jalousien herunterlassen
  • unnötige Elektrogeräte ausschalten

Wenn Räume sehr stark aufgeheizt sind, kann ein Aufenthalt in klimatisierten öffentlichen Gebäuden wie Bibliotheken, Kirchen oder Museen Entlastung bringen.

Warnzeichen ernst nehmen

Kinder zeigen nicht immer sofort, wenn ihnen die Hitze zu schaffen macht.

Warnsignale können sein:

  • Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Übelkeit
  • ungewöhnliche Müdigkeit
  • Verwirrtheit
  • Muskelkrämpfe

Treten solche Beschwerden auf, sollte das Kind sofort aus der Sonne gebracht, gekühlt und zum Trinken angehalten werden.

Bei starken Beschwerden oder dem Verdacht auf einen Hitzschlag muss umgehend der Notruf 112 verständigt werden.

Auch an ältere Menschen denken

Hitze betrifft nicht nur Kinder. Auch ältere Menschen, Schwangere oder chronisch Kranke gehören zu den besonders gefährdeten Gruppen.

Für Kinder kann es eine schöne Erfahrung sein, gemeinsam mit ihren Eltern oder pädagogischen Fachkräften nach älteren Nachbarinnen und Nachbarn zu sehen. Ein kurzer Besuch oder die Frage, ob Hilfe benötigt wird, stärkt nicht nur das Miteinander, sondern kann an heißen Tagen sogar Leben retten.

Klimawandel macht Hitzeschutz immer wichtiger

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts werden Hitzewellen in Deutschland durch den Klimawandel häufiger und intensiver. Bereits im Jahr 2026 werden rund 5.100 hitzebedingte Todesfälle geschätzt. Umso wichtiger ist es, Kinder frühzeitig an einen bewussten Umgang mit Sonne und Hitze heranzuführen. Ausreichend trinken, Schatten suchen und regelmäßige Pausen sind einfache Gewohnheiten, die an heißen Sommertagen einen großen Unterschied machen können.

Quelle: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Presseinformation „So kommen Sie sicher und gesund durch die nächste Hitzewelle – Tipps für extrem heiße Tage“, 2026.




Professioneller Umgang mit kindlicher Sexualität in der Kita

Zwischen sexueller Bildung und Schutz vor Missbrauch: Interaktives Webinar für päagogische Fachkräfte

Kindliche Sinnesfreude, Körperneugier und Körperlust gehören zu einer gesunden Entwicklung. Dennoch erleben viele pädagogische Fachkräfte im Alltag große Unsicherheiten: Was gilt als altersgerecht? Wo beginnen Grenzverletzungen? Und wie können Kinder zugleich in ihrem Recht auf sexuelle Bildung gestärkt und wirksam vor sexualisierter Gewalt geschützt werden?

Das interaktive Webinar „Professioneller Umgang mit kindlicher Sexualität“ vermittelt praxisnahes Wissen und bietet Raum für fachlichen Austausch. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem pädagogischen Alltag sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten für Kindertageseinrichtungen.

Themenschwerpunkte des Webinars:

  • Grundlagen einer regelhaften psychosexuellen Entwicklung
  • Einschätzung kindlicher Verhaltensweisen: Was ist altersgerecht?
  • Gestaltung einer altersangemessenen sexuellen Bildung
  • Regeln und Schutzkonzepte für Körpererkundungsspiele
  • „Zonen abgestufter Intimität“ in der Kita
  • Zusammenarbeit mit Eltern zu sensiblen Themen
  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Handlungsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen oder Grenzverletzungen

Die Veranstaltung zeigt auf, wie Kinderrechte auf sexuelle Bildung und Schutz vor Missbrauch gleichermaßen berücksichtigt werden können.

Termin: 1. Juni 2026, 09:00 bis ca. 12:00 Uhr
Referent: Jörg Maywald
Teilnahmegebühr: 67,00 Euro
Hinweis: Die Teilnahme ist auch als Team möglich.

Kursinformation zum Ausdrucken finden Sie hier. Anmelden können Sie sich hier.




Gemeinsam Verantwortung tragen: Fachtag zu Kinderschutz und Wohlbefinden in Kitas

Aktuelle Studien zeigen strukturelle Probleme und hohe Belastungen in Kitas – ein Fachtag in Hannover bringt Praxis, Wissenschaft und Politik in den Dialog

Das Wohlbefinden und der Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen stehen zunehmend unter Druck. Aktuelle Studien machen deutlich, dass verletzendes Verhalten im pädagogischen Alltag sowie Kindeswohlgefährdungen keine Einzelfälle sind.

Als zentrale Ursachen werden unter anderem unzureichende Rahmenbedingungen, hohe Belastungen der Fachkräfte und eingeschränkte Handlungsspielräume benannt. Diese Faktoren erschweren eine professionelle pädagogische Praxis und wirken sich unmittelbar auf die Qualität der Betreuung und den Schutz von Kindern aus.

Fachtag in Hannover: Austausch auf allen Ebenen

Vor diesem Hintergrund findet am 25. Juni 2026 in Hannover ein interdisziplinärer Fachtag statt:

„Gemeinsam Verantwortung tragen – Wohlbefinden und Schutz von Kindern in Kitas sichern. Praxis, Verwaltung, Wissenschaft und Politik im Dialog“

Zeit: 10:00 bis 16:00 Uhr (Ankommen ab 9:30 Uhr)

Ort: Veranstaltungszentrum Rotation, Hannover,
Goseriede 10
30159 Hannover

Aktuelle Forschung als Grundlage

Diskussionsbasis bilden Ergebnisse aus drei aktuellen Forschungsprojekten:

  • „Arbeitsbedingungen und verletzendes Verhalten im Alltag der Sozialen Arbeit (AVASA)”
  • „Verletzendes Verhalten in Kitas”
  • „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der KiTa – Fachkräfte schauen hin!”

Die Studien beleuchten Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Belastungserleben und Risiken für den Kinderschutz.

Dialog, Diskussion und Workshops

Die Veranstaltung setzt auf Austausch und Beteiligung. Geplant sind eine Podiumsdiskussion sowie Workshops, in denen Herausforderungen analysiert, Perspektiven ausgetauscht und konkrete Handlungsbedarfe für Prävention und Intervention benannt werden.

Ziel ist es, Verantwortung systemübergreifend zu diskutieren und Impulse für Veränderungen auf allen Ebenen zu entwickeln – von der Praxis über Träger und Verwaltung bis hin zur Politik.

Teilnahme und Anmeldung

Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro.
Das detaillierte Programm wird in Kürze veröffentlicht.

Anmelden können Sie sich über die Seite von ver.di unter diesem Link: KoMaSys WEB-Anmeldung – Anmeldedaten




Kinder stärken und schützen: Ein Buch über Sexualität und Prävention

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Ein empfehlenswerter Titel, der Kinder und Erwachsene sensibel ins Gespräch bringt

Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Bücher zum Themenschwerpunkt „Wie können Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden?“, die Eltern sowie (sozial-)pädagogische Fachkräfte über Möglichkeiten informieren, Kinder gegen sexuelle Gewalterfahrungen zu sensibilisieren, zu stärken und aufzuklären. Ebenso sind entsprechende Publikationen auf dem Markt, die sich als „Aufklärungs-“ und „Stark-mach-Bücher“ direkt an Kinder wenden.

Diese Veröffentlichung verbindet nun die unterschiedlichen Aspekte in einem Buch, indem es gleichzeitig sowohl Kinder als auch Erwachsene direkt anspricht und dazu anregt, über Sexualität und über sexualisierte Gewalt zu sprechen. Alle Informationen werden auf jeder Seite von der freischaffenden Künstlerin Emily Claire Völker (aus Berlin) vielfältig illustriert.

Worte finden und Sprachlosigkeit überwinden

Dieses Buch unterstützt Erwachsene dabei, eine mögliche Sprachlosigkeit, Scham oder Befangenheit zu überwinden bzw. die „richtigen“ Worte für sexuelle sowie sexualisierte Begriffe und Vorgänge zu finden. Andererseits stellen der Autor und die Autorin sowohl den Unterschied zwischen einer lustvoll erlebbaren Sexualität des Kindes und unter Kindern sowie grenzüberschreitenden sexualisierten Übergriffen als auch die lustvoll erlebte Sexualität unter Erwachsenen heraus.

Klar strukturierte Impulse für Kinder und Erwachsene

Dabei befinden sich auf nahezu jeder Seite Textkästen für Erwachsene, in denen in kurz gefasster Form das Wesentliche des jeweiligen Schwerpunktes auf den Punkt gebracht wird. Gleichzeitig bietet das Buch noch weitaus mehr:

Es stellt den einzigartigen Wert jedes Kindes in den Vordergrund, bietet Gesprächs- und Übungsimpulse an, eingebettet in eine Beschäftigung mit den unterschiedlichen Gefühlen, die jeder Mensch empfinden kann. Es erfasst verschiedene Formen von Gewalt und Zwängen, informiert über Rechte, die jedes Kind hat.

Strategien erkennen und Selbstbehauptung stärken

Weiterhin benennt es Strategien, wie Menschen, die sexuelle Gewalt an Kindern planen, vorgehen, und wie Kinder sensibilisiert werden können, solchen von Erwachsenen geplanten Strategien nicht auf den Leim zu gehen.

Stattdessen werden die „mutigen Fünf der Selbstbehauptung“ zum Ausdruck gebracht:

durch eine aufrechte Körperhaltung, einen festen Blickkontakt, eine ernste Mimik, eine grenzsetzende Gestik sowie eine laute Sprache mit dem Wort: „Stopp!“.

Vertrauen finden und Gefühle ernst nehmen

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass es sehr hilfreich ist, sich vertrauensvollen Erwachsenen anzuvertrauen, wenn Kindern etwas komisch vorkommt oder sie unter Druck gesetzt werden.

Mit diesen verschiedenen Inhalten werden Kinder in ihrer individuellen Einmaligkeit und in ihren gespürten Gefühlen gestärkt, erhalten Wissen und können erfahren, ihre Gefühle und Eindrücke in Worte zu fassen, sprachlich auszudrücken und letztlich den eigenen Empfindungen zu trauen.

Weiterführende Hinweise und kleine Anmerkung

Auf der vorletzten Buchseite befindet sich schließlich ein QR-Code, über den weiterführende Informationen und Literaturhinweise zur Verfügung gestellt werden.

Alle Inhalte sind „unverkrampft“ formuliert, und die Illustrationen sind in einer sehr ästhetisch ansprechenden, kindorientierten Weise dargestellt.

Es gibt allerdings ein kleines Fragezeichen: So findet sich auf Seite 19 die sachlich berechtigte Anmerkung, dass der Begriff „Missbrauch“ nicht gut sei, weil es auch keinen „Gebrauch“ gibt und stattdessen der Begriff „sexualisierte Gewalt“ weitaus angebrachter ist. Gleichzeitig lautet der Untertitel des Buches aber: „Ein wirksames Aufklärungsbuch für Kinder zur Prävention von sexuellem Missbrauch“.

Gleichwohl kann dieser minimale Widerspruch in keiner Weise das überaus empfehlenswerte Buch schmälern. Es gehört daher zu den Spitzentiteln dieser Literaturkategorie!              

Prof. Dr. Armin Krenz

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Müller, Carsten, Bohle, Steffi & Völker, Emily Claire: Jetzt mal ehrlich? MEINE GEFÜHLE, MEIN KÖRPER, MEINE REGELN. Ein wirksames Aufklärungsbuch für Kinder zur Prävention von sexuellem Missbrauch. Edition Michael Fischer, München 2025. 48 Seiten, 16,00 €. ISBN: 978-3-7459-2740-5




Kindeswohl in Gefahr: Warum Kitas jetzt stärker unterstützt werden müssen

Neue Zahlen zeigen einen Höchststand bei Kindeswohlgefährdungen – präventive Teamarbeit in Kitas wird zum Schlüsselfaktor

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland steigt weiter – und erreicht erneut einen Höchststand. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stellten die Jugendämter im Jahr 2024 bei rund 72.800 Kindern und Jugendlichen eine akute oder latente Gefährdung ihres Wohls fest. Damit hat sich die Zahl innerhalb von fünf Jahren um fast ein Drittel erhöht. Auch im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein deutlicher Anstieg.

Besonders aussagekräftig ist der Blick auf die Vorstufe: Rund 239.400 Verdachtsmeldungen wurden 2024 geprüft. In vielen dieser Fälle lag zwar keine akute Kindeswohlgefährdung vor, sehr wohl aber ein erheblicher Unterstützungsbedarf. Die Statistik macht deutlich: Belastungen in Familien nehmen zu, und die Schwelle, ab der Kinder in kritische Situationen geraten, wird offenbar schneller erreicht.

Junge Kinder besonders häufig betroffen

Auffällig ist das Alter der betroffenen Kinder. Mehr als jedes zweite war jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar unter sechs Jahre alt. Das durchschnittliche Alter lag bei 8,3 Jahren. Damit betrifft ein großer Teil der Gefährdungen Kinder im Kita-Alter oder in der frühen Grundschulzeit.

Die häufigste Form der Gefährdung war Vernachlässigung, gefolgt von psychischer Misshandlung. Körperliche Gewalt spielte ebenfalls eine relevante Rolle, sexuelle Gewalt trat seltener auf, betraf dann jedoch überwiegend Mädchen. In drei von vier Fällen ging die Gefährdung ausschließlich oder hauptsächlich von einem Elternteil aus.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass Kindeswohlgefährdung in den meisten Fällen kein Randphänomen ist, sondern im familiären Alltag entsteht – oft schleichend und über längere Zeit.

Kitas als frühe Beobachtungs- und Schutzorte

Kitas sind für viele Kinder der wichtigste außerfamiliäre Lebensraum. Erzieherinnen und Erzieher erleben Kinder täglich über viele Stunden hinweg, beobachten ihr Verhalten, ihre Entwicklung, ihre Sprache, ihre Emotionen. Sie sind häufig die ersten, denen Veränderungen auffallen.

Entsprechend bedeutsam ist die Rolle der Kitas im Kinderschutz. Hinweise auf mögliche Gefährdungen stammen zwar häufig von Polizei und Justiz, aber auch aus dem sozialen Umfeld der Kinder und aus dem System der Kinder- und Jugendhilfe. Kitas sind dabei ein sensibler Schnittpunkt zwischen Familie, Hilfesystem und öffentlicher Verantwortung.

Hohe Belastung für pädagogische Fachkräfte

Diese Verantwortung bleibt für die Fachkräfte nicht folgenlos. Eine bundesweite Befragung von rund 21.000 Kita-Fach- und Leitungskräften zeigt, wie stark sie belastet sind, wenn sie Situationen erleben, in denen Kinder möglicherweise nicht ausreichend geschützt sind. Fast 70 Prozent gaben an, sich dadurch stark oder eher stark belastet zu fühlen.

Während ein Teil der Befragten angibt, solche Situationen selten zu erleben, berichten andere von einer nahezu täglichen Konfrontation mit problematischen Situationen. Das macht deutlich: Kinderschutz ist für viele Erzieherinnen kein Ausnahmefall, sondern Teil ihres Berufsalltags – oft ohne ausreichende strukturelle Unterstützung.

Gute Teamarbeit als wirksamer Schutzfaktor

Genau hier setzt die Analyse der Bertelsmann Stiftung an. Ihre Befunde zeigen: Entscheidend für kindgerechtes Handeln ist nicht allein die Personalausstattung, sondern vor allem die Qualität der Zusammenarbeit im Team. Wo Kommunikation funktioniert, Zuständigkeiten klar sind und eine offene Feedback-Kultur besteht, gelingt es deutlich besser, sensibel und professionell mit schwierigen Situationen umzugehen.

Umgekehrt steigt das Risiko für unangemessenes Verhalten gegenüber Kindern dort, wo Teams unter dauerhaftem Stress stehen, Abläufe unklar sind und Probleme nicht offen angesprochen werden können. Unterbesetzung, Überlastung und fehlende Reflexionsräume verstärken sich gegenseitig – mit Folgen für Kinder und Fachkräfte.

Reflexionskompetenz braucht Zeit und Strukturen

Ein zentrales Ergebnis der Befragung ist die Bedeutung der Reflexionskompetenz. Gemeint ist die Fähigkeit, das eigene pädagogische Handeln kritisch zu hinterfragen und im Austausch mit Kolleginnen, Kollegen und Leitung weiterzuentwickeln. Diese Kompetenz ist Grundlage professionellen Handelns – gerade im sensiblen Feld des Kinderschutzes.

Gleichzeitig zeigen sich strukturelle Defizite: Der Anteil einschlägig ausgebildeter Fachkräfte geht seit Jahren zurück, Fortbildungsangebote sind ungleich verteilt, und vielen Kita-Leitungen fehlt schlicht die Zeit, Teamprozesse aktiv zu gestalten.

Mehr Fachberatung, mehr Leitungszeit, bessere Qualifizierung

Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt daher ein Bündel an Maßnahmen, das über reine Personalzahlen hinausgeht. Fachberatung für Kitas sollte personell und zeitlich ausgeweitet werden, um Teams gezielt bei Reflexion, Konfliktklärung und Qualitätsentwicklung zu unterstützen. Leitungen benötigen ausreichend Leitungszeit – mindestens 20 Stunden pro Woche –, um Teamarbeit, Kommunikation und Schutzkonzepte wirksam zu gestalten.

Zugleich ist es notwendig, die Fachkraft-Quote langfristig wieder zu erhöhen und berufsbegleitende Qualifizierungen systematisch zu fördern. Kinderschutz gelingt dort am besten, wo Fachlichkeit, Teamkultur und strukturelle Rahmenbedingungen zusammenwirken.

Prävention beginnt im Alltag der Kitas

Angesichts steigender Zahlen von Kindeswohlgefährdungen wird deutlich: Prävention darf nicht erst einsetzen, wenn Jugendämter tätig werden. Sie beginnt im pädagogischen Alltag – in stabilen Teams, in reflektierter Praxis und in einer Kultur, die Belastungen ernst nimmt und Unterstützung ermöglicht.

Mit ihrer Initiative „Es geht um jedes Kind“ macht die Bertelsmann Stiftung genau darauf aufmerksam. Für Erzieherinnen und Erzieher bedeutet das eine klare Botschaft: Sie tragen eine zentrale Verantwortung für den Schutz von Kindern – und brauchen dafür verlässliche Bedingungen, fachliche Begleitung und politische Unterstützung.

Weitere Informationen

Detaillierte Ergebnisse der Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,  einschließlich Angaben nach Bundesländern, stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518) und auf der Themenseite „Kinderschutz und Kindeswohl“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes bereit. Weiterführende Daten bietet der neue Statistische Bericht „Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“.

Gernot Körner




Kinderrechte-Index 2025: Große Lücken bei Umsetzung in Deutschland

Neue Analyse zeigt: Kinderrechte hängen stark vom Wohnort ab

Der „Kinderrechte-Index 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes legt offen, wie unterschiedlich die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ausfällt. Das Ergebnis: Viele Bundesländer haben erheblichen Nachholbedarf – und kein Land setzt die Kinderrechte umfassend um. Besonders deutlich wird, wie stark die Chancen von Kindern weiterhin vom Wohnort abhängen.

Wer liegt vorn – und wer nicht?

Im Gesamtranking schneiden Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab.
Im Mittelfeld liegen Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen.
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt bilden das Schlusslicht und bleiben unter dem Durchschnitt.

Der Index basiert auf 101 Indikatoren, die zentrale Kinderrechte abbilden: Beteiligung, Schutz, Gesundheit, Lebensstandard, Bildung sowie Freizeit, Spiel und kulturelle Teilhabe.

Kinderbeteiligung: Große Unterschiede zwischen den Ländern

Beim Recht auf Beteiligung – etwa in Schule, Justiz oder Politik – liegen Bremen, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen vorn.
Viele andere Länder haben ihre Beteiligungsrechte seit 2019 zwar verbessert, aber von flächendeckenden Mitbestimmungsstrukturen sind sie weit entfernt.

Schutz und Prävention: Fortschritte – aber nicht überall

Das Recht auf Schutz, das sowohl präventiven Kinderschutz als auch die Behandlung von Verdachtsfällen umfasst, wird besonders gut in Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein umgesetzt.
Trotz positiver Entwicklungen bleibt eine zentrale Erkenntnis: Ein wirksamer Kinderschutz darf nicht vom Bundesland abhängen.

Gesundheit: Zugang und Prävention weiter ungleich verteilt

Beim Recht auf Gesundheit gehören Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen und Thüringen zur Spitze.
Der Index zeigt jedoch, dass flächendeckend vergleichbare Gesundheitsangebote – von der Vorsorge über Prävention bis hin zur Versorgung – weiterhin fehlen.

Lebensstandard: Armut bleibt ein Kernproblem

Für die Umsetzung eines angemessenen Lebensstandards, der entscheidend für die Entwicklung von Kindern ist, wurden Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen am besten bewertet.
Gleichzeitig fordert das Kinderhilfswerk: Landesstrategien zur Kinderarmutsprävention müssen Standard werden.

Bildung: Infrastruktur und Chancengleichheit

Beim Recht auf Bildung liegen Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen an der Spitze.
Trotzdem bleibt der Zugang zu guter Bildung regional sehr unterschiedlich – von Kita-Plätzen bis zu schulischer Förderung.

Freizeit, Erholung und Kultur: Ein oft unterschätztes Kinderrecht

Das Recht auf Ruhe, Freizeit und kulturelle Teilhabe wird vor allem in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen gut umgesetzt.
Gerade dieser Bereich entscheidet laut Studie maßgeblich über die Lebensqualität und Resilienz von Kindern.

Ein föderaler Flickenteppich – und politischer Handlungsbedarf

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, spricht von einem „föderalen Flickenteppich“:

Der Wohnort entscheidet vielfach darüber, wie gut Kinderrechte verwirklicht werden.

Sie betont: Die Umsetzung der Kinderrechte ist weniger eine Frage des Geldes als des politischen Willens.

Was nötig wäre

Der Kinderrechte-Index nennt zentrale Baustellen in allen Bundesländern:

  • ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik
  • verbindliche Beteiligungsstrukturen
  • Ausbau psychosozialer Hilfen
  • Strategien zur Kinderarmutsprävention
  • eine kindgerechtere Justiz
  • bundesweites Monitoring mit besseren Daten

Gerade bei Gesundheit und Armut fehlen bislang ausreichend aufgeschlüsselte und kontinuierlich erhobene Informationen. Hier sei besonders der Bund gefordert, langfristige Forschung zu finanzieren.

So wurde der Index erstellt

Der Kinderrechte-Index 2025 kombiniert:

  • öffentliche Daten und eigene Erhebungen
  • eine Befragung von 3.218 Kindern und Jugendlichen
  • Rückmeldungen aller Landesministerien
  • Analysen zu Gesetzen, Institutionen, Programmen
  • Einschätzungen des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes

Online verfügbar sind der Studienbericht, sechs Analysepapiere sowie Ländersteckbriefe unter: www.dkhw.de/kinderrechte-index




Kinderschutz in Deutschland: Zahl der gefährdeten Kinder wächst weiter

Eine neue Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke-Studie offenbart alarmierende Wahrnehmungen und konkrete Zahlen – Zeit für mehr gesellschaftliches Engagement – wachsende Sorge um Kinderschutz in Deutschland

Kinderschutz in Deutschland ist für viele Menschen zu einem zentralen Sorgen-Thema geworden. Laut einer aktuellen, repräsentativen GfK-Umfrage im Auftrag der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke sind 65,2 Prozent der Befragten überzeugt, dass die Zahl der Kinder, die in familiären Krisen leben und deren Wohl gefährdet ist, in den letzten fünf Jahren deutlich gestiegen ist. Diese Wahrnehmung verweist auf ein gesellschaftliches Klima, in dem Überforderung, psychische Belastungen, Armut, Gewalt und Vernachlässigung als zunehmende Risiken für Kinder wahrgenommen werden.

Die Studie zeigt außerdem sehr deutlich: Kinderschutz wird nicht mehr als Randthema betrachtet, sondern als dringende gemeinsame Aufgabe von Politik, Fachpraxis und Zivilgesellschaft. Gleichzeitig wächst das Unbehagen, ob die bestehenden Schutzsysteme tatsächlich stark genug sind, um allen gefährdeten Kindern verlässlich zur Seite zu stehen.

Kinderschutz in Zahlen: Inobhutnahmen 2024

Die subjektive Besorgnis wird durch offizielle Zahlen untermauert. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2024 in Deutschland insgesamt 69.477 Kinder und Jugendliche von den Jugendämtern in Obhut genommen. Inobhutnahmen sind immer eine einschneidende Schutzmaßnahme und erfolgen in akuten Krisen, wenn das familiäre Umfeld nicht mehr in der Lage ist, Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.

Hinter diesen Zahlen stehen sehr unterschiedliche Problemlagen. Häufige Gründe sind die Überforderung von Eltern oder einem Elternteil, Vernachlässigung, Anzeichen für körperliche oder psychische Misshandlung oder Hinweise auf sexuelle Gewalt. Daneben spielt auch die unbegleitete Einreise von Minderjährigen eine große Rolle. Ein Teil der Kinder kehrt nach der Klärung der Situation in die Herkunftsfamilie zurück, doch ein erheblicher Anteil braucht langfristig andere Lebens- und Betreuungsformen, etwa in Kinderdorffamilien, Wohngruppen oder Pflegefamilien.

Auch wenn die Zahl der Inobhutnahmen 2024 im Vergleich zum Vorjahr um rund sieben Prozent zurückgegangen ist, bleiben die absoluten Zahlen hoch. Sie machen deutlich, dass der Kinderschutz in Deutschland täglich mit komplexen Lebenssituationen konfrontiert ist – und dass es nicht reicht, sich auf vermeintlich sinkende Fallzahlen zu verlassen.

Wer schützt die Kinder? Vertrauen in Staat und freie Träger

Ein zentrales Ergebnis der GfK-Studie betrifft die Frage, wem die Bevölkerung im Bereich Kinderschutz am meisten vertraut. Nur 46,1 Prozent der Befragten geben an, dass sie dem Staat – etwa in Form von Jugendämtern und öffentlichen Trägern – beim Kinderschutz und bei der Familienhilfe vertrauen. Deutlich höher fällt das Vertrauen in gemeinnützige Organisationen und Wohlfahrtsverbände aus: 72,9 Prozent der Befragten sehen freie Träger als verlässliche Partner, wenn es darum geht, Kinder in Not zu schützen und Familien zu unterstützen. Kirchliche oder religiöse Träger liegen mit 39,1 Prozent im Mittelfeld.

Gefragt nach der aus ihrer Sicht besten Unterbringungsform für Kinder, die aufgrund von Vernachlässigung, Missbrauch oder Gewalt nicht in ihren Herkunftsfamilien bleiben können, entscheiden sich 38,1 Prozent der Befragten für familienanaloge Kinderdorffamilien mit festen Hauseltern. Diese Form der Betreuung wird häufiger als besonders kindgerecht bewertet als stationäre Wohngruppen oder Pflegefamilien. Die Bevölkerung verbindet mit Kinderdorffamilien Stabilität, persönliche Bindung und ein möglichst „normales“ Familienleben – Faktoren, die gerade für Kinder mit belastenden Erfahrungen enorm wichtig sind.

Überblick über die GfK-Studie

Die vorliegenden Ergebnisse gehen auf eine repräsentative Online-Befragung der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) zurück, die im Auftrag der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke im Sommer 2025 durchgeführt wurde. Befragt wurden Männer und Frauen im Alter von 18 bis 74 Jahren in Deutschland; die Stichprobe umfasst etwa 1.000 Personen und bildet die deutschsprachige Bevölkerung dieser Altersgruppe ab.

Wesentliche Resultate sind: Ein deutlicher Teil der Bevölkerung sieht einen Anstieg familiärer Krisen mit möglicher Kindeswohlgefährdung. Das Vertrauen in gemeinnützige Träger ist ausgesprochen hoch, während das Vertrauen in staatliche Strukturen als vergleichsweise gering eingeschätzt wird. Kinderdorffamilien werden als besonders geeignete Unterbringungsform wahrgenommen, wenn Kinder nicht in ihren Herkunftsfamilien bleiben können.

Die Ergebnisse werden in der öffentlichen Kommunikation eng mit aktuellen amtlichen Daten zu Inobhutnahmen verknüpft, um die subjektive Wahrnehmung der Bevölkerung mit objektiven Zahlen zu unterfüttern.

Was die Studie leistet – und wo ihre Grenzen liegen

Die GfK-Studie hat mehrere Stärken. Sie bietet einen aktuellen Blick auf die Stimmungslage in der Bevölkerung, macht sichtbar, wie präsent das Thema Kinderschutz in Deutschland ist, und zeigt, welchen Stellenwert Vertrauen in verschiedene Akteure hat. Durch die Verknüpfung mit amtlichen Statistiken entsteht ein differenzierteres Bild aus subjektiver Wahrnehmung und objektiven Zahlen.

Gleichzeitig hat die Studie klare Grenzen. Sie misst Wahrnehmungen, nicht direkt die tatsächliche Häufigkeit von Kindeswohlgefährdungen. Dass 65 Prozent der Befragten einen Anstieg familiärer Krisen erleben, spiegelt vor allem gesellschaftliche Stimmung, mediale Debatten und persönliche Eindrücke wider. Ob und in welchem Umfang die tatsächlichen Gefährdungslagen zunehmen, lässt sich aus der Umfrage allein nicht belegen.

Hinzu kommt: Die Stichprobe von rund 1.000 Personen ist zwar für Meinungsumfragen üblich, aber für die komplexe Realität von Kindeswohlgefährdungen nur begrenzt aussagekräftig. Regionale Unterschiede, unterschiedliche soziale Milieus oder besondere Problemlagen lassen sich damit nur eingeschränkt abbilden.

Auch der Rückgriff auf Inobhutnahmedaten bleibt ohne tieferen Kontext. Die Zahl von 69.477 Inobhutnahmen im Jahr 2024 erklärt nicht, wie viele Kinder anschließend dauerhaft in Pflegefamilien, Kinderdörfern oder stationären Einrichtungen leben, wie viele zurückkehren konnten oder wie die Qualität der Betreuung konkret aussieht. Zur Reintegration, zur Stabilität der Hilfen und zur langfristigen Wirkung macht die Studie keine Aussagen.

Hinzu kommt ein möglicher Darstellungsdruck: Die Studie wurde von einer Organisation in Auftrag gegeben, die selbst als Träger im Kinderschutz und der Kinder- und Jugendhilfe aktiv ist. Es liegt nahe, dass die Ergebnisse und ihre Präsentation diejenigen Betreuungsformen besonders hervorheben, in denen eben diese Organisation stark engagiert ist – beispielsweise Kinderdorffamilien. Das ist legitim, erfordert aber bei der Interpretation eine kritische Distanz, um andere Formen wie Pflegefamilien oder ambulante Hilfen nicht aus dem Blick zu verlieren.

Schließlich bleibt der zentrale Begriff „familiäre Krisen“ recht unscharf. Er umfasst ein breites Spektrum von vorübergehender Überforderung bis zu schwerer Vernachlässigung oder Gewalt. Die Studie differenziert diese Dimensionen nicht nach Schweregrad, Dauer oder Art der Gefährdung. Damit bleibt offen, ob Menschen in erster Linie kleine Alltagssorgen, extreme Misshandlungssituationen oder alles dazwischen im Kopf haben, wenn sie von „mehr Krisen“ sprechen.

Was die Ergebnisse für den Kinderschutz bedeuten

Trotz ihrer Grenzen hat die Studie für die Praxis des Kinderschutzes eine wichtige Signalwirkung. Sie zeigt, dass Kinderschutz in Deutschland als dringliches Thema wahrgenommen wird, dass viele Menschen besorgt sind und dass sie von Politik, Jugendhilfe und freien Trägern entschlossenes Handeln erwarten.

Gleichzeitig macht sie offenkundig, dass das Vertrauen in staatliche Strukturen begrenzt ist und dass freie, gemeinnützige Träger als besonders glaubwürdige Partner gelten. Für Politik und Fachpraxis lässt sich daraus eine klare Botschaft ableiten: Kinderschutz braucht stabile, gut ausgestattete und transparente Kooperationsstrukturen zwischen öffentlichen und freien Trägern – und er braucht eine starke Stimme in der Öffentlichkeit.

Familien früh und präventiv unterstützen

Ein zentrales Ergebnis aus amtlichen Zahlen und praktischer Erfahrung ist, dass viele Kindeswohlgefährdungen im Kontext von Überforderung, psychischen Belastungen, Armut oder Konflikten entstehen, die sich über längere Zeit aufbauen. Hier setzt die Forderung nach präventiven Angeboten an:

Familien brauchen frühzeitige, gut erreichbare Unterstützung, bevor Krisen eskalieren. Dazu gehören niedrigschwellige Elternberatungen, Familienzentren, Familienhebammen, bindungsorientierte Angebote in der frühen Kindheit und verlässliche Hilfen schon vor dem Kita-Eintritt. Je früher solche Unterstützungsangebote greifen, desto häufiger können Inobhutnahmen vermieden oder zumindest die Dauer von Trennungen verkürzt werden.

Gemeinnützige Träger und Kinderdorffamilien als stabile Anker

Da die Bevölkerung gemeinnützigen Trägern ein hohes Maß an Vertrauen entgegenbringt, ist ihre Rolle im Kinderschutz besonders bedeutsam. Damit sie dieser Verantwortung gerecht werden können, brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen: langfristige Finanzierung statt kurzfristiger Projektlogik, weniger Bürokratie, um mehr Zeit direkt mit den Kindern verbringen zu können, und gute Arbeitsbedingungen für Fachkräfte, die täglich mit hoch belasteten Lebensgeschichten umgehen.

Kinderdorffamilien stehen in der Wahrnehmung vieler Menschen für Stabilität, Bindung und ein familienähnliches Umfeld. Wenn Kinder nicht in ihren Herkunftsfamilien bleiben können, sind solche familienanalogen Lebensformen oft ein wichtiger Gegenpol zu den Erfahrungen von Unsicherheit, Gewalt oder Vernachlässigung. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Strukturen qualitativ hochwertig und gut abgesichert sind: mit qualifizierten Hauseltern, klaren Entlastungs- und Vertretungsmodellen, angemessener Vergütung und verlässlicher traumapädagogischer sowie psychologischer Begleitung. Wachstum um jeden Preis wäre hier fatal; entscheidend ist ein Ausbau, der sich an den realen Möglichkeiten der Fachkräfte und an der Qualität orientiert.

Mehr Forschung, mehr Monitoring, mehr Transparenz

Weil die GfK-Studie Wahrnehmungen abbildet und mit aggregierten Zahlen zu Inobhutnahmen arbeitet, bleibt sie in vielen Punkten an der Oberfläche. Für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland braucht es jedoch ein deutlich dichteres Netz an Forschung und Monitoring.

Nötig sind bundesweit einheitliche und vergleichbare Daten zum Kinderschutz, regelmäßige Dunkelfeldstudien, die auch nicht gemeldete Fälle sichtbar machen, sowie Längsschnittstudien, die untersuchen, welche Hilfen Kindern und Familien langfristig wirklich helfen. Nur auf Basis solcher evidenzbasierten Erkenntnisse lassen sich Angebote ausbauen, verbessern oder neu ausrichten. Forschung muss daher fester Bestandteil einer modernen Kinderschutzstrategie sein – nicht ein optionales Zusatzthema.

Öffentliche Aufmerksamkeit für Kinderrechte stärken

Kinderschutz beginnt nicht beim Jugendamt, sondern in Familien, Schulen, Kitas, Vereinen und Nachbarschaften. Eine starke Kultur der Kinderrechte bedeutet, dass Erwachsene aufmerksam sind, hinsehen, zuhören und handeln, wenn sie den Eindruck haben, dass ein Kind Schutz braucht. Dazu gehört, Kinderrechte im Bildungssystem zu verankern, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zu qualifizieren, aber auch die breite Öffentlichkeit zu sensibilisieren – etwa über Kampagnen, Aktionstage wie den Weltkindertag am 20. September und eine nachhaltige Berichterstattung in den Medien.

Je sichtbarer Kinderrechte und Kinderschutz im Alltag werden, desto größer ist die Chance, dass Gefährdungen früh erkannt und Kinder tatsächlich geschützt werden. Die GfK-Studie zeigt: Die gesellschaftliche Aufmerksamkeit ist da, die Sorgen sind real – nun kommt es darauf an, aus dieser Sensibilität konsequentes Handeln zu machen.

Weiterführender Link zur Studie

Die ausführliche Presseinformation mit den zentralen Ergebnissen der GfK-Umfrage und den aktuellen Inobhutnahmezahlen ist auf der Website des Albert-Schweitzer-Verbands abrufbar:
https://albert-schweitzer-verband.de/wp-content/uploads/2025/07/Presseinformation-Kindeswohlgefaehrdung_GfK-Umfrage.pdf

Gernot Körner