Krisenkommunikation in der Kita: Richtig handeln und klar informieren

Unfälle, Vorwürfe, Personalmangel oder öffentliche Kritik: So reagieren Kitas professionell, informieren Eltern und Presse und schützen dabei die Kinder

Ein Unfall in der Kita, ein schwerer Vorwurf gegen eine Fachkraft, Personalmangel oder Kritik in sozialen Medien: Eine Krise kann innerhalb weniger Minuten entstehen. Dann braucht es nicht nur schnelles Handeln, sondern auch klare Kommunikation.

Krisenkommunikation in der Kita bedeutet jedoch nicht, möglichst schnell etwas nach außen zu sagen. Zunächst müssen Kinder geschützt, Fakten geklärt und Zuständigkeiten festgelegt werden. Erst danach stellt sich die Frage: Wer muss wann was erfahren?

Denn eine Krise besteht selten nur aus dem eigentlichen Ereignis. Sie kann dadurch größer werden, dass Informationen fehlen, widersprüchliche Aussagen kursieren oder Eltern den Eindruck gewinnen, etwas werde verschwiegen.

Für Kitas gilt dabei ein besonders wichtiger Maßstab: Im Mittelpunkt stehen Kinder. Krisenkommunikation darf deshalb nicht in erster Linie dazu dienen, den Ruf der Einrichtung zu schützen. Vorrang haben Sicherheit, Schutz, verlässliche Aufklärung und das Wohlergehen der Kinder.

Die Unfallkasse Berlin empfiehlt für Kitas vorbereitete Abläufe und klare Zuständigkeiten für Notsituationen und Krisen. Gerade bei schwerwiegenden Vorfällen sollte vorher geklärt sein, wer welche Entscheidungen trifft und wer gegenüber Medien Auskunft geben darf.

Krisenkommunikation in der Kita beginnt mit sechs Fragen

Eine Krise beginnt nicht erst, wenn die Presse anruft oder ein Beitrag in sozialen Medien erscheint.

Ein Elternteil beschwert sich. Eine Fachkraft beobachtet etwas Beunruhigendes. Ein Kind verletzt sich. Mehrere Beschäftigte fallen gleichzeitig aus. Ein Kind erzählt zu Hause von einer problematischen Situation.

Schon jetzt beginnt Kommunikation.

Die erste Frage lautet deshalb nicht:

„Was sagen wir nach außen?“

Sondern:

„Was ist passiert, wer muss jetzt geschützt werden und wer braucht welche Information?“

Praxiswerkzeug 1: Die ersten sechs Fragen

  1. Was wissen wir sicher?
  2. Was wissen wir noch nicht?
  3. Wer ist unmittelbar betroffen?
  4. Welche Schutzmaßnahmen sind jetzt notwendig?
  5. Wer muss intern oder behördlich informiert werden?
  6. Wer darf und soll nach außen sprechen?

Diese sechs Fragen helfen, Fakten und Vermutungen voneinander zu trennen. Sie verhindern zugleich zwei typische Fehler: vorschnell etwas zu erklären, das noch gar nicht geklärt ist – oder aus Angst vor einem Fehler überhaupt nicht zu kommunizieren.

Erst schützen, dann kommunizieren

Bei einem Unfall steht zunächst die Versorgung des Kindes im Mittelpunkt. Bei einem Verdacht auf Gewalt muss geklärt werden, wie das betroffene Kind geschützt und das vorgesehene Verfahren eingeleitet wird. Bei gravierendem Personalausfall muss die Leitung zunächst entscheiden, welche Betreuung überhaupt noch verantwortbar ist.

Kommunikation ersetzt keine dieser Aufgaben.

Sie kann aber erklären, was jetzt geschieht und warum.

Das gilt besonders für Ereignisse, die das Wohl von Kindern beeinträchtigen können. § 47 SGB VIII verpflichtet den Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung, entsprechende Ereignisse oder Entwicklungen unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Auch offizielle Länderinformationen weisen darauf hin, dass diese Meldepflicht während des laufenden Betriebs besteht.

Deshalb muss in einer ernsthaften Situation immer zunächst geklärt werden, welche internen, gesetzlichen und behördlichen Schritte erforderlich sind.

Transparenz heißt nicht: alles erzählen

Gerade in Krisen wird häufig Transparenz gefordert. Das ist richtig – aber Transparenz bedeutet nicht, sämtliche bekannten Informationen öffentlich zu machen.

In einer Kita betreffen viele Informationen Kinder, Familien oder Mitarbeitende. Persönliche Daten, gesundheitliche Einzelheiten, Verdachtsmomente oder Aussagen eines Kindes gehören nicht automatisch in eine Elternmail oder an die Presse.

Die entscheidende Frage lautet:

Was müssen Menschen wissen, damit sie die Situation verstehen und angemessen handeln können – und was muss geschützt bleiben?

Bei einem laufenden Verfahren kann beispielsweise gesagt werden, dass ein Vorwurf bekannt ist, ernst genommen und geprüft wird. Nicht erforderlich ist es, Vermutungen über Schuld oder Motive öffentlich weiterzugeben.

Praxiswerkzeug 2: Tatsache – Maßnahme – offener Punkt

Ein einfacher Dreischritt hilft:

  • Gesicherte Tatsache: Was wissen wir sicher?
  • Maßnahme: Was haben Einrichtung und Träger veranlasst?
  • Offener Punkt: Was wird noch geprüft?

Zum Beispiel:

„Uns ist ein Vorwurf im Zusammenhang mit einer Situation in unserer Einrichtung bekannt geworden. Wir nehmen diesen sehr ernst und haben den Träger informiert. Der Sachverhalt wird derzeit geprüft. Zum Schutz der betroffenen Kinder und Mitarbeitenden können wir zu Einzelheiten momentan keine Angaben machen.“

Damit wird weder beschönigt noch vorverurteilt.

Unfall in der Kita: Wie Eltern informiert werden sollten

Wenn Eltern wissen, dass ein Rettungswagen vor der Kita stand, werden Fragen entstehen. Gibt es keine verlässliche Information, füllen Gerüchte die Lücke.

Eine erste Mitteilung kann trotzdem knapp bleiben:

„Heute Vormittag kam es in unserer Einrichtung zu einem medizinischen Notfall. Das betroffene Kind wurde versorgt und ärztlich betreut. Die Eltern des Kindes wurden selbstverständlich informiert. Weitere persönliche Einzelheiten können wir zum Schutz des Kindes nicht mitteilen.“

Entscheidend ist nicht, möglichst viel zu sagen. Entscheidend ist, verlässlich zu informieren.

Auch bei weniger dramatischen Krisen gilt dieses Prinzip. Fällt beispielsweise Personal kurzfristig aus, brauchen Eltern vor allem klare Antworten: Was ändert sich? Für wen? Wie lange? Was passiert als Nächstes?

Praxiswerkzeug 3: Die Vier-Punkte-Elterninformation

Eine kurzfristige Information sollte möglichst vier Fragen beantworten:

  • Was ist passiert?
  • Was bedeutet das konkret für die Familien?
  • Was unternimmt die Einrichtung?
  • Wann gibt es die nächste Information?

Zum Beispiel:

„Aufgrund mehrerer kurzfristiger Krankheitsausfälle können wir morgen die Gruppe Blau nicht vollständig besetzen. Nach Prüfung aller Vertretungsmöglichkeiten müssen wir deshalb die Betreuungszeit am Dienstag auf 8 bis 14 Uhr begrenzen. Uns ist bewusst, dass dies Familien vor organisatorische Schwierigkeiten stellt. Wir informieren Sie bis 16 Uhr darüber, ob die reguläre Betreuung am Mittwoch wieder möglich ist.“

Die nächste Informationszeit zu nennen ist besonders hilfreich. Eltern wissen dann, wann sie mit Neuigkeiten rechnen können.

Fehler eingestehen, wenn ein Fehler feststeht

Eine Kita verliert nicht zwangsläufig Vertrauen, weil ein Fehler passiert. Schwieriger wird es, wenn Verantwortliche ausweichen oder das Offensichtliche sprachlich verschleiern.

Statt:

„Im Rahmen eines bedauerlichen Kommunikationsproblems kam es offenbar zu Missverständnissen.“

ist klarer:

„Wir haben die Eltern gestern zu spät informiert. Das war ein Fehler. Dafür entschuldigen wir uns.“

Ein klar benannter Fehler ist etwas anderes als ein ungeklärter Vorwurf. Solange nicht feststeht, was geschehen ist, sollte weder Schuld eingestanden noch eine Beschuldigung reflexartig zurückgewiesen werden.

Der Grundsatz lautet:

Ernst nehmen, schützen, prüfen und informieren – aber nichts als Tatsache darstellen, was noch geklärt werden muss.

Vorwürfe gegen Fachkräfte: Kinderschutz ohne Vorverurteilung

Besonders schwierig wird Krisenkommunikation, wenn einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin unangemessenes oder übergriffiges Verhalten vorgeworfen wird.

Mehrere berechtigte Interessen treffen dann aufeinander. Das Kind muss geschützt und ernst genommen werden. Gleichzeitig darf eine beschuldigte Person nicht öffentlich vorverurteilt werden. Leitung und Träger müssen den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls weitere Stellen einschalten.

Für die Kommunikation lässt sich das auf einen Satz bringen:

Ein Vorwurf ist weder belanglos noch bereits ein Beweis.

Das sollte auch in der Wortwahl erkennbar sein.

Problematisch wären Aussagen wie:

„Das kann bei uns überhaupt nicht passiert sein.“

Ebenso problematisch wäre:

„Die Fachkraft hat sich eindeutig falsch verhalten“, solange die Fakten noch nicht geklärt sind.

Besser ist:

„Wir nehmen die Schilderung sehr ernst und prüfen den Sachverhalt nach den dafür vorgesehenen Verfahren.“

Presseanfrage an die Kita: Wer darf was sagen?

Eine Journalistin ruft an:

„Stimmt es, dass ein Kind in Ihrer Kita von einer Mitarbeiterin geschlagen wurde?“

Jetzt sollte nicht die Person antworten, die zufällig ans Telefon gegangen ist.

Die Unfallkasse Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Krisen geklärt sein sollte, welche Befugnisse die Kita-Leitung besitzt und wann beispielsweise Träger oder andere Stellen zuständig sind.

Praxiswerkzeug 4: Fünf Schritte bei einer Presseanfrage

  1. Namen, Medium und Kontaktdaten notieren.
  2. Nach der konkreten Frage fragen.
  3. Den Redaktionsschluss erfragen.
  4. Keine ungeprüfte spontane Stellungnahme abgeben.
  5. Verbindlich sagen, wann eine Rückmeldung erfolgt – und diese Zusage einhalten.

Ein sinnvoller Satz lautet:

„Danke für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen keine ungeprüften Informationen geben. Ich kläre den aktuellen Stand mit unserem Träger und melde mich bis 14 Uhr bei Ihnen.“

Das ist keine Ausflucht. Es ist professionelles Vorgehen.

Warum „Kein Kommentar“ selten hilft

Es gibt gute Gründe, bestimmte Informationen nicht herauszugeben. Ein pauschales „Kein Kommentar“ wirkt jedoch schnell wie Abwehr oder Geheimhaltung.

Besser ist es, die Grenze zu erklären.

Zum Beispiel:

„Wir können bestätigen, dass der Sachverhalt geprüft wird. Zu personenbezogenen Einzelheiten äußern wir uns zum Schutz der Betroffenen nicht.“

Oder:

„Die zuständigen Stellen sind informiert. Da die Prüfung noch läuft, möchten wir dem Ergebnis nicht vorgreifen.“

So bleibt die Einrichtung ansprechbar, ohne geschützte Informationen preiszugeben.

Praxiswerkzeug 5: Drei Sätze für schwierige Situationen

Wenn etwas ungeklärt ist:

„Dazu liegen uns derzeit noch keine gesicherten Informationen vor. Wir prüfen den Sachverhalt.“

Wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind:

„Zu personenbezogenen Einzelheiten können wir zum Schutz der Betroffenen keine Angaben machen.“

Wenn ein Fehler feststeht:

„Hier haben wir einen Fehler gemacht. Wir haben unsere Abläufe überprüft und folgende Veränderung vorgenommen: …“

Solche Formulierungen funktionieren allerdings nur, wenn dahinter tatsächlich sorgfältiges Handeln steht.

Kritik in sozialen Medien: Erst prüfen, dann reagieren

Ein kritischer Beitrag erscheint. Andere kommentieren. Screenshots werden weitergeleitet. Nach kurzer Zeit kennen viele Menschen nur noch einen Ausschnitt der ursprünglichen Geschichte.

Dann entsteht schnell der Impuls, sofort öffentlich zu widersprechen. Das kann eine Krise verschärfen. Die bessere Reihenfolge lautet:

Lesen → sichern → prüfen → intern klären → reagieren.

Sachlich falsche öffentliche Behauptungen können korrigiert werden. Persönliche Konflikte gehören dagegen nicht in die Kommentarspalte.

Eine mögliche Antwort:

„Wir nehmen Ihre Kritik ernst. Da es dabei um einen konkreten Vorgang und persönliche Informationen geht, möchten wir diesen nicht öffentlich besprechen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Leitung.“

Die Einrichtung signalisiert Gesprächsbereitschaft, ohne vertrauliche Angelegenheiten öffentlich auszutragen.

Krisenplan für die Kita: Zuständigkeiten vorher klären

Die schlechteste Zeit, um zu überlegen, wer im Krisenfall mit Eltern, Presse und Träger spricht, ist der Moment, in dem die Krise bereits da ist.

Deshalb gehört die Kommunikationsstruktur in einen Krisen- oder Notfallplan.

Praxiswerkzeug 6: Der Krisen-Kommunikationsplan auf einer Seite

Frage Festlegung
Wer entscheidet über externe Kommunikation? Leitung/Träger
Wer vertritt die Leitung? Name/Funktion
Wer informiert Eltern? …
Wer beantwortet Presseanfragen? …
Wer informiert zuständige Stellen? …
Wo liegen aktuelle Kontaktdaten? …
Welche Kommunikationskanäle stehen kurzfristig zur Verfügung? …
Wer dokumentiert Ereignis und Kommunikation? …

Die Seite sollte so aufbewahrt werden, dass verantwortliche Personen sie im Ernstfall sofort finden.

Auch aktuelle Materialien zur Kita-Kommunikation zeigen, dass Einrichtungen ihre Kommunikationswege an veränderte und krisenhafte Situationen anpassen müssen. In der Corona-KiTa-Studie des Deutschen Jugendinstituts wurde beispielsweise sichtbar, wie stark Kitas während der Pandemie zusätzliche Kommunikationsformen einsetzen mussten, um den Kontakt zu Familien aufrechtzuerhalten.

Ein Krisenplan sollte ausprobiert werden

Ein Papier im Ordner schafft noch keine Handlungssicherheit.

Was passiert, wenn die Leitung nicht erreichbar ist? Wer kennt die Nummer des Trägers? Wer kann kurzfristig eine Nachricht an alle Eltern senden? Was geschieht, wenn gleichzeitig Eltern und Lokalzeitung anrufen?

Solche Situationen lassen sich im Team durchspielen.

Praxiswerkzeug 7: Die 20-Minuten-Krisenübung

Nehmen Sie einen erfundenen Fall:

„Um 10.15 Uhr verletzt sich ein Kind schwer auf dem Außengelände. Um 11 Uhr schreibt ein Elternteil in einer öffentlichen Facebook-Gruppe, die Kita habe ihre Aufsichtspflicht verletzt. Um 11.20 Uhr ruft die Lokalzeitung an.“

Dann fragt das Team:

  • Wer macht jetzt was?
  • Wer informiert wen?
  • Was wissen wir bereits?
  • Welche Angaben dürfen wir machen?
  • Was muss geschützt bleiben?
  • Wann informieren wir die übrigen Eltern?

Solche Übungen machen Schwachstellen sichtbar, bevor sie im Ernstfall zum Problem werden.

Nach der Krise: Was muss sich verändern?

Wenn die unmittelbare Krise beendet ist, ist die Arbeit noch nicht abgeschlossen.

Jetzt sollte ausgewertet werden:

  • Was hat funktioniert?
  • Wo entstanden Informationslücken?
  • Waren Zuständigkeiten eindeutig?
  • Gab es widersprüchliche Aussagen?
  • Wurden Eltern rechtzeitig erreicht?
  • Brauchen Mitarbeitende weitere Unterstützung?
  • Müssen Verfahren geändert werden?

Auch öffentlich kann eine Rückmeldung sinnvoll sein, wenn sich aus dem Vorfall konkrete Veränderungen ergeben haben:

„Wir haben den Vorfall gemeinsam mit dem Träger ausgewertet. Künftig wird …“

Damit zeigt die Einrichtung, dass sie eine Krise nicht nur möglichst schnell hinter sich bringen möchte, sondern daraus lernt.

Das Kind bleibt auch in der Krise der Maßstab

Eine Krise erzeugt unterschiedliche Interessen.

Eltern wollen Antworten. Mitarbeitende möchten geschützt werden. Der Träger muss Verantwortung übernehmen. Die Leitung muss Entscheidungen treffen. Medien fragen nach.

Gerade dann braucht es einen einfachen Prüfstein:

Hilft das, was wir jetzt tun und sagen, dem Schutz und dem Wohlergehen der Kinder – oder dient es vor allem unserer eigenen Entlastung?

Das bedeutet nicht, alles öffentlich machen zu müssen. Im Gegenteil: Der Schutz eines Kindes kann gerade verlangen, bestimmte Informationen nicht weiterzugeben.

Aber die Priorität muss klar sein.

Nicht der Ruf der Kita steht an erster Stelle.

Das Kind steht an erster Stelle.

Zehn Regeln für Krisenkommunikation in der Kita

  1. Zuerst Sicherheit und Schutz gewährleisten.
  2. Fakten und Vermutungen konsequent trennen.
  3. Leitung und Träger frühzeitig einbeziehen.
  4. Gesetzliche Melde- und Verfahrenspflichten beachten.
  5. Festlegen, wer nach außen spricht.
  6. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen schützen.
  7. Früh informieren, aber nichts Ungeklärtes behaupten.
  8. Sagen, was getan wird und wann weitere Informationen folgen.
  9. Festgestellte Fehler klar benennen und Konsequenzen ziehen.
  10. Nach der Krise Abläufe überprüfen und verbessern.

Eine Kita beweist ihre Professionalität nicht dadurch, dass niemals etwas Schwieriges geschieht. Unfälle, Konflikte, Beschwerden und Fehler lassen sich nicht vollständig verhindern.

Entscheidend ist, wie damit umgegangen wird.

Wer sorgfältig prüft, Kinder schützt, Verantwortung übernimmt, verständlich informiert und aus Fehlern lernt, kann auch in schwierigen Situationen Vertrauen erhalten oder neu aufbauen.

Gute Kommunikation zeigt ihre Qualität deshalb nicht nur, wenn alles gut läuft.

Sie zeigt sie besonders dann, wenn es schwierig wird.

Quellen und weiterführende Informationen

Gernot Körner

In der Reihe „Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit“ sind folgende Artikel erschienen:

Elternarbeit in der Kita: So gelingt echte Erziehungspartnerschaft

Wenn Eltern und Fachkräfte in der Kita in Konflikt geraten

Eltern und Schule: Was Kinder für ihre Entwicklung brauchen

Öffentlichkeitsarbeit in der Kita: Zeigt, was ihr leistet!

Öffentlichkeitsarbeit in der Kita: So wird gute Pädagogik sichtbar

Krisenkommunikation in der Kita: Richtig handeln und klar informieren

spielen und lernen: Verstehen, was Kinder wirklich brauchen

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Wenn Eltern und Fachkräfte in der Kita in Konflikt geraten

Vorwürfe, Mobbingverdacht, Streit um Förderung oder Kritik an Fachkräften: So lassen sich Konflikte klären, ohne das Kind aus dem Blick zu verlieren

„Meine Tochter will nicht mehr in die Kita. Sie sagt, Frau M. schreit sie ständig an.“

Emmas Mutter ist aufgebracht. Seit einigen Tagen weint die Fünfjährige morgens, bevor sie in die Kita geht. Am Vorabend hat sie schließlich erzählt, eine Erzieherin sei immer wieder „gemein“ zu ihr und habe sie angeschrien. Für ihre Mutter ist klar: So darf niemand mit ihrem Kind umgehen. Die Fachkraft erlebt die Situation anders. Sie habe Emma nicht angeschrien, sagt sie. Allerdings habe es in den vergangenen Tagen mehrere schwierige Situationen gegeben. Emma habe anderen Kindern Spielzeug weggenommen, Aufforderungen ignoriert und schließlich ein anderes Kind geschubst. Daraufhin habe sie sehr deutlich eingegriffen.

Wer hat recht? Genau diese Frage führt in Konflikten zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften häufig zunächst in die falsche Richtung. Wichtiger sind drei andere Fragen: Was ist tatsächlich geschehen? Wie hat das Kind die Situation erlebt? Und was muss jetzt geschehen, damit es sich wieder sicher fühlt? Erziehungspartnerschaft ist vergleichsweise einfach, solange Eltern und Fachkräfte ähnlich auf ein Kind schauen. Ihre eigentliche Bewährungsprobe beginnt dort, wo Vorwürfe im Raum stehen, Eltern der Kita nicht mehr vertrauen oder Fachkräfte sich zu Unrecht angegriffen fühlen. Und manchmal muss dabei auch eine unbequeme Möglichkeit zugelassen werden: Vielleicht hat das Kind mit seinem Vorwurf recht.

Ein Kind – zwei sehr unterschiedliche Wahrnehmungen

Dass Eltern und pädagogische Fachkräfte ein Kind unterschiedlich erleben, ist keineswegs ungewöhnlich. Eine Meta-Analyse von 23 Studien mit Vorschulkindern untersuchte die Übereinstimmung von Eltern- und Fachkräfteurteilen über emotionale und Verhaltensprobleme. Das Ergebnis: Die Übereinstimmung war insgesamt eher gering. Das bedeutet nicht, dass Eltern oder Fachkräfte Kinder schlecht beobachten. Kinder verhalten sich in unterschiedlichen Lebenswelten unterschiedlich. Zu Hause gelten andere Regeln, Beziehungen und Anforderungen als in einer Gruppe mit vielen Kindern. Ein Kind, das zu Hause ruhig und ausgeglichen wirkt, kann in der Kita schnell in Konflikte geraten. Ein anderes fällt in der Gruppe kaum auf, zeigt zu Hause aber große Belastungen.

Unterschiedliche Beobachtungen sind deshalb zunächst einmal Informationen. In einem Konflikt kommt jedoch etwas Weiteres hinzu: Kein Mensch beobachtet wie eine Kamera. Erwartungen, Erfahrungen, Beziehungen und Emotionen beeinflussen, was wir wahrnehmen und wie wir Verhalten interpretieren. Das gilt für Eltern – und es gilt für Fachkräfte. Deshalb darf weder die elterliche noch die professionelle Perspektive automatisch zur allein gültigen Wahrheit erklärt werden. Aber auch der Satz „Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte“ hilft nicht weiter. Denn meist liegt sie dort eben nicht.

„Die Erzieherin ist gemein“

Zurück zu Emma. Was sollte ihre Mutter tun? Zunächst sollte sie die Aussage ihrer Tochter ernst nehmen, ohne das Ergebnis der Klärung bereits vorwegzunehmen. Das ist ein entscheidender Unterschied. „Was ist passiert?“ ist etwas anderes als: „Warum schreit Frau M. dich immer an?“ Die zweite Frage enthält bereits eine Behauptung und kann dem Kind eine bestimmte Interpretation nahelegen. Gerade bei jüngeren Kindern sollte deshalb möglichst offen gefragt werden.

Hilfreicher sind Fragen wie:

  • Was ist passiert?
  • Was hat Frau M. gesagt?
  • Was war vorher?
  • Wer war dabei?
  • Was hast du dann gemacht?
  • Wie ging es dir dabei?

Selbst wenn sich später herausstellt, dass die Fachkraft aus ihrer Sicht nicht geschrien hat, kann Emma die Situation als bedrohlich erlebt haben. Auch dieses Erleben ist wichtig. Aus einer ersten kindlichen Schilderung sollte deshalb weder sofort ein Urteil über eine Fachkraft noch ein Verhör des Kindes werden. Ebenso falsch wäre es allerdings, die Aussage mit Sätzen wie „Das wird schon nicht so schlimm gewesen sein“ oder „Frau M. würde so etwas niemals machen“ abzutun. Ein Kind sollte nicht erst beweisen müssen, dass sein Unbehagen berechtigt ist, bevor Erwachsene bereit sind hinzusehen.

So könnte das Gespräch beginnen

„Emma hat mir erzählt, dass sie sich von Ihnen angeschrien gefühlt hat und im Moment nicht gern in die Kita kommt. Das macht mir Sorgen. Ich möchte gern verstehen, was passiert ist und wie Sie die Situation erlebt haben.“

Damit wird niemand verurteilt. Aber das Problem wird auch nicht kleingeredet.

Und wenn das Kind recht hat?

An dieser Stelle wird es unangenehm – aber gerade deshalb wichtig. Denn selbstverständlich kann es vorkommen, dass sich eine pädagogische Fachkraft einem Kind gegenüber tatsächlich unangemessen verhält. Das darf in einem Beitrag über Konflikte zwischen Eltern und Kita nicht nur als theoretische Möglichkeit behandelt werden. Die bundesweite Befragung „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der Kita“ liefert dafür wichtige Hinweise. An ihr beteiligten sich 21.635 pädagogisch Tätige und Leitungskräfte. Untersucht wurden unter anderem psychosoziale Belastungen, der Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern sowie beobachtetes pädagogisches Fehlverhalten und die Reaktionen darauf.

Die von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Ergebnisse sind gerade für unseren Fall bedeutsam. Ein Vorwurf gegen eine Fachkraft darf nicht deshalb relativiert werden, weil grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass Fachkräfte professionell handeln. Professionalität bedeutet vielmehr, auch die Möglichkeit eigenen oder kollegialen Fehlverhaltens ernst zu nehmen. Die Untersuchung lenkt dabei den Blick nicht nur auf einzelne Fachkräfte, sondern auch auf Teamstrukturen und Arbeitsbedingungen.

Nicht jeder Vorwurf eines Kindes gegen eine Fachkraft ist ein Beweis. Aber jeder ernsthafte Vorwurf verdient eine sorgfältige Klärung.

Eine Einrichtung muss deshalb zwischen zwei gleichermaßen problematischen Reaktionen hindurchsteuern: Sie darf weder eine Fachkraft aufgrund einer kindlichen Äußerung vorverurteilen noch das Kind reflexartig in Zweifel ziehen, um eine Kollegin oder einen Kollegen zu schützen.

Zwischen Verharmlosung und Vorverurteilung

Was bedeutet das praktisch? Auf der einen Seite wäre es falsch, nach einer einzigen kindlichen Äußerung festzustellen: „Diese Erzieherin schreit Kinder an.“ Auf der anderen Seite wäre es ebenso falsch, reflexartig zu antworten: „Das kann ich mir bei meiner Kollegin überhaupt nicht vorstellen.“ Die Aufgabe besteht darin, den Vorwurf ernst zu nehmen und gleichzeitig offen zu lassen, was die Klärung ergibt.

Jetzt sind konkrete Fragen hilfreich:

  • Was genau berichtet das Kind?
  • Berichtet es einmalig davon oder wiederholt?
  • Hat sich sein Verhalten verändert?
  • Gibt es Situationen, vor denen es Angst hat?
  • Haben Kolleginnen oder Kollegen etwas beobachtet?
  • Gibt es ähnliche Beobachtungen bei anderen Kindern?
  • Wie beschreibt die betreffende Fachkraft die Situation?

Hier zeigt sich auch die Bedeutung eines professionellen Teams. Kinderschutz und pädagogische Qualität dürfen nicht davon abhängen, dass Kolleginnen und Kollegen einander grundsätzlich bestätigen. Eine gute Einrichtung braucht eine Kultur, in der problematisches Verhalten angesprochen werden kann. Loyalität gegenüber einer Kollegin oder einem Kollegen darf nicht bedeuten, beim Kind wegzusehen.

Wenn Eltern mit einem Vorwurf kommen

Für Fachkräfte kann eine solche Situation ausgesprochen belastend sein. Wer hört: „Mein Kind sagt, Sie schreien es an“, empfindet das möglicherweise als Angriff auf die eigene Professionalität. Der erste Impuls kann dann lauten: „Das stimmt überhaupt nicht.“ Damit beginnt jedoch schnell ein Streit darüber, wessen Darstellung glaubwürdiger ist. Hilfreicher wäre zunächst: „Ich verstehe, dass Sie sich Sorgen machen, wenn Emma Ihnen das so erzählt. Lassen Sie uns gemeinsam anschauen, was passiert ist.“ Das ist kein Schuldeingeständnis, sondern die Bereitschaft zur Klärung.

Anschließend sollte die Situation möglichst konkret rekonstruiert werden: Wann geschah sie? Was war vorher? Wer war beteiligt? Was sagte die Fachkraft? Wie reagierte das Kind? Gab es ähnliche Situationen? Je konkreter das Gespräch wird, desto geringer ist die Gefahr, dass aus einem Ereignis pauschale Urteile entstehen: „Sie schreien die Kinder ständig an“ auf der einen und „Sie glauben Ihrem Kind sowieso alles“ auf der anderen Seite. Mit solchen Sätzen lässt sich kaum noch etwas klären.

„Mein Kind wird gemobbt“

Ein besonders schwieriger Konflikt entsteht, wenn Eltern sagen: „Mein Kind wird in der Kita gemobbt.“ Der Begriff ist stark aufgeladen. Eltern, die befürchten, ihr Kind werde wiederholt ausgegrenzt, verspottet oder verletzt, sind alarmiert. Umso problematischer wäre eine reflexartige Antwort wie „Mobbing gibt es in diesem Alter noch nicht“ oder „Kinder streiten sich eben“. Beides beendet die Klärung, bevor überhaupt untersucht wurde, was passiert.

Angenommen, Jonas erzählt zu Hause seit Wochen, dass zwei Jungen ihn nicht mitspielen lassen und über ihn lachen. Inzwischen will er morgens nicht mehr in die Kita. Seine Eltern sprechen die Fachkraft darauf an, doch diese antwortet: „Das beobachten wir überhaupt nicht. Jonas spielt doch jeden Tag mit anderen Kindern.“ Damit darf die Sache nicht erledigt sein. Dass eine Fachkraft etwas nicht beobachtet hat, bedeutet nicht, dass es nicht geschieht. Umgekehrt beweist Jonas‘ Schilderung allein noch nicht, dass systematisches Mobbing vorliegt.

Statt über den Begriff zu streiten, sollte die Kita genauer hinschauen:

  • Wann sucht Jonas Kontakt zu anderen Kindern?
  • Wann wird er abgewiesen oder ausgeschlossen?
  • Sind immer dieselben Kinder beteiligt?
  • Gibt es wiederkehrende Situationen?
  • Wie reagieren andere Kinder?
  • Wie verhält sich Jonas selbst?
  • Wie reagieren die Erwachsenen?

Aus „Sie glauben unserem Kind nicht“ gegen „Wir sehen das aber anders“ wird damit eine gemeinsame Untersuchungsfrage: Was erlebt Jonas tatsächlich in der Gruppe?

„Mit unserem Kind ist alles in Ordnung“

Ein anderer Konflikt entsteht, wenn Fachkräfte überzeugt sind, dass ein Kind zusätzliche Unterstützung benötigt, Eltern diese Einschätzung aber entschieden zurückweisen. „Mit unserer Tochter ist alles in Ordnung.“ Dieser Satz kann Fachkräfte frustrieren, wenn sie seit Monaten Schwierigkeiten beobachten. Doch hinter der Ablehnung können sehr unterschiedliche Gründe stehen: Angst vor Stigmatisierung, schlechte Erfahrungen mit Institutionen, Sorge vor einer Diagnose oder schlicht die Tatsache, dass Eltern ihr Kind zu Hause anders erleben.

Problematisch wird es, wenn die Fachkraft nun versucht, die Eltern möglichst schnell von ihrer eigenen Einschätzung zu überzeugen. „Ihr Kind braucht dringend Therapie“ verschärft den Konflikt – insbesondere dann, wenn damit eine diagnostische Feststellung verbunden wird, die gar nicht Aufgabe der Fachkraft ist. Besser ist es, konkrete Beobachtungen zu beschreiben: „Uns fällt seit einigen Wochen auf, dass Mila häufig nicht versteht, was andere Kinder von ihr möchten. In Gruppensituationen zieht sie sich dann zurück und weint. Wir würden gern mit Ihnen überlegen, wie wir genauer herausfinden können, was ihr helfen könnte.“

Eltern müssen eine fachliche Einschätzung nicht sofort teilen. Aber Fachkräfte müssen relevante Beobachtungen auch nicht verschweigen, um einen Konflikt zu vermeiden. § 22a SGB VIII sieht ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl des Kindes und deren Beteiligung an wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung vor. Zusammenarbeit bedeutet jedoch nicht, dass Eltern und Fachkräfte jederzeit derselben Meinung sein müssen.

Ein Konflikt muss nicht mit Einigkeit enden

Das ist möglicherweise eine der wichtigsten Einsichten für schwierige Elterngespräche. Am Ende eines Gesprächs können Eltern weiterhin sagen: „Wir sehen das anders.“ Und die Fachkraft kann antworten: „Das akzeptiere ich. Gleichzeitig möchte ich unsere Beobachtung weiter ernst nehmen.“ Entscheidend ist nun, was danach geschieht. Welche Beobachtungen werden weitergeführt? Wann spricht man wieder miteinander? Welche Unterstützung kann das Kind zunächst bekommen? Soll eine weitere Fachperson hinzugezogen werden?

Eltern und Fachkräfte müssen nicht zwingend dieselbe Erklärung für das Verhalten eines Kindes haben, um den nächsten sinnvollen Schritt zu gehen. Ein gutes Konfliktgespräch muss nicht mit Einigkeit enden. Aber es sollte mit mehr Klarheit darüber enden, was das Kind jetzt braucht.

Wenn Kritik persönlich wird

Konflikte eskalieren besonders schnell, wenn nicht mehr über eine konkrete Situation, sondern über Personen gesprochen wird: „Sie haben mein Kind auf dem Kieker.“ – „Sie sind völlig uneinsichtig.“ – „Sie können Ihr Kind einfach nicht realistisch einschätzen.“ – „Sie haben offenbar keine Ahnung, wie man mit Kindern umgeht.“ Spätestens jetzt verschwindet das Kind langsam aus dem Gespräch. Beide Seiten verteidigen sich selbst.

Fachkräfte müssen Beleidigungen nicht hinnehmen. Sie dürfen Grenzen setzen und ein Gespräch beenden, wenn eine sachliche Verständigung nicht mehr möglich ist. Gleichzeitig gehört es zu professionellem Handeln, Kritik nicht automatisch als Angriff auf die eigene Fachlichkeit abzuwehren. Denn auch hinter einem ungerecht oder überspitzt formulierten Vorwurf kann eine berechtigte Sorge stehen. Die erste Frage sollte deshalb nicht lauten: „Wie widerlege ich diesen Vorwurf?“, sondern: „Was genau macht diesen Eltern Sorgen?“ Erst danach lässt sich klären, ob die Kritik berechtigt ist.

Auch Fachkräfte können Fehler machen

Dieser Satz klingt selbstverständlich. Im Konfliktfall ist er es häufig nicht. Pädagogische Fachkräfte arbeiten unter hoher Verantwortung und oftmals unter schwierigen Bedingungen. Personalmangel, Zeitdruck, Lärm, große Gruppen und herausfordernde Situationen können erheblich belasten. Die Untersuchung zu psychosozialer Belastung und Kinderschutz ist gerade deshalb interessant, weil sie Belastungen, Teamprozesse, herausforderndes Verhalten und pädagogisches Fehlverhalten nicht völlig getrennt voneinander betrachtet.

Das darf allerdings nicht missverstanden werden. Schwierige Arbeitsbedingungen können helfen zu erklären, warum problematisches Verhalten entsteht. Sie entschuldigen es nicht. Ein Kind hat nicht weniger Anspruch auf einen respektvollen Umgang, weil die Kita unterbesetzt ist. Eine professionelle Einrichtung muss deshalb beides können: die Belastung ihrer Fachkräfte ernst nehmen und gleichzeitig klare Grenzen gegenüber unangemessenem Verhalten gegenüber Kindern ziehen.

Was Eltern erwarten dürfen – und was Fachkräfte

Eltern dürfen erwarten, dass ein ernsthafter Vorwurf nicht abgewehrt wird, nur weil er unangenehm ist. Sie dürfen erwarten, dass eine Einrichtung hinsieht, die Perspektive ihres Kindes hört und bereit ist, auch das Verhalten der eigenen Fachkräfte kritisch zu prüfen. Das bedeutet nicht, dass die Interpretation der Eltern automatisch übernommen werden muss. Aber ihre Sorge verdient eine ernsthafte Prüfung.

Umgekehrt dürfen Fachkräfte erwarten, dass aus einer Beschwerde nicht sofort ein Schuldspruch wird. Sie müssen ihre Sicht darstellen können, und Eltern sollten zwischen einer eigenen Beobachtung, einer kindlichen Erzählung und einer erwiesenen Tatsache unterscheiden. Ein schwerer Vorwurf braucht eine ernsthafte Prüfung – und eine ernsthafte Prüfung braucht Offenheit in beide Richtungen.

Wann die Leitung übernehmen sollte

Nicht jeder Konflikt gehört sofort zur Kita-Leitung. Manche Konflikte sollten aber auch nicht über Wochen zwischen einer einzelnen Fachkraft und Eltern ausgetragen werden. Die Leitung sollte insbesondere einbezogen werden, wenn schwere Vorwürfe gegen eine Fachkraft erhoben werden, Gespräche wiederholt scheitern, das Vertrauensverhältnis massiv beschädigt ist oder Entscheidungen erforderlich sind, die über die Verantwortung einer einzelnen Fachkraft hinausgehen. Auch wenn Eltern vermuten, dass ihr Kind von einer Fachkraft wiederholt unangemessen behandelt wird, sollte die Klärung nicht allein der beschuldigten Person überlassen bleiben.

Die Leitung ist dabei nicht automatisch Richterin. Ihre Aufgabe besteht zunächst darin, eine professionelle Klärung sicherzustellen: Was ist bekannt? Was wird unterschiedlich dargestellt? Was wurde beobachtet? Was berichtet das Kind? Gibt es weitere Wahrnehmungen? Was muss überprüft werden? Und welche Maßnahmen sind notwendig, damit das Kind während der Klärung geschützt und gut begleitet wird? Bei ernsthaften Vorwürfen müssen zudem die vorgesehenen Schutz-, Beschwerde- und Verfahrenswege der Einrichtung und des Trägers beachtet werden.

Dokumentieren – aber keine Akten gegeneinander anlegen

Je schwieriger ein Konflikt wird, desto wichtiger kann eine sachliche Dokumentation sein. Wann fand welches Gespräch statt? Welche Beobachtungen wurden beschrieben? Welche Vereinbarungen wurden getroffen? Was soll bis zum nächsten Gespräch geschehen? Wer übernimmt welche Aufgabe? Eine solche Dokumentation soll keine Beweissammlung gegen Eltern oder Fachkräfte sein. Sie verhindert vielmehr, dass Wochen später ein neuer Streit darüber entsteht, wer was gesagt oder zugesagt hat.

Dabei zwingt Dokumentation zu einer hilfreichen Präzision. „Die Eltern blockieren alles“ ist keine brauchbare Feststellung. „Die Eltern möchten derzeit keine weitere Abklärung und wünschen zunächst eine vierwöchige Beobachtungsphase“ dagegen schon. Je stärker ein Konflikt eskaliert, desto wichtiger wird eine Sprache, die Verhalten und Vorgänge beschreibt, statt Menschen zu bewerten.

Das Kind darf nicht zum Zeugen der Erwachsenen werden

Gerade in eskalierten Konflikten entsteht eine besondere Gefahr: Das Kind gerät zwischen die Fronten. „Sag Frau M. noch einmal, was du mir gestern erzählt hast.“ Oder: „Erklär deiner Mutter doch mal, dass es ganz anders war.“ Damit bekommt das Kind plötzlich eine Aufgabe, die nicht seine ist: Es soll entscheiden, welcher Erwachsene recht hat.

Natürlich müssen Kinder gehört werden. Wenn es um ihr Erleben geht, ist ihre Perspektive unverzichtbar. Aber ein Kind anzuhören ist etwas anderes, als es zum Zeugen oder Schiedsrichter eines Erwachsenenkonflikts zu machen. Deshalb sollte vor einem gemeinsamen Gespräch mit dem Kind immer gefragt werden: Hilft seine Anwesenheit dabei, seine Perspektive zu verstehen und eine Lösung zu finden – oder soll es eine der beiden Seiten bestätigen? Im zweiten Fall gehört das Kind nicht an den Tisch.

Wenn die Fachkraft glaubt, die Eltern seien das Problem

Auch diese Seite gehört zu einem ehrlichen Beitrag. Es gibt Eltern, die Absprachen nicht einhalten, jede kritische Beobachtung zurückweisen, Fachkräfte persönlich angreifen oder Forderungen stellen, die im Kita-Alltag nicht erfüllbar sind. Trotzdem ist ein Satz wie „Mit diesen Eltern kann man einfach nicht arbeiten“ gefährlich. Denn damit wird aus einem konkreten Konflikt eine Eigenschaft der anderen Person.

Professioneller ist die Frage: Welches konkrete Verhalten erschwert die Zusammenarbeit? „Die Eltern sind uneinsichtig“ lässt sich kaum bearbeiten. „Wir haben zweimal vereinbart, die Beobachtungen zur Sprachentwicklung nach sechs Wochen gemeinsam auszuwerten. Beide Termine wurden abgesagt, und derzeit möchten die Eltern keinen neuen Termin vereinbaren“ dagegen schon. Je schwieriger eine Beziehung wird, desto präziser sollte die Sprache werden.

Wo Erziehungspartnerschaft an ihre Grenze kommt

Es gibt schließlich Situationen, in denen ein weiterer Versuch, miteinander „auf Augenhöhe“ zu sprechen, nicht mehr die richtige Antwort ist. Wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Wohl eines Kindes gefährdet sein könnte, geht es nicht mehr nur um unterschiedliche pädagogische Auffassungen oder einen Konflikt zwischen Erwachsenen. Dann greifen die professionellen und rechtlichen Verfahren des Kinderschutzes.

Umgekehrt darf ein heftiger Konflikt mit Eltern nicht vorschnell zum Kinderschutzfall umgedeutet werden. Unterschiedliche Erziehungsvorstellungen, schwierige Kommunikation oder eine lautstarke Auseinandersetzung sind für sich genommen keine Kindeswohlgefährdung. Gerade an dieser Grenze braucht es geregelte Verfahren statt Bauchgefühl und fachliche Einschätzung statt persönlicher Antipathie.

Sieben Schritte, wenn ein Konflikt festgefahren ist

  1. Den konkreten Anlass benennen. Nicht: „Wir haben ständig Probleme miteinander.“ Sondern: „Wir möchten über die Situation vom Dienstag sprechen.“
  2. Beobachtung, Bericht und Interpretation auseinanderhalten. Was wurde selbst beobachtet? Was hat das Kind erzählt? Was schließen die Erwachsenen daraus?
  3. Die Perspektive des Kindes ernst nehmen. Wie hat es die Situation erlebt? Was belastet es? Was braucht es? Dabei darf es nicht zum Schiedsrichter gemacht werden.
  4. Auch die unangenehme Möglichkeit zulassen. Eltern können sich irren. Fachkräfte können sich irren. Und eine Fachkraft kann sich tatsächlich unangemessen verhalten haben. Keine dieser Möglichkeiten sollte vor der Klärung ausgeschlossen werden.
  5. Nicht um jeden Preis Einigkeit verlangen. Unterschiedliche Einschätzungen können bestehen bleiben. Trotzdem können sich Erwachsene auf Beobachtung, Unterstützung und weitere Schritte verständigen.
  6. Konkret vereinbaren, was jetzt geschieht. Wer tut was? Was wird beobachtet? Was wird verändert? Wann wird wieder gesprochen? Wer muss gegebenenfalls hinzugezogen werden?
  7. Erkennen, wann das Gespräch nicht mehr ausreicht. Bei schweren Vorwürfen oder festgefahrenen Konflikten gehört die Leitung dazu. Je nach Situation können Träger, Fachberatung oder Beratungsstellen notwendig werden. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gelten die entsprechenden Kinderschutzverfahren.

Und was ist nun mit Emma?

Vielleicht stellt sich heraus, dass Frau M. tatsächlich laut geworden ist. Dann muss eine professionelle Einrichtung in der Lage sein, das zu benennen und gegebenenfalls Konsequenzen daraus zu ziehen. Vielleicht hat Frau M. in einer schwierigen Situation lediglich sehr bestimmt eingegriffen und Emma hat die Lautstärke und Deutlichkeit als Anschreien erlebt. Dann ist auch das wichtig, denn die Absicht eines Erwachsenen und das Erleben eines Kindes können auseinanderfallen. Vielleicht stellt sich aber auch heraus, dass hinter Emmas plötzlicher Abneigung gegen die Kita etwas ganz anderes steckt.

All das lässt sich nur herausfinden, wenn Erwachsene bereit sind, ihre erste Erklärung nicht sofort zur Wahrheit zu erklären. Das gilt für Eltern ebenso wie für Fachkräfte. Erziehungspartnerschaft zeigt ihre Qualität deshalb nicht daran, dass Konflikte vermieden werden oder Erwachsene immer einer Meinung sind. Sie zeigt sich darin, wie ernsthaft alle Beteiligten hinschauen, wenn etwas nicht stimmt.

Eltern dürfen widersprechen. Fachkräfte dürfen eine andere Einschätzung vertreten. Eltern dürfen Fachkräfte kritisieren, und Fachkräfte dürfen Eltern widersprechen. Beide Seiten können sich irren. Beide Seiten können Fehler machen. Was nicht passieren darf: dass der Konflikt der Erwachsenen wichtiger wird als das Kind.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

Wer von uns hat recht?

Sondern:

Was müssen wir herausfinden und verändern, damit es diesem Kind gut geht?

Quellen und weiterführende Informationen

Bertelsmann Stiftung / Justus-Liebig-Universität Gießen: Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der Kita – Fachkräfte schauen hin! Bundesweite Online-Befragung von 21.635 pädagogisch Tätigen und Leitungskräften. Schwerpunkt unter anderem: psychosoziale Belastung, herausfordernde Situationen, pädagogisches Fehlverhalten und Kinderschutz.

Carneiro, Alexandra; Soares, Isabel; Rescorla, Leslie; Dias, Pedro: Meta-Analysis on Parent–Teacher Agreement on Preschoolers’ Emotional and Behavioural Problems. Child Psychiatry & Human Development, 52, 609–618, 2021.

Sozialgesetzbuch VIII, insbesondere § 22a: Zusammenarbeit von Fachkräften und Erziehungsberechtigten zum Wohl des Kindes und Beteiligung der Erziehungsberechtigten an wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung.

Gernot Körner

In der Reihe „Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit“ sind folgende Artikel erschienen:

Elternarbeit in der Kita: So gelingt echte Erziehungspartnerschaft

Wenn Eltern und Fachkräfte in der Kita in Konflikt geraten

Eltern und Schule: Was Kinder für ihre Entwicklung brauchen

Öffentlichkeitsarbeit in der Kita: Zeigt, was ihr leistet!

Öffentlichkeitsarbeit in der Kita: So wird gute Pädagogik sichtbar

Krisenkommunikation in der Kita: Richtig handeln und klar informieren

spielen und lernen: Verstehen, was Kinder wirklich brauchen

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Frankreich macht ernst: Keine sozialen Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren

Smartphone-Verbot-Frankreich

Als erstes EU-Land setzt Frankreich wissenschaftliche Empfehlungen zum Schutz von Kindern um. Doch wie wirksam ist das Gesetz?

Es kommt selten vor, dass wissenschaftliche Erkenntnisse nahezu unverändert in Gesetze einfließen. Genau das geschieht derzeit in Frankreich. Rund zweieinhalb Jahre nachdem Präsident Emmanuel Macron eine unabhängige Expertenkommission beauftragt hatte, die Auswirkungen digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche zu untersuchen, hat das französische Parlament ein weitreichendes Gesetz verabschiedet: Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen künftig keine sozialen Netzwerke mehr nutzen. Damit ist Frankreich das erste Land der Europäischen Union, das eine solche Altersgrenze gesetzlich festschreibt.

Für die Leserinnen und Leser von spielen und lernen kommt dieser Schritt allerdings nicht überraschend. Bereits im Mai 2024 haben wir ausführlich über den Abschlussbericht der französischen Expertenkommission berichtet. Damals empfahlen die Wissenschaftler unter anderem, Kindern erst ab 13 Jahren ein eigenes Smartphone zu erlauben und soziale Netzwerke grundsätzlich erst ab dem 15. Lebensjahr freizugeben. Grundlage waren zahlreiche Studien aus Entwicklungspsychologie, Medizin, Neurowissenschaften und Pädagogik.

Bemerkenswert ist deshalb weniger das Gesetz selbst als der Weg dorthin. Während politische Debatten häufig von Stimmungen oder Ideologien geprägt werden, orientiert sich Frankreich in diesem Fall ungewöhnlich eng an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Beschluss markiert damit nicht nur einen politischen Kurswechsel, sondern auch einen neuen Umgang mit Forschungsergebnissen.

Macron: „Wir haben euch in diesem Dschungel allein gelassen“

Präsident Emmanuel Macron hatte sich bereits lange vor dem Gesetzesbeschluss für strengere Regeln ausgesprochen. Immer wieder warnte er davor, Kinder und Jugendliche den Mechanismen sozialer Netzwerke schutzlos zu überlassen. Bei einer Veranstaltung mit jungen Menschen fand er dafür ungewöhnlich selbstkritische Worte: „Wir haben euch in diesem Dschungel allein gelassen, und er hat euch eure Aufmerksamkeit geraubt. Wir müssen langsamer werden und euch helfen, erwachsen zu werden – und vor allem Bürger zu werden.“

Nach der Verabschiedung des Gesetzes sprach Macron von einem wichtigen Erfolg seiner Initiative. Auf der Plattform X schrieb er: „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten.“ Auch die Staatssekretärin für Künstliche Intelligenz, Anne Le Hénanff, wertete den Beschluss als Signal weit über Frankreich hinaus. „Das Land“, erklärte sie, „weist den Weg und ist das erste Land Europas, das eine digitale Volljährigkeit einführt.“ Gemeint ist damit eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze, unterhalb derer soziale Netzwerke grundsätzlich nicht mehr genutzt werden dürfen.

Was das Gesetz konkret vorsieht

Das Gesetz soll bereits zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. September in Kraft treten. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen dann keine neuen Konten bei sozialen Netzwerken mehr eröffnen. Bereits bestehende Benutzerkonten müssen innerhalb einer Übergangsfrist von vier Monaten geschlossen oder gesperrt werden. Die Betreiber der Plattformen werden verpflichtet, das Alter ihrer Nutzer mithilfe geeigneter Verfahren zu überprüfen.

Frankreich beschränkt sich dabei nicht auf soziale Netzwerke. Gleichzeitig wird das bereits bestehende Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen an Grund- und Mittelschulen auf die Oberstufe ausgeweitet. Ausnahmen bleiben zwar weiterhin möglich – etwa wenn digitale Geräte im Unterricht benötigt werden oder gesundheitliche Gründe vorliegen –, grundsätzlich sollen Schulen aber während des gesamten Schultages wieder stärker als geschützte Lernorte wahrgenommen werden.

Nicht betroffen sind dagegen Angebote, deren Schwerpunkt auf Bildung oder Information liegt. Dazu gehören unter anderem Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, Bildungs- und Wissenschaftsplattformen sowie Plattformen zur Entwicklung und zum Austausch freier Software oder offener Bildungsprojekte. Das Gesetz richtet sich also gezielt gegen soziale Netzwerke mit algorithmisch gesteuerten Feeds und deren bekannten Risiken – nicht gegen das Internet insgesamt.

Konsequenzen aus wissenschaftlichen Erkenntnissen

Dass Frankreich diesen Weg einschlägt, ist kein Zufall. Die von Emmanuel Macron eingesetzte Expertenkommission hatte Anfang 2024 nicht nur eine Altersgrenze von 15 Jahren für soziale Netzwerke empfohlen. Sie sprach sich außerdem dafür aus, Smartphones grundsätzlich erst ab dem 13. Lebensjahr zuzulassen, Kinder unter drei Jahren möglichst vollständig von Bildschirmmedien fernzuhalten und die Bildschirmzeiten im Vorschulalter deutlich zu begrenzen. Hinzu kamen Forderungen nach einer besseren Unterstützung von Eltern sowie einer stärkeren Medienbildung in Schulen.

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf zeigt, dass diese Empfehlungen weit mehr waren als ein wissenschaftlicher Diskussionsbeitrag. Frankreich beginnt damit, zentrale Erkenntnisse aus Entwicklungspsychologie, Medizin und Neurowissenschaften in konkrete Politik zu übersetzen. Ob sich dieser Weg bewährt, wird sich allerdings erst dann zeigen, wenn das Gesetz im Alltag tatsächlich umgesetzt werden muss.

Die eigentliche Herausforderung beginnt jetzt

Politische Entscheidungen lassen sich vergleichsweise schnell treffen. Schwieriger ist ihre Umsetzung. Hier beginnen die offenen Fragen.

Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke, das Alter ihrer Nutzer zuverlässig zu überprüfen. Wie dies künftig technisch funktionieren soll, ist allerdings noch weitgehend offen. Diskutiert werden verschiedene Verfahren – von digitalen Identitätsnachweisen bis zu unabhängigen Altersverifikationen. Gleichzeitig weisen Juristen darauf hin, dass viele Regeln für Plattformen inzwischen auf europäischer Ebene durch den Digital Services Act (DSA) bestimmt werden. Ob Frankreich Unternehmen wie TikTok, Instagram oder Snapchat tatsächlich zu bestimmten Kontrollverfahren verpflichten kann, dürfte deshalb noch Gerichte und europäische Institutionen beschäftigen.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Je zuverlässiger eine Alterskontrolle funktionieren soll, desto stärker greift sie in die Privatsphäre aller Nutzer ein. Denn nicht nur Kinder und Jugendliche müssten künftig ihr Alter nachweisen, sondern möglicherweise jeder Erwachsene, der ein Konto bei einem sozialen Netzwerk eröffnen möchte. Genau an diesem Spannungsfeld zwischen Kinderschutz, Datenschutz und europäischem Recht wird sich entscheiden, ob das französische Gesetz tatsächlich zum Vorbild für andere Länder werden kann.

Thomas Feibel: „Verbote ersetzen keine Medienerziehung“

Der Berliner Medienexperte Thomas Feibel, einer der profiliertesten deutschen Fachautoren zu Kindern und digitalen Medien, begrüßt grundsätzlich, dass Frankreich den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernster nimmt als viele andere Staaten. Gleichzeitig warnt er davor, von gesetzlichen Verboten zu viel zu erwarten. Feibel, dessen Elternratgeber „Jetzt pack doch mal das Handy weg“ am 26. August in einer vollständig überarbeiteten und aktualisierten fünften Auflage erscheint, verweist auf Australien. Dort gilt bereits ein ähnliches Gesetz – mit bislang eher ernüchternden Ergebnissen.

„Was staatliche Verbote in Europa bringen, wird die Zukunft zeigen. Beim Vorläufer dieses Social-Media-Verbots in Australien ist die Wirkung bislang minimal. Das Verbot wird von einem Großteil der Jugendlichen mühelos umgangen.“

Für Feibel ist das allerdings nicht der entscheidende Punkt. Er sieht vielmehr die Gefahr, dass staatliche Verbote Eltern in falscher Sicherheit wiegen könnten. „Wenn die meisten Eltern ein solches Verbot befürworten, warum setzen sie es dann nicht selbst um? Wir könnten schon jetzt unseren Kindern den Umgang mit sozialen Medien verbieten. Es ist nur sehr, sehr mühsam.“

Damit spricht Feibel ein Dilemma an, das weit über Frankreich hinausreicht. Gesetze können Rahmenbedingungen schaffen. Sie können Altersgrenzen festlegen und Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen. Sie können Eltern aber weder die Verantwortung für die Medienerziehung abnehmen noch die tägliche Auseinandersetzung mit dem Medienalltag ihrer Kinder ersetzen.

Nicht nur Kinder brauchen Schutz

Feibel widerspricht allerdings auch einer allzu einfachen Sicht auf soziale Medien. Er stellt die wissenschaftlichen Erkenntnisse über ihre Risiken keineswegs infrage. Gleichzeitig erinnert er daran, dass digitale Medien für viele Kinder und Jugendliche heute selbstverständlich zum Alltag gehören und ihnen durchaus Orientierung, Gemeinschaft und soziale Teilhabe ermöglichen können.

Gerade deshalb hält er die Diskussion über Altersgrenzen allein für zu kurz gegriffen. „Ich habe keinen Zweifel daran, dass soziale Medien schaden können. Trotzdem müssen wir bedenken, dass Kinder und Jugendliche daraus auch Vorteile ziehen, die ihnen bei ihrer Entwicklung, ihrer Orientierung und ihren sozialen Beziehungen helfen können.“

Die eigentliche Herausforderung sieht Feibel deshalb an anderer Stelle. „Am Ende bleibt die Frage, warum das eigentliche heiße Eisen nicht angepackt wird: die Regulierung sozialer Netzwerke für alle – nicht nur für Kinder und Jugendliche. Wir wissen doch, dass dort gelogen, gehetzt, manipuliert und ausgespäht wird.“

Diese Frage reicht weit über die Medienerziehung hinaus. Denn wenn soziale Netzwerke Geschäftsmodelle verfolgen, die Aufmerksamkeit möglichst lange binden und Emotionen gezielt verstärken, betrifft das nicht nur Kinder. Es betrifft die gesamte Gesellschaft.

Ein Signal an Europa

Auch Catherine Morin-Desailly, Berichterstatterin des Gesetzes im französischen Senat, versteht den Beschluss ausdrücklich nicht als Endpunkt. Für sie ist das Gesetz vor allem ein Signal an Frankreich und an Europa. Neben gesetzlichen Regelungen fordert sie weitere Präventionsmaßnahmen sowie eine deutlich stärkere Medienbildung für Kinder und Jugendliche.

Genau darin liegt vermutlich die eigentliche Bedeutung des französischen Vorstoßes. Erstmals übernimmt ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zentrale Empfehlungen einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission nahezu vollständig in nationales Recht. Das bedeutet noch nicht, dass alle Probleme gelöst sind. Es zeigt aber, dass wissenschaftliche Erkenntnisse politische Entscheidungen beeinflussen können – wenn der politische Wille vorhanden ist.

Ob andere europäische Länder diesem Beispiel folgen werden, bleibt abzuwarten. Ebenso offen ist die Frage, ob sich das Gesetz technisch und rechtlich tatsächlich durchsetzen lässt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Frankreich mehr erreicht hat als ein starkes politisches Symbol.

Eines steht allerdings schon heute fest: Die Debatte hat sich verändert. Es geht längst nicht mehr nur um die Frage, ob soziale Netzwerke Kindern schaden können. Immer stärker rückt die Frage in den Mittelpunkt, welche Verantwortung Politik, Plattformbetreiber, Bildungseinrichtungen und Eltern gemeinsam tragen, damit Kinder und Jugendliche in einer digitalen Welt gesund aufwachsen können.

Weiterlesen

Wer sich intensiver mit der Medienerziehung in der Familie beschäftigen möchte, findet im Elternratgeber „Jetzt pack doch mal das Handy weg“ von Thomas Feibel zahlreiche wissenschaftlich fundierte und alltagstaugliche Anregungen für Eltern. Das Buch erscheint am 26. August in einer vollständig überarbeiteten und aktualisierten fünften Auflage im Verlag Oberstebrink.

Gernot Körner

Weiterführender Artikel:

Warum Frankreich bereits 2024 empfahl, Smartphones erst ab 13 und soziale Netzwerke erst ab 15 Jahren zuzulassen.




Kinder bei Hitze schützen: So kommen wir durch die heißen Tage

Extreme Hitze belastet Kinder besonders. Mit einfachen Maßnahmen können Eltern und pädagogische Fachkräfte für mehr Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden sorgen

Der kindliche Organismus kann seine Körpertemperatur noch nicht so gut regulieren wie der eines Erwachsenen. Kinder schwitzen weniger effizient, verlieren aber beim Spielen und Toben schnell Flüssigkeit. Gleichzeitig merken sie oft gar nicht, dass sie Durst haben oder eine Pause brauchen.

Deshalb sind Erwachsene gefragt: Sie müssen darauf achten, dass Kinder regelmäßig trinken, sich ausreichend ausruhen und möglichst nicht während der größten Mittagshitze draußen aktiv sind.

Viel trinken – auch wenn kein Durst da ist

Gerade Kinder vergessen beim Spielen häufig das Trinken. Deshalb sollte Wasser jederzeit griffbereit sein.

Geeignet sind vor allem:

  • Wasser
  • ungesüßter Tee
  • stark verdünnte Saftschorlen

Praktisch sind kleine Trinkpausen, die fest zum Tagesablauf gehören – etwa nach jeder Spielrunde oder spätestens jede Stunde.

Spielen am besten morgens oder am Abend

Zwischen etwa 11 und 17 Uhr erreicht die Sonneneinstrahlung häufig ihren Höhepunkt. Jetzt sind ruhige Aktivitäten im Haus oder im Schatten die bessere Wahl.

Gut geeignet sind beispielsweise:

  • Vorlesen
  • Basteln
  • Gesellschaftsspiele
  • Wasserexperimente im Schatten
  • Planschbecken oder Wasserspiele an schattigen Plätzen

Längere Ausflüge oder sportliche Aktivitäten sollten möglichst in die frühen Morgenstunden oder den Abend verlegt werden.

Leichte Kleidung und angenehme Abkühlung

Helle, lockere Kleidung aus Baumwolle oder Leinen unterstützt den Körper dabei, Wärme abzugeben.

Zur Abkühlung empfehlen sich:

  • lauwarme Duschen
  • kühle Waschlappen im Nacken oder auf den Armen
  • Fußbäder
  • feiner Wassernebel aus einer Sprühflasche

Sehr kaltes Wasser sollte dagegen vermieden werden, da es den Kreislauf zusätzlich belasten kann.

Obst statt schwerer Mahlzeiten

An heißen Tagen haben viele Kinder weniger Appetit. Das ist normal.

Mehrere kleine Mahlzeiten sind jetzt oft angenehmer als wenige große Portionen. Besonders geeignet sind wasserreiche Lebensmittel wie:

  • Wassermelone
  • Gurken
  • Tomaten
  • Beeren
  • Pfirsiche
  • Salate

Auch kalte Gemüsesuppen oder Joghurt mit frischem Obst sorgen für Erfrischung.

Räume möglichst kühl halten

Auch in Kitas, Schulen und zu Hause lässt sich die Hitzebelastung deutlich reduzieren.

Hilfreich sind:

  • morgens und nachts gut lüften
  • Fenster tagsüber schließen
  • Rollläden oder Jalousien herunterlassen
  • unnötige Elektrogeräte ausschalten

Wenn Räume sehr stark aufgeheizt sind, kann ein Aufenthalt in klimatisierten öffentlichen Gebäuden wie Bibliotheken, Kirchen oder Museen Entlastung bringen.

Warnzeichen ernst nehmen

Kinder zeigen nicht immer sofort, wenn ihnen die Hitze zu schaffen macht.

Warnsignale können sein:

  • Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Übelkeit
  • ungewöhnliche Müdigkeit
  • Verwirrtheit
  • Muskelkrämpfe

Treten solche Beschwerden auf, sollte das Kind sofort aus der Sonne gebracht, gekühlt und zum Trinken angehalten werden.

Bei starken Beschwerden oder dem Verdacht auf einen Hitzschlag muss umgehend der Notruf 112 verständigt werden.

Auch an ältere Menschen denken

Hitze betrifft nicht nur Kinder. Auch ältere Menschen, Schwangere oder chronisch Kranke gehören zu den besonders gefährdeten Gruppen.

Für Kinder kann es eine schöne Erfahrung sein, gemeinsam mit ihren Eltern oder pädagogischen Fachkräften nach älteren Nachbarinnen und Nachbarn zu sehen. Ein kurzer Besuch oder die Frage, ob Hilfe benötigt wird, stärkt nicht nur das Miteinander, sondern kann an heißen Tagen sogar Leben retten.

Klimawandel macht Hitzeschutz immer wichtiger

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts werden Hitzewellen in Deutschland durch den Klimawandel häufiger und intensiver. Bereits im Jahr 2026 werden rund 5.100 hitzebedingte Todesfälle geschätzt. Umso wichtiger ist es, Kinder frühzeitig an einen bewussten Umgang mit Sonne und Hitze heranzuführen. Ausreichend trinken, Schatten suchen und regelmäßige Pausen sind einfache Gewohnheiten, die an heißen Sommertagen einen großen Unterschied machen können.

Quelle: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Presseinformation „So kommen Sie sicher und gesund durch die nächste Hitzewelle – Tipps für extrem heiße Tage“, 2026.




Professioneller Umgang mit kindlicher Sexualität in der Kita

Zwischen sexueller Bildung und Schutz vor Missbrauch: Interaktives Webinar für päagogische Fachkräfte

Kindliche Sinnesfreude, Körperneugier und Körperlust gehören zu einer gesunden Entwicklung. Dennoch erleben viele pädagogische Fachkräfte im Alltag große Unsicherheiten: Was gilt als altersgerecht? Wo beginnen Grenzverletzungen? Und wie können Kinder zugleich in ihrem Recht auf sexuelle Bildung gestärkt und wirksam vor sexualisierter Gewalt geschützt werden?

Das interaktive Webinar „Professioneller Umgang mit kindlicher Sexualität“ vermittelt praxisnahes Wissen und bietet Raum für fachlichen Austausch. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem pädagogischen Alltag sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten für Kindertageseinrichtungen.

Themenschwerpunkte des Webinars:

  • Grundlagen einer regelhaften psychosexuellen Entwicklung
  • Einschätzung kindlicher Verhaltensweisen: Was ist altersgerecht?
  • Gestaltung einer altersangemessenen sexuellen Bildung
  • Regeln und Schutzkonzepte für Körpererkundungsspiele
  • „Zonen abgestufter Intimität“ in der Kita
  • Zusammenarbeit mit Eltern zu sensiblen Themen
  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Handlungsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen oder Grenzverletzungen

Die Veranstaltung zeigt auf, wie Kinderrechte auf sexuelle Bildung und Schutz vor Missbrauch gleichermaßen berücksichtigt werden können.

Termin: 1. Juni 2026, 09:00 bis ca. 12:00 Uhr
Referent: Jörg Maywald
Teilnahmegebühr: 67,00 Euro
Hinweis: Die Teilnahme ist auch als Team möglich.

Kursinformation zum Ausdrucken finden Sie hier. Anmelden können Sie sich hier.




Gemeinsam Verantwortung tragen: Fachtag zu Kinderschutz und Wohlbefinden in Kitas

Aktuelle Studien zeigen strukturelle Probleme und hohe Belastungen in Kitas – ein Fachtag in Hannover bringt Praxis, Wissenschaft und Politik in den Dialog

Das Wohlbefinden und der Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen stehen zunehmend unter Druck. Aktuelle Studien machen deutlich, dass verletzendes Verhalten im pädagogischen Alltag sowie Kindeswohlgefährdungen keine Einzelfälle sind.

Als zentrale Ursachen werden unter anderem unzureichende Rahmenbedingungen, hohe Belastungen der Fachkräfte und eingeschränkte Handlungsspielräume benannt. Diese Faktoren erschweren eine professionelle pädagogische Praxis und wirken sich unmittelbar auf die Qualität der Betreuung und den Schutz von Kindern aus.

Fachtag in Hannover: Austausch auf allen Ebenen

Vor diesem Hintergrund findet am 25. Juni 2026 in Hannover ein interdisziplinärer Fachtag statt:

„Gemeinsam Verantwortung tragen – Wohlbefinden und Schutz von Kindern in Kitas sichern. Praxis, Verwaltung, Wissenschaft und Politik im Dialog“

Zeit: 10:00 bis 16:00 Uhr (Ankommen ab 9:30 Uhr)

Ort: Veranstaltungszentrum Rotation, Hannover,
Goseriede 10
30159 Hannover

Aktuelle Forschung als Grundlage

Diskussionsbasis bilden Ergebnisse aus drei aktuellen Forschungsprojekten:

  • „Arbeitsbedingungen und verletzendes Verhalten im Alltag der Sozialen Arbeit (AVASA)”
  • „Verletzendes Verhalten in Kitas”
  • „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der KiTa – Fachkräfte schauen hin!”

Die Studien beleuchten Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Belastungserleben und Risiken für den Kinderschutz.

Dialog, Diskussion und Workshops

Die Veranstaltung setzt auf Austausch und Beteiligung. Geplant sind eine Podiumsdiskussion sowie Workshops, in denen Herausforderungen analysiert, Perspektiven ausgetauscht und konkrete Handlungsbedarfe für Prävention und Intervention benannt werden.

Ziel ist es, Verantwortung systemübergreifend zu diskutieren und Impulse für Veränderungen auf allen Ebenen zu entwickeln – von der Praxis über Träger und Verwaltung bis hin zur Politik.

Teilnahme und Anmeldung

Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro.
Das detaillierte Programm wird in Kürze veröffentlicht.

Anmelden können Sie sich über die Seite von ver.di unter diesem Link: KoMaSys WEB-Anmeldung – Anmeldedaten




Kinder stärken und schützen: Ein Buch über Sexualität und Prävention

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Ein empfehlenswerter Titel, der Kinder und Erwachsene sensibel ins Gespräch bringt

Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Bücher zum Themenschwerpunkt „Wie können Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden?“, die Eltern sowie (sozial-)pädagogische Fachkräfte über Möglichkeiten informieren, Kinder gegen sexuelle Gewalterfahrungen zu sensibilisieren, zu stärken und aufzuklären. Ebenso sind entsprechende Publikationen auf dem Markt, die sich als „Aufklärungs-“ und „Stark-mach-Bücher“ direkt an Kinder wenden.

Diese Veröffentlichung verbindet nun die unterschiedlichen Aspekte in einem Buch, indem es gleichzeitig sowohl Kinder als auch Erwachsene direkt anspricht und dazu anregt, über Sexualität und über sexualisierte Gewalt zu sprechen. Alle Informationen werden auf jeder Seite von der freischaffenden Künstlerin Emily Claire Völker (aus Berlin) vielfältig illustriert.

Worte finden und Sprachlosigkeit überwinden

Dieses Buch unterstützt Erwachsene dabei, eine mögliche Sprachlosigkeit, Scham oder Befangenheit zu überwinden bzw. die „richtigen“ Worte für sexuelle sowie sexualisierte Begriffe und Vorgänge zu finden. Andererseits stellen der Autor und die Autorin sowohl den Unterschied zwischen einer lustvoll erlebbaren Sexualität des Kindes und unter Kindern sowie grenzüberschreitenden sexualisierten Übergriffen als auch die lustvoll erlebte Sexualität unter Erwachsenen heraus.

Klar strukturierte Impulse für Kinder und Erwachsene

Dabei befinden sich auf nahezu jeder Seite Textkästen für Erwachsene, in denen in kurz gefasster Form das Wesentliche des jeweiligen Schwerpunktes auf den Punkt gebracht wird. Gleichzeitig bietet das Buch noch weitaus mehr:

Es stellt den einzigartigen Wert jedes Kindes in den Vordergrund, bietet Gesprächs- und Übungsimpulse an, eingebettet in eine Beschäftigung mit den unterschiedlichen Gefühlen, die jeder Mensch empfinden kann. Es erfasst verschiedene Formen von Gewalt und Zwängen, informiert über Rechte, die jedes Kind hat.

Strategien erkennen und Selbstbehauptung stärken

Weiterhin benennt es Strategien, wie Menschen, die sexuelle Gewalt an Kindern planen, vorgehen, und wie Kinder sensibilisiert werden können, solchen von Erwachsenen geplanten Strategien nicht auf den Leim zu gehen.

Stattdessen werden die „mutigen Fünf der Selbstbehauptung“ zum Ausdruck gebracht:

durch eine aufrechte Körperhaltung, einen festen Blickkontakt, eine ernste Mimik, eine grenzsetzende Gestik sowie eine laute Sprache mit dem Wort: „Stopp!“.

Vertrauen finden und Gefühle ernst nehmen

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass es sehr hilfreich ist, sich vertrauensvollen Erwachsenen anzuvertrauen, wenn Kindern etwas komisch vorkommt oder sie unter Druck gesetzt werden.

Mit diesen verschiedenen Inhalten werden Kinder in ihrer individuellen Einmaligkeit und in ihren gespürten Gefühlen gestärkt, erhalten Wissen und können erfahren, ihre Gefühle und Eindrücke in Worte zu fassen, sprachlich auszudrücken und letztlich den eigenen Empfindungen zu trauen.

Weiterführende Hinweise und kleine Anmerkung

Auf der vorletzten Buchseite befindet sich schließlich ein QR-Code, über den weiterführende Informationen und Literaturhinweise zur Verfügung gestellt werden.

Alle Inhalte sind „unverkrampft“ formuliert, und die Illustrationen sind in einer sehr ästhetisch ansprechenden, kindorientierten Weise dargestellt.

Es gibt allerdings ein kleines Fragezeichen: So findet sich auf Seite 19 die sachlich berechtigte Anmerkung, dass der Begriff „Missbrauch“ nicht gut sei, weil es auch keinen „Gebrauch“ gibt und stattdessen der Begriff „sexualisierte Gewalt“ weitaus angebrachter ist. Gleichzeitig lautet der Untertitel des Buches aber: „Ein wirksames Aufklärungsbuch für Kinder zur Prävention von sexuellem Missbrauch“.

Gleichwohl kann dieser minimale Widerspruch in keiner Weise das überaus empfehlenswerte Buch schmälern. Es gehört daher zu den Spitzentiteln dieser Literaturkategorie!              

Prof. Dr. Armin Krenz

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Müller, Carsten, Bohle, Steffi & Völker, Emily Claire: Jetzt mal ehrlich? MEINE GEFÜHLE, MEIN KÖRPER, MEINE REGELN. Ein wirksames Aufklärungsbuch für Kinder zur Prävention von sexuellem Missbrauch. Edition Michael Fischer, München 2025. 48 Seiten, 16,00 €. ISBN: 978-3-7459-2740-5




Kindeswohl in Gefahr: Warum Kitas jetzt stärker unterstützt werden müssen

Neue Zahlen zeigen einen Höchststand bei Kindeswohlgefährdungen – präventive Teamarbeit in Kitas wird zum Schlüsselfaktor

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland steigt weiter – und erreicht erneut einen Höchststand. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stellten die Jugendämter im Jahr 2024 bei rund 72.800 Kindern und Jugendlichen eine akute oder latente Gefährdung ihres Wohls fest. Damit hat sich die Zahl innerhalb von fünf Jahren um fast ein Drittel erhöht. Auch im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein deutlicher Anstieg.

Besonders aussagekräftig ist der Blick auf die Vorstufe: Rund 239.400 Verdachtsmeldungen wurden 2024 geprüft. In vielen dieser Fälle lag zwar keine akute Kindeswohlgefährdung vor, sehr wohl aber ein erheblicher Unterstützungsbedarf. Die Statistik macht deutlich: Belastungen in Familien nehmen zu, und die Schwelle, ab der Kinder in kritische Situationen geraten, wird offenbar schneller erreicht.

Junge Kinder besonders häufig betroffen

Auffällig ist das Alter der betroffenen Kinder. Mehr als jedes zweite war jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar unter sechs Jahre alt. Das durchschnittliche Alter lag bei 8,3 Jahren. Damit betrifft ein großer Teil der Gefährdungen Kinder im Kita-Alter oder in der frühen Grundschulzeit.

Die häufigste Form der Gefährdung war Vernachlässigung, gefolgt von psychischer Misshandlung. Körperliche Gewalt spielte ebenfalls eine relevante Rolle, sexuelle Gewalt trat seltener auf, betraf dann jedoch überwiegend Mädchen. In drei von vier Fällen ging die Gefährdung ausschließlich oder hauptsächlich von einem Elternteil aus.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass Kindeswohlgefährdung in den meisten Fällen kein Randphänomen ist, sondern im familiären Alltag entsteht – oft schleichend und über längere Zeit.

Kitas als frühe Beobachtungs- und Schutzorte

Kitas sind für viele Kinder der wichtigste außerfamiliäre Lebensraum. Erzieherinnen und Erzieher erleben Kinder täglich über viele Stunden hinweg, beobachten ihr Verhalten, ihre Entwicklung, ihre Sprache, ihre Emotionen. Sie sind häufig die ersten, denen Veränderungen auffallen.

Entsprechend bedeutsam ist die Rolle der Kitas im Kinderschutz. Hinweise auf mögliche Gefährdungen stammen zwar häufig von Polizei und Justiz, aber auch aus dem sozialen Umfeld der Kinder und aus dem System der Kinder- und Jugendhilfe. Kitas sind dabei ein sensibler Schnittpunkt zwischen Familie, Hilfesystem und öffentlicher Verantwortung.

Hohe Belastung für pädagogische Fachkräfte

Diese Verantwortung bleibt für die Fachkräfte nicht folgenlos. Eine bundesweite Befragung von rund 21.000 Kita-Fach- und Leitungskräften zeigt, wie stark sie belastet sind, wenn sie Situationen erleben, in denen Kinder möglicherweise nicht ausreichend geschützt sind. Fast 70 Prozent gaben an, sich dadurch stark oder eher stark belastet zu fühlen.

Während ein Teil der Befragten angibt, solche Situationen selten zu erleben, berichten andere von einer nahezu täglichen Konfrontation mit problematischen Situationen. Das macht deutlich: Kinderschutz ist für viele Erzieherinnen kein Ausnahmefall, sondern Teil ihres Berufsalltags – oft ohne ausreichende strukturelle Unterstützung.

Gute Teamarbeit als wirksamer Schutzfaktor

Genau hier setzt die Analyse der Bertelsmann Stiftung an. Ihre Befunde zeigen: Entscheidend für kindgerechtes Handeln ist nicht allein die Personalausstattung, sondern vor allem die Qualität der Zusammenarbeit im Team. Wo Kommunikation funktioniert, Zuständigkeiten klar sind und eine offene Feedback-Kultur besteht, gelingt es deutlich besser, sensibel und professionell mit schwierigen Situationen umzugehen.

Umgekehrt steigt das Risiko für unangemessenes Verhalten gegenüber Kindern dort, wo Teams unter dauerhaftem Stress stehen, Abläufe unklar sind und Probleme nicht offen angesprochen werden können. Unterbesetzung, Überlastung und fehlende Reflexionsräume verstärken sich gegenseitig – mit Folgen für Kinder und Fachkräfte.

Reflexionskompetenz braucht Zeit und Strukturen

Ein zentrales Ergebnis der Befragung ist die Bedeutung der Reflexionskompetenz. Gemeint ist die Fähigkeit, das eigene pädagogische Handeln kritisch zu hinterfragen und im Austausch mit Kolleginnen, Kollegen und Leitung weiterzuentwickeln. Diese Kompetenz ist Grundlage professionellen Handelns – gerade im sensiblen Feld des Kinderschutzes.

Gleichzeitig zeigen sich strukturelle Defizite: Der Anteil einschlägig ausgebildeter Fachkräfte geht seit Jahren zurück, Fortbildungsangebote sind ungleich verteilt, und vielen Kita-Leitungen fehlt schlicht die Zeit, Teamprozesse aktiv zu gestalten.

Mehr Fachberatung, mehr Leitungszeit, bessere Qualifizierung

Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt daher ein Bündel an Maßnahmen, das über reine Personalzahlen hinausgeht. Fachberatung für Kitas sollte personell und zeitlich ausgeweitet werden, um Teams gezielt bei Reflexion, Konfliktklärung und Qualitätsentwicklung zu unterstützen. Leitungen benötigen ausreichend Leitungszeit – mindestens 20 Stunden pro Woche –, um Teamarbeit, Kommunikation und Schutzkonzepte wirksam zu gestalten.

Zugleich ist es notwendig, die Fachkraft-Quote langfristig wieder zu erhöhen und berufsbegleitende Qualifizierungen systematisch zu fördern. Kinderschutz gelingt dort am besten, wo Fachlichkeit, Teamkultur und strukturelle Rahmenbedingungen zusammenwirken.

Prävention beginnt im Alltag der Kitas

Angesichts steigender Zahlen von Kindeswohlgefährdungen wird deutlich: Prävention darf nicht erst einsetzen, wenn Jugendämter tätig werden. Sie beginnt im pädagogischen Alltag – in stabilen Teams, in reflektierter Praxis und in einer Kultur, die Belastungen ernst nimmt und Unterstützung ermöglicht.

Mit ihrer Initiative „Es geht um jedes Kind“ macht die Bertelsmann Stiftung genau darauf aufmerksam. Für Erzieherinnen und Erzieher bedeutet das eine klare Botschaft: Sie tragen eine zentrale Verantwortung für den Schutz von Kindern – und brauchen dafür verlässliche Bedingungen, fachliche Begleitung und politische Unterstützung.

Weitere Informationen

Detaillierte Ergebnisse der Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,  einschließlich Angaben nach Bundesländern, stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518) und auf der Themenseite „Kinderschutz und Kindeswohl“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes bereit. Weiterführende Daten bietet der neue Statistische Bericht „Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“.

Gernot Körner