Hilfe bei sexuellem Missbrauch klappt bei den Jugendämtern nicht immer

Studie der Aufarbeitungskommission zur Arbeit der Jugendämter bei sexuellem Kindesmissbrauch

Bereits Ende des vergangenen Jahres hat die Aufarbeitungskommission eine Studie zur Arbeit der Jugendämter bei sexuellem Kindesmissbrauch veröffentlicht. Betroffene und Angehörige haben der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs immer wieder geschildert, wie sie das Handeln des Jugendamts erlebt haben. Die Kommission hat diese Berichte wissenschaftlich auswerten lassen. Ergänzend wurden dazugehörige Jugendamtsakten analysiert und mit langjährigen Expertinnen und Experten aus der Fachpraxis vertiefende Interviews geführt.

Schilderungen guter Fachpraxis, aber auch klare Defizite

„Uns liegen einerseits Schilderungen von guter Fachpraxis und positiven Hilfeverläufen vor, die ermutigen und bestärken, weil Kinder aus der Gewaltsituation befreit wurden. Andererseits werden klare Defizite deutlich, aus denen dringend gelernt werden muss“, appelliert Prof. Dr. Barbara Kavemann, Mitglied der Aufarbeitungskommission. „Kinder und Jugendliche können sich bei sexualisierter Gewalt nicht selbst schützen. Dies zu tun und ihnen zu helfen, ist eine zentrale Aufgabe von Jugendämtern. Wenn das nicht gelingt, sind die Betroffenen zum Teil jahrelang der gewaltvollen Situation ausgesetzt mit weitreichenden Folgen für ihr Leben.“

In einigen Fällen ist Hilfe einfach ausgeblieben

Eine zentrale Erkenntnis der Studie ist, dass in einigen Fällen Hilfe möglich gewesen wäre, aber ausgeblieben ist. Betroffene Kinder oder Jugendliche waren teilweise grundsätzlich bereit, sich einer Fachkraft des Jugendamtes anzuvertrauen. Es gelang aber nicht, das dafür notwenige Vertrauen aufzubauen: Dazu hätte es Einzelgespräche ohne die Eltern, einen geschützten Rahmen und mehr Zeit für Gespräche gebraucht. Zudem war für viele Betroffene das Jugendamt erst einmal mit Angst verbunden. Diese Ängste waren geprägt durch Medienberichte, durch das soziale Umfeld, aber auch durch Täter bzw. Täterinnen mit dem Ziel, bewusst eine Drohkulisse aufzubauen: Kinder würden aus den Familien genommen und sie kämen ins Heim, wenn sie mit dem Jugendamt sprechen.

Mangel an fachlichen Kenntnissen

Auch ein Mangel an fachlichen Kenntnissen war ausschlaggebend dafür, dass Fälle sexualisierter Gewalt nicht erkannt wurden und Kindern und Jugendlichen nicht geholfen wurde. Umfragen mit Fachkräften in Jugendämtern sowie aktuelle Fallanalysen deuten darauf hin, dass diese Probleme auch heute noch bestehen. Fachkräfte müssen kontinuierlich dazu befähigt werden, die Situation eines betroffenen Kindes zu erkennen und richtig einzuschätzen, um gegebenenfalls schützend eingreifen zu können.

Jugendämter sollten Betroffenen beim Schutzhandeln stärker einbeziehen

So sind nach Einschätzung von Dr. Thomas Meysen, Co-Autor der Studie, Jugendämter aufgefordert, Kinder und Jugendliche beim Schutzhandeln und in den Hilfeverläufen stärker einzubeziehen: „Der Geheimhaltungsdruck, unter dem von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche stehen, ist regelmäßig besonders hoch. Wenn sich Kinder und Jugendliche selbst an Jugendämter oder an andere Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe wenden, brauchen Fachkräfte ein Bewusstsein, dass es in diesen Momenten nichts Wichtigeres gibt, als sich ihnen anzunehmen und ihnen Angebote zu machen. Nur dann und erst mit der Zeit gelingt es vielen von sexueller Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen, sich anzuvertrauen. Wenn der Schutz gelingt, haben Kinder und Jugendliche ein feines Gespür dafür, ob sie in den Hilfeverläufen aktiv einbezogen werden oder ob sie in der Kinder- und Jugendhilfe einen erneuten Kontrollverlust erfahren.“

Erfahrungen von Betroffenen können Verbesserungen fördern

Um Abläufe und Strukturen bei der Hilfe und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und Fachkräfte weiterzubilden, das zeigt die Studie, können die Erfahrungen von erwachsenen Betroffenen äußerst wertvoll sein. Jugendämter sollten Betroffene bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Aufarbeitung unterstützen, ihnen Einsicht in ihre Jugendamtsakte gewähren und ihnen, wenn die Betroffenen dies wünschen, die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen sowie ihr damaliges Erleben zu schildern. Die Betroffenen haben gegenüber der Aufarbeitungskommission immer wieder deutlich gemacht, wie wichtig für sie der spätere Einblick in ihre Akten ist. Akten sollten daher nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen einem Archiv angeboten, die Betroffenen über ihre Akteneinsichtsrechte informiert und sie bei der Sichtung und Auswertung des Akteninhalts begleitet werden.

Es geht um das Verfügen über die eigene Lebensgeschichte

Ilka Kraugmann, Mitglied im Betroffenenrat bei der UBSKM und Kinder- und Jugendlichentherapeutin: „Betroffene setzen sich in ihrem Leben zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten und oft auch immer wieder mit ihrer gewaltgeprägten Lebensgeschichte auseinander. Der Wunsch nach Akteneinsicht kann dem Bedürfnis entsprechen, biografische Lücken zu schließen, Erinnerungen abzugleichen und gewichtige Fragen zu dieser bedeutsamen Lebensphase zu beantworten. Es geht um das Verfügen über die eigene Lebensgeschichte als Teil ihres Rechtes auf individuelle Aufarbeitung.“

Empfehlungen für Rahmenbedingungen

Die Studie wird ergänzt durch vielfältige Empfehlungen für Rahmenbedingungen, die es braucht, damit Jugendämter schützend und unterstützend tätig werden und Hilfeverläufe verbessern können.

Erstellt wurde die Studie von SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH (Dr. Thomas Meysen) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI) (Prof. Dr. Heinz Kindler, Mareike Paulus, Dr. Regine Derr).

Download Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch und die Arbeit der Jugendämter“




Studie zu sexuellem Kindesmissbrauch im Sport veröffentlicht

Leistungssport und wettkampforientierter Breitensport sind vorwiegend betroffen

Die eben veröffentlichte Studie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bestätigt, dass sexueller Kindesmissbrauch in verschiedenen Sportarten und insbesondere im organisierten Vereinssport vorkommt. Die Betroffenen erlebten den Missbrauch überwiegend im Leistungssport und wettkampforientierten Breitensport, seltener im Freizeitsport und Schulsport. Grundlage der Studie sind 72 Berichte von Betroffenen sowie Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Damit wurde in Deutschland erstmals eine so große Anzahl Berichte zu sexuellem Kindesmissbrauch im Sport wissenschaftlich ausgewertet. Die Studie beinhaltet zusätzlich drei persönliche Geschichten betroffener Menschen.

Tatpersonen meist in machtvollen Positionen

Die Auswertungen zeigen, dass zwei Drittel der Betroffenen sexualisierter Gewalt nicht nur einmal, sondern regelmäßig und zum Teil über einen langen Zeitraum ausgesetzt waren. In den meisten Fällen handelte es sich um (schwere) sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt. Die Tatpersonen stammen vorwiegend aus dem direkten oder nahen Umfeld und sind männliche Trainer, Betreuer oder Lehrer. Zudem befanden die Tatpersonen sich meist in machtvollen Positionen.

Gewalt im Rahmen des Sports in der DDR

Fast ein Fünftel der ausgewerteten Berichte bezieht sich auf sexualisierte Gewalt im Rahmen des Sports in der DDR. Zu diesem Bereich lagen bisher kaum wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Was in der Studie deutlich wird, sind die besonderen Bedingungen innerhalb des DDR-Sportsystems, die sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen aber auch andere Formen von Gewalt und Vernachlässigung ermöglichten und es für Betroffene fast unmöglich machten, Hilfe zu erhalten. Die sehr frühe Talentsichtung, Auswahl und Förderung sportlich begabter Kinder gehörte ebenso dazu wie das über allem stehende Ziel des sportlichen Erfolgs, welches die betroffenen Kinder die Gewalterfahrungen dulden ließ. Zudem gab es in den Sportschulen und Internaten keine erwachsenen Vertrauenspersonen. Die Kinder waren den Gewalthandlungen von Trainern, Medizinern und sonstigen Sportfunktionären somit schutzlos ausgeliefert.

Negiert, bagatellisiert und verschleiert

Die Studie liefert auch Erkenntnisse darüber, welche Erfahrungen Betroffene in den Organisationen des Sports gemacht haben, wenn sie die dort erfahrene Gewalt offenlegten. Die wenigsten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs wurden aufgedeckt und aufgearbeitet. Betroffene erlebten stattdessen häufig, dass ihre Erfahrungen negiert, bagatellisiert und verschleiert wurden. „Sportorganisationen müssen ein Interesse daran haben, zu erfahren, was in ihrer Einrichtung in der Vergangenheit geschehen ist, auch um Kinder und Jugendliche besser schützen zu können. Darum braucht es ein gesetzlich verankertes Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung, das gleichzeitig Institutionen dazu verpflichtet.“, appelliert Prof. Dr. Heiner Keupp, Mitglied der Aufarbeitungskommission.

Strukturelle Bedingungen erschweren die Aufklärung der Verbrechen

Die durchaus spezifischen strukturellen Bedingungen vor allem im organisierten Sport, erschweren es, dass sexualisierte Gewalt aufgedeckt wird. Dazu gehört beispielweise die Fixierung auf den sportlichen Erfolg, aber auch die Abhängigkeit von ehrenamtlichen Mitarbeitenden oder Sponsoren. Ebenso tragen das große Machtgefälle zwischen Sportlerinnen und Sportlern und den Trainern oder männlich dominierte Hierarchien in Vereinen und Verbänden dazu bei. Zudem steht das gemeinhin positive Image des Sports der Aufdeckung sexualisierter Gewalt oft im Weg. „Gerade die positive Erzählung des Sports macht es Betroffenen schwer, für ihr im Sport erfahrenes Unrecht und Leid Aufmerksamkeit und Hilfe zu erhalten“, verdeutlicht Prof. Dr. Bettina Rulofs, die leitende Autorin der Studie. Für diejenigen, die als Kind im Sport sexualisierte Gewalt erleben mussten, löst der Sport das Versprechen auf Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung und sportliche Leistungsentwicklung nicht ein. „Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs im Sport machen genau die gegenteilige Erfahrung: Ihnen entstanden lebenslängliche Schäden für die Gesundheit, Psyche sowie die Teilhabe am Sport und am gesellschaftlichen Leben“, so Rulofs.

Vom Sport unabhängige Ansprechstelle gefordert

Um geschützt über akute und vergangene Missbrauchsfälle sprechen zu können, fordern Betroffene eine vom Sport unabhängige Ansprechstelle, die Aufarbeitung initiieren kann. Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrats bei der UBSKM betont: „Betroffene, die das Schweigen brechen, haben die Grundlage für die vorliegende Studie gelegt. Zu oft behindern Vereine und Verbände bisher eine schonungslose Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt. Ehrliche Aufarbeitung jedoch ist die Voraussetzung für einen grundsätzlichen Wandel im Leistungs- und Breitensport. Der organisierte Sport ist dies den Betroffenen schuldig“.

Download:
Studie „Sexualisierte Gewalt und sexueller Kindesmissbrauch im Kontext des Sports“




Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch steigen weiter an

BKA-Präsident: Gestiegenes Hinweisaufkommen trägt zur Aufhellung des Dunkelfeldes bei

Die Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu Gewalttaten gegen Kinder ist alljährlich eine traurige Angelegenheit. In diesem Jahr mussten die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch neue, besorgniserregende Höchstwerte vermelden.

Pro Schulklasse wohl ein bis zwei Kinder betroffen

Laut PKS sind im Jahr 2021 die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch um 6,3 Prozent auf über 15.500 Fälle gestiegen. Einen Anstieg um 108,8 Prozent auf 39.171 Fälle gab es bei den Fällen bezüglich Herstellung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials. Die jährlichen PKS-Zahlen geben die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie ausermittelten Delikte an. Die Dunkelziffer insgesamt und auch der Anteil an Straftaten, von denen die Polizei keine Kenntnis erhält, ist nach aktuellen Erkenntnissen um ein Vielfaches größer. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland pro Schulklasse ein bis zwei SchülerInnen von sexueller Gewalt in unterschiedlichsten Lebensbereichen betroffen sind.

Es gilt gewaltige Datenmengen zu verarbeiten

So steckt in der gestiegenen Anzahl an Hinweisen auf solche Verbrechen auch ein Hoffnungsschimmer. Denn letztlich tragen die vielen Hinweise wesentlich zur Aufhellung dieses Dunkelfeldes bei. Dazu erklärte Münch bei der Vorstellung der Statistik: „Das gestiegene Hinweisaufkommen trägt wesentlich zur Aufhellung des großen Dunkelfeldes im Bereich sexueller Missbrauch von Kindern bei. Wir begrüßen das sehr: Schwerste Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche als schwächste Mitglieder der Gesellschaft sind besonders zu ächten, zu verfolgen und zu beenden. Deshalb tun wir alles, um einen möglicherweise noch andauernden Missbrauch frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die steigende Zahl an Hinweisen bedeutet auch enorme digitale Datenmengen, die polizeilich ausgewertet werden müssen. Wir arbeiten deshalb im BKA ebenso wie in den Länderdienststellen mit Hochdruck daran, unsere technischen sowie personellen Ressourcen auszubauen und unsere Verfahrensabläufe im polizeilichen Verbund weiter zu verbessern. Neben der konsequenten Verfolgung der Taten sind präventive Maßnahmen und erhöhte Unterstützungsleistungen für Kinder von größter Bedeutung: Hierbei sind wir alle gefordert aufmerksam zu bleiben und uns bei einem Verdacht an die Polizei oder an Beratungsstellen und das Jugendamt zu wenden.“

Über 60 Prozent auf europäischen Servern gehostet

Die EU-Kommission veröffentlichte jetzt anlässlich eines Vorschlags für eine neue Verordnung zur wirksamen Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern aktuelle Zahlen, die deutlich machen, dass Europa mittlerweile zu einem Zentrum für Missbrauchsdarstellungen im Netz geworden ist: Über 60 Prozent des weltweiten Materials werden auf europäischen Servern gehostet.

Gemeinsame Strategie für Europa

„Ich hoffe, dass das geplante EU-Zentrum zur Prävention und Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Kinder bald Realität wird. Wir brauchen hierfür eine gemeinsame Strategie und ein abgestimmtes Vorgehen, insbesondere bei der Strafverfolgung“, sagte die Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Claus. Durch das Zentrum könnten Abgleichdatenbanken zentral gepflegt, unbekanntes Material vorsortiert werden, bei dem besonders schnell gehandelt werden muss, und die nationalen Strafverfolgungsbehörden dadurch entlastet werden. Betroffene sollen zudem künftig erfragen können, ob es Material von ihnen im Netz gibt: Claus: „Für Betroffene wird damit eine langjährige Forderung endlich umgesetzt. Zu wissen, dass Fotos oder Videos von Täternetzwerken oft jahre- oder jahrzehntelang weiterverbreitet werden, kann sehr belastend sein. Deswegen ist es wichtig, dass sie gezielt informiert werden, wenn Material gefunden und gelöscht wird.“

Online-Anbieter in der Pflicht

Auch die Pläne der Europäischen Kommission, Online-Anbieter zu verpflichten, eine Risikobewertung vorzunehmen und auf Anordnung Material im Internet zu sichten, zu melden und zu entfernen, begrüßt Claus grundsätzlich. „Wir müssen aber diskutieren, welche Rechte und Freiheiten im Internet uns elementar wichtig sind – und wo diese Rechte zugunsten des Kinderschutzes und der Rechte von Betroffenen gezielt eingeschränkt werden müssen. Beide Rechtsgüter – Datenschutz und Kinderschutz – müssen wir gut abwägen. Eine anlasslose Durchleuchtung von privater Kommunikation darf nicht das Ziel sein. Gleichzeitig muss uns allen klar sein: Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen und fortgesetzte sexuelle Gewalt zu verhindern, müssen Missbrauchsdarstellungen schnell gefunden, gemeldet und gelöscht werden.“

Minderjährige nicht unangemessen zu „kriminalisieren“

Laut PKS hat sich auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsdarstellungen – insbesondere in sozialen Medien – weiterverbreiteten, erwarben, besaßen oder herstellten, in Deutschland seit 2018 mehr als verzehnfacht – von damals 1.373 Tatverdächtigen unter 18 Jahren auf 14.528 Tatverdächtige in 2021. Den meisten Minderjährigen sei nicht bewusst, dass der Besitz oder das Weiterleiten strafbar sei, auch fehle es an dem Bewusstsein, dass hier schwere und schwerste Gewalttaten an anderen Kindern und Jugendlichen verübt würden und die Weiterleitung auch ihre Empfänger schwer traumatisieren könne. Claus: „Gerade über Klassenchats seien die Ermittlungserfolge in dieser Gruppe auch einfacher zu erreichen, da das Unrechtsbewusstsein meist fehlt und deshalb auf Seiten der Minderjährigen keine Anstrengungen zur Vertuschung unternommen werden. Polizei und Beratungsstellen können hier viel zur Aufklärung beitragen. Gefordert sind aber vor allem auch die Eltern und Schulen, um pädagogische Antworten darauf zu finden. Gemeinsam sollten alle dazu beitragen, Minderjährige nicht unangemessen zu „kriminalisieren“.

Weitere Informationen zur PKS finden Sie hier.

Hilfe für Betroffene

Machen Sie sich Sorgen um ein Kind oder suchen für sich selbst Hilfe und Unterstützung? – Sprechen Sie darüber. Auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch finden Sie vertrauliche und professionelle Hilfe per Telefon, Online-Beratung oder im persönlichen Gespräch durch Fachkräfte, die auf das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche spezialisiert sind.

Quelle: BKA