Positive Kindheitserfahrungen können Gewaltspiralen durchbrechen

Kyoto-Studie zeigt Zusammenhang zwischen positiven Erlebnissen und geringerem Risiko späterer Gewalt gegen ältere Menschen

Positive soziale Erfahrungen in der Kindheit könnten helfen, Gewaltzyklen über Generationen hinweg zu durchbrechen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Kyoto University. Die Forschenden fanden Hinweise darauf, dass Menschen mit vielen positiven Kindheitserfahrungen später seltener Gewalt gegenüber älteren Angehörigen ausüben. Besonders bedeutsam waren dabei sichere Gemeinschaftserfahrungen, unterstützende Beziehungen sowie das Gefühl sozialer Zugehörigkeit.

Die Untersuchung zeigt, dass sogenannte „Positive Childhood Experiences“ (PCEs) offenbar einen langfristigen Schutzfaktor darstellen können — selbst bei Menschen, die in ihrer Kindheit belastende oder gewaltgeprägte Erfahrungen gemacht hatten. Nach Angaben der Forschenden nahm das Risiko späterer Gewalt gegen ältere Menschen mit der Anzahl positiver Gemeinschaftserfahrungen deutlich ab.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betonen, dass Gewaltprävention nicht nur über das Verhindern negativer Erfahrungen funktionieren müsse. Ebenso wichtig sei der gezielte Aufbau positiver sozialer Umfelder für Kinder und Jugendliche.

Gemeinschaft und Zugehörigkeit als Schutzfaktoren

Besonders auffällig war laut Studie die Bedeutung von Gemeinschaftserfahrungen außerhalb der Familie. Kinder, die Zugang zu sicheren sozialen Räumen hatten, sich in ihrer Schule zugehörig fühlten oder gemeinschaftliche Unterstützung erlebten, zeigten später offenbar eine geringere Wahrscheinlichkeit für aggressives Verhalten gegenüber älteren Menschen.

Studienleiterin Chie Koga erklärte, Initiativen wie Gemeinschaftsküchen oder geschützte Begegnungsorte könnten „nicht nur das aktuelle Wohlbefinden von Kindern unterstützen, sondern möglicherweise auch langfristig zur Gewaltprävention beitragen“.

Die Forschenden sehen darin einen wichtigen Hinweis für Sozialpolitik und Präventionsarbeit. Programme zur Förderung sozialer Verbundenheit könnten demnach weitreichendere gesellschaftliche Auswirkungen haben als bislang angenommen. Gerade in alternden Gesellschaften gewinne die Frage an Bedeutung, wie sich Gewalt gegenüber älteren Menschen langfristig verhindern lasse.

Zugleich weisen die Autorinnen und Autoren darauf hin, dass vermutlich nicht einzelne positive Erfahrungen ausreichen. Vielmehr scheine eine Kombination unterschiedlicher unterstützender Erfahrungen notwendig zu sein. Entscheidend sei ein Umfeld, in dem Kinder verlässliche Beziehungen, gegenseitige Unterstützung und soziale Teilhabe erleben können.

Wie die Studie durchgeführt wurde

Veröffentlicht wurde die Untersuchung im Fachjournal Journal of Interpersonal Violence unter dem Titel „The Role of Positive Childhood Experiences in Intergenerational Violence and Elder Abuse“. Beteiligt waren Forschende verschiedener japanischer Forschungseinrichtungen, darunter die Kyoto University.

Analysiert wurde der Zusammenhang zwischen positiven Kindheitserfahrungen und späterem Gewaltverhalten gegenüber älteren Menschen. Die Forschenden betrachteten dabei unterschiedliche Formen sozialer Unterstützung und Gemeinschaftserlebnisse während der Kindheit. Anschließend untersuchten sie statistisch, wie stark diese Erfahrungen mit späterem Verhalten im Erwachsenenalter zusammenhängen.

Würdigung der Studie

Die Studie liefert einen wichtigen Perspektivwechsel innerhalb der Gewaltforschung. Während viele Untersuchungen vor allem auf belastende Kindheitserfahrungen und Traumata fokussieren, richtet diese Arbeit den Blick gezielt auf schützende Faktoren. Dadurch entsteht ein differenzierteres Verständnis darüber, wie Resilienz und soziale Stabilität entstehen können.

Besonders hervorzuheben ist der lebenslauforientierte Ansatz: Die Forschenden betrachten nicht nur kurzfristige Effekte, sondern mögliche langfristige Auswirkungen positiver sozialer Erfahrungen über Jahrzehnte hinweg. Das macht die Ergebnisse sowohl für Präventionsarbeit als auch für Bildungs- und Sozialpolitik relevant.

Allerdings zeigt die Studie vor allem statistische Zusammenhänge. Ob positive Kindheitserfahrungen direkt ursächlich spätere Gewalt verhindern, lässt sich daraus nicht abschließend ableiten. Zudem beruhen solche Untersuchungen häufig auf Selbstauskünften der Teilnehmenden, was Erinnerungsverzerrungen möglich macht.

Dennoch unterstreicht die Arbeit eindrücklich, wie bedeutsam soziale Zugehörigkeit, sichere Gemeinschaften und unterstützende Beziehungen für die langfristige Entwicklung von Kindern sein können.

https://www.kyoto-u.ac.jp/en/research-news/2026-05-07-0




Professioneller Umgang mit kindlicher Sexualität in der Kita

Zwischen sexueller Bildung und Schutz vor Missbrauch: Interaktives Webinar für päagogische Fachkräfte

Kindliche Sinnesfreude, Körperneugier und Körperlust gehören zu einer gesunden Entwicklung. Dennoch erleben viele pädagogische Fachkräfte im Alltag große Unsicherheiten: Was gilt als altersgerecht? Wo beginnen Grenzverletzungen? Und wie können Kinder zugleich in ihrem Recht auf sexuelle Bildung gestärkt und wirksam vor sexualisierter Gewalt geschützt werden?

Das interaktive Webinar „Professioneller Umgang mit kindlicher Sexualität“ vermittelt praxisnahes Wissen und bietet Raum für fachlichen Austausch. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem pädagogischen Alltag sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten für Kindertageseinrichtungen.

Themenschwerpunkte des Webinars:

  • Grundlagen einer regelhaften psychosexuellen Entwicklung
  • Einschätzung kindlicher Verhaltensweisen: Was ist altersgerecht?
  • Gestaltung einer altersangemessenen sexuellen Bildung
  • Regeln und Schutzkonzepte für Körpererkundungsspiele
  • „Zonen abgestufter Intimität“ in der Kita
  • Zusammenarbeit mit Eltern zu sensiblen Themen
  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Handlungsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen oder Grenzverletzungen

Die Veranstaltung zeigt auf, wie Kinderrechte auf sexuelle Bildung und Schutz vor Missbrauch gleichermaßen berücksichtigt werden können.

Termin: 1. Juni 2026, 09:00 bis ca. 12:00 Uhr
Referent: Jörg Maywald
Teilnahmegebühr: 67,00 Euro
Hinweis: Die Teilnahme ist auch als Team möglich.

Kursinformation zum Ausdrucken finden Sie hier. Anmelden können Sie sich hier.




Jedes zehnte Grundschulkind fühlt sich häufig einsam

Studie „Inspire Youth“ zeigt: Einsamkeit beginnt früh und bleibt oft unerkannt – Schulen stehen vor neuen Herausforderungen

Einsamkeit gehört für viele Kinder bereits in der Grundschule zum Alltag. Das zeigen aktuelle Zwischenergebnisse des Forschungsprojekts „Inspire Youth“ unter Beteiligung der Universität Witten/Herdecke. Demnach fühlt sich mehr als jedes dritte Kind zumindest gelegentlich einsam, rund jedes zehnte sogar häufig oder dauerhaft.

Für die Studie wurden 428 Kinder der zweiten bis vierten Klassen an Schulen in Bochum, Herne und Gelsenkirchen befragt. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Einsamkeit kein Randphänomen ist, sondern ein relevantes Thema bereits im frühen Kindesalter.

Ein Gefühl, das viele Kinder nicht benennen können

Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung: Viele Kinder erleben Einsamkeit, verfügen jedoch nicht über die sprachlichen Mittel, dieses Gefühl einzuordnen. Etwa ein Drittel der befragten Kinder kann den Begriff „Einsamkeit“ nicht erklären – besonders häufig betrifft das Kinder, die nicht mit Deutsch als Muttersprache aufwachsen.

Die Folge: Wer Gefühle nicht benennen kann, spricht seltener darüber und sucht weniger Unterstützung. Zudem wird Einsamkeit oft mit bloßem Alleinsein verwechselt. Kinder beschreiben dann äußere Situationen statt ihrer inneren Empfindung. Für Lehrkräfte und pädagogisches Personal wird es dadurch schwieriger, betroffene Kinder zu erkennen.

Schule als zentraler Ort sozialer Erfahrungen

Die Schule spielt eine Schlüsselrolle beim Erleben von Einsamkeit. Hier entstehen soziale Beziehungen – oder bleiben aus. Einsamkeit zeigt sich insbesondere dann, wenn Kinder keinen Anschluss finden oder ausgeschlossen werden.

Damit wird Einsamkeit zu einem sozialen Erlebnis im unmittelbaren Alltag der Kinder. Gleichzeitig bleibt sie häufig unsichtbar, weil sie nicht offen thematisiert wird.

Unterschiedliche Strategien im Umgang mit Einsamkeit

Die meisten Kinder versuchen aktiv, ihre Situation zu verbessern: Sie suchen Kontakt zu Gleichaltrigen, sprechen mit Erwachsenen oder knüpfen neue Beziehungen. Diese Formen der Selbsthilfe sind die häufigsten Reaktionen.

Doch nicht alle Kinder verfügen über die gleichen sozialen und emotionalen Ressourcen. Je stärker sie von Einsamkeit betroffen sind, desto häufiger ziehen sie sich zurück oder reagieren mit auffälligem Verhalten. Einige versuchen, ihre Gefühle zu unterdrücken oder sich innerlich „abzuschalten“. Diese Strategien können langfristig problematisch sein und auf fehlende Unterstützung hinweisen.

Prävention muss früh ansetzen

Das Projekt „Inspire Youth“ verfolgt das Ziel, Einsamkeit frühzeitig zu erkennen und präventiv entgegenzuwirken. Dazu sollen entsprechende Maßnahmen stärker im Schulalltag verankert werden – im Unterricht, in Ganztagsangeboten und in schulischen Strukturen.

Im Fokus steht dabei die Förderung sozialer Beziehungen: Kinder sollen lernen, Gefühle wahrzunehmen und zu benennen, während Schulen gezielt Zugehörigkeit stärken und verlässliche Ansprechpartner bieten.

Strukturelle Herausforderungen im Schulalltag

Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist jedoch anspruchsvoll. Große Klassen, begrenzte Zeitressourcen und fehlende Rückzugsräume erschweren den Blick auf das einzelne Kind. Besonders stille Kinder laufen Gefahr, übersehen zu werden.

Gleichzeitig zeigt die Studie: Geschultes pädagogisches Personal kann Einsamkeit erkennen und wirksam reduzieren. Daraus ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schulen und Bildungspolitik, um Kinder frühzeitig zu stärken.

Modellprojekt mit langfristiger Perspektive

„Inspire Youth“ ist die erste Studie in Nordrhein-Westfalen, die Einsamkeit im Grundschulalter systematisch untersucht. Das Projekt läuft noch bis Ende 2027.

Neben der Universität Witten/Herdecke sind das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS), die AWO Ruhr-Mitte sowie die AWO Gelsenkirchen/Bottrop beteiligt. Gefördert wird das Vorhaben durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Sozialstiftung NRW.

Ziel ist es, auf Basis der Ergebnisse konkrete Empfehlungen für Schulen, Ganztagsangebote und Bildungspolitik zu entwickeln, um Einsamkeit bei Kindern frühzeitig entgegenzuwirken.




Kinderarmut in Deutschland 2024 – Wenn fehlendes Geld zur Gefahr wird

Wie finanzielle Not Familien destabilisiert, Chancen mindert und das Kindeswohl gefährdet – aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen die wachsende Dringlichkeit

2024 waren in Deutschland 15,2 % aller Kinder und Jugendlichen armutsgefährdet. Das heißt: Rund 2,2 Millionen Minderjährige wuchsen unter Bedingungen auf, die ihre Entwicklung einschränken, ihre Gesundheit belasten und ihre Zukunftschancen mindern. Kinderarmut ist kein Randphänomen – jedes siebte Kind ist betroffen.

Die Daten stammen aus der europäischen Erhebung EU-SILC und wurden zum Internationalen Tag der Kinderrechte veröffentlicht. Zwar liegt Deutschland damit unter dem EU-Durchschnitt (19,3 %), doch die Quote steigt – und mit ihr das Risiko von Bildungsbenachteiligung, sozialem Rückzug und psychischer Belastung.

Armut bedeutet mehr als wenig Geld – sie bedroht das Kindeswohl

Wenn Familien unter der Armutsgrenze leben, fehlen nicht nur Euro und Cent. Es fehlen stabile Routinen, ein sicherer Lebensraum, Teilhabe und Möglichkeiten, Kindsein auszuleben. Studien zeigen: Kinderarmut kann zu Vernachlässigung, gesundheitlichen Problemen und Entwicklungsverzögerungen führen – nicht, weil Eltern nicht lieben, sondern weil Ressourcen fehlen.

2024 lag die Armutsgefährdungsschwelle bei:

·  1.381 € monatlich für Alleinlebende

·  1.795 € für Alleinerziehende mit einem Kind (unter 14 Jahren)

·  2.900 € für zwei Erwachsene mit zwei Kindern (unter 14 Jahren)

Wer darunter liegt, muss sparen – manchmal an Lebensnotwendigem.

Bildung der Eltern – ein entscheidender Schutzfaktor

Bildung wirkt wie ein Schutzschirm:

  • Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss sind zu 41,8 % armutsgefährdet
  • Mit mittlerem Abschluss sinkt das Risiko auf 15,2 %
  • Bei höherem Abschluss sind nur 7,2 % betroffen

Die soziale Schere zeigt sich hier gnadenlos. Wo Bildung fehlt, fehlen oft auch Zugang zu stabiler Arbeit, Perspektiven – und zugleich die Möglichkeiten, Kindern ein förderliches Umfeld zu bieten.

Kinder mit Einwanderungsgeschichte viermal häufiger armutsgefährdet

Besonders deutlich wird die Ungleichheit bei Familien mit Migrationsgeschichte. 31,9 % der unter 18-Jährigen mit Einwanderungsgeschichte leben in Armut – gegenüber 7,7 % ohne Zuwanderungshintergrund. Wer neu ankommt, kämpft häufiger mit unsicheren Jobs, niedrigen Einkommen und hohen Wohnkosten. Kinder tragen die Folgen – mit geringeren Chancen auf gute Bildung und auf gesellschaftliche Teilhabe.

Deprivation – Wenn Armut zur sozialen Isolation führt

11,3 % der unter 16-Jährigen in Deutschland erlebten 2024 sogenannte kinderspezifische Deprivation – sie konnten zentrale Bedürfnisse nicht erfüllen, weil Geld fehlte. Beispiele:

  • 19 % konnten kaputte Möbel nicht ersetzen
  • 12 % hatten nicht die Möglichkeit zu verreisen
  • 5 % mussten auf Sportverein oder Kino verzichten
  • 3 % hatten nicht einmal zwei gut erhaltene Paar Schuhe

Zwischen 1–2 % konnten weder Freund*innen einladen noch Geburtstage feiern oder täglich frisches Obst und Gemüse bekommen. Armut isoliert – leise, oft unsichtbar, aber folgenreich.

Kinderschutz und Gesellschaft?

Kinderarmut ist eine der häufigsten strukturellen Ursachen von Kindeswohlgefährdung. Wo finanzielle Ressourcen fehlen, steigt das Risiko für:

  • Vernachlässigung von Gesundheit und Hygiene
  • Entwicklungs- und Lernverzögerungen
  • psychischen Stress, familiäre Überforderung
  • fehlende soziale Teilhabe und Chancenungleichheit

Armut schafft keine Gewalt – aber sie schafft Risiken, Belastungen und Zukunftshürden. Wenn ein Land seine Kinder schützen will, muss es ihre Familien stärken.

Gernot Körner




Fachverbände kritisieren Kita-Aufruf „Kita-Kindeswohl-im-Blick“ scharf

Fehldarstellungen des Aufrufs würden rechte Strömungen begünstigen und Unsicherheit bei Eltern und Pädagog*innen schüren

Mehrere wissenschaftliche Fachverbände der frühen Kindheit kritisieren den Aufruf „Kita-Kindeswohl-im-Blick“ eines nicht näher benannten Aktionsbündnisses, vertreten von Veronika Verbeek, scharf. Der Aufruf nutze verkürzte, irreführende, wissenschaftlich unhaltbare und falsche Darstellungen, die Verunsicherung bei Fachkräften und Eltern schürten. „In der Begleitung von Kitas erleben wir, wie pädagogische Teams auf wissenschaftlicher Basis qualitätsvolle Kita-Praxis gestalten und sich weiterentwickeln – unbelegte Pauschalkritik wie der Aufruf von Frau Verbeek verunsichert Eltern, entwertet die Arbeit der Fachkräfte und behindert eine konstruktive Weiterentwicklung der frühen Bildung“, sagt Anne-Katrin Pietra, zweite Vorsitzende des Bundesnetzwerks Fortbildung und Beratung in der Frühpädagogik e.V.. Durch pauschalisierende Kritik an Krippenbesuchen und der undifferenzierten Forderung nach „mehr Anleitung von Kindern“ in Kindertageseinrichtungen biete er rechten Strömungen eine Plattform für autoritäre Pädagogik.

Plattform für autoritäre Pädagogik

Die im Aufruf geäußerten Positionen, die sich auf Verbeeks Buch „Die neue Kindheitspädagogik“ stützen, stellen aus Sicht der Fachverbände einen nicht haltbaren Rückschritt dar und untergraben die seit über zwei Jahrzehnten etablierte wissenschaftliche Expertise und reflektierte Vielfalt in der Pädagogik der frühen Kindheit im deutschsprachigen Raum. Die angesprochenen Themen seien bereits seit langem Gegenstand eines differenzierten wissenschaftlichen Diskurses und würden im kontinuierlichen Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis mit Studien belegt und weiterentwickelt.

Kinder gestalten ihre Entwicklung aktiv mit

„Kinder gestalten ihre Entwicklung aktiv mit. Sie brauchen auch in Kindertageseinrichtungen Freiräume für selbstbestimmtes Lernen und eigenverantwortliches Handeln“, betont Prof. Dr. Jens Kaiser-Kratzmann, Vorsitzender der Kommission Pädagogik der frühen Kindheit der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (PdfK/DGfE).

Demokratische Bildung von Anfang an fördern

„Ein Bildungsverständnis, das Kinder in ihren Interessen ernst nimmt und zugleich eine verantwortungsvolle Gestaltung der Rahmenbedingungen sichert, fördert demokratische Bildung von Anfang an“, ergänzt Prof. Dr. Christian Widdascheck, der an der Alice Salomon Hochschule Berlin elementare ästhetische Bildung lehrt und Mitglied des Sprecher_innenrats des Studiengangstags Pädagogik der Kindheit ist.

Reaktion mit Ad-hoc-Stellungnahme auf wissenschaftlicher Basis

Als Antwort haben die Fachverbände eine Ad-hoc-Stellungnahme veröffentlicht. Wissenschaftlich fundiert, mit zahlreichen Studien und Quellen, stellt sie eine Klarstellung zu zentralen Themen der frühen Bildung in Kindertageseinrichtungen dar. „Das System der Kindertageseinrichtungen braucht gegenwärtig nicht weitere Verunsicherung, sondern konstruktiven, fachlich versierten und differenzierten Diskurs für seine Weiterentwicklung“ betont Prof. Dr. Tina Friederich, Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V.. Besonders wichtig sind hier bessere strukturelle Rahmenbedingungen, um bestehende Erkenntnisse wirksam in eine qualitativ hochwertige Praxis umzusetzen.

Unterzeichnende Organisationen

Kommission Pädagogik der frühen Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft
Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V.
Kindheitspädagogischer Studiengangstag Pädagogik der Kindheit
Bundesnetzwerk Fortbildung und Beratung in der Frühpädagogik e.V.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:

Prof. Dr. Tina Friederich, Katholische Stiftungshochschule München, tina.friederich@ksh-m.de; Prof. Dr. Christian Widdascheck, Alice Salomon Hochschule Berlin, widdascheck@ash-berlin.eu

Susann Richert, Alice Salomon Hochschule Berlin




Zahl der Kindeswohlgefährdungen erreicht neuen Höchststand

Das Statistische Bundesamt berichtet von 62.300 Kindeswohlgefährdung in 2022

Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62.300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2.300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor. In weiteren 68.900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %). Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203.700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).

Auch langfristig hat sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen erhöht: In den Jahren von 2012 bis 2022 betrug der Anstieg rund 24.000 Fälle beziehungsweise 63 %. Dabei nahmen die Fallzahlen von 2017 bis einschließlich dem ersten Corona-Jahr 2020 besonders kräftig zu -und zwar jährlich um 9 % bis 10 %. Im zweiten Corona-Jahr 2021 sanken sie dann leicht (‑1 %), um im Jahr 2022 mit 4 % wieder moderat zu wachsen.

2 % weniger latente, aber 10 % mehr akute Kindeswohlgefährdungen

Fachleute hatten im Zuge der Pandemie davor gewarnt, dass ein Teil der Kinderschutzfälle durch die Kontaktbeschränkungen unerkannt bleiben oder erst mit Verzögerung nach Ende der Pandemie auffallen könnte. Auch wenn die neuen Ergebnisse zunächst eher nicht auf einen solchen allgemeinen Nachholeffekt hindeuten, gibt es doch Auffälligkeiten: So gingen zwar die latenten Fälle -also jene, bei denen eine gegenwärtig vorliegende Gefahr nicht eindeutig bestätigt werden konnte, aber ein ernster Verdacht verblieb – im Jahr 2022 auf 28.900 zurück (‑2 %). Gleichzeitig sind aber insbesondere die akuten (eindeutigen) Fälle von Kindeswohlgefährdung mit 10 % vergleichsweise stark auf 33.400 Fälle gestiegen.

Etwa vier von fünf gefährdeten Kindern waren jünger als 14 Jahre

Etwa vier von fünf (79 %) aller 62 300 von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder waren jünger als 14 Jahre, etwa jedes zweite sogar jünger als 8 Jahre (47 %). Während Jungen bis zum Alter von 11 Jahren etwas häufiger von einer Kindeswohlgefährdung betroffen waren, traf dies ab dem 12. Lebensjahr auf die Mädchen zu. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 %) oder bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) auf, 10 % bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und weitere 9 % in einem Heim, bei Verwanden oder in einer anderen Konstellation. Knapp die Hälfte der betroffenen Jungen und Mädchen (47 %) nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, stand also schon in Kontakt zum Hilfesystem.

In 22 % aller Fälle lagen mehrere Arten von Vernachlässigung und Gewalt vor

In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung (59 %) hatten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. In über einem Drittel (35 %) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 % der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge gab es darunter auch Fälle, bei denen die Betroffenen mehrere dieser Gefährdungsarten -also Vernachlässigungen, psychische Misshandlungen, körperliche Misshandlungen oder sexuelle Gewalt gleichzeitig erlebt hatten. 2022 traf dies auf 22 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung zu. Dieser Anteil ist seit 2015 kontinuierlich gewachsen, damals hatte er noch bei 16 % gelegen.

Hinweise von Polizei und Justiz haben sich in zehn Jahren mehr als verdreifacht

Knapp ein Drittel (30 %) der rund 203.700 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2022 von der Polizei oder den Justizbehörden angeregt. Rund ein Viertel (23 %) der Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung kam aus der Bevölkerung – also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym. Dahinter folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe u. a. (13 %). Jeweils etwa ein Zehntel der Hinweise auf die Gefährdungssituation gaben die Schulen (11 %) und die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).

Eine abschließende Beurteilung, wie sich die Corona-Pandemie -etwa durch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, Lockdowns oder das Homeschooling -auf die Entwicklung der Kinderschutzfälle ausgewirkt hat, ist zurzeit noch schwierig. Gerade in  einer Ausnahmesituationen wie der Pandemie scheint aber das Meldeverhalten der Hinweisgeber eine besondere Rolle zu spielen: Zum Beispiel deuten die bisherigen Ergebnisse darauf hin, dass Schulen und Kitas infolge der Schul- und Kitaschließungen besonders im Jahr 2020 vorübergehend weniger Hinweise auf mögliche Kinderschutzfälle an die Jugendämter gegeben haben als zuvor und danach. Andererseits können Lockdowns und Homeoffice dazu beigetragen haben, dass bei den Behörden zeitweise deutlich mehr Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen sind. In der Rückschau fällt auch hier das Jahr 2020 besonders auf.

Vergleichsweise stabil geblieben ist dagegen auch in Zeiten der Pandemie offensichtlich das Meldeverhalten von Polizei und Justizbehörden. Diese Hinweisgeber weisen auch im längerfristigen Vergleich eine beachtliche Entwicklung auf: 61 300 Gefährdungseinschätzungen wurden 2022 von Polizei und Justiz angeregt -gut dreimal so viele wie im Jahr 2012 (+234 %). Zum Vergleich: Im Durchschnitt hatte sich die Zahl der Gefährdungseinschätzungen im Zehnjahresvergleich in etwa verdoppelt (+91 %).

Methodische Hinweise:

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online in der Tabelle 22518 bereit. Weiterführende Informationen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite „Kinderschutz und Kindeswohl“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt




Kostenloser Onlinevortrag: Kindeswohlgefährdung und Schutzauftrag für Fachkräfte

Fortbildungsveranstaltung des Instituts für Bildung und Entwicklung (ibe) zu einem schwierigen Thema

Was unterscheidet eine pädagogisch schwierige Situation von einer, die als Kindeswohlgefährdung eingestuft wird? Welche Handlungsoptionen gibt es und was sind Handlungsnotwendigkeiten? Wie kommt man mit der Verantwortung, die aus dieser Situation erwächst klar, und wo endet diese? Darum geht es beim Online-Vortrag des Instituts für Bildung und Entwicklung (ibe) am 7.03.2023 um 16 Uhr.

Themen sind die Grundlagen des Umgangs mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, die Optionen und verschiedenen Unterstützungsmodelle, die Verantwortung und die notwendigen Handlungsprozesse. 

Referent ist Bodo Ströber, Einrichtungsleiter am Jugendhaus OASE in Potsdam. Hier geht es zur Anmeldung.

Wie immer wird eine Aufzeichnung des Vortrags anschließend in der Mediathek von www.netquali-bb.de eingestellt: https://www.netquali-bb.de/mediathek/online-vortraege/

Quelle: ibe




Viele Trennungskinder würden das Wechselmodell bevorzugen

Anja Steinbach und Tobias Helms untersuchen, welches Modell besser für das Kindeswohl wäre

Nach einer Trennung folgt oft der Kampf ums Kind. Bei welchem Elternteil der Nachwuchs bleiben soll, ist eine der umstrittensten Fragen in Scheidungsverfahren. Hierzulande ist das Residenzmodell die Regel. Trennungskinder leben bei einem Elternteil und der andere Teil erhält ein Umgangsrecht. Das Wechselmodell, bei dem sich Mutter und Vater die Betreuung teilen, ist die Ausnahme. Aber welches Modell ist besser für das Kindeswohl? Dazu haben die Soziologin Professorin Dr. Anja Steinbach von der Universität Duisburg-Essen (UDE) und der Jurist Professor Dr. Tobias Helms von der Philipps-Universität Marburg eine Studie durchgeführt. Die Ergebnisse sind jetzt in der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) erschienen.

Residenzmodell ist hierzulande Standard

Der Anteil von Trennungsfamilien, die ein Wechselmodell praktizieren, liegt in Deutschland bei gerade einmal fünf Prozent. Kindern, die in einem solchen Modell leben, geht es aber mindestens genauso gut oder sogar ein wenig besser als Kindern, die im Residenzmodell leben. Das gilt vor allem für die Altersgruppe der 7- bis 14-Jährigen. Auch wie das Wechselmodell ausgestaltet wird, spielt eine Rolle. Positiv auf das Wohlbefinden wirkt sich insbesondere das asymmetrische Wechselmodell aus, bei dem die Kinder bei beiden Elternteilen mindestens 30 Prozent ihrer Zeit verbringen. Weniger stark ausgeprägt sind die positiven Effekte beim symmetrischen Wechselmodell, bei dem die Kinder jeweils zu gleichen Teilen von beiden Eltern betreut werden.

Entscheidend: Beziehung zu beiden Eltern

Entscheidend für das Funktionieren eines Wechselmodells ist die Beziehung des Kindes zu beiden Eltern. Ist diese gut, wirkt es sich besonders positiv auf das Kindeswohl aus. Umgekehrt zeigen sich in diesem Modell jedoch auch die negativen Folgen stärker, wenn die Beziehung zwischen den Eltern von Streit belastet ist oder die Kinder in einen Loyalitätskonflikt geraten.

„Unser Befund ist klar: Das Wechselmodell funktioniert mindestens genauso gut wie das bisher vorherrschende Residenzmodell“, stellt Anja Steinbach fest. „Es ist aber kein Patentrezept, das sich in jeder Trennungssituation als erste Wahl aufdrängt. Viel hängt vom Verhältnis der Eltern ab, insbesondere inwieweit es ihnen gelingt, ihre Konflikte von den Kindern fernzuhalten und sich einvernehmlich über die Betreuung zu verständigen.“

Eine Patentlösung gibt es nicht

„Unsere Studie ist im Großen und Ganzen eine Bestätigung für die von den Gerichten derzeit praktizierte Herangehensweise“, ergänzt Tobias Helms (im Bild mit seiner Mitarbeiterin und Marburger Koautorin Dr. Stephanie Schneider). „Können sich die Eltern nicht einigen, hat der Richter das Wechselmodell als eine ernsthaft in Betracht kommende Option in Erwägung zu ziehen. Eine vorzugsweise heranzuziehende Lösung ist das Wechselmodell jedoch nicht. Ausschlaggebend ist das Wohl des konkret betroffenen Kindes.“

Für die Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) wurden 1.233 Familien befragt, die nach einer Trennung ein Residenzmodell oder ein Wechselmodell praktizieren.

Dr. Thomas Wittek, UDE