RSV – die unterschätzte Gefahr für Babys und kleine Kinder

Die Stiftung Kindergesundheit informiert über eine wenig bekannte Virusinfektion

Schnupfen, Husten und Atembeschwerden sind häufige Begleiter der ersten Lebensjahre. Doch nicht nur die allgegenwärtigen Erreger von Erkältungen oder einer Virusgrippe verursachen diese Symptome bei Kindern und Erwachsenen. Hinter der Infektion steckt öfter als bisher vermutet das „Respiratorische Synzytial-Virus“, abgekürzt RSV, berichtet die Stiftung Kindergesundheit in ihrer aktuellen Stellungnahme.

Obwohl nur wenige Menschen seinen Namen kennen, füllt der tückische Krankheitserreger in den kälteren Monaten des Jahres die Betten der Kinderkliniken: Das RS-Virus ist weltweit verbreitet und die häufigste Ursache von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen und Kleinkindern. Jährlich gibt es etwa 95 RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und 16 Krankenhausaufenthalte pro 1000 Kindern im ersten Lebensjahr. Ein schwerer Verlauf des RS-Virus lässt sich kaum vorhersagen und eine Infektion kann schlimmstenfalls sogar tödlich verlaufen.

„Das RS-Virus ist die Ursache einer besonders häufigen und belastenden Virusinfektion, die das Atmungssystem befällt. Schon bis zum zweiten Geburtstag machen nahezu alle Kinder Bekanntschaft mit dem Keim“, sagt Kinder- und Jugendarzt Prof. Dr. Johannes Liese, Leiter des Bereichs Pädiatrische Infektiologie und Immunologie an der Universitäts-Kinderklinik Würzburg und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Kindergesundheit. Er stellt fest: „Dieses Virus ist der häufigste Grund weltweit für atemwegsbedingte Krankenhausaufenthalte von Kindern in den ersten fünf Lebensjahren.“

Altersabhängige Auswirkungen einer Ansteckung

Das RS-Virus löst akute Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege in jedem Alter aus. Besonders gefährdet sind Säuglinge. „Neugeborene sind deshalb stärker anfällig, weil ihr Immunsystem noch nicht ausgereift ist“, erläutert Prof. Dr. Johannes Liese. „Aber auch ältere Frauen und Männer ab 60 Jahren gehören zur Risikogruppe.“
Medikamente zur gezielten, antiviralen Behandlung von RSV-Infektionen gibt es nicht, es stehen jedoch verschiedene Vorsorgemaßnahmen zur Verfügung. Professor Liese: „So können sich zum Beispiel werdende Mütter schon während der Schwangerschaft aktiv impfen lassen, um ihr Kind von Anfang an vor dem RS-Virus zu schützen.“
Zur RSV-Immunisierung stehen mittlerweile vier durch die EU-Kommission zugelassene Präparate zur Verfügung: Zwei davon sind Impfstoffe, zwei sind so genannte monoklonale Antikörper.

Symptome wie bei einer Virusgrippe

Die weite Verbreitung der RSV-Viren in der Bevölkerung wurde lange Zeit unterschätzt. Dabei führen sie jedes Jahr in Herbst und Winter zu ausgedehnten Epidemien.

Eine Ansteckung mit dem RS-Virus verursacht bei Säuglingen und Kleinkindern, aber auch bei älteren Erwachsenen eine Reihe von Beschwerden, die von leichten erkältungsähnlichen Symptomen bis zu schweren Atemwegserkrankungen, wie Bronchiolitis, Bronchitis oder Lungenentzündung reichen, berichtet die Stiftung Kindergesundheit.
In ihrem zeitlichen Auftreten ähneln RSV-Infektionen der Influenza. In Deutschland beginnt die RSV-Saison in der Regel im Oktober und dauert etwa drei bis fünf Monate, meist bis März.

Eine Infektion mit zwei Gesichtern

Gesunde, ältere Kinder überstehen eine RSV-Erkrankung meist ohne direkte Komplikationen. Drei bis sechs Tage nach der Ansteckung beginnt die Krankheit zunächst langsam als Schnupfen über zwei bis drei Tage. Fieber kann, muss aber nicht vorhanden sein. Nach einigen Tagen folgen dann Atembeschwerden, Schnaufen und keuchender Husten. Nach etwa vier bis sieben Tagen geht es dem Kind meist wieder besser.

Die Schwere der Erkrankung hängt allerdings stark vom Alter der betroffenen Person ab, betont die Stiftung Kindergesundheit. Bei jungen Säuglingen, Kleinkindern unter 2 Jahren, ehemaligen Frühgeborenen, immungeschwächten Patientinnen und Patienten, Kindern mit chronischen Herz- oder Lungenkrankheiten sowie bei genetischen Erkrankungen wie Trisomie 21 können die Infektionen schwerer verlaufen. Häufig treten auch asthmaähnliche Symptome, Mittelohrkomplikationen und Pseudokrupp als Begleiterscheinungen auf.
Steigt die Infektion bis zu den Lungenbläschen hinab (Bronchiolitis), wird die Atmung deutlich beeinträchtigt. Das Kind stöhnt und gibt pfeifende Geräusche („Wheezing“) von sich, beim Einatmen wird die Haut zwischen den Rippen deutlich eingezogen und die Nasenflügel weit geöffnet („Nasenflügel-Atmung“).

„Eine lebenslange Immunität vor dem RS-Virus gibt es leider nicht“, bedauert Infektions-Experte Professor Liese. „Man kann wie bei der Grippe bis in das Erwachsenenalter immer wieder daran erkranken. Erneute Infektionen sind häufig, auch da es verschiedene RSV-Typen (RSV A und RSV B) gibt.“ Bei Kindern nimmt die Erkrankungsschwere jedoch mit der Zahl der wiederholten RSV-Infektionen und dem zunehmenden Alter ab.

Risiken bei Kindern und Erwachsenen

Durch RSV besonders gefährdet sind Babys, die zu früh – vor der 35. Schwangerschaftswoche – auf die Welt gekommen sind. Ihr Immunsystem ist noch nicht voll funktionstüchtig, manchmal haben sie auch durch die Beatmung in einem Inkubator (Brutkasten) eine vorgeschädigte Lunge, heute allerdings deutlich seltener als früher.
Gefährlich werden kann eine RSV-Infektion aber auch für Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Herzfehlern oder einem chronischen Lungenleiden, sowie für Kinder mit Immundefekten oder unter einer immunsuppressiven Therapie bei einer Krebskrankheit. Bei diesen Kindern liegt die Sterblichkeit nach ihrer Aufnahme in einem Krankenhaus selbst unter den heutigen intensivmedizinischen Möglichkeiten bei etwa einem Prozent.
Die meisten der erkrankten Säuglinge, die stationär versorgt werden müssen, waren zuvor jedoch gesund und keine Frühgeburten.

Bei älteren Personen ist eine Unterscheidung von RSV von anderen Viruskrankheiten wie Influenza oder SARS-CoV-2 kaum möglich, da sich die Symptome ähneln: Sie leiden unter Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit und Fieber.
Bei Kindern und Erwachsenen, die unter Asthma oder einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leiden, verläuft die RSV-Infektion oft besonders belastend. Patienten mit einem schweren Verlauf müssen häufig stationär aufgenommen und dort im Schnitt 12 Tage lang behandelt werden. Der Anteil von Patienten, die wegen einer RSV-Infektion auf die Intensivstation gebracht werden müssen, ist um 40 bis 60 Prozent höher als bei einer Influenza.

Impfungen für Schwangere, Babys und Senioren

Zum Schutz empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit Juni 2024 die passive Immunisierung für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison unabhängig von Risikofaktoren. Das Mittel wird einmalig in den Oberschenkelmuskel des Babys gespritzt. Studien haben gezeigt, dass das Risiko eines RSV-bedingten Krankenhausaufenthaltes durch diese Passivimmunisierung deutlich reduziert werden konnte. Auch die Dauer des Krankenhausaufenthaltes wird gesenkt.

Eine weitere Schutzmöglichkeit vor RSV bietet die Impfung werdender Mütter. Sie können sich schon in der Schwangerschaft impfen lassen, um ihr ungeborenes Kind durch die Weitergabe ihrer eigenen Antikörper gegen RSV zu schützen. Die mütterliche Impfung wurde Ende August 2023 zugelassen, ist bisher aber in Deutschland von der STIKO noch nicht allgemein empfohlen. Die Impfung soll die Säuglinge bis zu ihrem 6. Lebensmonat vor RSV-Infektionen schützen. Für Personen ab 60 Jahre sind zwei RSV-Impfstoffe zugelassen.
RSV-Erkrankungen sind meldepflichtig

Die Diagnose einer RSV-Infektion wird meist im Krankenhaus gestellt. Es kommen dabei Antigentests aus Nasen-Rachen-Abstrichen und Nasen-Rachen-Spülwasser zur Anwendung. Seit Juli 2023 wird eine Erkrankung an RSV dem Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich gemeldet.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen hat die Stiftung Kindergesundheit ein Informationsvideo und einen Informationsflyer für Eltern erstellt:
https://www.powerversum.de/media/RSV_Das_Respiratorische_Synzytial_Virus.php
https://www.kindergesundheit.de/Info/_docs/SKG_RSV_Flyer_240926_final.pdf

Giulia Roggenkamp/Stifutng Kindergesundheit




Kinderkrebs: 87 Prozent erkranken später stark

KIND-TEDDY

Zu geringes Wissen führt laut kanadischer Studie zu Nachlässigkeit bei Folgeuntersuchungen

Das Überleben von Kinderkrebs bedeutet nicht immer einen Persilschein für die spätere Gesundheit. Die gegen den Krebs durchgeführten Behandlungen können die Erwachsenen dem Risiko von neuen Krebserkrankungen und anderen ersthaften Problemen mit der Gesundheit aussetzen. Trotz des Bestehens von Richtlinien, die ein Screening auf Krebs bei Erwachsenen und andere Spätfolgen der Behandlung empfehlen, sind Kinderkrebs-Überlebende nur selten bei den empfohlenen Tests wirklich auf dem Laufenden, zeigt eine Studie des Hospital for Sick Children (SickKids) und des Women’s College Hospital.

Richtlinien für Follow-up

80 Prozent der Patienten, die als Kinder Krebs überlebt haben, werden an einer ernsten oder lebensbedrohlichen Folge erkranken. Dazu gehören im Alter von 45 Jahren eine Kardiomyopathie, kolorektaler Krebs und Brustkrebs. Bei dem kolorektalen Krebs ist das Risiko zwei bis drei Mal höher als bei der Allgemeinbevölkerung. Das Risiko von Patientinnen, bei denen eine Bestrahlung des Brustkorbs durchgeführt wurde, besteht ein ähnliches Risiko wie bei Frauen mit einer BRCA-Mutation. Laut Studienautorin Jennifer Shuldiner werden so viele Überlebende einem zu vermeidenden Risiko ausgesetzt.

Für die Studie haben die Forscher Daten von 3.241 überlebenden Patienten ausgewertet, bei denen zwischen 1984 und 2014 Krebs diagnostiziert worden war. Analysiert wurden Überlebende mit einem erhöhten Risiko bei Brustkrebs, kolorektalem Krebs oder einer Kardiomyopathie, das durch Strahlenbehandlungen oder spezifische Chemotherapien ausgelöst wurde. Bei 2.807 Personen, 87 Prozent, bestand das Risiko zumindest einer dieser Spätfolgen. Elf Prozent der Studienteilnehmer verfügten über ein erhöhtes Risiko von zwei Spätfolgen und drei Prozent von drei Spätfolgen. Die Children’s Oncology Group hat Richtlinien für ein langfristiges Follow-up von Erwachsenen entwickelt, die als Kinder an Krebs erkrankt waren.

Das Alter entscheidet mit

Die Anzahl der Überlebenden, die den Screening-Empfehlungen gefolgt ist, war jedoch gering. Diese Werte lagen respektive bei 13 Prozent, sechs Prozent und 53 Prozent bei kolorektalem Krebs, Brustkrebs und einer Kardiomyopathie. Patienten, die zum Zeitpunkt der Diagnose bereits älter waren, befolgten die Richtlinien bei Krebs eher. Ein niedrigeres Alter bei der Diagnose stand nur bei der Kardiomyopathie mit einer höheren Wahrscheinlichkeit der Beachtung der Richtlinien in Zusammenhang.

Diese geringen Prozentsätze dürften auf einen Mangel an Kenntnis von den negativen Langzeitfolgen der Krebsbehandlung zurückzuführen sein. Auch bei Überlebenden, die von auf sie spezialisierten Kliniken behandelt wurden, war der Anteil der Screening-Teilnehmer gering. Die im „Canadian Medical Association Journal“ veröffentlichten Forschungsergebnisse zeigen daher die Notwendigkeit der Unterstützung von Patienten und Hausärzten.

Moritz Bergmann/pressetext




Hygiene in der Kita – Informationen und Materialen

handwasch

Hygiene-Richtlinien sind Pflicht und wichtig für jede Kita

Hier finden Sie wichtige Informationen und kostenlose Materialien zum Thema Hygiene.

Hygiene-Anforderungen – Ratgeber & Leitfäden

Nahezu jedes Bundesland bzw. jede Landes-Unfallkasse hat Regeln zur Hygiene in Gemeinschaftsunterkünften veröffentlicht. Die BGZA bietet eine beispielhafte Auswahl.

https://www.kindergesundheit-info.de/fachkraefte/kindergesundheit-in-der-kita/alltag-in-der-kita/hygiene-in-der-kita/

hygiene-tipps-fuer-kids.de

Auf der Website hygiene-tipps-fuer-kids.de finden sich zahlreiche Tipps zum Thema Hygiene

Händewaschen

Händewaschen ist eins der wichtigsten Mittel, um Infektionsrisiken zu vermindern und im Krankheitsfall weiteren Ansteckungen vorzubeugen. Die BGZA gibt konkrete Tipps dazu.

https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/alltagstipps/krankheitszeichen/hygiene-empfehlungen/

Und hier unter

hygiene-tipps-fuer-kids.de/poster

gibt es Poster zum Thema Händewaschen zum kostenlosen Download




Hilfe rund um Kinder mit lebensbedrohlichen Krankheiten

fragoscar

Frag-Oskar.de ist mit seinem Sorgentelefon rund um die Uhr für alle Betroffenen da

Hilfe bei Schicksalsschlägen und schwierigen Situationen, die durch unheilbare Krankheiten bei Kindern und Eltern oder gar deren Tod entstanden sind, bietet Frag-Oskar.de. Das Oskar-Sorgentelefon ist unter der kostenlosen Nummer 0800 8888 4711 täglich rund um die Uhr erreichbar. Hier finden Betroffene, Betreuende, trauernde Familien, aber auch Fachleute, die in ihrem Beruf mit Kindern und Jugendlichen an ihre Grenzen gekommen sind, fachlichen Rat und Unterstützung – auf Wunsch auch anonym.

Das Oskar-Sorgentelefon bietet Informationen, emotionale Entlastung, Begleitung, Stärkung und Unterstützung in Krisensituationen, Hilfe bei der Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen, Vermittlung von Hilfsangeboten vor Ort mittels der Oscar Datenbank und Raum für Austausch und Vernetzung.

Frag-Oskar.de ist Ansprechpartner für:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die schwerst- oder lebensverkürzend erkrankt sind und ihre Familien
  • alle Menschen, die mit schwerstkranken Kindern und Jugendlichen zu tun haben – auch als Freundin, Nachbar, Betreuer ist man betroffen
  • Familien, in denen ein Elternteil, schwer oder unheilbar erkrankt ist
  • Mütter, Väter und Geschwister, die um ein Kind trauern – unabhängig davon, wie alt das Kind war oder wie viele Jahre der Abschied zurückliegt
  • Eltern, die ihr Kind in der Schwangerschaft verloren haben.
  • Therapeutinnen und Therapeuten
  • Fachkräfte aus Medizin und Pflege sowie dem psychosozialen und pädagogischen Bereich

Das Oskar-Expertenteam besteht aus ausgebildeten und erfahrenen Fachkräften aus dem psychosozialen, pflegerischen oder pädagogischen Bereich. Neben dem Oskar-Sorgentelefon gibt es

Oskar-Sorgenmail: https://mail.frag-oskar.de für vertrauliche Schreiben im Webportal
Oskar-Meet & Talk für Online-Treffen zum Austausch mit anderen Familien, Fachleuten und Peer-Beratern. Termine und Anmeldung: www.frag-oskar.de
Oskar-Sprechstunden-Sozialrecht unter der Telefonnummer 0800 8888 4712. Sozialberatung für Betroffene und Fachleute. In Kooperation mit einem Rechtsanwalt bietet Frag-Oskar donnerstags eine offene Sprechstunde von 19 bis 21 Uhr.

Getragen wird Frag-Oskar.de vom Bundesverband Kinderhospiz e.V.. Schirmherr des Oskar-Sorgentelefons ist Dieter-Hallervorden.