Bündnis für Kita-Qualitätsgesetz: Jetzt die Weichen stellen!

Bündnis stellt fest: „Bundesratsempfehlungen weichen Regierungsentwurf entscheidend auf“ 

Das Bündnis für ein „Kita-Qualitätsgesetz”, das der AWO-Bundesverband, der KTK-Bundesverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) tragen, stellt fest, dass die Empfehlungen zum Entwurf des Zweiten Kita-Qualitätsgesetzes (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung) „weit hinter den Qualitätsanforderungen zurückbleiben“. Die Empfehlungen sollen nun im Bundesrat beraten werden. Der Ende August veröffentlichte Entwurf der Bundesregierung beinhalte hilfreiche Ansätze, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu verbessern. Er könne aber nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem echten Qualitätsgesetz sein. Die nun diskutierten Änderungsempfehlungen aus der Länderkammer „weichen das Regierungspapier entscheidend auf“.

GEW: Rückschritt im Qualitätsdialog

Die Haltung einzelner Länder und Kommunen ist ein Rückschritt im Qualitätsdialog für eine zukunftsfähige frühkindliche Bildung”, sagt Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Donnerstag in Frankfurt a.M. „Seit Jahren hat das Qualitätsbündnis darauf gedrängt, den Fokus auf bildungspolitische Qualitätsaspekte zu legen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bund in der kommenden Periode genau das in den Blick nehmen will”, so Siebernik weiter „Die Forderung der Länder, weiter auch in Beitragsfreiheit der Eltern statt in Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung investieren zu dürfen, geht in die völlig falsche Richtung. Damit verabschieden sich einzelne Länder von der Qualitätsverbesserung.”

Unverständnis auch beim KTK

Auch Domkapitular Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes, äußert Unverständnis über die Stoßrichtung der Bundesrats-Empfehlungen. „Jetzt ist es dringend notwendig, an einem Strang zu ziehen und das System mit Investitionen in Struktur und Personal zu stabilisieren“, betont Bieber. „Und es kommt jetzt auf Hilfe an, die bei den Familien ankommt. Gerade eine bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung, wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, würde viele Familien entlasten, die es in diesen Zeiten besonders nötig haben.“

Bundesrat muss zustimmen

„Wir fordern, dass der Bundesrat dem Gesetzesentwurf der Regierung zustimmt, ohne die Empfehlungen zu berücksichtigen”, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. „Der Entwurf ist bei weitem nicht perfekt. Es ist klar, dass wir in der frühen Bildung in einer außerordentlich kritischen Situation sind. Bis 2030 fehlen mehr als 100 000 Fachkräfte in den Kitas, der Rechtsanspruch auf den schulischen Ganztag zeichnet sich am Horizont ab und wir stellen ein enormes regionales Auseinanderklaffen in der quantitativen sowie qualitativen Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung fest. Genau deshalb müssen jetzt die Weichen für ein echtes Qualitätsentwicklungsgesetz gestellt werden”, sagt Naidu abschließend. 

Quelle: Pressemitteilung GEW




AWO, GEW und KTK: „Für ein Bundesqualitätsgesetz!“

Gemeinsam mit weiteren Verbänden fordern AWO, GEW und KTK eine Bundesqualitätsgesetz

Das Bündnis von AWO, GEW und KTK hält es für dringend erforderlich, dass Rahmenbedingungen wie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für Leitungsaufgaben und die mittelbare pädagogische Arbeit länderübergreifend verbindlich in einem Bundesqualitätsgesetz festgeschrieben werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen für eine gute frühkindliche Bildung müsse dauerhaft gesichert werden. Dies sei von zentraler Bedeutung, um das Recht eines jeden Kindes auf eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig zu garantieren und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte deutlich zu verbessern, heißt es in einer Erklärung der Verbände.

Kitas sind Bildungsorte

Dem Positionspapier des Bündnisses haben sich 38 Verbände und diverse Einzelpersonen durch ihre Erstunterzeichnung angeschlossen und unterstützen die Forderung für ein Bundesqualitätsgesetz.

„Kitas sind Bildungsorte. Jedes Kind, egal wo es in Deutschland zu Hause ist, muss in jeder Kita einen Ort finden, an dem es individuell und seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert wird. Damit das klappt, braucht es einen fixen Rahmen: ein Bundesqualitätsgesetz“, betont Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit.

Standards für alle Länder 

„In einem Bundesqualitätsgesetz sind Standards für alle Länder verbindlich zu regeln, die wissenschaftlich begründet und unabhängig von der Haushaltslage definiert werden“, so Frank Jansen, Geschäftsführer des KTK- Bundesverbandes. „Qualität braucht einen verbindlichen Rahmen und kostet Geld. Hier sind wir auf eine verlässliche und dauerhafte Unterstützung des Bundes angewiesen“, betont Jansen. „Unsere pädagogischen Fachkräfte sind der Schlüssel für eine gute frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen.“

Der politische Wille ist gefragt 

„Für eine konsequente Sicherung der Qualität in Kindertageseinrichtungen ist nun der politische Wille erforderlich, der zu einem Bundesqualitätsgesetz führt“, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, „Diesen politischen Willen gilt es nun in einem ersten Schritt im Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition zu dokumentieren.“ 

 Im AWO Bundesverband und im KTK-Bundesverband sind über 10.000 Kindertageseinrichtungen organisiert. Als Bildungsgewerkschaft vertritt die GEW die pädagogischen Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung.