Rückruf von Nestlé-Babynahrung: Fragen zur Transparenz bleiben offen

Nestlé ruft vorsorglich bestimmte Chargen von Säuglingsnahrung zurück. foodwatch fordert vollständige Aufklärung und strengere Sanktionen

Nestlé hat in Deutschland einen vorsorglichen Rückruf mehrerer Chargen von Säuglingsnahrung der Marken BEBA, BEBA expert, BEBA supreme, BEBA AR und ALFAMINO eingeleitet. Grund ist der mögliche Nachweis des Toxins Cereulid, das von dem Bakterium Bacillus cereus gebildet wird, in einer Zutat eines Zulieferers, die in den betroffenen Produkten verwendet wurde.

Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Bislang seien keine Erkrankungen oder Symptome im Zusammenhang mit dem Verzehr der betroffenen Produkte bekannt geworden. Dennoch habe man sich in Abstimmung mit den zuständigen Behörden entschieden, die betroffenen Chargen vorsorglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Eltern werden gebeten, die betroffenen Produkte nicht weiter zu verwenden und im Handel zurückzugeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Andere Chargen derselben Produkte sowie weitere Nestlé-Erzeugnisse seien nicht betroffen und könnten weiterhin verwendet werden.

Mögliche Gesundheitsgefahr durch Cereulid

Cereulid ist ein hitzestabiles Toxin, das von bestimmten Stämmen des Bakteriums Bacillus cereus gebildet wird und zu Magen-Darm-Beschwerden wie Erbrechen und Durchfall führen kann. Besonders Säuglinge gelten als empfindlich gegenüber solchen Belastungen.

Nach derzeitigem Stand liegen jedoch keine bestätigten Krankheitsfälle vor. Ob und in welchem Umfang es tatsächlich zu einer Belastung der betroffenen Produkte gekommen ist, ist bislang nicht öffentlich dokumentiert. Bei Rückfragen werden Eltern gebeten, sich an den Nestlé-Verbraucherservice unter der Telefonnummer: +49 (0) 800 2344 944 zu wenden.

foodwatch fordert vollständige Offenlegung

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den Rückruf zum Anlass genommen, scharfe Kritik an Nestlé und den zuständigen Behörden zu üben. Sie fordert eine vollständige Transparenz über den Ablauf des Vorfalls.

Konkret verlangt foodwatch Antworten auf unter anderem folgende Fragen:

  • Wann wurde die Kontamination erstmals festgestellt?
  • In welcher Produktionsstätte trat sie auf?
  • Wann wurde die zuständige Behörde informiert?
  • Wurde die Belastung durch Eigenkontrollen des Unternehmens oder durch staatliche Überwachung entdeckt?
  • Welche Maßnahmen wurden außer dem Rückruf ergriffen?
  • Um welchen Zulieferer handelt es sich?

foodwatch kritisiert, dass Nestlés Aussage, es seien bislang keine Symptome bekannt, zum jetzigen Zeitpunkt kaum überprüfbar sei, da der Rückruf erst am selben Tag öffentlich gemacht worden sei.

Forderung nach schärferen Sanktionen

Darüber hinaus erneuerte foodwatch seine Forderung nach einer Reform des Unternehmensstrafrechts. Bei schweren Verstößen im Lebensmittelbereich müssten Geldstrafen spürbar und abschreckend sein. Derzeit seien die finanziellen Sanktionen für große Konzerne oft zu gering, um eine tatsächliche Wirkung zu entfalten.

Als Beispiel verweist foodwatch auf eine Verurteilung Nestlés in Frankreich im Jahr 2024 wegen illegal gefilterten Mineralwassers zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Euro — eine Summe, die angesichts der wirtschaftlichen Größe des Konzerns aus Sicht der Organisation kaum ins Gewicht falle.

Nestlé bereits mehrfach in der Kritik

foodwatch erinnert zudem daran, dass Nestlé mit Babyprodukten bereits mehrfach in die Kritik geraten sei. In der Vergangenheit habe man unter anderem Mineralölrückstände in Säuglingsmilch nachgewiesen, außerdem laufe aktuell in den USA ein Verfahren wegen angeblicher Schwermetallbelastungen in Babynahrung.

Nestlé selbst betont, dass der aktuelle Rückruf Teil der eigenen strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards sei und man transparent informieren wolle.

Offene Fragen bleiben

Der Fall zeigt, wie sensibel der Bereich der Säuglingsernährung ist — und wie hoch die Anforderungen an Kontrolle, Transparenz und Kommunikation sind. Während Nestlé den Rückruf als vorsorgliche Maßnahme einordnet, sieht foodwatch erheblichen Aufklärungsbedarf.

Welche Informationen tatsächlich noch offengelegt werden, welche Rolle der betroffene Zulieferer spielt und ob sich der Verdacht einer Belastung bestätigt, bleibt vorerst offen.




Hähnchenfleisch im Test: Keime in mehr als jedem zweiten Produkt

Öko-Test findet antibiotikaresistente Keime in vielen Hähnchen – was es jetzt zu beachten gilt

Hähnchenfleisch gehört in vielen Familien regelmäßig auf den Tisch. Umso beunruhigender sind die aktuellen Ergebnisse von Öko-Test: In einer Laboruntersuchung wurden 23 Hähnchenbrustfilets auf antibiotikaresistente Keime geprüft — mit einem alarmierenden Ergebnis. 14 der 23 Produkte fielen durch, weil sie entsprechend belastet waren.

Getestet wurden sowohl konventionelle als auch Bio-Hähnchen. Sieben Bio-Produkte und sieben Produkte aus konventioneller Haltung bewertete Öko-Test als „bedenklich“. Akut gesundheitsgefährdend ist der Verzehr nicht, dennoch stellen antibiotikaresistente Keime ein großes gesellschaftliches Risiko dar: Sie können dazu führen, dass Infektionen beim Menschen künftig immer schlechter behandelbar werden.

Warum sind antibiotikaresistente Keime so problematisch?

Antibiotikaresistenzen gelten weltweit als eine der größten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit. Wenn Bakterien unempfindlich gegenüber Antibiotika werden, verlieren wichtige Medikamente ihre Wirkung — selbst bei eigentlich gut behandelbaren Erkrankungen.

Die Geflügelfleischindustrie spielt dabei eine zentrale Rolle. In der Massentierhaltung werden Antibiotika häufig eingesetzt, um Krankheiten in großen Tierbeständen in Schach zu halten. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gab es 2024 keinen Rückgang des Antibiotikaeinsatzes in irgendeiner Wirkstoffklasse — trotz gesetzlicher Vorgaben zur Reduzierung.

Warum sind auch Bio-Hähnchen betroffen?

Auch Bio-Hähnchen waren im Test nicht frei von belasteten Keimen. Ein möglicher Grund ist die sogenannte Kreuzkontamination in Schlachthöfen, in denen Tiere aus unterschiedlichen Haltungsformen verarbeitet werden. So können Keime von konventionellen auf Bio-Produkte übertragen werden — selbst wenn die Tiere selbst weniger Antibiotika erhalten haben.

Was bedeutet das für Familien?

Belastetes Fleisch in der Küche ist kein Grund zur Panik — aber ein Anlass zu besonderer Sorgfalt. Gelangen resistente Keime über mangelnde Küchenhygiene auf Hände, Arbeitsflächen oder andere Lebensmittel, können sie sich weiterverbreiten und im schlimmsten Fall Infektionen auslösen.

Tipps für den sicheren Umgang mit Hähnchenfleisch im Familienalltag

Damit Keime keine Chance haben, empfiehlt ÖKO-TEST — und auch die Lebensmittelhygiene allgemein — folgende Regeln:

  • Kühl lagern: Hähnchenfleisch möglichst schnell nach dem Einkauf in den Kühlschrank legen (unter 4 °C).
  • Nicht abwaschen: Abspülen verteilt Keime nur über Spritzwasser in der Küche.
  • Strikt trennen: Rohes Geflügel immer getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und verarbeiten.
  • Eigene Bretter & Messer: Möglichst separate Küchenutensilien für rohes Fleisch verwenden.
  • Gründlich durchgaren: Hähnchen immer vollständig durchbraten — innen dürfen keine rosa Stellen bleiben.
  • Hände waschen: Nach dem Kontakt mit rohem Fleisch Hände gründlich mit Seife waschen.
  • Arbeitsflächen reinigen: Alle Flächen und Utensilien danach heiß abwaschen.

Was fordert Öko-Test?

Die Verbraucherschützer fordern eine deutliche Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Geflügelmast sowie bessere Hygienestandards in Schlachthöfen. Nur so lasse sich langfristig verhindern, dass antibiotikaresistente Keime weiter in Umwelt und Lebensmittelkette gelangen.

Weitere Details zum Test finden sich in der Januarausgabe des Öko-Test-Magazins sowie auf der Website des Verbraucherportals.




Aktuelle Ergebnisse zur Lebensmittelsicherheit: Was Einrichtungen wissen müssen

Neue Auswertungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigen zentrale Handlungsfelder für Kita, Hort und Schule in Bezug auf Speisen, Salate und Ersatzprodukte

In Gemeinschaftsverpflegungen wurden Krankheitskeime lediglich in wenigen Fällen nachgewiesen. Trotzdem gilt: Erhitzte Speisen sollten bis zum Zeitpunkt des Verzehrs bei mindestens 60 °C gehalten werden. (BVL Gemüse) Lange Standzeiten sind zu vermeiden, da sonst Sporen hitzestabiler Bakterien reaktiviert werden können. Für Reste gilt als gute Praxis: rasch abkühlen lassen, gekühlt lagern und möglichst bald verbrauchen. (BVL Gemüse)

Für Einrichtungen heißt das: Achten Sie in der Küche beim Ausgeben darauf, dass Warmhaltebehälter sichtbar auf ≥ 60 °C eingestellt sind, Speisen nicht über Stunden „nahe Raumtemperatur“ bereitstehen und übrig gebliebenes Essen korrekt behandelt wird.

Sicherheit von Lebensmitteln aus Verteilerstationen: Hygienestandards im Blick

In Lebensmittel-Verteilerstationen wurden bei der Kontrolle folgende Auffälligkeiten festgestellt: Bei 18,5 % der untersuchten Stationen wurden Vorgaben für nicht vorverpackte Lebensmittel nicht eingehalten. Und bei 14,9 % lagen hygienische Mängel vor. (BVL Gemüse)

Für pädagogische Einrichtungen bedeutet das: Wenn Sie Lebensmittel von solchen Stellen beziehen, prüfen Sie insbesondere Verpackung, Beschriftung sowie Kühlzustand. Idealerweise sollten solche Waren nicht den Hauptbestand der Verpflegung ausmachen oder nur von geprüften Anbietern bezogen werden.

Acrylamid in getrockneten Beeren: Geringes Risiko

Untersuchungen zeigen, dass getrocknete Beeren nur sehr geringe Acrylamid-Werte enthalten. Damit sind sie nicht erwartungsgemäß ein wesentlicher Beitrag zur Acrylamid-Belastung in der Ernährung. (BVL Gemüse)
Für die Praxis heißt das: Der Einsatz getrockneter Beeren als Snack oder Zutat ist grundsätzlich unbedenklich. Dennoch empfiehlt sich wie immer Vielfalt und das Bewahren eines ausgewogenen Speisenangebots.

Verzehrfertige Blattsalate: Empfehlung für sensible Gruppen

Es besteht bei gekühlten, verzehrfertig gekennzeichneten Blattsalaten weiterhin das Risiko einer Keimbelastung, insbesondere wenn Kühlkette oder Verarbeitung nicht optimiert sind. (BVL Gemüse)

Empfehlung für Einrichtungen: Für Gruppen mit empfindlicher Immunlage (z. B. Kleinkinder, gesundheitlich angeschlagene Personen) ist es sinnvoll, selbst Salate zuzubereiten – mit frischen, gründlich gewaschenen Zutaten – oder geeignete Lieferanten mit nachweislich guter Hygiene zu nutzen.

Vegane Käseersatzprodukte: Mineralölbestandteile möglich

Analysen zeigten, dass bei manchen veganen Käseersatzprodukten sogenannte MOAH-Mineralölbestandteile nachweisbar waren. Das sind Stoffe, die toxikologisch relevant sein können, insbesondere bei Kindern oder Vielverzehr. (BVL Gemüse)

Für Verpflegungseinrichtungen heißt das: Prüfen Sie Produktinformationen, verwenden Sie Ersatzprodukte abwechselnd und bevorzugen Sie Hersteller mit transparentem Rückverfolgungssystem und Prüfberichten.

Sensorikmaterialien wie Wabbelmasse: Nutzungsrichtlinien beachten

Bei Materialien wie Wabbelmasse wurden keine grundsätzlichen Gefahren festgestellt – sofern die Nutzung altersgerecht erfolgt und die Herstellerangaben eingehalten werden. Wichtig: Das Material darf nicht in den Mund genommen werden. (BVL Gemüse)

Für pädagogische Fachkräfte bedeutet das: Beim Einsatz solcher Materialien in Kitas oder Gruppenangeboten ist eine Anleitung, begleitende Aufsicht und klare Regeln (z. B. „nicht zum Mund führen“) empfehlenswert.

Weiterführende Informationen zur Lebensmittelsicherheit

Präsentation „Lebensmittelsicherheit in Deutschland 2025“:
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/08_PresseInfothek/Presseinformatione… (BVL Gemüse)

Weitere Berichte zur Grundlage der genannten Ergebnisse:

Was das BVL tut – und warum das für Einrichtungen relevant ist

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert die amtliche Lebensmittelüberwachung. Es sammelt und wertet Daten aus allen Bundesländern aus und veröffentlicht zentrale Berichte. Damit stellt es eine wichtige Grundlage dar, auf deren Basis auch Küchenleitungen, Einrichtungsverwaltungen und pädagogische Fachkräfte risiko- und qualitätsorientiert arbeiten können.

Quellen: Pressemitteilungen BVL




Wildpilze noch immer radioaktiv verseucht

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt das bei 70 von 74 Proben

Deutsche Wildpilze sind nach dem Super-GAU in Tschernobyl 1986 noch immer radioaktiv belastet. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Lebensmittelkontrollergebnisse der Länder durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit http://bvl.bund.de . Demnach sind in den Jahren 2015 bis 2021 exakt 70 von 74 überprüften Wildpilzproben verstrahlt.

Hotspot Süddeutschland

Vor allem in Süddeutschland treten in Wildpilzen immer noch erhöhte Konzentrationen von Radiocäsium (Cäsium-137) als Folge der Atomreaktorkatastrophe vor 35 Jahren auf, teilt die Behörde heute, Freitag, mit. Im Vergleich zu landwirtschaftlichen Produkten seien wildwachsende Pilze immer noch höher kontaminiert. Wegen des sehr wirksamen Nährstoffkreislaufs in Waldökosystemen sei zu erwarten, dass die Aktivitäten auch künftig nur sehr langsam zurückgehen, heißt es.

In Deutschland ist es nicht erlaubt, Lebensmittel, also auch Pilze, mit einem Cäsium-137-Gehalt von mehr als 600 Bq/kg in den Verkehr zu bringen. Für den Eigenverzehr gilt diese Beschränkung nicht. Bei den untersuchten Pilzproben aber überschritt keine den Grenzwert von 600 Bq/kg. Neben der Kontamination durch radioaktive Elemente besteht beim Essen von Wildpilzen aber immer auch das Risiko, sich zu vergiften. Deshalb wird unerfahrenen Pilzsammlern auch aufgrund der Verwechslungsgefahr mit Giftpilzen vom Sammeln und Eigenverzehr von Pilzen abgeraten.

Florian Fügemann/pressetext.redaktion