Aktuelle Ergebnisse zur Lebensmittelsicherheit: Was Einrichtungen wissen müssen

Neue Auswertungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigen zentrale Handlungsfelder für Kita, Hort und Schule in Bezug auf Speisen, Salate und Ersatzprodukte

In Gemeinschaftsverpflegungen wurden Krankheitskeime lediglich in wenigen Fällen nachgewiesen. Trotzdem gilt: Erhitzte Speisen sollten bis zum Zeitpunkt des Verzehrs bei mindestens 60 °C gehalten werden. (BVL Gemüse) Lange Standzeiten sind zu vermeiden, da sonst Sporen hitzestabiler Bakterien reaktiviert werden können. Für Reste gilt als gute Praxis: rasch abkühlen lassen, gekühlt lagern und möglichst bald verbrauchen. (BVL Gemüse)

Für Einrichtungen heißt das: Achten Sie in der Küche beim Ausgeben darauf, dass Warmhaltebehälter sichtbar auf ≥ 60 °C eingestellt sind, Speisen nicht über Stunden „nahe Raumtemperatur“ bereitstehen und übrig gebliebenes Essen korrekt behandelt wird.

Sicherheit von Lebensmitteln aus Verteilerstationen: Hygienestandards im Blick

In Lebensmittel-Verteilerstationen wurden bei der Kontrolle folgende Auffälligkeiten festgestellt: Bei 18,5 % der untersuchten Stationen wurden Vorgaben für nicht vorverpackte Lebensmittel nicht eingehalten. Und bei 14,9 % lagen hygienische Mängel vor. (BVL Gemüse)

Für pädagogische Einrichtungen bedeutet das: Wenn Sie Lebensmittel von solchen Stellen beziehen, prüfen Sie insbesondere Verpackung, Beschriftung sowie Kühlzustand. Idealerweise sollten solche Waren nicht den Hauptbestand der Verpflegung ausmachen oder nur von geprüften Anbietern bezogen werden.

Acrylamid in getrockneten Beeren: Geringes Risiko

Untersuchungen zeigen, dass getrocknete Beeren nur sehr geringe Acrylamid-Werte enthalten. Damit sind sie nicht erwartungsgemäß ein wesentlicher Beitrag zur Acrylamid-Belastung in der Ernährung. (BVL Gemüse)
Für die Praxis heißt das: Der Einsatz getrockneter Beeren als Snack oder Zutat ist grundsätzlich unbedenklich. Dennoch empfiehlt sich wie immer Vielfalt und das Bewahren eines ausgewogenen Speisenangebots.

Verzehrfertige Blattsalate: Empfehlung für sensible Gruppen

Es besteht bei gekühlten, verzehrfertig gekennzeichneten Blattsalaten weiterhin das Risiko einer Keimbelastung, insbesondere wenn Kühlkette oder Verarbeitung nicht optimiert sind. (BVL Gemüse)

Empfehlung für Einrichtungen: Für Gruppen mit empfindlicher Immunlage (z. B. Kleinkinder, gesundheitlich angeschlagene Personen) ist es sinnvoll, selbst Salate zuzubereiten – mit frischen, gründlich gewaschenen Zutaten – oder geeignete Lieferanten mit nachweislich guter Hygiene zu nutzen.

Vegane Käseersatzprodukte: Mineralölbestandteile möglich

Analysen zeigten, dass bei manchen veganen Käseersatzprodukten sogenannte MOAH-Mineralölbestandteile nachweisbar waren. Das sind Stoffe, die toxikologisch relevant sein können, insbesondere bei Kindern oder Vielverzehr. (BVL Gemüse)

Für Verpflegungseinrichtungen heißt das: Prüfen Sie Produktinformationen, verwenden Sie Ersatzprodukte abwechselnd und bevorzugen Sie Hersteller mit transparentem Rückverfolgungssystem und Prüfberichten.

Sensorikmaterialien wie Wabbelmasse: Nutzungsrichtlinien beachten

Bei Materialien wie Wabbelmasse wurden keine grundsätzlichen Gefahren festgestellt – sofern die Nutzung altersgerecht erfolgt und die Herstellerangaben eingehalten werden. Wichtig: Das Material darf nicht in den Mund genommen werden. (BVL Gemüse)

Für pädagogische Fachkräfte bedeutet das: Beim Einsatz solcher Materialien in Kitas oder Gruppenangeboten ist eine Anleitung, begleitende Aufsicht und klare Regeln (z. B. „nicht zum Mund führen“) empfehlenswert.

Weiterführende Informationen zur Lebensmittelsicherheit

Präsentation „Lebensmittelsicherheit in Deutschland 2025“:
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/08_PresseInfothek/Presseinformatione… (BVL Gemüse)

Weitere Berichte zur Grundlage der genannten Ergebnisse:

Was das BVL tut – und warum das für Einrichtungen relevant ist

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert die amtliche Lebensmittelüberwachung. Es sammelt und wertet Daten aus allen Bundesländern aus und veröffentlicht zentrale Berichte. Damit stellt es eine wichtige Grundlage dar, auf deren Basis auch Küchenleitungen, Einrichtungsverwaltungen und pädagogische Fachkräfte risiko- und qualitätsorientiert arbeiten können.

Quellen: Pressemitteilungen BVL




Wildpilze noch immer radioaktiv verseucht

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt das bei 70 von 74 Proben

Deutsche Wildpilze sind nach dem Super-GAU in Tschernobyl 1986 noch immer radioaktiv belastet. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Lebensmittelkontrollergebnisse der Länder durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit http://bvl.bund.de . Demnach sind in den Jahren 2015 bis 2021 exakt 70 von 74 überprüften Wildpilzproben verstrahlt.

Hotspot Süddeutschland

Vor allem in Süddeutschland treten in Wildpilzen immer noch erhöhte Konzentrationen von Radiocäsium (Cäsium-137) als Folge der Atomreaktorkatastrophe vor 35 Jahren auf, teilt die Behörde heute, Freitag, mit. Im Vergleich zu landwirtschaftlichen Produkten seien wildwachsende Pilze immer noch höher kontaminiert. Wegen des sehr wirksamen Nährstoffkreislaufs in Waldökosystemen sei zu erwarten, dass die Aktivitäten auch künftig nur sehr langsam zurückgehen, heißt es.

In Deutschland ist es nicht erlaubt, Lebensmittel, also auch Pilze, mit einem Cäsium-137-Gehalt von mehr als 600 Bq/kg in den Verkehr zu bringen. Für den Eigenverzehr gilt diese Beschränkung nicht. Bei den untersuchten Pilzproben aber überschritt keine den Grenzwert von 600 Bq/kg. Neben der Kontamination durch radioaktive Elemente besteht beim Essen von Wildpilzen aber immer auch das Risiko, sich zu vergiften. Deshalb wird unerfahrenen Pilzsammlern auch aufgrund der Verwechslungsgefahr mit Giftpilzen vom Sammeln und Eigenverzehr von Pilzen abgeraten.

Florian Fügemann/pressetext.redaktion