Broschüre der EKD: Kinder schützen und stark machen

Kostenlose Publikation bietet auch Hintergrundinformationen und Tipps für Eltern zu Kinderrechten und deren Umsetzung

Kinder sind Menschen mit eigenen Bedürfnissen und Interessen, die Beachtung und Schutz verdienen. Ihre Rechte wurden 1989 in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben. Dennoch stellte der UN-Kinderrechtsauschuss wiederholt fest, dass diese Rechte auch in Deutschland nicht ernsthaft genug umgesetzt werden. Durch die Corona-Krise haben sich Kinderarmut, mangelnde Teilhabemöglichkeiten und Bildungsungerechtigkeit sogar noch zugespitzt. Mit einer eben veröffentlichten Broschüre will die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf die Umsetzung von Kinderrechten aufmerksam machen und gibt Tipps für eine gelingende Umsetzung. Dabei geht es vor allem darum, Kinder besser zu schützen und zu stärken.

Kindern zu ihrem Recht verhelfen

„In der Corona-Pandemie haben sich viele bereits vorhandene Probleme drastisch verschärft“, so die für Menschenrechtsfragen zuständige EKD-Auslandsbischöfin Petra Bosse-Huber. „Deshalb gilt mehr denn je, Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht zu verhelfen, sie zu schützen und stark zu machen. Denn es ist ihre Zukunft, die von Erwachsenen allzu oft aufs Spiel gesetzt oder preisgegeben wird“.

Umso mehr seien Erwachsene zu verantwortungsvollem Handeln aufgerufen: „Als Christinnen und Christen sind wir überzeugt, dass die Menschenwürde, die Gott uns allen schenkt, uns in den Gesichtern, den Bedürfnissen und Fragen der Kleinsten unverstellt begegnet“, so Bosse-Huber.

Selbstverständlich auch passende Bibelzitate und liturgische Impulse

Die Broschüre der EKD fasst verständlich und übersichtlich zusammen, welche Rechte Kinder haben. Unter anderem werden Themen wie Bildungsgerechtigkeit, Freizeit oder Mitspracherecht von Kindern behandelt. Die Texte machen auf die entsprechenden Kinderrechte aufmerksam und geben Hintergrundinformationen und Tipps für Eltern. Passende Bibelzitate und liturgische Impulse regen an, das Thema Kinderrechte auch im Gottesdienst oder in der Gemeindearbeit zu thematisieren.

Die Broschüre steht unter www.ekd.de/MenschenrechteKinderrechte zum Download zur Verfügung und kann kostenlos bestellt werden unter versand@ekd.de.




Bundesrat beschließt Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um ganze 3 Euro

Rechtsgutachten: Die geringe Erhöhung könnte verfassungswidrig sein

Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1. Januar 2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. Mit einem Appell fordert ein breites Bündnis die noch amtierende Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen sicherzustellen.

Unterschreitung des Existenzminimums

In dem Rechtsgutachten wird unter anderem auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe zum 1 Januar.2022 in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.

Sozialstaatlicher Grundauftrag, die Menschenwürde zu schützen, nicht erfüllt

Der Paritätische hatte bereits im April davor gewarnt, dass durch den aktuellen Fortschreibungsmechanismus der Regelsätze für Grundsicherungsbezieher reale Kaufkraftverluste drohen könnten. Für Fachleute sei es seit Monaten absehbar gewesen, dass nach den geltenden Regeln 2022 eine Null-Runde drohe, während sich die Preise für die Lebenshaltung bereits aktuell spürbar verteuerten, betont Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Der Vorgang ist nicht nur für die betroffenen Menschen hart und folgenschwer – er unterläuft darüber hinaus grundsätzlich den sozialstaatlichen Grundauftrag, das menschenwürdige Existenzminimum sicherzustellen.”

Erhöhung kompensiert Imflationsrate nicht

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) kritisiert die viel zu geringe Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder um zwei bis drei Euro zum 1. Januar 2022. „Mit dieser kümmerlichen Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz-IV-Bezug kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden, da sie nicht mal die Inflationsrate kompensiert. Zudem sind die Sätze für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf weiterhin viel zu gering. Auch deshalb brauchen wir bei den Hartz-IV-Regelsätzen dringend eine komplette Neuberechnung. Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Arme Familien müssen gefördert werden

Aus Sicht des DKHW sind die in der letzten Legislaturperiode des Bundestages verabschiedeten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Kinderzuschlag oder das „Starke-Familien-Gesetz“ wichtige Verbesserungen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche. Zugleich fehlen aber nach wie vor eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder, unbürokratische Zugänge zu den Leistungen sowie weitere umfassende Maßnahmen, um der zunehmenden Verfestigung von Armut zu begegnen und Bildungsaufstiege zu befördern.

33 % der Hartz-IV-Bezieher sind minderjährig

Nach Berechnungen des DKHW liegt der Anteil der unter 18-Jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften derzeit bei rund 33 Prozent, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Allein das unterstreicht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die dringende Notwendigkeit, endlich entschlossen gegen die Kinderarmut in Deutschland vorzugehen.

Kindergrundsicherung

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.