Kitas als Integrationsmotor besser aufstellen

Sachverständigenrat für Integration und Migration empfiehlt bessere Berücksichtigung von Kindern mit Migrationshintergrund

Mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz wurden in der frühkindlichen Bildung auch deutliche Fortschritte erzielt. Unter anderem wurde die Sprachbildung für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte in den vergangenen zehn Jahren ausgebaut. Eine Kurzinformation des wissenschaftlichen Stabs des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) zeigt jedoch, dass die Bedarfe zugewanderter Kinder noch nicht hinreichend berücksichtigt werden. Damit die Kita Integrationsmotor wird, müsse laut SVR der Zugang für die Zielgruppe verbessert und Maßnahmen zur Qualitätssicherung gezielter ausgerichtet werden.

Familien mit Zuwanderungsgeschichte können entscheidend von der Förderung durch frühkindliche Bildung profitieren.

Untersuchungen zeigen, dass Kinder, die mit einer anderen Familiensprache und in einer weniger anregenden Lernumwelt aufwachsen, nach einem längeren Kitabesuch etwa mehr sprachliche Kompetenzen entwickelt haben und in der Schuleingangsuntersuchung allgemein eher als schulreif befunden werden, als wenn sie keine oder nur kurz eine Kita besucht haben. Zudem können Eltern, die mit dem deutschen Bildungssystem noch nicht vertraut sind und denen am Wohnort persönliche Netzwerke fehlen, besser beraten werden. Und mit dem Wissen, dass ihre Kinder gut betreut sind, auch ihre eigenen beruflichen Ziele eher verfolgen.

„Kinder, die erst kurz vor der Einschulung systematisch mit der deutschen Sprache vertraut gemacht werden, haben bei Schulbeginn nicht dieselben Startchancen wie andere Kinder. Die Kindertagesbetreuung leistet hier einen ganz entscheidenden Beitrag für die frühzeitige Verringerung von herkunftsbedingten Bildungsungleichheiten. Das ist seit langem schon Konsens. Doch trotz der vielen Maßnahmen, die in den vergangenen zehn Jahren auf den Weg gebracht wurden, sind Kitas nach wie vor nicht ausreichend für den Normalfall Vielfalt aufgestellt“. Das erläutert Dr. Mohini Lokhande, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim SVR. „Die Analyse der auf Bundesebene aufgelegten Programme in der frühkindlichen Bildung zeigt, dass in den vergangenen zehn Jahren in vielen Bereichen Fortschritte erzielt wurden. Gleichzeitig ist aber deutlich geworden, dass nicht alle davon in gleichem Maße profitieren. Vor allem Kinder mit Zuwanderungsgeschichte sind nach wie vor benachteiligt.“

2020 konnten bundesweit vier von zehn Kindern ohne Zuwanderungsgeschichte unter drei Jahren eine Kita besuchen.

Bei den Gleichaltrigen aus zugewanderten Familien waren es nur zwei von zehn. Auch bei den Kindern über drei Jahren gibt es einen deutlichen Unterschied: Während fast jedes Kind ohne Migrationshintergrund eine Kita besucht, sind es in dieser Alterskohorte nur vier von fünf Kindern mit Zuwanderungsgeschichte.

„Ein Vergleich von Bedarfs- und tatsächlichen Betreuungsquoten zeigt, dass Familien mit Zuwanderungsgeschichte zwar ein Interesse an Kinderbetreuungsangeboten haben, dass die Hürden für sie aber höher sind als für andere Familien. So werden Familien mit Zuwanderungsgeschichte von Einrichtungen bei der Platzvergabe teilweise benachteiligt. Eine langjährige Vermutung, die durch eine kürzlich veröffentlichte Studie bestätigt wurde“, so Dr. Lokhande. Hinzu komme: Sozial benachteiligte Eltern, zu denen in Deutschland weiterhin überproportional viele Familien mit Migrationshintergrund gehören, stehen vor dem Problem, dass sie die Kosten für einen Kitaplatz oft nicht aufbringen können und die Formalitäten zur Beantragung kompliziert erscheinen.

Damit Familien mit Zuwanderungsgeschichte an den gesetzlich garantierten Angeboten der frühkindlichen Bildung besser teilhaben können, sollten ihre Bedarfe künftig stärker in den Blick genommen werden.

„Die Nachteile im Zugang sollten abgebaut werden. Solange das bestehende Angebot aber hinter den Bedarfen zurücksteht, könnte überlegt werden, ob die Sprachdiagnostik frühzeitiger stattfindet und Kindern mit Sprachförderbedarf dezidiert eine Förderung in einer Kita angeboten wird“, sagt Dr. Lokhande. Dafür müsste allerdings auch die Qualität der Sprachstandsdiagnostik verbessert werden. Und eine diversitätssensible Haltung in Kindertageseinrichtungen, die Mehrsprachigkeit als Stärke begreift, zum Normalfall werden.

In den vergangenen Jahren wurden hohe Investitionen in den Ausbau, die Qualitätsentwicklung und die Sprachförderung in Kitas getätigt – mit positiver Wirkung. Allerdings profitieren Kitas, die besonders viele Kinder mit Zuwanderungsgeschichte betreuen, unzureichend von der Qualitätsförderung. „Vor allem für Kitas in besonders herausfordernder Lage sollte deshalb – ähnlich wie im Schulbereich – ein dauerhaft angelegtes ‚Startchancen-Programm‘ aufgelegt werden. Die Betreuungseinrichtungen brauchen einen besseren Planungshorizont. Und dazu gehört eben auch ein gesicherter Finanzierungsrahmen, damit sie ihrem Bildungsauftrag gerecht werden können und attraktiv bleiben für qualifizierte pädagogische Fachkräfte“, erläutert SVR-Geschäftsführerin Dr. Cornelia Schu.

Derzeit wird der Fachkräfte-Mangel in diesem Bereich auf etwa 100.000 geschätzt.

Einem so ausgeprägten Bedarf könne nur mit einer beherzten, konzertierten Aktion begegnet werden, fasst Dr. Schu zusammen: „Es gilt, die schon vielfach diskutierten Strategien umzusetzen. Dazu gehört eine praxisorientierte Ausbildung, der Wechsel hin zu multiprofessionellen Teams und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Auch viele Neuzugewanderte sind einschlägig qualifiziert. Es ist daher richtig, dass die Politik Strategien für die Berufsanerkennung, Nachqualifizierung und Einstellung auch geflüchteter Fachkräfte entwickelt. Sie können zu einer weiteren diversitätssensiblen Öffnung der Kitas beitragen.“

Quelle: Information des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR)




Zusammenwachsen in der Einwanderungsgesellschaft

Wie denkt die Bevölkerung über Teilhabe, Verbundenheit und Zugehörigkeit?

Deutschland ist ein Einwanderungsland – dies ist heute in Politik und Gesellschaft weitgehend akzeptierte Realität. Das Zusammenleben in kultureller Vielfalt hat in den vergangenen Jahren Fortschritte gemacht, seine weitere Gestaltung bleibt aber eine wichtige Zukunftsaufgabe. Dabei spielen Fragen von Teilhabe, Verbundenheit und Zugehörigkeit eine wichtige Rolle. In einer Studie hat die Bertelsmann Stiftung feststellen lassen, wo Deutschland bei diesen Themen aktuell steht.

Eine große Mehrheit der Befragten fühlt sich mit Deutschland verbunden

Die Ergebnisse zeigen, dass das Zusammenleben in Vielfalt in Deutschland im Großen und Ganzen gut gelingt. Eine deutliche Mehrheit der Befragten mit und jener ohne Migrationshintergrund äußert sich positiv über ihr Leben in Deutschland: Rund 80 Prozent geben jeweils an, sich in Deutschland zu Hause und mit Deutschland verbunden zu fühlen. Gut 70 Prozent stimmen der Aussage zu, dass sie mit ihrem Leben in Deutschland heute alles in allem zufrieden sind. Menschen mit und Menschen ohne Migrationshintergrund sind sich außerdem mit jeweils fast 80 Prozent Zustimmung darüber einig, dass es für die Zugehörigkeit zu Deutschland in erster Linie darauf ankommt, dass jemand schon lange in Deutschland lebt, die Sprache spricht und seinen bzw. ihren Beitrag zur Gesellschaft leistet.

Es gibt Anzeichen für ungleiche Teilhabechancen und Ausgrenzung

Während die Lebenszufriedenheit der Befragten grundsätzlich hoch ist, gibt es dennoch Anzeichen dafür, dass Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland noch immer Ausgrenzung erfahren und schlechtere Teilhabechancen haben. So äußern sie häufiger, manchmal das Gefühl zu haben, in der Gesellschaft nicht richtig dazuzugehören. Weiter geben sie öfter an, es im Vergleich zu den meisten anderen Menschen schwerer zu haben, eine geeignete Wohnung zu bekommen, einen passenden Arbeitsplatz zu finden oder einen guten Bildungsabschluss zu erzielen.

„Dies deutet darauf hin, dass Diskriminierung in vielen Lebensbereichen noch immer stattfindet“, erklärt Kai Unzicker, Experte für gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Daher sollte man die Gesellschaft noch stärker für Diskriminierung sensibilisieren und die Politik sollte Antidiskriminierungsmaßnahmen intensivieren, vor allem in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Bildung“, so Unzicker.

Die Bevölkerung blickt mit Ambivalenz auf Vielfalt

Dass migrationsbedingte Vielfalt in Deutschland mit gemischten Gefühlen betrachtet wird, zeigt die Ambivalenz der Befragten beim Thema „Einwanderung“: Etwas mehr als die Hälfte gibt an, die Vielfalt, die durch Einwanderung entsteht, vor allem als eine Bereicherung des Lebens zu erleben; zugleich sind jedoch auch knapp über 60 Prozent der Ansicht, dass die Politik die Zahl der Einwanderer und Einwanderinnen nach Deutschland deutlich begrenzen solle.

Dass Deutschland alles in allem durch Einwanderung mehr Vorteile als Nachteile habe, meint mit 49 Prozent wiederum knapp die Hälfte der Befragten. „Die Politik sollte Zuwanderung so gestalten, dass die Vorteile und Chancen noch stärker zum Tragen kommen“, erklärt Integrationsexpertin Ulrike Wieland.  Das Leitbild dafür müsse Fairness im Sinne eines ‚Triple Win‘ sein: „Es geht um eine vorteilhafte Gestaltung für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch für die Zugewanderten selbst sowie für die Herkunftsländer“, so Wieland.

Vielfalt könnte in Zukunft noch stärker als Normalität empfunden werden

Dass die Einwanderungsgesellschaft in Zukunft noch stärker als Normalität empfunden werden könnte, macht der Blick auf die Einstellungen der jüngsten Befragten im Alter von 18 bis 29 Jahren deutlich. Sie zeigen sich offener für migrationsbedingte Vielfalt als ältere Menschen – und das unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht. „Die heute jungen Menschen wachsen bereits mit mehr Vielfalt auf, erleben sie als Alltag. Das spricht dafür, dass die Einwanderungsgesellschaft in Zukunft insgesamt mit mehr Gelassenheit betrachtet werden könnte“, erläutert Ulrike Wieland.

Die Studie ist frei zum Download verfügbar: www.bertelsmann-stiftung.de/zusammenwachsen  

Quelle: Mitteilung Bertelsmann Stiftung, Dr. Ulrike Wieland, Dr. Kai Unzicker




Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

Appell von Kinder- und Menschenrechtsorganisationen

Die Menschen im Grenzgebiet in Belarus müssen umgehend Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren in Europa erhalten. Statt Abschottung und rechtswidrigen Push-Backs fordern die 28 unterzeichnenden Organisationen, zu denen auch der Paritätische Gesamtverband gehört, einen sofortigen und verbesserten Zugang zum Grenzgebiet für humanitäre Organisationen, um die betroffenen Geflüchteten versorgen zu können. Hier der appell der Organisationen:

Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen stoppen – Evakuierung jetzt!

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Ihre Kinder- und Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren.

An der polnisch-belarussischen Grenze, aber auch an der bosnisch-kroatischen Grenze, reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Pushbacks und dem Bau neuer Zäune.

Kinder und Familien dürfen nicht zum Opfer regionaler Macht- und europäischer Abschottungspolitik werden. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die bestehende und künftige Bundesregierung auf, sofort tätig zu werden, um das Leid der Kinder und Familien an den europäischen Land-Außengrenzen zu lindern. Die Spirale der Gewalt sowie die lebensgefährliche Kälte und Unterversorgung, denen die Kinder insbesondere in Belarus ausgesetzt sind, dürfen nicht ignoriert, ihre Rechte nicht für Machtpolitik kompromittiert werden.

Menschenunwürdige und kindeswohlgefährdende Unterbringungs- und Versorgungssituation

An der Außengrenze der EU in Belarus findet vor den Augen der europäischen Öffentlichkeit eine humanitäre Krise statt, die sich angesichts des beginnenden Winters noch drastisch zuspitzen wird.

An der Grenze zu Polen campieren Tausende Menschen obdachlos in einem Waldgebiet trotz der stetig fallenden Temperaturen. Der Zugang zu sanitären Anlagen, Lebensmitteln oder medizinischer Versorgung ist faktisch nicht vorhanden und wird nur durch das Engagement der Zivilgesellschaft und engagierter Bürgerinnen ermöglicht.

Die betroffenen Geflüchteten, unter ihnen viele Kinder und Jugendliche, befinden sich in einer ausweglosen Situation: Sie können nicht in die EU einreisen und gleichzeitig ist ihnen der Weg durch Belarus versperrt.

Auch in Bosnien und Herzegowina kommt es immer wieder dazu, dass Menschen, unter ihnen auch Kinder, bei Minusgraden in selbstgebauten Camps vor der Grenze ausharren in der Hoffnung, endlich in die EU zu gelangen.

Gewalt und illegale Rückschiebungen von Kindern an den Außengrenzen

Die unterzeichnenden Organisationen sind extrem besorgt hinsichtlich des europa- und völkerrechtswidrigen Vorgehens der EU-Mitgliedstaaten Kroatien und Polen bei Grenzübertritten. Gewaltsame Pushbacks, wie sie von Kroatien seit Jahren straflos praktiziert werden, sind auch in Polen zur gut dokumentierten Praxis des Grenzschutzes geworden. Menschen werden im Grenzgebiet aufgespürt und ohne individuelle Prüfung ihres Asylgesuchs oder ihrer Einreisegründe unter Zwang vor die europäischen Außengrenzen zurückgebracht. Einmal mehr zeigt sich: Werden Gewalt und europa- und völkerrechtswidrige Rückschiebungen nicht geahndet und sanktioniert, avancieren sie durch stillschweigende Zustimmung zu regulären Mitteln des Grenzmanagements an den europäischen Außengrenzen.

Verschiedene Berichte belegen Gewaltanwendung und illegale Rückschiebungen durch sowohl polnische als auch kroatische Grenzbeamte. So haben Menschenrechtsorganisationen bereits im August 2021 illegale Kollektivausweisungen an der polnischen Grenze öffentlich dokumentiert.

Auch an der bosnisch-kroatischen Grenze finden schon seit langem nachweislich rechtswidrige Rückschiebungen durch kroatische Sicherheitsbehörden statt, welche von Gewalt, Erniedrigung und Entwendung von Eigentum begleitet werden. Auch Kinder sind von Pushbacks betroffen.

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex sieht dabei tatenlos zu und schreitet bei Menschenrechtsverletzungen nicht ein. Der Winter hat in den Grenzregionen Polens und Kroatiens bereits begonnen. Sinkende Temperaturen, teils unter null Grad, verschlechtern die lebensgefährliche Situation für Kinder und Familien noch weiter dramatisch. Ihnen muss unverzüglich geholfen, ihre Rechte umgehend respektiert werden.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung auf:

  • Sofortige Evakuierung – legale Zugangswege schaffen

Die Bundesregierung und die EU-Kommission müssen die betroffenen Menschen, allen voran Kinder und Familien, aus den entsprechenden Regionen evakuieren und auf die EU-Staaten umverteilen. Dies bedarf eines Ad-hoc-Evakuierungsmechanismus, wie er im Ansatz bei der Aufnahme von den griechischen Inseln angewendet wurde. Um mittelfristig die Situation an den EU-Außengrenzen zu verbessern, müssen in Ergänzung zum individuellen Asylverfahren Resettlement- und humanitäre Aufnahmeprogramme sowie andere legale Zugangswege ausgebaut und die Hürden für Familienzusammenführungen gesenkt werden.

  • Stopp der Push-Backs – Zugang zum Asylverfahren

Die Praxis der Push-Backs muss sofort unterbunden und der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren sichergestellt werden. Mitgliedstaaten, die sich dem verweigern, müssen sanktioniert werden. Um Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, muss das Grenzmanagement der EU-Mitgliedstaaten von einem transparenten, unabhängigen und effektiven Monitoringmechanismus begleitet werden. Konsequente Schulungen zu Kinder- und Menschenrechten können zudem rechtswidriges Vorgehen einzelner Grenzbeamt:innen verhindern.

  • Unterstützung der Menschen vor Ort – Zugang von Hilfsorganisationen

Den betroffenen Menschen, insbesondere Kindern und Familien, in den Grenzregionen müssen umgehend ein festes Dach über dem Kopf, eine regelmäßige Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidung sowie Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährt werden. Humanitäre Organisationen sowie Menschen- und Kinderrechtsorganisationen müssen zudem umgehend umfassenden Zugang zu den betroffenen Menschen in den Grenzregionen erhalten. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf, sofort aktiv zu werden und Unterstützung zu leisten, und zwar sowohl in Form von direkter humanitärer Hilfe für die Betroffenen vor Ort als auch durch ihren Einsatz für eine nachhaltige Lösung auf EU-Ebene.

Folgende Organisationen haben den Appell unterzeichnet:

Amadeu Antonio Stiftung, Amnesty International Deutschland e.V., Arbeitsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), Ärzte ohne Grenzen e.V., AWO Bundesverband, Brot für die Welt e.V., Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e.V., Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Diakonie Deutschland, ECPAT Deutschland e.V., Equal Rights Beyond Borders, International Rescue Committee, Jesuitenflüchtlingsdienst, Jugendliche ohne Grenzen, JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland e.V., National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention, OUTLAW.die Stiftung, Plan International, PRO ASYL, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), Save the Children Deutschland e.V., Seebrücke – Schafft Sichere Häfen!, SOLWODI Deutschland e.V., SOS-Kinderdorf e.V., terre des hommes Deutschland e.V., World Vision Deutschland e.V.




„Bildung auf einen Blick“ – OECD-Studie offenbart Mängel bei der Integration

Bei der Lesekompetenz von Kindern mit Migrationshintergrund liegt Deutschland unter dem OECD Durchschnitt

„Bildung auf einen Blick – OECD-Indikatoren“ ist die maßgebliche Quelle für Informationen zum Stand der Bildung weltweit. Die Publikation bietet Daten zu den Strukturen, der Finanzierung und der Leistungsfähigkeit der Bildungssysteme der einzelnen OECD-Länder sowie einer Reihe von Partnerländern. Mehr als 100 Abbildungen und Tabellen in der Veröffentlichung selbst – sowie Links zu wesentlich mehr Daten in der OECD-Bildungsdatenbank – liefern zentrale Informationen zum Output der Bildungseinrichtungen, zu den Auswirkungen des Lernens in den einzelnen Ländern, zu Bildungszugang, Bildungsbeteiligung und Bildungs- verlauf, zu den in Bildung investierten Finanzressourcen sowie zu den Lehrkräften, dem Lernumfeld und der Organisation der Schulen.

Schwerpunkt „Gerechtigkeit“

Bildung auf einen Blick 2021 legt u. a. einen Schwerpunkt auf das Thema Gerechtigkeit. Es wird untersucht, welchen Einfluss Faktoren wie Geschlecht, sozioökonomischer Status, Geburtsland und regionale Lage auf den Fortschritt durch Bildung und die zugehörigen Lern- und Arbeitsmarktergebnisse nehmen. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit dem Unterziel 4.5 von SDG 4 über Bildungsgerechtigkeit, in dem eine Beurteilung vorgenommen wird, an welchem Punkt die OECD- und Partnerländer bei der Bereitstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Bildung in allen Bildungsbereichen stehen. Zwei neue Indikatoren zu den Mechanismen und Formeln für die Zuweisung von öffentlichen Mitteln an Schulen und zur Fluktuationsrate von Lehrkräften runden die diesjährige Ausgabe ab

Mehr Mittel für Chancengleichheit gefordert

Mit Blick auf die Publikation der OECD macht sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) dafür stark, mehr Geld für Bildung auszugeben. Der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) müsse deutlich wachsen. „Mit den bisher eingesetzten Mitteln schaffen wir es in Deutschland bis heute nicht, für Chancengleichheit zu sorgen“, sagte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied Schule. Dies werde insbesondere am Beispiel der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund deutlich. Ihre Lesekompetenz sei fast 20 Prozent geringer als bei Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. Damit liege Deutschland unter dem OECD-Schnitt. „Zugewanderte Schülerinnen und Schüler brauchen mehr Förderung und Unterstützung, um ihre sprachlichen Fähigkeiten zu entwickeln. Dafür müssen die Länder entsprechende Programm auflegen“, betonte Bensinger-Stolze.

Anteil der Bildungsausgaben unter OECD-Durchschnitt

„Trotz nomineller Zuwächse bei den Bildungsausgaben investiert Deutschland immer noch zu wenig Geld in Bildung. Der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben von 4,3 Prozent des BIP liegt weiterhin deutlich unter dem OECD-Durchschnitt von 4,9 Prozent“, stellte Bensinger-Stolze fest.

Offensive zur Gewinnung von Lehrkräften

Sie setzte sich für eine Offensive zur Gewinnung von Lehrkräften ein. „Wir müssen den dramatischen Lehrkräftemangel an Grundschulen, der uns insbesondere während der Pandemie auf die Füße fällt, konsequenter als bisher bekämpfen“, sagte Bensinger-Stolze mit Blick auf die Altersstruktur der Lehrkräfte im Primarbereich. Dafür sei es dringend notwendig, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und alle voll ausgebildeten Lehrkräfte in allen Bundesländern nach A13 (Beamte) und E13 (Angestellte) zu bezahlen. Nur so werde der Lehrkräfteberuf für junge Menschen bei der Berufswahl wieder attraktiver.

Hier geht es zum Download der Studie