EU KIDS Act: Neue Altersgrenzen für Social Media & Kinder

kinder am smartphone

EU KIDS Act: Was sich für Kinder und Jugendliche bei Social Media ändern könnte

Das Europäische Parlament hat seine Forderungen zum Umgang mit sozialen Medien verabschiedet. Kurz darauf legte die EU-Kommission mit dem EU KIDS Act einen konkreten Gesetzesvorschlag vor. Geltendes Recht ist er noch nicht – Parlament und Mitgliedstaaten müssen erst zustimmen.

Das Parlament: Plattformen in die Pflicht

Der Bericht des Parlaments setzt bei den Risiken sozialer Medien an. Besonders suchtfördernde Gestaltungselemente sollen eingeschränkt oder verboten werden, Empfehlungsalgorithmen strenger reguliert und transparenter sein.

Für Minderjährige fordern die Abgeordneten einen Jugendmodus, in dem unter anderem personalisierte Werbung abgeschaltet wird. Die Altersprüfung soll funktionieren, ohne unnötig persönliche Daten zu sammeln.

Hinzu kommen ein EU-weiter Verhaltenskodex für Influencer, Agenturen und Plattformen, mehr Transparenz bei Werbung und Sponsoring sowie verbindliche ethische Regeln für KI-Begleiter und besserer Schutz vor KI-generierten sexuellen Bildern realer Personen.

Beim Alter ist das Modell klar: kein Zugang unter 13 Jahren, beaufsichtigter Zugang für 13- bis 15-Jährige mit einer täglichen Nutzungsgrenze von einer Stunde, danach mehr Eigenständigkeit.

Die Kommission: konkrete Altersstufen

Der KIDS Act verfolgt einen ähnlichen Ansatz, staffelt das Alter aber anders:

  • Unter 13 Jahren: keine eigenen Konten bei sozialen Medien und Video-Plattformen. Kindgerechte Videoangebote bleiben über ein von den Eltern verwaltetes Konto möglich.
  • 13 bis 15 Jahre: sogenannte Mini-Konten, von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt, mit eingeschränkten Funktionen und begrenzter Bildschirmzeit.
  • Ab 15 Jahren: eigene Konten ohne Zustimmung der Eltern – bei weiterhin geltenden Schutzvorgaben.

Beim selbstständigen Zugang liegt die Kommission damit eine Altersstufe niedriger als das Parlament.

Weniger Endlos-Scrollen

Besonders konkret wird die Kommission bei der Gestaltung der Plattformen. Für Minderjährige sollen suchtfördernde Funktionen wie Infinite Scrolling verschwinden, ebenso Push-Benachrichtigungen während der Schlafenszeit. Empfehlungsalgorithmen müssen so gebaut sein, dass Kinder seltener in „Rabbit Holes“ geraten – und sie sollen mehr Kontrolle über die empfohlenen Inhalte bekommen.

Auch die Grundeinstellungen sollen sicherer werden: Konten möglichst privat, unerwünschte Kontakte erschwert, Blockieren und Stummschalten leicht zugänglich. Livestreaming soll Minderjährigen nicht offenstehen.

Für Eltern heißt das: Ein Teil der Verantwortung, die heute bei ihnen liegt, würde technisch durch die Plattformen abgesichert.

Der Unterschied: Jugendmodus oder Altersstufen

In vielen Punkten liegen Parlament und Kommission eng beieinander – Alterskontrollen, weniger manipulative Gestaltung, mehr Verantwortung der Anbieter. Unterschiedlich sind die Instrumente.

Das Parlament setzt auf den Jugendmodus, will stärker gegen Influencer-Werbung vorgehen und fordert mehr Transparenz bei Algorithmen. Der KIDS Act konzentriert sich auf altersabhängige Zugänge, technische Schutzvorgaben und die Kontrolle der Plattformen. Er gilt nicht nur für soziale Medien, sondern auch für Video-Plattformen, Online-Spiele, KI-Chatbots und AI Companions sowie App-Stores und Betriebssysteme.

Neu: Plattformen müssen ihre Sicherheit nachweisen

Kern des KIDS Act ist das Prinzip „Safety by Design“: Digitale Angebote sollen von Anfang an so entwickelt werden, dass sie für Kinder sicherer sind.

Bei sehr großen Plattformen wird die Beweislast sogar umgekehrt – sie müssen nachweisen, dass ihre Angebote sicher gestaltet sind. Neue Dienste und Funktionen könnte die Kommission vorab prüfen.

Das ist ein Perspektivwechsel: Nicht nur Kinder, Jugendliche und Eltern sollen lernen, mit den Risiken umzugehen. Auch die Anbieter sollen belegen, dass sie diese Risiken klein halten.

Politische Antwort und eine pädagogische Frage

Vorerst ändert sich nichts. Der KIDS Act muss das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Käme er in dieser Form, würden vor allem drei Dinge anders: Der Zugang zu sozialen Medien hinge stärker vom Alter ab, Plattformen müssten ihre Angebote kindgerechter gestalten, und Eltern bekämen technische Schutzmöglichkeiten an die Hand.

Die EU will die Verantwortung dabei nicht allein bei den Familien abladen. Das Parlament formuliert sie ausdrücklich als gemeinsame Aufgabe von Politik, Plattformen, Eltern und Schulen.

Für die pädagogische Praxis bleibt eine Frage entscheidend: Wie lernen Kinder einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien, wenn Plattformen zugleich darauf ausgelegt sind, möglichst viel Aufmerksamkeit zu binden? Der EU KIDS Act versucht darauf eine politische Antwort. Wie verbindlich sie am Ende ausfällt, entscheiden nun Parlament und Mitgliedstaaten.

Quellen: Pressemitteilung Europäisches Parlament, EU KIDS Act (Digitale Strategie Europa)