150.000 neue Ganztagsplätze an Grundschulen bis 2030 nötig

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Vor allem in Westdeutschland fehlen trotz Rechtsanspruch ab 2026 noch zehntausende Ganztagsplätze an Grundschulen – besonders in Bayern und NRW

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule kommt – doch vor allem in Westdeutschland fehlen noch viele Plätze. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

Demnach müssen bis zum Schuljahr 2029/30 rund 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen werden, damit der Anspruch bundesweit erfüllt werden kann.

Rechtsanspruch startet ab 2026

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird er schrittweise auf die Klassen 2 bis 4 ausgeweitet.

Ziel ist es, Familien zu entlasten und Kindern bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Doch besonders in den westdeutschen Bundesländern klafft noch eine deutliche Lücke zwischen Angebot und Bedarf.

Besonders großer Bedarf in Bayern und NRW

Die IW-Berechnungen zeigen deutliche regionale Unterschiede:

  • Nordrhein-Westfalen: rund 45.300 fehlende Plätze
  • Bayern: rund 42.300 fehlende Plätze

Geht man sogar von einer Zielquote von 75 Prozent ganztags betreuter Grundschulkinder aus, steigt der Bedarf drastisch: Mehr als 570.000 zusätzliche Plätze wären dann bundesweit erforderlich.

Allein in:

  • Bayern: etwa 204.000 Plätze
  • Nordrhein-Westfalen: rund 126.000 Plätze
  • Baden-Württemberg: etwa 105.000 Plätze

Hier zeigt sich: Der Ausbau ist vielerorts noch eine enorme Kraftanstrengung.

Hamburg und Ostdeutschland als Vorbilder

Ganz anders stellt sich die Situation in Ostdeutschland und in Hamburg dar. Dort werden bereits heute deutlich mehr als 75 Prozent der Grundschulkinder ganztags betreut.

Zwar gibt es auch hier kleinere Unterschiede zwischen den von Eltern gewünschten Betreuungszeiten und der tatsächlichen Quote, doch durch sinkende Kinderzahlen dürften sich diese Lücken schließen. Ein größerer weiterer Ausbau scheint aktuell nicht nötig.

Qualität entscheidet über Attraktivität

Neben dem quantitativen Ausbau spielt die Qualität der Angebote eine entscheidende Rolle.

IW-Experte Wido Geis-Thöne betont: Ganztagsangebote müssen für Familien attraktiv sein. Dazu gehören unter anderem:

  • verlässliche und flexible Öffnungszeiten
  • gute pädagogische Qualität
  • Ferienbetreuung
  • bezahlbare Elternbeiträge

Ganztagsbetreuung stärkt nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie bietet Kindern zusätzliche Lern- und Fördermöglichkeiten, soziale Erfahrungen und bessere Teilhabechancen.

Wie wurde gerechnet?

Für die Studie hat das IW den voraussichtlichen Bedarf im Schuljahr 2029/2030 berechnet. Grundlage waren:

  • die prognostizierte Entwicklung der Grundschulkinderzahlen
  • die im Jahr 2024 von Eltern geäußerten Betreuungswünsche
  • das aktuell vorhandene Angebot an Ganztagsplätzen

Das Ergebnis macht deutlich: Der Rechtsanspruch ist politisch beschlossen – doch insbesondere in Westdeutschland bleibt der Weg bis zur flächendeckenden Umsetzung noch weit. In vielen Regionen wird sich in den kommenden Jahren einiges bewegen. Entscheidend wird sein, dass nicht nur neue Plätze entstehen – sondern gute Ganztagsschulen, in denen Kinder gerne lernen und leben.




Nordrhein-Westfalen schafft Durchbruch für sichere Schulwege

Mit dem Erlass für eine landesweite Regelung für Schulstraßen eröffnet das Bundesland neue Möglichkeiten

Für mehr Sicherheit für Schulkinder ist die Einrichtung von Schulstraßen in Deutschland bereits mittlerweile möglich. Ein Beleg dafür ist ein finalisiertes Rechtsgutachten beauftragt von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) und VCD.

Dem Gutachten zufolge haben Kommunen vielfältige Möglichkeiten Schulstraßen einzurichten und diese nur für den Rad- und Fußverkehr oder auch nur für den Fußverkehr freizugeben. Dennoch waren die Kommunen bislang zögerlich. Entsprechende Erlasse auf Landesebene fehlten.

Mit einem Erlass für eine landesweite Regelung für Schulstraßen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat sich das nun geändert. Der Erlass empfiehlt eine Teileinziehung von Straßen und die Absperrung durch Poller oder Schranken. 

„Das NRW-Ministerium hat Pionierarbeit geleistet. Andere Bundesländer werden bald folgen. Schulstraßen werden sich im gesamten Bundesgebiet verbreiten und Schulwege allerorts sicherer für Kinder machen“,sagte dazuSimone Kraus, Sprecherin Kidical Mass Aktionsbündnis. Und ergänzt: „Schulstraßen sind Leuchtturmprojekte für aktive Mobilität von Kindern und ein wichtiger Bestandteil für die Mobilitätswende in Deutschland.

Den Erfolg führen die drei Organisationen auf das Schulstraßen-Rechtsgutachten und die Schulstraßen-Aktionstage in ganz Deutschland zurück. Erst Köln, dann Berlin, dann deutschlandweit: Mit Hilfe vieler engagierter Eltern und Initiativen wurden Schulstraßen im Rahmen von Aktionstagen erlebbar gemacht und haben das Interesse der Kommunen geweckt. Mittlerweile gibt es über zehn Kommunen, die Schulstraßen-Pilotprojekte ins Leben gerufen haben.

Erlass Verkehrsministerium „Sperrungen von Straßen für den Kfz-Verkehr im Nahbereich von Schulen“ zum Download

Schulstraßen Rechtsgutachten zum Download

Quelle: Pressemitteilung DKHW