Weichmacher aus der Sonnencreme tauchen im Kinderurin wieder auf

Neue Untersuchungen bestätigen Zusammenhang zwischen Weichmachern in Kinderurin und Verwendung von Sonnenschutzmitteln

Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. 

Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind.

Sonnenschutzmittel könnten auch frei von Weichmachern sein

Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind.

Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten.

Ergebnisse der Kinderurin-Untersuchungen des LANUV (KiSA-Studie)

Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt.

Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden.

„Untersuchungsergebnisse bestätigen die Herkunft der Weichmacher aus Sonnenschutzmitteln“

Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. 

„Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ 

Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen durch LANUV

„Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer.

Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. 

Ergebnisse der Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln durch die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter 

Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel.

Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer.

Gesundheitliche Beeinträchtigung sehr unwahrscheinlich

Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. 

Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. 

Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. 

Umfangreiches Maßnahmenpaket eingeleitet

Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet.

  • Zentral wird dabei die Herstellung von DHHB so umgestellt, dass das Vorkommen von Verunreinigungen auf ein technisch machbares Minimum reduziert wird.
  • Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen wird von den Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert.
  • Beim bundesweiten Monitoring 2025 soll ein analytisch ermittelter Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-A-Filter DHHB abgeleitet werden.
  • Auf EU-Ebene hat der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) den Auftrag erhalten, die Reinheit des UV-Filters in Sonnenschutzmittel neu zu bewerten.
  • Um die Bewertungsprozesse zu unterstützen, werden das nordrhein-westfälische Umweltministerium und das Verbraucherschutzministerium die aktuellen Untersuchungsergebnisse einspeisen.
  • Das LANUV setzt die regelmäßigen Untersuchungen von Kinderurin auf MnHexP im Rahmen der LANUV-KiSA-Studie fort. 

Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich

Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht.

Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. 

Die Schadstoffbelastung von Kindern wird regelmäßig untersucht

Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen.

Informationen zur Studie des LANUV:

https://www.lanuv.nrw.de/themen/umwelt-und-gesundheit/umweltmedizin/umweltepidemiologie/schadstoffe-im-urin-von-kindern-bestimmung-von-schadstoffen-im-urin-von-kindern-aus-nrw

Pressemitteilung Landesregierung Nordrhein-Westfalen




In Deutschland fehlen rund 266.000 U3-Kitaplätze

Betreuungslücke hat sich mittlerweile ein Stück weit geschlossen

Wer 2019 nach einem Kitaplatz für sein Kleinkind gesucht hat, hatte besonders schlechte Karten: Damals lag die Betreuungslücke bei knapp 360.000 fehlenden Plätzen – ein Negativrekord. Nach einem moderaten Rückgang 2020 um rund 35.000 Plätze ist die Lücke bis zum Frühjahr 2022 auf 266.000 Betreuungsangebote gesunken. Das zeigt eine neue IW-Studie auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes. 

Bremen löst NRW als Schlusslicht ab

Besonders schlecht ist die Lage derzeit in Bremen: Zwar ist die Betreuungslücke seit 2019 prozentual von 19,7 Prozent auf 16 Prozent gesunken, doch mit diesem Wert löst Bremen das bisherige Schlusslicht NRW ab. Im bevölkerungsreichsten Bundesland liegt die Betreuungslücke bei 13,9 Prozent – vor drei Jahren waren es noch sechs Prozentpunkte mehr. Spitzenreiter ist Sachsen mit 3,3 Prozent, dicht gefolgt von Hamburg mit 3,7 Prozent. Insgesamt konnten alle Bundesländer die Betreuungslücke etwas schließen. Das liegt an drei Gründen: Erstens haben die Städte und Gemeinden den Kitaausbau vorangetrieben, zweitens ist die Zahl der Kinder unter drei Jahren gesunken, ebenso wie pandemiebedingt der Anteil der Eltern, die überhaupt einen Betreuungsplatz gesucht haben. 

Trend vermutlich nicht von Dauer

Sind die Ergebnisse nun ein Grund zur Entwarnung? „Nein“, meint IW-Studienautor Wido Geis-Thöne. „Aufgrund der Coronapandemie wurden weniger Betreuungsplätze benötigt. Außerdem suchen seit einigen Monaten viele Menschen aus der Ukraine Schutz vor dem russischen Angriffskrieg – auch Eltern mit ihren Kleinkindern.“ Wie sich die Bedarfssituation in den kommenden Jahren entwickeln werde, lasse sich daher nur schwer abschätzen. Es könne aber dazu kommen, dass sich die Lage wieder verschärfe. 

Geis-Thöne, Wido, 2022, Die Kitalücke schließt sich langsam, IW-Kurzbericht, Nr. 97, Köln




Schadstoffbelastungen bei Kindern in NRW festgestellt

Aktuelle Untersuchungsergebnisse zu Belastungen von Kindern in nordrhein-westfälischen Kitas mit Weichmachern vorgelegt

Bei der Langzeituntersuchung von Kindergarten-Kindern sind erneut umstrittene Weichmacher oberhalb der Schwelle gefunden worden, bei der gesundheitliche Wirkungen nicht mehr ausgeschlossen werden können. Dies betraf acht von 250 untersuchten Kindern. Insgesamt ist die Belastung über die letzten zehn Jahre in Nordrhein-Westfalen aber sichtbar weiter gesunken und verdeutlicht den Erfolg der verschärften regulatorischen Maßnahmen in der Vergangenheit. Bei der weit überwiegenden Anzahl der Kinder wurden gesundheitlich unbedenkliche Weichmacher-Belastungen gemessen. Dies belegen die aktuellen Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Rahmen der „Kita-Studie NRW“. Die insgesamt beobachtete Abnahme der Belastungen gilt insbesondere für die als gesundheitlich besonders bedenklich bewerteten Phthalat-Weichmacher.

Schadstoffbelastung weiter reduzieren

„Unsere Kinder sind täglich über Alltagsprodukte und Spielsachen unterschiedlichsten chemischen Stoffen ausgesetzt“, sagt Umweltminister Oliver Krischer. Gerade bei Kindern sei es deshalb wichtig, diese Schadstoff-Belastung zu reduzieren. Denn bestimmte Weichmacher wirken sich negativ auf das Hormonsystem des Körpers aus und es gibt Hinweise, dass sie die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können. „Die Kita-Studie NRW ist ein wichtiges Frühwarnsystem für mögliche Belastungen von Kindern mit Stoffen aus Verbraucherprodukten.“ Das Umweltministerium unterstützt daher auch die EU-Initiative für nachhaltige Produktpolitik im Rahmen des EU-Aktionsplans „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“.

Von Ende August 2020 bis Anfang Juli 2021 hat das LANUV zum vierten Mal seit Beginn der Kita-Studie im Jahr 2010 den Urin von 250 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren auf Weichmacher untersucht. Es war nach 2011/12, 2014/15 und 2017/18 der vierte Untersuchungszeitraum. Analysiert wurden unter anderem verschiedene Weichmacher, neben den Phthalaten auch die sogenannten „alternativen“ Weichmacher DINCH und Terephthalate.

Weichmacher in vielen Alltagsprodukten

„Die Belastung mit Schadstoffen vor allem bei Kindern muss jederzeit so gering wie möglich gehalten werden“, betonte Dr. Sibylle Pawlowski, Präsidentin des LANUV. „Unsere Daten und Zeitreihen aus der Kita-Studie belegen, dass klare gesetzliche Regelungen wirken und Belastungen dadurch wirksam gesenkt werden können. Seit über zehn Jahren führen wir diese Untersuchungen bereits durch. Die Ergebnisse zeigen, dass unser Ansatz der richtige war, die Belastungen an Kindern konkret nachvollziehbar zu machen.“

Weichmacher finden sich in vielen Alltagsprodukten, mit denen Kinder in Kontakt kommen. Sie werden Kunststoffen zugesetzt, um sie dehnbar und formbar zu machen. Mit der Zeit jedoch entweichen die Weichmacher aus den Produkten und können so von Kindern aufgenommen werden. Aufgrund ihrer breiten Verwendung werden die gesundheitlichen Auswirkungen von Phthalaten auf den Menschen intensiv untersucht. So gibt es Hinweise, dass bestimmte Phthalate störend auf das Hormonsystem des Körpers wirken und zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen können. Daher wurde der Einsatz verschiedener Phthalate durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt. Die EU hat die Verwendung von Phthalaten in allen Spielzeugen und Babyartikeln stark eingeschränkt oder sogar verboten.

Umweltmedizinische Beratung

Die Belastung mit dem alternativen Weichmacher DINCH reduzierte sich im vierten Untersuchungszeitraum ebenfalls im Vergleich zu den vorherigen Untersuchungsquerschnitten, während die Belastung mit dem Terephthalat DEHTP unverändert ist. Die Überschreitungen der in der Kita-Studie angesetzten gesundheitlichen Kriterien betreffen vor allem die beiden Phthalate DiBP und DnBP. Seit 2020 gelten nunmehr für diese Phthalate erweiterte Beschränkungen: sie dürfen in Verbraucherprodukten nicht mehr eingesetzt werden. In den nächsten Untersuchungszeiträumen der „Kita Studie NRW“ soll daher verfolgt werden, ob dies zu einem Rückgang der Überschreitungen führen wird.

Das LANUV bietet den Eltern dieser Kinder umweltmedizinische Beratung an, auch dazu, wie eine Belastung mit Phthalaten minimiert werden kann.

DnBP, DiBP, DINCH und DEHTP sind Abkürzungen für Phthalate, die alle das gleiche Molekül-Grundgerüst besitzen, sich aber chemisch leicht unterscheiden. Ihre variablen chemischen Eigenschaften finden in unterschiedlichen Materialien Anwendung.

Masterplan Umwelt und Gesundheit

Mit dem 2016 verabschiedeten Masterplan Umwelt und Gesundheit verfolgt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Ziel, die umweltbedingten Gesundheitsrisiken für die Menschen mit einem breit angelegten und integrierten Handlungskonzept zu reduzieren. Ein Schwerpunkt des Masterplans ist das frühzeitige Erkennen der Belastung von Kindern mit Schadstoffen. Das Umweltministerium hat das Landesumweltamt (LANUV) mit Untersuchungen beauftragt, in denen in regelmäßigen zeitlichen Abständen von drei bis vier Jahren die Belastung von Kindern im Alter zwischen zwei und sechs Jahren auf ausgewählte Schadstoffe und deren Abbauprodukte im Urin ermittelt wird. Durch diese regelmäßigen Untersuchungen ist es möglich, die Belastung von Kindern dieser Altersgruppe mit alten und neuen Schadstoffen zu verfolgen (Human-Biomonitoring).

Weiterführende Informationen:

Der erste neue Bericht mit den aktuellen Ergebnissen des letzten Untersuchungsdurchgangs: https://url.nrw/KitaStudieNRW. Weitere Berichte zu anderen untersuchten Schadstoffen folgen.

Quelle: Pressemitteilung Umweltministerium NRW