Rauchverbot im Auto: Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert Entscheidung der Bundesregierung

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Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert Entscheidung zum Rauchverbot im Auto

Das Deutsche Kinderhilfswerk reagiert mit deutlicher Kritik auf die Entscheidung der Bundesregierung, kein Rauchverbot in Autos zum Schutz von Kindern und Schwangeren einzuführen. Laut der Organisation wird damit eine zentrale Chance verpasst, Minderjährige vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen.

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont:

„Die Bundesregierung versteckt sich bei diesem Thema hinter verfassungsrechtlichen Bedenken, obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schon vor mehr als zehn Jahren zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also kann in diesem Bereich vom Bundesgesetzgeber gehandelt werden. Der Vorschlag der Bundesregierung, dass die Bundesländer prüfen könnten, entsprechende Regelungen im Rahmen der bestehenden Landesnichtraucherschutzgesetze einzuführen, ist nicht praktikabel.“

„Appelle reichen nicht aus“ – Forderung nach klarer Gesetzgebung

Seit Jahren wird in Deutschland über den Schutz von Minderjährigen vor Tabakrauch in Fahrzeugen diskutiert. Freiwillige Selbstverpflichtungen oder Appelle an die Bevölkerung reichen nach Einschätzung vieler Fachleute nicht aus, um Kinder zuverlässig zu schützen.

Holger Hofmann erklärt weiter:

„Wir diskutieren über diesen Bereich des Kinderschutzes schon viel zu lange, denn es hat sich deutlich gezeigt, dass Appelle allein hier nicht ausreichen. Es braucht zum Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens eine klare gesetzliche Regelung.“

In zahlreichen europäischen Ländern – darunter Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich – existieren bereits konkrete Vorschriften, die das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Kindern untersagen.

Besonders eindrucksvoll sind Erfahrungen aus Kanada, wo ein solches Verbot schon lange gilt und zu einer deutlichen Verringerung des Rauchens in Fahrzeugen geführt hat.

Hofmann betont daher:

„Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit. Deshalb muss Schluss sein mit den Diskussionen und das Bundesnichtraucherschutzgesetz schleunigst ergänzt werden, wohl wissend, dass eine solche Gesetzesänderung kein Allheilmittel ist, aber ein wichtiger Mosaikstein zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.“

Warum Passivrauch im Auto besonders gefährlich ist

In geschlossenen Räumen wie Fahrzeugkabinen steigt die Belastung durch Tabakrauch extrem schnell an. Kinder und ungeborene Babys sind besonders empfindlich, da ihre Atemfrequenz höher ist und sich die Lunge bis zum 20. Lebensjahr entwickelt.

Bereits eine einzige Zigarette kann innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Schadstoffen erzeugen, die deutlich höher liegt als in stark verrauchten Gaststätten. Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund eine Million Kinder und Jugendliche regelmäßig Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Gesundheitsrisiken für Kinder und Schwangere

Passivrauch enthält rund 250 giftige und etwa 90 krebserregende Substanzen. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum sind eine Vielzahl von gesundheitlichen Folgen bei Kindern dokumentiert – dazu zählen:

  • Schäden an der sich entwickelnden Lunge
  • Atemwegsbeschwerden und -erkrankungen
  • Einschränkungen der Lungenfunktion
  • Beim Rauchen in der Schwangerschaft steigt zusätzlich das Risiko für:
  • Fehl-, Früh- und Totgeburten
  • ein vermindertes Geburtsgewicht
  • kleinere Körper- und Kopfmaße
  • plötzlichen Kindstod

Vermutet wird zudem ein Zusammenhang zwischen Passivrauch und bestimmten Verhaltensauffälligkeiten sowie Übergewicht im späteren Leben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk