GEW: „Rechtsanspruch und Wirklichkeit liegen weit auseinander!“

Bildungsgewerkschaft zum zehnjährigen Bestehen des Rechtsanspruchs auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung

„Nicht alle Kinder, die einen Anspruch haben, bekommen auch einen Kita-Platz. Anspruch und Wirklichkeit liegen immer noch weit auseinander. Dieses Fazit müssen wir nach zehn Jahren Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung ziehen“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit. „Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs gibt es mehr als 383.000 Kinder, die keinen Platz in der Kindertagesbetreuung haben. Das darf nicht sein!”

So sei zwar die Betreuungsquote in den letzten zehn Jahren nach Erhebungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt um 2,3 Prozent gestiegen. Gleichzeitig liege allerdings der Anteil der Familien, die erst gar keinen Platz erhalten, bei 14 Prozent. „Das Fatale dabei ist, dass insbesondere Familien mit nicht-deutscher Familiensprache oder strukturell benachteiligte, also beispielsweise armutsgefährdete Familien, oft zu den Leidtragenden ohne Kita-Platz gehören”, erklärte Siebernik. Damit verfehle der Rechtsanspruch das Ziel, Kindertagesbetreuung für alle in der Gesellschaft sicherzustellen. Besonders besorgt zeigte sich die Kita-Expertin über den Rückgang in der Betreuungsquote bei den Kindern über drei Jahren. Dieser ging von 94,4 Prozent in 2015 auf 91,7 Prozent in 2022 zurück.

Wir erleben die Auswirkungen eines Investitionsstaus von über zehn Milliarden Euro im Bereich der kommunalen, frühkindlichen Bildung

„Bund und Länder müssen den Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs finanziell unter die Arme greifen”, so die Kita-Expertin. Zudem führe der dramatische Fachkräftemangel dazu, dass fertig gebaute Einrichtungen verspätet oder gar nicht eröffnet werden können, da vielerorts schlicht das Personal fehle. „Genau deshalb müssen jetzt die Weichen für ein echtes Qualitätsgesetz gestellt werden”, forderte Siebernik.

Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung habe das Potenzial, die Gesellschaft gerechter und besser zu machen, so das GEW-Vorstandsmitglied. Es sei aber an der Zeit, diesen Weg mit einem gemeinsamen Kraftakt konsequent weiter zu gehen. „Das bedeutet, die Kindertagesbetreuung quantitativ und qualitativ auszubauen, um keinen Kita-Kollaps zu riskieren, sondern stattdessen ab 2026 den nächsten großen Schritt zu gehen – den Rechtsanspruch auf den Ganztag an Grundschulen.”

Info: Seit dem 01.08.2013 gilt der flächendeckende Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Gemäß § 24 SGB VIII muss für jedes Kind zwischen 1 und 3 Jahren ein Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) verfügbar sein.

Quelle: Pressemitteilung GEW




Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschulkinder kommt

Bund und Länder einigen sich im Vermittlungsausschuss

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 6. September 2021 auf Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz geeinigt. Der Bundesrat hatte das Gremium in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 angerufen. Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine Reihe von Änderungen an dem vom Bundestag am 11. Juni verabschiedeten Gesetz gefordert, die die Finanzierung des einzuführenden Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreffen. 

Kompromiss zur Finanzierung

Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu vorgesehen sind außerdem Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.

Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

Weiteres Verfahren

Der Einigungsvorschlag geht nun in den Bundestag, der bereits am 7. September darüber entscheiden soll. Bestätigt er den Kompromiss, könnte der Bundesrat das geänderte Gesetz noch im September abschließend beraten.