Bildungs- und Teilhabepaket: Warum so viele Kinder leer ausgehen

Himmel_und_Hoelle

Mehr als 80 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder erhalten den Teilhabebetrag nicht. Fachleute fordern deshalb einen grundlegenden Neuanfang

Sechs Wochen Sommerferien. Viele Kinder kehren anschließend mit Geschichten vom Urlaub, vom Freizeitpark oder vom Zeltlager zurück. Andere erzählen wenig oder gar nichts. Nicht, weil sie nichts erlebt hätten, sondern weil das Geld für den Schwimmbadbesuch, den Sportverein oder den gemeinsamen Kinonachmittag fehlte.

Kinderarmut zeigt sich oft nicht zuerst im Klassenzimmer. Sie wird dort sichtbar, wo Kinder Freundschaften pflegen, gemeinsam spielen, Sport treiben oder kulturelle Angebote nutzen. Genau hier sollte das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützen. Doch 15 Jahre nach seiner Einführung verfehlt es ausgerechnet bei der sozialen Teilhabe sein Ziel.

Nach aktuellen Berechnungen der Bertelsmann Stiftung erhalten mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern den monatlichen Teilhabebetrag überhaupt nicht. Von den sechs- bis unter 15-Jährigen im Bürgergeldbezug nehmen lediglich rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur zwölf Prozent.

Damit stellt sich die Frage, welchen Wert eine solche Sozialleistung haben soll, wenn sie den überwiegenden Teil der Kinder, für die sie geschaffen wurde, gar nicht erreicht.

Nicht der Bedarf fehlt – sondern der Zugang

Für die Bertelsmann Stiftung liegt die Ursache nicht darin, dass Familien die Unterstützung nicht benötigten. Vielmehr verhinderten komplizierte Antragsverfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten und umfangreiche Nachweispflichten, dass viele Kinder ihre Ansprüche überhaupt wahrnehmen könnten. Hinzu kommt, dass es für manche anspruchsberechtigten Gruppen bis heute keine verlässlichen bundesweiten Daten gibt.

Antje Funcke, Familienexpertin der Bertelsmann Stiftung, bringt die eigentliche Problematik auf den Punkt: „Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig.“

Die Stiftung fordert deshalb eine grundlegende Vereinfachung des Systems: Leistungen sollten möglichst automatisch ausgezahlt, Behörden besser vernetzt und die Höhe des Teilhabebetrags regelmäßig an den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen angepasst werden.

Kinder erleben Ausgrenzung im Alltag

Der Deutsche Kinderschutzbund lenkt den Blick auf die Folgen für die Kinder selbst. Gerade in den Sommerferien werde soziale Ungleichheit besonders sichtbar, erklärt Bundesgeschäftsführer Daniel Grein. „Die Sommerferien sollten für alle Kinder eine Zeit der Erholung, der Freundschaften und der gemeinsamen Erlebnisse sein. Für Kinder in Armut werden sie stattdessen oft zu sechs Wochen, in denen sie besonders deutlich spüren, dass sie nicht dazugehören.“  Grein macht deutlich, dass Teilhabe weit mehr bedeutet als eine Vereinsmitgliedschaft oder Musikunterricht. „Kinder erleben Teilhabe nicht in den Kategorien von Antragsformularen und Vereinsbeiträgen. Teilhabe bedeutet auch, sich spontan mit Freundinnen und Freunden verabreden zu können, gemeinsam ins Freibad zu gehen oder sich etwas zu Lesen zu kaufen.“

Der derzeitige Teilhabebetrag von 15 Euro im Monat – umgerechnet rund 50 Cent pro Tag – werde dieser Lebenswirklichkeit kaum gerecht. Deshalb fordert der Kinderschutzbund neben einer deutlichen Erhöhung des Betrags vor allem eine automatische Auszahlung und mehr Freiheit bei der Verwendung der Mittel.

Auch die GEW sieht das System am Ende seiner Möglichkeiten

Dass grundlegende Reformen notwendig sind, betont auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Für Vorstandsmitglied Anja Bensinger-Stolze sind die aktuellen Zahlen mehr als ein Warnsignal: „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gescheitert. Nicht mal zwanzig Prozent der berechtigten Kinder und Jugendlichen bekommen den monatlichen Teilhabebetrag. Ausgerechnet bei der sozialen Teilhabe, dem Herzstück des Pakets, klafft die größte Lücke.“

Wie die Bertelsmann Stiftung sieht auch die GEW die Ursachen vor allem im bürokratischen Verfahren. Die Gewerkschaft fordert eine bedarfsgerechte pauschale Auszahlung und kritisiert, dass viele Familien die Beantragung als belastend oder sogar beschämend erleben.

Teilhabe ist kein Nebenschauplatz

Dabei geht es um weit mehr als um eine sozialpolitische Debatte. Zahlreiche entwicklungspsychologische und pädagogische Studien zeigen, dass Kinder soziale Kompetenzen, Selbstvertrauen und Zugehörigkeit vor allem dort entwickeln, wo sie mit anderen Kindern spielen, Sport treiben, musizieren oder gemeinsame Freizeit erleben können.

Wer dauerhaft ausgeschlossen wird, verzichtet nicht nur auf einzelne Aktivitäten. Oft fehlen Begegnungen, gemeinsame Erinnerungen und Erfahrungen, die für das Aufwachsen ebenso wichtig sind wie gute Bildungsangebote.

Genau deshalb erscheint die eigentliche Schwäche des Bildungs- und Teilhabepakets nicht allein die Höhe des Teilhabebetrags zu sein. Entscheidend ist vielmehr, dass das System seine Zielgruppe nur unzureichend erreicht. Wenn mehr als 80 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder leer ausgehen, liegt das Problem nicht in erster Linie bei den Familien, sondern in einem Verfahren, das den Zugang unnötig erschwert.

Bertelsmann Stiftung, Deutscher Kinderschutzbund und GEW setzen deshalb unterschiedliche Akzente, kommen aber zu einem gemeinsamen Schluss: Kinder brauchen weniger Bürokratie und mehr Teilhabe. Denn Bildung endet nicht an der Klassenzimmertür. Sie entsteht auch auf dem Fußballplatz, in der Musikschule, im Schwimmbad oder überall dort, wo Kinder Gemeinschaft erleben und ihren Platz in der Gesellschaft finden.




2 € monatlich mehr für Kinder im Hartz-IV-Bezug

Deutsches Kinderhilfswerk: Erhöhung völlig unzureichend und vermutlich auch verfassungswidrig

„Angesichts der derzeit hohen Inflationsrate wird das Problem der Kinderarmut in Deutschland sogar eher verschärft“, erklärt das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) in einer Pressemitteilung. Zudem sind die Sätze für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf weiterhin viel zu gering.

„Ein Hohn“

„Zwei Euro mehr für Kinder und drei Euro Regelsatzerhöhung für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug sind ein Hohn und angesichts der Inflationsrate eine faktische Regelsatzkürzung. Es ist eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung, bei den Hartz-IV-Regelsätzen eine komplette Neuberechnung vorzunehmen. Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Der von der Bundesregierung angekündigte Sofortzuschlag für Kinder im Hartz-IV-Bezug könnte je nach Höhe hier zumindest teilweise helfen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Gutachten: Geringe Erhöhung ist verfassungswidrig

Nach einem Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1. Januar 2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze sogar verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. In dem Rechtsgutachten wird unter anderem auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hatte. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.

Appell an die Regierung

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung DKHW