Frühe Sprachförderung: Schlüssel für Bildungschancen und Gerechtigkeit

kita krenz

Neue Studien zeigen: Sprachkompetenz ist der wichtigste Faktor für den Bildungserfolg – doch Personalmangel und fehlende Ressourcen erschweren die Förderung in Kitas und Schulen.

Sprache öffnet Türen – zu Bildung, Teilhabe und einem gelingenden Lebensweg. Der Bildungsmonitor 2024 macht deutlich: Fehlende Deutschkenntnisse sind zusammen mit einer geringen elterlichen Bildung einer der stärksten Risikofaktoren für schulisches Scheitern. Besonders betroffen sind Kinder aus zugewanderten Familien, die zu Hause selten Deutsch sprechen oder deren Eltern selbst noch Deutsch lernen müssen.

Früh starten – bevor die Schule beginnt

Schon im Kindergartenalter zeigen sich Unterschiede im Wortschatz und Sprachverständnis. Kinder mit Migrationshintergrund besuchen zudem seltener eine Kita: 2022 waren es nur 78 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen, während es bei Kindern ohne Migrationshintergrund fast 100 Prozent waren. Fachleute betonen daher, wie entscheidend frühe Sprachförderung ist. Vorschläge reichen von verpflichtenden Sprachstandstests mit vier Jahren bis hin zur Einführung einer Kita-Pflicht.

Die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) betonte im Sommer 2024 mit Blick auf den Bildungsmonitor: „Sprache ist der Schlüssel, um in der Schule erfolgreich zu sein. Und wir müssen dort viel früher ansetzen. Erstklässlerinnen und Erstklässler sollten schon im Zug sitzen und nicht nur die Rücklichter sehen.“

Personalmangel gefährdet Sprachbildung

Gleichzeitig verschärft sich der Fachkräftemangel in Kitas dramatisch. Die DKLK-Studie 2024 zeigt: 83 Prozent der Kitaleitungen berichten von weiter zunehmender Unterbesetzung, viele Teams arbeiten mit einem hohen Anteil nicht ausgebildeter Kräfte. Besonders die sprachliche Bildung leidet darunter – mehr als 40 Prozent der Einrichtungen in Bayern verfügen über keine einzige Fachkraft, die speziell für Sprachförderung qualifiziert ist.

BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann warnte im Rahmen des Deutschen Kitaleitungskongresses 2024 eindringlich: „Schon bisher war der Personalmangel dramatisch und jetzt nimmt er weiter zu. Top-qualifiziertes pädagogisches Personal arbeitet bis zur Belastungsgrenze – und kann den Kindern trotzdem nicht gerecht werden.“

Klassenzimmer im Spannungsfeld

Die INSM-Studie betont, dass sich Sprachdefizite nicht nur auf einzelne Kinder auswirken, sondern ganze Klassen betreffen können. Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, sagte bei der Vorstellung des Bildungsmonitors 2024: „Wenn Sie mehr als die Hälfte Kinder in der Klasse haben, die nicht deutsch sprechen, dann kriegen die nichts mit – und es ist auch schlecht für alle anderen. Das schlechte Niveau der einen zieht das Bildungsniveau der anderen mit runter.“

Gleichzeitig zeigt die Forschung, dass Migrationshintergrund allein kein Nachteil sein muss. Marcel Helbig, Soziologe am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe, erklärte im Kontext der Bildungsmonitor-Ergebnisse: „In den Familien, in denen Deutsch gesprochen wird und die Eltern bildungsaffin sind, haben die Kinder keine Probleme. Im Gegenteil: Bei gleichen Kompetenzen gehen Migrantenkinder in Deutschland häufiger aufs Gymnasium, weil sie höhere Aspirationen haben.“

Mehrsprachigkeit als Ressource nutzen

Neben der Förderung der deutschen Sprache rückt auch die Wertschätzung von Mehrsprachigkeit stärker in den Fokus. In vielen Kitas werden Kinder nach wie vor ermahnt, ihre Muttersprache nicht zu sprechen. Dabei sehen Expertinnen und Experten gerade hier ein großes Potenzial.

Ilka Maserkopf, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Frühe Mehrsprachigkeit an Kitas und Schulen, forderte im Herbst 2024 mehr gesellschaftliche Anerkennung:

„Wir müssen die Ressourcen, die sich durch Mehrsprachigkeit bieten, besser wertschätzen. In einigen Kitas wird Kindern sogar verboten, ihre Muttersprache zu sprechen – dabei könnten wir als Gesellschaft enorm von Mehrsprachigkeit profitieren.“

Politische Programme – Tropfen auf den heißen Stein?

Mit dem „Startchancen-Programm“ wollen Bund und Länder bis 2026 rund 4.000 Schulen in schwieriger Lage unterstützen. Doch Forschende bezweifeln, dass das reicht: Viel zu wenige Kinder würden erreicht.

Auch Tomi Neckov, stellvertretender Bundesvorsitzender des VBE, kritisierte beim Deutschen Kitaleitungskongress 2024 eine Fehlentwicklung: „Ein Kita-Abitur, mit dem nicht-deutschsprachige Kinder abgestraft würden, darf es nicht geben. Jedes Kind muss eingeschult werden. Über Sprachstandstests hinaus brauchen wir praktische Maßnahmen und ausreichend Fachkräfte.“

Was pädagogische Fachkräfte brauchen

Die Botschaft der Studien ist eindeutig: Ohne ausreichend Personal und eine früh ansetzende, kontinuierliche Sprachförderung lassen sich die Bildungsunterschiede nicht schließen. Pädagogische Fachkräfte sehen sich täglich mit steigenden Anforderungen, aber auch mit wachsender Verantwortung konfrontiert. Sie brauchen:

  • Verlässliche Fachkräfteoffensiven und attraktivere Arbeitsbedingungen,
  • multiprofessionelle Teams, die Sprachbildung in den Alltag integrieren,
  • mehr Zeitressourcen, um Kinder individuell fördern zu können,
  • und eine gesellschaftliche Aufwertung von Mehrsprachigkeit.

Sprache ist und bleibt der Schlüssel für Chancengerechtigkeit. Damit Kinder beim Schuleintritt wirklich im „Zug sitzen“ – und nicht nur die Rücklichter sehen – braucht es mehr als politische Absichtserklärungen: Es braucht konkrete, flächendeckende Investitionen in Sprachförderung und pädagogisches Personal.




Sprachförderung mit dem Startchancen-Programm inklusive

Gezielte Unterstützung von Schulen mit hohem Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler

Im Deutschland hängt der Bildungserfolg noch immer stark vom Elternhaus ab. Mit dem Startchancen-Programm, das Anfang des Schuljahres gestartet ist, wollen Bund und Länder etwas dagegensetzen. Dabei geht es nicht einfach nur um finanzielle Unterstützung des Bundes, sondern auch um systemische Veränderungen und eine Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens.

2.125 Schulen mit dabei

Aktuell haben 2.125 Schulen in ganz Deutschland begonnen, das Startchancen-Programm umzusetzen. Das sind mehr als doppelt so viele, wie ursprünglich angedacht. Bis zum Schuljahr 2026/27 soll es in ganz Deutschland etwa 4.000 Startchancen-Schulen geben.

Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgte laut Bundesbildungsministerium durch das jeweilige Bundesland anhand geeigneter und transparenter Kriterien. Diese seien wissenschaftsgeleitet und orientierten sich an den Zielsetzungen des Startchancen-Programms.

Sollten Sie an Ihrer Schule ebenfalls einen hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler haben, die gezielter gefördert werden sollten, und nicht am Startchancen-Programm beteiligt sein, sollten Sie dringend beim Bildungs- bzw. Kultusministerium Ihres Bundeslandes nachhaken. Immerhin stellen Bund und Länder ganz erhebliche Mittel bereit.

Zwei Milliarden Euro jährlich

Das Programm ist auf zehn Jahre angelegt. Der Bund stellt dafür jährlich eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die 16 Bundesländer beteiligen sich ebenfalls mit einer Milliarde, so dass den ausgewählten Schulen erhebliche Mittel zur Verfügung stehen. Die Gelder sollen bedarfsgerecht an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler verteilt werden.

Die Höhe der Fördergelder, die ein Land vom Bund für das Startchancen-Programm erhält, berücksichtigt die sozialen Rahmenbedingungen. Insbesondere der Anteil junger Menschen in Armut und mit Migrationsgeschichte soll hierbei entscheidend sein. Die Länder verteilen die Fördermittel innerhalb des jeweiligen Landes gezielt auf die Startchancen-Schulen.

Stärkung der Basis- und Zukunftskompetenzen

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, insbesondere Grundschulen zu unterstützen. Vor allem in den ersten Schuljahren werden die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt. Konkret sollen 60 Prozent aller Mittel den Grundschulen zur Verfügung gestellt werden. 40 Prozent erhalten die weiterführenden und beruflichen Schulen.

Der Fokus der Unterstützung liegt auf der Stärkung von Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Dazu gehört auch die Sprachförderung. Ziel ist, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen zu halbieren.

Erst in zweiter Linie geht es Bund und Ländern um die Entwicklung sozialer Kompetenzen wie Demokratie lernen oder soziales und kooperatives Lernen. Aber immerhin heißt es: „Gegenstand der Unterstützung ist außerdem die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Das Programm soll die jungen Menschen dabei unterstützen, die nötigen Zukunftskompetenzen zu erwerben, wie die Befähigung zur demokratischen Teilhabe.“

Unterstützung der Schulentwicklung

Um die Ziele des Startchancen-Programms zu erreichen, werden die Strukturen im Unterricht und im Kollegium an den Startchancen-Schulen entsprechend professionalisiert und weiterentwickelt. Das beinhaltet unter anderem eine stärkere Vernetzung der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, des pädagogischen Personals und der außerschulischen Akteure wie Ausbildungsbetriebe oder Schulnetzwerke. Außerdem wird in eine bessere Infrastruktur und Ausstattung der Schulen investiert.

Die Länder bauen ergänzend dazu entsprechende Strukturen in der Bildungsverwaltung hinsichtlich Zielbestimmung, Prozessbegleitung und Zielerreichung des Startchancen-Programms auf.

Drei Programmsäulen

Säule I: Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung

Ziel des Investitionsprogramms sind Beiträge zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten. Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur. Weitere Informationen zu der Frage, was genau aus Säule I gefördert werden kann, finden sich in § 1 der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (VV).

Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung

Das Chancenbudget soll Spielräume für diejenigen eröffnen, die vor Ort Verantwortung tragen und das Miteinander an der Schule jeden Tag aufs Neue gestalten. Es geht um eine deutliche Stärkung der Schulautonomie. Eine Einordnung zur Verwendung des Chancenbudgets nimmt das Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen (BLV-Anlage 3) vor. Weitere Konkretisierungen zur inhaltlichen Verwendung sowie zum administrativen Prozess der Verausgabung werden von den einzelnen Ländern vorgenommen. Es ist davon auszugehen, dass die konkrete Umsetzung von Säule II in den 16 Ländern im Rahmen der bundesweiten Vorgaben unterschiedlich erfolgen wird.

Für die einzelnen Schulen spielen – sowohl zeitlich als auch inhaltlich – die individuellen Entwicklungsziele gem. Kapitel D.I.1 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Programms (BLV) eine entscheidende Rolle, da hieraus konkrete Fördermaßnahmen abgeleitet werden. Fragen zur konkreten Ausgestaltung sollten daher an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ländern gerichtet werden.

Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams

Vor allem geht es hier um die Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, eine lernförderliche Elternarbeit, die Entwicklung einer positiven Schulkultur sowie darum, Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu stärken. Neben Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sollen vor allem auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen ihre Stärken und Expertise einbringen können. Hierdurch soll die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams an den Startchancen-Schulen ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die konkrete Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen in den Ländern unter Berücksichtigung der dortigen Spezifika. Fragen zur konkreten Ausgestaltung sollten daher an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Ländern gerichtet werden.

Freiräume eröffnen und bedarfsgerechte Lösungen ermöglichen

Die Chancenbudgets sollen den Startchancen-Schulen Freiräume eröffnen und bedarfsgerechte Lösungen ermöglichen, die den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Um eine Verwendung der Chancenbudgets im Sinne der Programmziele zu unterstützen, wurde in Abstimmung mit der Wissenschaft ein sogenanntes Orientierungspapier (BLV-Anlage 3) entwickelt.

Dieses Orientierungspapier richtet sich vorrangig an die Kultusministerien in den Ländern. Es enthält Maßnahmenbereiche, die eine leistungsfördernde sowie ungleichheits- und diversitätssensible Unterrichts- und Schulgestaltung unterstützen. Die Maßnahmenbereiche sollen entsprechende Professionalisierungsprozesse fördern und sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie praktischen Erfahrungen aus den Ländern entstanden.

Zur Veranschaulichung der Maßnahmenbereiche werden in dem Orientierungspapier einzelne Maßnahmen beschrieben und auch konkrete Beispiele genannt. Diese sind keinesfalls abschließend. In der Praxis gibt es eine Vielzahl weiterer, ebenso qualifizierter Beispiele.

Für die in dem Orientierungspapier genannten Maßnahmenbereiche sollen zwei Drittel der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen aufgewendet werden. Für bedarfsgerechte Maßnahmen, die über die im Orientierungspapier genannten Maßnahmenbereiche hinausgehen, steht den Startchancen-Schulen ein Drittel ihres Chancenbudgets zur freien Verfügung.

Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation

Das Startchancen-Programm soll größtmögliche Wirkung entfalten, Vorbild für die Zukunft sein und Modellcharakter entwickeln. Deshalb wird das Vorhaben auch nach dem Start als lernendes Programm wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/startchancen/startchancen-programm.html

Quelle: Die Bundesregierung und Bundesministerium für Bildung und Forschung