Frankreich macht ernst: Keine sozialen Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren

Smartphone-Verbot-Frankreich

Als erstes EU-Land setzt Frankreich wissenschaftliche Empfehlungen zum Schutz von Kindern um. Doch wie wirksam ist das Gesetz?

Es kommt selten vor, dass wissenschaftliche Erkenntnisse nahezu unverändert in Gesetze einfließen. Genau das geschieht derzeit in Frankreich. Rund zweieinhalb Jahre nachdem Präsident Emmanuel Macron eine unabhängige Expertenkommission beauftragt hatte, die Auswirkungen digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche zu untersuchen, hat das französische Parlament ein weitreichendes Gesetz verabschiedet: Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen künftig keine sozialen Netzwerke mehr nutzen. Damit ist Frankreich das erste Land der Europäischen Union, das eine solche Altersgrenze gesetzlich festschreibt.

Für die Leserinnen und Leser von spielen und lernen kommt dieser Schritt allerdings nicht überraschend. Bereits im Mai 2024 haben wir ausführlich über den Abschlussbericht der französischen Expertenkommission berichtet. Damals empfahlen die Wissenschaftler unter anderem, Kindern erst ab 13 Jahren ein eigenes Smartphone zu erlauben und soziale Netzwerke grundsätzlich erst ab dem 15. Lebensjahr freizugeben. Grundlage waren zahlreiche Studien aus Entwicklungspsychologie, Medizin, Neurowissenschaften und Pädagogik.

Bemerkenswert ist deshalb weniger das Gesetz selbst als der Weg dorthin. Während politische Debatten häufig von Stimmungen oder Ideologien geprägt werden, orientiert sich Frankreich in diesem Fall ungewöhnlich eng an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Beschluss markiert damit nicht nur einen politischen Kurswechsel, sondern auch einen neuen Umgang mit Forschungsergebnissen.

Macron: „Wir haben euch in diesem Dschungel allein gelassen“

Präsident Emmanuel Macron hatte sich bereits lange vor dem Gesetzesbeschluss für strengere Regeln ausgesprochen. Immer wieder warnte er davor, Kinder und Jugendliche den Mechanismen sozialer Netzwerke schutzlos zu überlassen. Bei einer Veranstaltung mit jungen Menschen fand er dafür ungewöhnlich selbstkritische Worte: „Wir haben euch in diesem Dschungel allein gelassen, und er hat euch eure Aufmerksamkeit geraubt. Wir müssen langsamer werden und euch helfen, erwachsen zu werden – und vor allem Bürger zu werden.“

Nach der Verabschiedung des Gesetzes sprach Macron von einem wichtigen Erfolg seiner Initiative. Auf der Plattform X schrieb er: „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten.“ Auch die Staatssekretärin für Künstliche Intelligenz, Anne Le Hénanff, wertete den Beschluss als Signal weit über Frankreich hinaus. „Das Land“, erklärte sie, „weist den Weg und ist das erste Land Europas, das eine digitale Volljährigkeit einführt.“ Gemeint ist damit eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze, unterhalb derer soziale Netzwerke grundsätzlich nicht mehr genutzt werden dürfen.

Was das Gesetz konkret vorsieht

Das Gesetz soll bereits zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. September in Kraft treten. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen dann keine neuen Konten bei sozialen Netzwerken mehr eröffnen. Bereits bestehende Benutzerkonten müssen innerhalb einer Übergangsfrist von vier Monaten geschlossen oder gesperrt werden. Die Betreiber der Plattformen werden verpflichtet, das Alter ihrer Nutzer mithilfe geeigneter Verfahren zu überprüfen.

Frankreich beschränkt sich dabei nicht auf soziale Netzwerke. Gleichzeitig wird das bereits bestehende Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen an Grund- und Mittelschulen auf die Oberstufe ausgeweitet. Ausnahmen bleiben zwar weiterhin möglich – etwa wenn digitale Geräte im Unterricht benötigt werden oder gesundheitliche Gründe vorliegen –, grundsätzlich sollen Schulen aber während des gesamten Schultages wieder stärker als geschützte Lernorte wahrgenommen werden.

Nicht betroffen sind dagegen Angebote, deren Schwerpunkt auf Bildung oder Information liegt. Dazu gehören unter anderem Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, Bildungs- und Wissenschaftsplattformen sowie Plattformen zur Entwicklung und zum Austausch freier Software oder offener Bildungsprojekte. Das Gesetz richtet sich also gezielt gegen soziale Netzwerke mit algorithmisch gesteuerten Feeds und deren bekannten Risiken – nicht gegen das Internet insgesamt.

Konsequenzen aus wissenschaftlichen Erkenntnissen

Dass Frankreich diesen Weg einschlägt, ist kein Zufall. Die von Emmanuel Macron eingesetzte Expertenkommission hatte Anfang 2024 nicht nur eine Altersgrenze von 15 Jahren für soziale Netzwerke empfohlen. Sie sprach sich außerdem dafür aus, Smartphones grundsätzlich erst ab dem 13. Lebensjahr zuzulassen, Kinder unter drei Jahren möglichst vollständig von Bildschirmmedien fernzuhalten und die Bildschirmzeiten im Vorschulalter deutlich zu begrenzen. Hinzu kamen Forderungen nach einer besseren Unterstützung von Eltern sowie einer stärkeren Medienbildung in Schulen.

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf zeigt, dass diese Empfehlungen weit mehr waren als ein wissenschaftlicher Diskussionsbeitrag. Frankreich beginnt damit, zentrale Erkenntnisse aus Entwicklungspsychologie, Medizin und Neurowissenschaften in konkrete Politik zu übersetzen. Ob sich dieser Weg bewährt, wird sich allerdings erst dann zeigen, wenn das Gesetz im Alltag tatsächlich umgesetzt werden muss.

Die eigentliche Herausforderung beginnt jetzt

Politische Entscheidungen lassen sich vergleichsweise schnell treffen. Schwieriger ist ihre Umsetzung. Hier beginnen die offenen Fragen.

Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke, das Alter ihrer Nutzer zuverlässig zu überprüfen. Wie dies künftig technisch funktionieren soll, ist allerdings noch weitgehend offen. Diskutiert werden verschiedene Verfahren – von digitalen Identitätsnachweisen bis zu unabhängigen Altersverifikationen. Gleichzeitig weisen Juristen darauf hin, dass viele Regeln für Plattformen inzwischen auf europäischer Ebene durch den Digital Services Act (DSA) bestimmt werden. Ob Frankreich Unternehmen wie TikTok, Instagram oder Snapchat tatsächlich zu bestimmten Kontrollverfahren verpflichten kann, dürfte deshalb noch Gerichte und europäische Institutionen beschäftigen.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Je zuverlässiger eine Alterskontrolle funktionieren soll, desto stärker greift sie in die Privatsphäre aller Nutzer ein. Denn nicht nur Kinder und Jugendliche müssten künftig ihr Alter nachweisen, sondern möglicherweise jeder Erwachsene, der ein Konto bei einem sozialen Netzwerk eröffnen möchte. Genau an diesem Spannungsfeld zwischen Kinderschutz, Datenschutz und europäischem Recht wird sich entscheiden, ob das französische Gesetz tatsächlich zum Vorbild für andere Länder werden kann.

Thomas Feibel: „Verbote ersetzen keine Medienerziehung“

Der Berliner Medienexperte Thomas Feibel, einer der profiliertesten deutschen Fachautoren zu Kindern und digitalen Medien, begrüßt grundsätzlich, dass Frankreich den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernster nimmt als viele andere Staaten. Gleichzeitig warnt er davor, von gesetzlichen Verboten zu viel zu erwarten. Feibel, dessen Elternratgeber „Jetzt pack doch mal das Handy weg“ am 26. August in einer vollständig überarbeiteten und aktualisierten fünften Auflage erscheint, verweist auf Australien. Dort gilt bereits ein ähnliches Gesetz – mit bislang eher ernüchternden Ergebnissen.

„Was staatliche Verbote in Europa bringen, wird die Zukunft zeigen. Beim Vorläufer dieses Social-Media-Verbots in Australien ist die Wirkung bislang minimal. Das Verbot wird von einem Großteil der Jugendlichen mühelos umgangen.“

Für Feibel ist das allerdings nicht der entscheidende Punkt. Er sieht vielmehr die Gefahr, dass staatliche Verbote Eltern in falscher Sicherheit wiegen könnten. „Wenn die meisten Eltern ein solches Verbot befürworten, warum setzen sie es dann nicht selbst um? Wir könnten schon jetzt unseren Kindern den Umgang mit sozialen Medien verbieten. Es ist nur sehr, sehr mühsam.“

Damit spricht Feibel ein Dilemma an, das weit über Frankreich hinausreicht. Gesetze können Rahmenbedingungen schaffen. Sie können Altersgrenzen festlegen und Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen. Sie können Eltern aber weder die Verantwortung für die Medienerziehung abnehmen noch die tägliche Auseinandersetzung mit dem Medienalltag ihrer Kinder ersetzen.

Nicht nur Kinder brauchen Schutz

Feibel widerspricht allerdings auch einer allzu einfachen Sicht auf soziale Medien. Er stellt die wissenschaftlichen Erkenntnisse über ihre Risiken keineswegs infrage. Gleichzeitig erinnert er daran, dass digitale Medien für viele Kinder und Jugendliche heute selbstverständlich zum Alltag gehören und ihnen durchaus Orientierung, Gemeinschaft und soziale Teilhabe ermöglichen können.

Gerade deshalb hält er die Diskussion über Altersgrenzen allein für zu kurz gegriffen. „Ich habe keinen Zweifel daran, dass soziale Medien schaden können. Trotzdem müssen wir bedenken, dass Kinder und Jugendliche daraus auch Vorteile ziehen, die ihnen bei ihrer Entwicklung, ihrer Orientierung und ihren sozialen Beziehungen helfen können.“

Die eigentliche Herausforderung sieht Feibel deshalb an anderer Stelle. „Am Ende bleibt die Frage, warum das eigentliche heiße Eisen nicht angepackt wird: die Regulierung sozialer Netzwerke für alle – nicht nur für Kinder und Jugendliche. Wir wissen doch, dass dort gelogen, gehetzt, manipuliert und ausgespäht wird.“

Diese Frage reicht weit über die Medienerziehung hinaus. Denn wenn soziale Netzwerke Geschäftsmodelle verfolgen, die Aufmerksamkeit möglichst lange binden und Emotionen gezielt verstärken, betrifft das nicht nur Kinder. Es betrifft die gesamte Gesellschaft.

Ein Signal an Europa

Auch Catherine Morin-Desailly, Berichterstatterin des Gesetzes im französischen Senat, versteht den Beschluss ausdrücklich nicht als Endpunkt. Für sie ist das Gesetz vor allem ein Signal an Frankreich und an Europa. Neben gesetzlichen Regelungen fordert sie weitere Präventionsmaßnahmen sowie eine deutlich stärkere Medienbildung für Kinder und Jugendliche.

Genau darin liegt vermutlich die eigentliche Bedeutung des französischen Vorstoßes. Erstmals übernimmt ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zentrale Empfehlungen einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission nahezu vollständig in nationales Recht. Das bedeutet noch nicht, dass alle Probleme gelöst sind. Es zeigt aber, dass wissenschaftliche Erkenntnisse politische Entscheidungen beeinflussen können – wenn der politische Wille vorhanden ist.

Ob andere europäische Länder diesem Beispiel folgen werden, bleibt abzuwarten. Ebenso offen ist die Frage, ob sich das Gesetz technisch und rechtlich tatsächlich durchsetzen lässt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Frankreich mehr erreicht hat als ein starkes politisches Symbol.

Eines steht allerdings schon heute fest: Die Debatte hat sich verändert. Es geht längst nicht mehr nur um die Frage, ob soziale Netzwerke Kindern schaden können. Immer stärker rückt die Frage in den Mittelpunkt, welche Verantwortung Politik, Plattformbetreiber, Bildungseinrichtungen und Eltern gemeinsam tragen, damit Kinder und Jugendliche in einer digitalen Welt gesund aufwachsen können.

Weiterlesen

Wer sich intensiver mit der Medienerziehung in der Familie beschäftigen möchte, findet im Elternratgeber „Jetzt pack doch mal das Handy weg“ von Thomas Feibel zahlreiche wissenschaftlich fundierte und alltagstaugliche Anregungen für Eltern. Das Buch erscheint am 26. August in einer vollständig überarbeiteten und aktualisierten fünften Auflage im Verlag Oberstebrink.

Gernot Körner

Weiterführender Artikel:

Warum Frankreich bereits 2024 empfahl, Smartphones erst ab 13 und soziale Netzwerke erst ab 15 Jahren zuzulassen.




Kurzvideos im Unterricht: Schnell geschaut – schlecht behalten

Zwei Studien der TU Braunschweig zeigen: TikTok & Co. erschweren tiefes Lernen und fördern oberflächliches Denken. Textbasierte Lernformen schneiden besser ab

Kurz, bunt und unterhaltsam – Kurzvideos auf TikTok, Instagram oder YouTube Shorts gehören für viele junge Menschen zum Alltag. Doch wenn es ums Lernen geht, zeigen sich klare Schwächen: Lerninhalte, die per Kurzvideo vermittelt werden, werden schlechter behalten. Wer häufig solche Clips konsumiert, denkt zudem weniger rational. Das zeigen zwei aktuelle Studien der Technischen Universität Braunschweig, veröffentlicht in der Fachzeitschrift Computers & Education.

Das zentrale Ergebnis: Kurzvideos eignen sich weniger für nachhaltige Wissensvermittlung als klassische Textformate. Bereits wenige Minuten TikTok & Co. reichen aus, um Lernende in einen Modus oberflächlichen Lernens zu versetzen – mit spürbaren Auswirkungen auf die Leistung in anschließenden Wissenstests.

Schnelle Clips – seichtes Lernen

In der ersten Studie befragte Thorsten Otto, Doktorand am Institut für Pädagogische Psychologie, rund 170 Erwachsene im Alter von 18 bis 52 Jahren zu ihrem Nutzungsverhalten und überprüfte ihre Fähigkeit zum rationalen Denken. Das Ergebnis: Wer viele Kurzvideos konsumiert, schnitt beim Test für analytisches Denken signifikant schlechter ab.

In einem zweiten Experiment mit rund 120 Teilnehmenden wurde der Lerneffekt unmittelbar gemessen. Eine Gruppe konsumierte vorab unterhaltende Kurzvideos, danach wurden Inhalte entweder per Text oder Kurzvideo vermittelt – mit identischem Inhalt. Das Resultat war eindeutig: Die Gruppe mit Kurzvideo-Lernmaterial schnitt im anschließenden Quiz deutlich schlechter ab als jene, die mit Texten gearbeitet hatte. Außerdem zeigte sich: Wer vor dem Lernen Unterhaltungsclips geschaut hatte, neigte zu einem oberflächlicheren Lernstil – mit Fokus auf reines Auswendiglernen statt Verstehen.

Multimedialer Reiz – kognitive Überlastung

Kurzvideos entfalten ihre Sogwirkung durch eine Vielzahl gleichzeitiger Reize: schneller Schnitt, Musik, Untertitel, Emojis. Doch genau das birgt eine Gefahr: kognitive Überlastung. Laut der „Cognitive Theory of Multimedia Learning“ behindern zu viele gleichzeitige Reize die effektive Verarbeitung von Informationen – das Lernen wird ineffizient. „Kurzvideos sind kein Ersatz für tiefgehende Lernprozesse“, sagt Thorsten Otto. Ihr Vorteil liegt in der Aufmerksamkeitsbindung, nicht in der Tiefe der Wissensvermittlung. Wenn sie im Unterricht eingesetzt werden, dann gezielt – mit Bedacht auf Tempo, Gestaltung und Ablenkungselemente.

Mehr Medienkompetenz statt Medienverzicht

Trotz kritischer Ergebnisse sieht Otto Kurzvideos nicht grundsätzlich als bildungsfern. Vielmehr betont er: „Wenn es gelingt, soziale Medien verantwortungsvoll und punktuell in den Unterricht zu integrieren, können sie das Engagement junger Menschen fördern.“ Entscheidend sei, Lernende zugleich für die Grenzen dieser Formate zu sensibilisieren.

Sein Rat für alle, die lernen oder lehren:

  • Beim Lernen auf unterhaltende Kurzvideos verzichten.
  • Im Unterricht problematisieren, wie Social-Media-Formate wirken.
  • Kurzvideos didaktisch sinnvoll einsetzen – etwa als Einstieg, nicht als Ersatz für vertiefende Auseinandersetzung.
  • Push-Benachrichtigungen abschalten, Graustufenmodus aktivieren – um den Reiz des endlosen Scrollens zu brechen.

Kein TikTok-Bashing, aber klare Grenzen

Die Ergebnisse der TU Braunschweig zeigen: Wer effizient und nachhaltig lernen will, sollte Textformaten Vorrang geben – zumindest bei komplexen Inhalten. Kurzvideos können ergänzen, aber nicht ersetzen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Social Media muss deshalb Teil moderner Bildung sein – und das gilt für Lernende genauso wie für Lehrkräfte.

Originalstudien

Otto, T. (2025). Should educators be concerned? The impact of short videos on rational thinking and learning: A comparative analysis. In: Computers & Education, Volume 234.

Von Gernot Körner, nach einer Studie von Thorsten Otto, Technische Universität Braunschweig




TikTok testet eigenen „Learn“-Stream

Die chinesische Video-App TikTok http://tiktok.com testet einen eigenen „Learn“-Stream, mit dem vor allem junge User schnell eine Reihe von lehrreichen Inhalten finden. Sie können dadurch einfach durch die Lern-Clips auf der Social-Media-Plattform scrollen und erhalten so ununterbrochen bildende Informationen.

„Vielversprechende Inhalte“

„Lerninhalte auf TikTok sind sehr vielversprechend. Viele Videos haben sich gut an die Ästhetik der Plattform angepasst. Sie sind kurz und behandeln meistens nur auf einen Aspekt, erklären diesen aber oft sehr gut. Beispielsweise finden sich viele sexualpädagogische Inhalte, die auf die Fragen von Jugendlichen eingehen. Das ist vor allem jetzt wichtig, wo es keine externen Schul-Workshops gibt. Ein eigener Stream hilft dabei, solche Clips zu entdecken“, sagt Medienpädagogin Barbara Buchegger von Saferinternet http://saferinternet.at im Gespräch mit der Nachrichtenagentur pressetext.

Mit dem Learn-Stream will die Plattform ihr „LearnOnTikTok“-Programm erweitern. Das Unternehmen hat diese Initiative im April angekündigt. TikTok gibt globalen Lehrkräften Subventionen in der Höhe von etwa 50 Mio. Dollar und zieht außerdem Experten für die Entwicklung der eigenen Bildungs-Inhalte heran.

Image in den USA verbessern

Der Learn-Stream befindet sich noch in der Testphase und ist nur für einige ausgewählte User sichtbar. Vor allem in der Corona-Pandemie will TikTok seinem hauptsächlich jungen Publikum beim Lernen von zuhause aus helfen. Das könnte der populären Plattform dabei helfen, besonders in den USA ihr Image zu verbessern. Die Trump-Regierung konnte die Verbannung der App zwar nicht durchsetzen, weil ein US-Bezirksgericht sie blockiert hat, jedoch steht TikTok immer noch im Verdacht der Spionage für China.

Georg Haas für pressetext.redaktion