Rückruf von Nestlé-Babynahrung: Fragen zur Transparenz bleiben offen

Nestlé ruft vorsorglich bestimmte Chargen von Säuglingsnahrung zurück. foodwatch fordert vollständige Aufklärung und strengere Sanktionen

Nestlé hat in Deutschland einen vorsorglichen Rückruf mehrerer Chargen von Säuglingsnahrung der Marken BEBA, BEBA expert, BEBA supreme, BEBA AR und ALFAMINO eingeleitet. Grund ist der mögliche Nachweis des Toxins Cereulid, das von dem Bakterium Bacillus cereus gebildet wird, in einer Zutat eines Zulieferers, die in den betroffenen Produkten verwendet wurde.

Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Bislang seien keine Erkrankungen oder Symptome im Zusammenhang mit dem Verzehr der betroffenen Produkte bekannt geworden. Dennoch habe man sich in Abstimmung mit den zuständigen Behörden entschieden, die betroffenen Chargen vorsorglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Eltern werden gebeten, die betroffenen Produkte nicht weiter zu verwenden und im Handel zurückzugeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Andere Chargen derselben Produkte sowie weitere Nestlé-Erzeugnisse seien nicht betroffen und könnten weiterhin verwendet werden.

Mögliche Gesundheitsgefahr durch Cereulid

Cereulid ist ein hitzestabiles Toxin, das von bestimmten Stämmen des Bakteriums Bacillus cereus gebildet wird und zu Magen-Darm-Beschwerden wie Erbrechen und Durchfall führen kann. Besonders Säuglinge gelten als empfindlich gegenüber solchen Belastungen.

Nach derzeitigem Stand liegen jedoch keine bestätigten Krankheitsfälle vor. Ob und in welchem Umfang es tatsächlich zu einer Belastung der betroffenen Produkte gekommen ist, ist bislang nicht öffentlich dokumentiert. Bei Rückfragen werden Eltern gebeten, sich an den Nestlé-Verbraucherservice unter der Telefonnummer: +49 (0) 800 2344 944 zu wenden.

foodwatch fordert vollständige Offenlegung

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den Rückruf zum Anlass genommen, scharfe Kritik an Nestlé und den zuständigen Behörden zu üben. Sie fordert eine vollständige Transparenz über den Ablauf des Vorfalls.

Konkret verlangt foodwatch Antworten auf unter anderem folgende Fragen:

  • Wann wurde die Kontamination erstmals festgestellt?
  • In welcher Produktionsstätte trat sie auf?
  • Wann wurde die zuständige Behörde informiert?
  • Wurde die Belastung durch Eigenkontrollen des Unternehmens oder durch staatliche Überwachung entdeckt?
  • Welche Maßnahmen wurden außer dem Rückruf ergriffen?
  • Um welchen Zulieferer handelt es sich?

foodwatch kritisiert, dass Nestlés Aussage, es seien bislang keine Symptome bekannt, zum jetzigen Zeitpunkt kaum überprüfbar sei, da der Rückruf erst am selben Tag öffentlich gemacht worden sei.

Forderung nach schärferen Sanktionen

Darüber hinaus erneuerte foodwatch seine Forderung nach einer Reform des Unternehmensstrafrechts. Bei schweren Verstößen im Lebensmittelbereich müssten Geldstrafen spürbar und abschreckend sein. Derzeit seien die finanziellen Sanktionen für große Konzerne oft zu gering, um eine tatsächliche Wirkung zu entfalten.

Als Beispiel verweist foodwatch auf eine Verurteilung Nestlés in Frankreich im Jahr 2024 wegen illegal gefilterten Mineralwassers zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Euro — eine Summe, die angesichts der wirtschaftlichen Größe des Konzerns aus Sicht der Organisation kaum ins Gewicht falle.

Nestlé bereits mehrfach in der Kritik

foodwatch erinnert zudem daran, dass Nestlé mit Babyprodukten bereits mehrfach in die Kritik geraten sei. In der Vergangenheit habe man unter anderem Mineralölrückstände in Säuglingsmilch nachgewiesen, außerdem laufe aktuell in den USA ein Verfahren wegen angeblicher Schwermetallbelastungen in Babynahrung.

Nestlé selbst betont, dass der aktuelle Rückruf Teil der eigenen strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards sei und man transparent informieren wolle.

Offene Fragen bleiben

Der Fall zeigt, wie sensibel der Bereich der Säuglingsernährung ist — und wie hoch die Anforderungen an Kontrolle, Transparenz und Kommunikation sind. Während Nestlé den Rückruf als vorsorgliche Maßnahme einordnet, sieht foodwatch erheblichen Aufklärungsbedarf.

Welche Informationen tatsächlich noch offengelegt werden, welche Rolle der betroffene Zulieferer spielt und ob sich der Verdacht einer Belastung bestätigt, bleibt vorerst offen.




Hähnchenfleisch im Test: Keime in mehr als jedem zweiten Produkt

Öko-Test findet antibiotikaresistente Keime in vielen Hähnchen – was es jetzt zu beachten gilt

Hähnchenfleisch gehört in vielen Familien regelmäßig auf den Tisch. Umso beunruhigender sind die aktuellen Ergebnisse von Öko-Test: In einer Laboruntersuchung wurden 23 Hähnchenbrustfilets auf antibiotikaresistente Keime geprüft — mit einem alarmierenden Ergebnis. 14 der 23 Produkte fielen durch, weil sie entsprechend belastet waren.

Getestet wurden sowohl konventionelle als auch Bio-Hähnchen. Sieben Bio-Produkte und sieben Produkte aus konventioneller Haltung bewertete Öko-Test als „bedenklich“. Akut gesundheitsgefährdend ist der Verzehr nicht, dennoch stellen antibiotikaresistente Keime ein großes gesellschaftliches Risiko dar: Sie können dazu führen, dass Infektionen beim Menschen künftig immer schlechter behandelbar werden.

Warum sind antibiotikaresistente Keime so problematisch?

Antibiotikaresistenzen gelten weltweit als eine der größten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit. Wenn Bakterien unempfindlich gegenüber Antibiotika werden, verlieren wichtige Medikamente ihre Wirkung — selbst bei eigentlich gut behandelbaren Erkrankungen.

Die Geflügelfleischindustrie spielt dabei eine zentrale Rolle. In der Massentierhaltung werden Antibiotika häufig eingesetzt, um Krankheiten in großen Tierbeständen in Schach zu halten. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gab es 2024 keinen Rückgang des Antibiotikaeinsatzes in irgendeiner Wirkstoffklasse — trotz gesetzlicher Vorgaben zur Reduzierung.

Warum sind auch Bio-Hähnchen betroffen?

Auch Bio-Hähnchen waren im Test nicht frei von belasteten Keimen. Ein möglicher Grund ist die sogenannte Kreuzkontamination in Schlachthöfen, in denen Tiere aus unterschiedlichen Haltungsformen verarbeitet werden. So können Keime von konventionellen auf Bio-Produkte übertragen werden — selbst wenn die Tiere selbst weniger Antibiotika erhalten haben.

Was bedeutet das für Familien?

Belastetes Fleisch in der Küche ist kein Grund zur Panik — aber ein Anlass zu besonderer Sorgfalt. Gelangen resistente Keime über mangelnde Küchenhygiene auf Hände, Arbeitsflächen oder andere Lebensmittel, können sie sich weiterverbreiten und im schlimmsten Fall Infektionen auslösen.

Tipps für den sicheren Umgang mit Hähnchenfleisch im Familienalltag

Damit Keime keine Chance haben, empfiehlt ÖKO-TEST — und auch die Lebensmittelhygiene allgemein — folgende Regeln:

  • Kühl lagern: Hähnchenfleisch möglichst schnell nach dem Einkauf in den Kühlschrank legen (unter 4 °C).
  • Nicht abwaschen: Abspülen verteilt Keime nur über Spritzwasser in der Küche.
  • Strikt trennen: Rohes Geflügel immer getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und verarbeiten.
  • Eigene Bretter & Messer: Möglichst separate Küchenutensilien für rohes Fleisch verwenden.
  • Gründlich durchgaren: Hähnchen immer vollständig durchbraten — innen dürfen keine rosa Stellen bleiben.
  • Hände waschen: Nach dem Kontakt mit rohem Fleisch Hände gründlich mit Seife waschen.
  • Arbeitsflächen reinigen: Alle Flächen und Utensilien danach heiß abwaschen.

Was fordert Öko-Test?

Die Verbraucherschützer fordern eine deutliche Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Geflügelmast sowie bessere Hygienestandards in Schlachthöfen. Nur so lasse sich langfristig verhindern, dass antibiotikaresistente Keime weiter in Umwelt und Lebensmittelkette gelangen.

Weitere Details zum Test finden sich in der Januarausgabe des Öko-Test-Magazins sowie auf der Website des Verbraucherportals.




Influencer-Marketing: foodwatch deckt illegale Gesundheitsversprechen auf

Verbraucherschützer kritisieren massive Verstöße gegen EU-Recht in Instagram-Werbung – und fordern schärfere Kontrollen im Netz

Ein neuer Report der Verbraucherorganisation foodwatch zeigt in alarmierender Deutlichkeit: In sozialen Netzwerken kursieren massenhaft gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel – häufig in rechtlich unzulässiger Form. foodwatch hat im Rahmen einer aktuellen Untersuchung die Instagram-Stories von 95 Fitness- und Gesundheitsinfluencer*innen analysiert und dabei systematische Verstöße gegen geltendes EU-Recht festgestellt.

Verstöße gegen EU-Recht in jedem einzelnen untersuchten Fall

Laut foodwatch verstießen sämtliche untersuchten Beiträge mit Gesundheitsversprechen gegen die europäische Health-Claims-Verordnung (HCVO). Diese schreibt genau vor, wie mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben werden darf – mit dem Ziel, Verbraucher*innen vor Irreführung zu schützen.

„Was sich in sozialen Medien abspielt, ist der Wilde Westen der Gesundheitswerbung. Ohne Kontrolle, ohne Regeln, ohne Rücksicht auf Risiken“, sagte Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer von foodwatch. „Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln sind in Goldgräberstimmung – Verbraucher*innen zahlen, im schlimmsten Fall mit ihrer Gesundheit.“

Jeder dritte Post enthält unzulässige Aussagen

Untersucht wurden 358 Instagram-Stories mit Bezug zu Nahrungsergänzungsmitteln, in denen insgesamt 152 verschiedene Produkte beworben wurden. Rund ein Drittel der Stories enthielt laut foodwatch gesundheitsbezogene Aussagen – und in jedem einzelnen dieser Fälle seien die Aussagen nicht mit der HCVO vereinbar gewesen.

Beispiele für unzulässige Werbung: Heilversprechen und Scheinwissenschaft

Die Verstöße reichten von unzulässigen Heilungsversprechen über wissenschaftlich unbelegte Wirkungsbehauptungen bis hin zu allgemeinen Gesundheitsversprechen ohne zulässige Referenzierung. Drei exemplarische Fälle aus dem Report:

  • Heilungsversprechen: Influencerin Corinna Roloff („thecosmococo“) schreibt, ihre verbesserten Leberwerte seien auf ein Präparat von Sunday Natural zurückzuführen. Solche Aussagen sind laut HCVO nicht erlaubt.
  • Wissenschaftlich unbelegte Aussagen: Dmitrij Kreis („dimakreis“) wirbt für Kollagenprodukte seiner eigenen Marke und behauptet, sie machten Haut und Gelenke elastischer. Für Kollagen sind laut foodwatch keine entsprechenden Gesundheitswirkungen offiziell zugelassen.
  • Unspezifische Versprechen: Albert Häußler („albert.fitlifestyle“) bewirbt Produkte der Marke ESN mit dem Versprechen von besserem Schlaf und Regeneration – ohne die laut Verordnung nötige Absicherung durch zugelassene Aussagen.
Quelle: Foodwatch

Zwei Unternehmen besonders im Fokus

Besonders häufig fielen zwei Hersteller auf: die in Schleswig-Holstein ansässige „The Quality Group“ (u. a. Marken ESN und More Nutrition) sowie der Berliner Hersteller Sunday Natural. Die Marke ESN wurde laut foodwatch in 47 Stories mit unzulässigen Aussagen beworben. Beide Unternehmen kooperieren mit einer Vielzahl prominenter Influencer:innen, die in ihren Communities als besonders vertrauenswürdig gelten.

Kontrolle im digitalen Raum kaum möglich

foodwatch sieht die Ursache für die ausufernde irreführende Werbung in einem strukturellen Vollzugsdefizit. Die kommunale Lebensmittelüberwachung in Deutschland sei personell unterbesetzt und auf analoge Aufgaben fokussiert. Die Kontrolle digitaler Werbeinhalte sei damit kaum noch möglich. Deshalb fordert foodwatch eine zentrale, bundesweite Überwachungseinheit, die mit ausreichend Personal und finanziellen Mitteln ausgestattet ist, um den Online-Markt effektiv zu regulieren.

Der vollständige Report mit dem Titel „Zu #gesund um wahr zu sein? Wie Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln mit falschen Versprechen Kasse machen“ steht auf der Website von foodwatch zur Verfügung. Dort finden sich auch eine Fotostrecke mit Beispiel-Stories, eine Liste der 145 bewerteten Aussagen sowie weitere Informationen zur Methodik der Untersuchung.

Quellen und weiterführende Informationen:

Quelle: foodwatch Pressemeldung und Report, Juni 2025