Kinderbetreuung in Deutschland: Mehr als die Hälfte der Eltern von Ausfällen betroffen

Mütter mit Kindern auf dem Spielplatz

Neue WSI-Befragung zeigt massive Probleme bei Kita- und Ganztagsbetreuung – viele Erwerbstätige müssen Arbeitszeit reduzieren

Mehr Arbeit, höhere Erwerbsbeteiligung und weniger Teilzeit – diese Forderungen prägen derzeit die arbeitsmarktpolitische Debatte in Deutschland. Doch eine neue Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Für viele Familien fehlt dafür die verlässliche Grundlage. Instabile Kinderbetreuung, kurzfristige Schließungen und verkürzte Öffnungszeiten gehören für viele Eltern weiterhin zum Alltag.

Laut der aktuellen WSI-Erwerbspersonenbefragung waren 54 Prozent der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern im Herbst 2025 von Kürzungen der Betreuungszeiten oder kurzfristigen Schließungen betroffen. Befragt wurden rund 900 Personen mit Kindern in externer Betreuung – also in Kitas, bei Tageseltern oder in schulischer Ganztagsbetreuung.

Hohe Ausfallquote bei Kitas und Ganztagsschulen

Im Detail berichten 35 Prozent der befragten Mütter und Väter, dass die Betreuungseinrichtung in den drei Monaten vor der Befragung mindestens einmal ungeplant geschlossen war. Bei 44 Prozent wurden vereinbarte Betreuungszeiten verkürzt. Da viele Eltern beide Probleme gleichzeitig erlebten, ergibt sich insgesamt die hohe Betroffenenquote von 54 Prozent.

Im Vergleich zu einer Vorläuferbefragung Ende 2024 mit rund 59 Prozent ist das zwar ein leichter Rückgang – dennoch bleibt das Niveau hoch. WSI-Direktorin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch betont: Die Debatte über angeblich zu hohe Teilzeitquoten gehe an der Realität vieler Familien vorbei, wenn die strukturellen Probleme der Betreuung nicht mitgedacht werden.

Kleine Kinder besonders häufig betroffen

Besonders stark treffen Betreuungsausfälle Familien mit jüngeren Kindern. Bundesweit meldeten:

  • 40 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren Schließungen
  • 39 Prozent der Eltern von Drei- bis Sechsjährigen entsprechende Ausfälle

Auch bei verkürzten Öffnungszeiten liegen die Werte hoch: 49 Prozent (unter drei Jahre) und 51 Prozent (drei bis sechs Jahre) berichten von Reduzierungen. Bei älteren Kindern fallen die Quoten niedriger aus.

Regional zeigen sich Unterschiede: In Ostdeutschland sind die Ausfallquoten geringer als im Westen. Dort meldeten 21 Prozent Schließungen gegenüber 39 Prozent im Westen. Verkürzte Zeiten betrafen 39 Prozent der Eltern im Osten und 45 Prozent im Westen.

Viele Eltern reduzieren wegen Betreuung ihre Arbeitszeit

Die Folgen für den Arbeitsmarkt sind unmittelbar spürbar. Fast ein Drittel der betroffenen Eltern reagierte auf Betreuungsausfälle mit einer kurzfristigen Reduzierung der eigenen Arbeitszeit. Insgesamt gaben 30 Prozent an, ihre Erwerbsarbeitszeit verringert zu haben.

In Partnerschaften übernehmen überwiegend Mütter die zusätzliche Sorgearbeit. 73 Prozent der betroffenen Männer in heterosexuellen Partnerschaften sagten, ihre Partnerin habe die Betreuungslücke geschlossen. Umgekehrt berichteten das nur 39 Prozent der Frauen über ihren Partner.

Auffällig ist zugleich: Männer reduzierten mit 33 Prozent etwas häufiger ihre Erwerbsarbeitszeit als Frauen mit 26 Prozent – laut WSI vermutlich deshalb, weil Männer häufiger in Vollzeit arbeiten. Zusätzlich greifen 42 Prozent der Eltern auf Verwandte oder Freunde zurück, um akute Betreuungskonflikte zu lösen.

Kritik an Arbeitszeitdebatte und Deregulierung

WSI-Direktorin Kohlrausch warnt vor falschen politischen Schlüssen:
„Unter den aktuellen Umständen können berufstätige Eltern nicht verlässlich planen und vor allem Frauen müssen sich zweimal überlegen, ob sie eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder ausweiten können.“

Weiter fordert sie klare Prioritäten bei Investitionen:
„Wir brauchen erstens weitere massive Investitionen in eine wirklich verlässliche Infrastruktur für die frühe Bildung, vor allem eine bessere Personalausstattung. Zumal ja zusätzlich noch hunderttausende Betreuungsplätze fehlen.“

Kritisch sieht sie auch mögliche Deregulierungen bei Arbeitszeiten:
„Zweitens sollte man alles unterlassen, was Arbeitszeiten für Beschäftigte noch schlechter planbar macht, beispielsweise die von der Regierung geplante Abschaffung der täglichen Arbeitszeit-Höchstgrenze.“

Betreuung als Schlüssel für höhere Erwerbsbeteiligung

Aus Sicht des WSI ist unzuverlässige Kinderbetreuung inzwischen ein zentraler Engpass für die Erwerbstätigkeit von Millionen Eltern – besonders von Müttern. Fehlende Verlässlichkeit verschärfe zudem bestehende Ungleichgewichte bei der Verteilung von Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen.

Kohlrausch fasst zusammen:
„Das Geld für eine Fachkräfteoffensive und verbesserte Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen wäre damit doppelt gut angelegt. Solche Investitionen sind allemal wirkungsvoller als zusätzlicher Druck durch Deregulierungen.“

Methodik der Befragung

Die Ergebnisse stammen aus der WSI-Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Erwerbstätige und Arbeitsuchende werden dabei online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Stichprobe ist hinsichtlich Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ für die Erwerbspersonen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung / WSI-Erwerbspersonenbefragung, übermittelt durch die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Informationen unter: https://www.boeckler.de/de/auf-einen-blick-17945-debatte-um-die-arbeitszeit-69628.htm




Zahlreiche Verbesserungen beim Elterngeld

Christine Lambrecht: „Mehr Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit und weniger Bürokratie“

Familien sollen über mehr zeitliche Freiräume verfügen Die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten soll verbesstert werden. Das sind die Ziele, denen die Bundesregierung mit den Verbesserungen im Elterngeld näher kommen möchte. Allerdings dürfen sich nur jene freuen, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren sind. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Wir machen das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Denn die meisten Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das.

Mit dieser Reform greifen wir die Wünsche der Eltern auf. Ich hoffe, dass immer mehr Eltern die Möglichkeiten des Elterngeldes entdecken, und vor allem der Partnerschaftsbonus, der Eltern unterstützt, die beide parallel in Teilzeit arbeiten, mit den Neuregelungen attraktiver wird. Ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familienorientierten Unternehmen. Ich freue mich über diese Entwicklung und werde mich weiter dafür einsetzen, das Elterngeld an den Bedürfnissen der Familien auszurichten.“ Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.

„Mehr Mut gefragt“

Auch das Zukunftsforum Familie (ZFF) begrüßt die Verbesserungen. Dessen Vorsitzende, Britta Altenkamp, sieht darin aber nur einen kleinen Schritt, zu einer gleichberechtigen Kinderbetreuung, wie sich diese Familien wünschen- Dafür brauche es mehr Mut. „Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate und die Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen und den Mindestbetrag zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Monate in der Krise, in der Familien selbstverständlich den Laden zusammengehalten haben, hätte es eigentlich stärkerer Signale aus der Politik bedurft. Ich hoffe, dass die künftige Bundesregierung hier deutliche Zeichen setzt!“ 

Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit auch die Zeit für die Familie besser aufzuteilen.

Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie jeweils für die Dauer von bis zu vier Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.

Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24–32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus.

Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden. Oder sie beantragen erst mal nur zwei Monate und verlängern später noch.

Der Vater erkrankt im dritten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten. Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten zwei Monate behalten.

Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet, die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

Und: Es gibt weitere Vereinfachungen. So müssen z.B. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Länger Elterngeld für Frühchen

Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für das Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin:

  • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Beispiel: Das Kind wird neun Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. So werden künftig etwa die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.

Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.

Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.

Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht berücksichtigt. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1.500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder wurden aus dem Elterngeld selbst finanziert, ohne zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000 Familien. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Zahlen im Überblick

55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.

Viele Eltern (43 Prozent) wünschen sich ein partnerschaftliches Familienmodell: 25 Prozent sprechen sich für eine doppelte Vollzeit aus; 18 Prozent für doppelte Teilzeit.

Immer mehr Väter nutzen das Elterngeld. Vor der Einführung des Elterngeldes beantragten nur 3 Prozent der Väter Erziehungsgeld. Die Väterbeteiligung stieg seit Einführung des Elterngeldes von 21 Prozent im Jahr 2008 auf 42 Prozent im Jahr 2018 kontinuierlich an.

82 Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).

Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.

Quellen:

  • Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, 2019.
  • Statistisches Bundesamt (2021), Statistik zum Elterngeld, Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2018 geborene Kinder.
  • Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ vom 10. Januar 2018, BT-Drs. 19/400, S. 15 ff.
  • Schätzung auf Grundlage der Perinatalstatistik 2014, AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014 16/1 – Geburtshilfe. (Göttingen, 2015). S. 113, abrufbar unter: https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums/Pressemitteilung Zukunftsforum Familie




Was Arbeitgeber zur Vereinbarung von Familie und Beruf wirklich bieten

Ergebnisse der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung zeigen Engagement vieler Unternehmen

Zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie in Zeiten von Corona bieten viele Unternehmen MitarbeiterInnen mit Kindern mehr Flexibilität. Laut der aktuellen Randstad-ifo-Studie haben 78 Prozent die Arbeitszeiten entzerrt, ebenso viele haben Homeoffice-Regelungen eingeführt. 66 Prozent der Firmen bieten in Notsituationen Sonderurlaub an. Die große Mehrheit der MitarbeiterInnen nutzt diese klassischen Möglichkeiten zum flexiblen Arbeiten. Doch bei der Kinderbetreuung kommen berufstätige Eltern nur selten auf die neu geschaffenen Angebote ihrer Arbeitgeber zurück.

Knapp ein Drittel der Unternehmen bietet Kinderbetreuung an

Lediglich drei Prozent der MitarbeiterInnen nutzen das erweiterte Betreuungsangebot in Betriebskitas, das immerhin 28 Prozent der Unternehmen geschaffen haben. Nur fünf Prozent nehmen die digitalen Lern- und Beschäftigungsangebote wahr, die 29 Prozent ihrer ArbeitgeberInnen anbieten.

„Es ist gut und wichtig, dass Unternehmen neue Wege gehen, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Denn viele Familien stehen aktuell vor noch nie dagewesenen Herausforderungen“, betont Carlotta Köster-Brons, CSR-Beauftragte und Leiterin des Hauptstadtbüros bei Randstad Deutschland. „Für berufstätige Eltern zählt jedoch vor allem, wie die Angebote ihrer Arbeitgeber ihnen dabei helfen, überhaupt ihr Arbeitspensum zu erfüllen. Dafür zählt in dieser besonderen Situation das Mindset der Vorgesetzten, der Kollegen, unserer Partner und Partnerinnen und von uns selbst“, so Köster-Brons. „Das fängt bei der Akzeptanz der Kollegen für das eigene Kind, das bei einer Videokonferenz durchs Bild läuft, an und hört bei der individuellen Unterstützung in der Organisation des Arbeitsalltags auf.“

Familienfreundliches Arbeiten braucht individuelle Lösungen

„Wichtig bei der Entwicklung der Angebote ist, dass Arbeitgeber gemeinsam mit ihren Mitarbeitern individuelle Lösungen schaffen, die ein tatsächliches Mehr an Flexibilität bieten“, so Köster-Brons. „Manche Mitarbeiter arbeiten abends, wenn die Kinder im Bett liegen, die restlichen To Dos des Tages ab. Jeder, der Kinder hat, weiß, wie anstrengend so ein Arbeitstag ist. Aber es zeigt, dass berufstätige Eltern gerade wirklich viel Einsatz zeigen. Aussagen zum angeblich verringerten Arbeitspensum und der Arbeitsqualität im Homeoffice, wie sie vereinzelt von Führungskräften zu hören sind, gehen daher komplett an der Realität vorbei.“

Über die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung

Die vorgestellten Ergebnisse stammen aus der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung Q4 2020, die quartalsweise durch das ifo-Institut im Auftrag des Personaldienstleisters Randstad durchgeführt wird. Die Studie befragt bis zu 1000 Personalverantwortliche in deutschen Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen. Die Sonderfragen im vierten Quartal 2020 bezogen sich auf die Auswirkungen von Corona auf die Arbeitsorganisation und die Entlohnung sowie die Personalplanung.

Über Randstad Gruppe Deutschland

Randstad ist ein führender Personaldienstleister. Die Randstad Gruppe ist in Deutschland mit 38.300 MitarbeiterInnen und rund 500 Niederlassungen in 300 Städten ansässig. CEO ist Richard Jager.

Quelle: Randstad Deutschland Pressestelle, Bettina Desch