Mit dem Sofortzuschlag schnell und spürbar helfen

Kinderhilfswerk und Kinderschutzbund fordern schnelle Umsetzung der Hilfe für arme Familien

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hofft auf eine schnelle Umsetzung des von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel angekündigten Sofortzuschlags für arme Familien und ihre Kinder. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird es dabei darauf ankommen, diesen Sofortzuschlag ausreichend hoch anzusetzen. „Der in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro deckt den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen für eine soziokulturelle Teilhabe nicht ab und erweckt den Eindruck von Politik nach Kassenlage“, heißt es in einer Erklärung des (DKHW).

„Willkürliche und systemwidrige Streichungen“

Ebenso hat bereits der Deutsche Kinderschutzbund die geplante Höhe des Sofortzuschlags kritisiert und eine größere Investition zugunsten der Kinder und Jugendlichen gefordert. „Seit vielen Jahren wird der Bedarf von Kindern und Jugendlichen künstlich kleingerechnet. Dadurch fehlen betroffenen Kindern allein durch willkürliche, systemwidrige Streichungen durchschnittlich 78 Euro des Regelsatzes pro Monat. Selbst 25 Euro monatlicher Sofortzuschlag können das nicht auffangen“, so der DKSB in einer Mitteilung. Hatte das Bundesfamilienministerium Medienberichten zufolge 25 Euro vorgeschlagen, kam aus dem Sozialministerium ein Vorschlag in Höhe von nur zahn Euro.

Kindergrundsicherung

„Nach der viel zu geringen Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2022, die keinen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut geleistet hat, muss der Sofortzuschlag arme Kinder und ihre Familien jetzt spürbar entlasten. Es bleibt gleichzeitig eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung, die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums und Einführung einer Kindergrundsicherung zügig voranzubringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks. „Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Hier hoffen wir auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Kindergrundsicherung, die ein wichtiger Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland werden muss.“
Zum 1. Januar war der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder um zwei, für Jugendliche um drei Euro erhöht worden. Auch damals hatte das DKHW den geringen monatlichen Zuschlag heftig kritisiert.