Schulbegleitung im Umbruch: Wenn aus Unterstützung Sparpolitik wird

InklusiveSchulklasse

Poolmodelle können Inklusion verbessern. Ein internes Arbeitspapier zeigt nun aber, wie stark bei der Schulbegleitung auch der Spardruck wächst

Schulbegleitungen ermöglichen vielen Kindern mit Behinderungen erst den Besuch einer allgemeinen Schule. Sie helfen ihnen, sich zu orientieren, am Unterricht teilzunehmen, mit anderen zu kommunizieren, belastende Situationen zu bewältigen oder alltägliche und pflegerische Aufgaben zu meistern.

Seit einiger Zeit verändert sich dieses Unterstützungssystem. Statt einer festen Eins-zu-eins-Begleitung setzen Länder und Kommunen zunehmend auf Pool- und Teammodelle. Eine Assistenzkraft ist dann nicht mehr ausschließlich für ein einzelnes Kind zuständig, sondern unterstützt mehrere Schülerinnen und Schüler.

Dafür gibt es gute Gründe. Poolmodelle können Unterstützung flexibler machen, Ausfälle besser auffangen und die Selbstständigkeit von Kindern fördern. Doch ein vom Paritätischen Gesamtverband im April 2026 veröffentlichtes Arbeitspapier einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zeigt eine zweite Seite dieser Entwicklung: Diskutiert wird auch darüber, individuelle Leistungen zurückzudrängen und die Ausgaben der Eingliederungshilfe zu senken. Der Paritätische warnt deshalb vor erheblichen Eingriffen in bestehende Rechte.

Damit stellt sich eine Frage, die über Kosten und Organisationsmodelle hinausgeht: Welche Unterstützung braucht ein Kind tatsächlich, damit Bildung und Teilhabe gelingen können?

Wer heute Anspruch auf Schulbegleitung hat

Der Anspruch ergibt sich nicht allein aus einer bestimmten Diagnose. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Kind wegen einer Behinderung Unterstützung benötigt, um gleichberechtigt an schulischer Bildung teilhaben zu können.

Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung können Hilfen zur Schulbildung als Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX gewährt werden. Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung richtet sich der Anspruch häufig nach § 35a SGB VIII. Je nach Art der Behinderung können deshalb unterschiedliche Leistungsträger zuständig sein. Die Schule allein entscheidet nicht über den Anspruch.

Eine ärztliche Diagnose führt ebenfalls nicht automatisch zur Bewilligung einer Schulbegleitung. Maßgeblich ist die konkrete Teilhabebeeinträchtigung und die Frage, welche Hilfe erforderlich ist.

Wichtig für die aktuelle Debatte: Das Sozialrecht ermöglicht bereits heute eine gemeinsame Erbringung bestimmter Unterstützungsleistungen. Pooling ist also keine völlig neue Idee. Neu ist vielmehr die Frage, wie stark es künftig zum Regelfall werden soll.

Was für Poolmodelle spricht

Das bestehende System der Eins-zu-eins-Begleitung hat Schwächen. In manchen Klassen arbeiten mehrere Schulbegleitungen nebeneinander, ohne ausreichend in das schulische Team eingebunden zu sein. Sie sind teilweise bei unterschiedlichen Trägern beschäftigt, arbeiten unter verschiedenen Bedingungen und nehmen nicht immer an Teamsitzungen oder Konferenzen teil.

Ein schulbezogenes Assistenzteam könnte diese Zersplitterung verringern. Fest eingesetzte Assistenzkräfte könnten enger mit Lehrkräften, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Schulsozialarbeit und Schulleitung kooperieren und flexibel dort unterstützen, wo gerade Bedarf besteht.

Auch für Kinder kann das Vorteile haben. Eine dauerhaft unmittelbar neben einem Kind sitzende erwachsene Begleitperson kann dessen Selbstständigkeit beeinträchtigen oder von älteren Schülerinnen und Schülern als stigmatisierend erlebt werden. Eine flexibel verfügbare Assistenz kann dann mehr Teilhabe ermöglichen. Zudem lassen sich Krankheit und andere Ausfälle in einem ausreichend ausgestatteten Team leichter auffangen.

Der entscheidende Vorbehalt steht allerdings schon im ursprünglichen Beitrag: Diese Vorteile entstehen nur, wenn der Pool mit genügend qualifiziertem Personal ausgestattet ist. Wird dieselbe Zahl von Assistenzkräften lediglich auf mehr Kinder verteilt, handelt es sich nicht um eine pädagogische Reform, sondern um eine Leistungskürzung.

Die Bundesregierung will stärker bündeln

Die politische Richtung ist nicht erst durch das Papier des Paritätischen sichtbar geworden. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird angekündigt, individuelle Leistungen der Sozialgesetzbücher für eine Zusammenfassung zu „pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen an Schulen“ zu öffnen. Gleichzeitig sollen multiprofessionelle Teams gestärkt werden.

Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellte Pooling in ihrem Grußwort zu den Inklusionstagen am 6. Juli 2026 als einen Bereich dar, in dem Verbesserungen möglich seien. Zugleich betonte sie nach dem im ursprünglichen Beitrag dokumentierten Wortlaut, eine gemeinsame Unterstützung müsse dem individuellen Bedarf entsprechen und für den betroffenen Menschen zumutbar sein. Menschen mit Behinderungen dürften nicht wieder in eine Situation geraten, in der sie um notwendige Unterstützung „betteln“ müssten.

Die Bundesregierung hat damit öffentlich keineswegs die Abschaffung individueller Schulbegleitung angekündigt. Die politische Absicht, Unterstützungsleistungen stärker schulbezogen zu bündeln, ist jedoch klar erkennbar.

Was der Paritätische nun zusätzlich sichtbar macht

Genau hier verändert das vom Paritätischen veröffentlichte Arbeitspapier die Perspektive.

Der Gesamtverband veröffentlichte am 16. April 2026 unter dem Titel „Drohender Kahlschlag im Sozialen“ ein Papier aus einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Das zugrunde liegende Dokument trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ und enthält zahlreiche Vorschläge zur Kinder- und Jugendhilfe und zur Eingliederungshilfe.

Nach Berechnung des Paritätischen erreichen allein die bezifferten Vorschläge ein Volumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro. Für einen großen Teil der weiteren Vorschläge wird kein konkretes Einsparvolumen angegeben. Der Verband kritisiert insbesondere, dass mögliche Einsparungen ausführlich betrachtet würden, während Folgen für Betroffene und mögliche Folgekosten weit weniger Gewicht erhielten.

Damit tritt neben die öffentlich bekannte Diskussion über bessere Organisation eine deutlich erkennbare finanzpolitische Dimension.

Aus „Kann“ könnte „Soll“ werden

Besonders konkret wird dies beim Pooling von Schulbegleitungen.

Das Arbeitspapier schlägt vor, die gemeinsame Erbringung von Leistungen deutlich zu stärken. Gruppenleistungen sollen bei gemeinsamer Inanspruchnahme grundsätzlich als mit Einzelleistungen vergleichbare Leistungen angesehen werden. Pooling soll zudem rechtskreisübergreifend möglich sein, also auch Schülerinnen und Schüler einbeziehen können, die nach § 35a SGB VIII Anspruch auf Schulbegleitung haben.

Im Zusammenhang mit § 112 Abs. 4 SGB IX wird darüber hinaus eine stärkere gesetzliche Verankerung gemeinsamer Leistungen diskutiert. Aus der heutigen Möglichkeit könnte wesentlich stärker eine Soll-Regelung werden.

Das ist mehr als eine sprachliche Feinheit. Pooling wäre dann nicht lediglich eine Organisationsform, die im geeigneten Einzelfall genutzt werden kann, sondern würde wesentlich stärker zum gesetzlichen Normalfall.

Weniger Schulbegleiter als ausdrückliches Ziel

Noch deutlicher wird die finanzielle Motivation im Abschnitt „Kostenersparnis / zusätzliche Einnahmen“. Dort heißt es, die Zahl der benötigten Schulbegleiter würde durch eine verstärkte gemeinsame Leistungserbringung „signifikant sinken“, da derzeit in der Regel eine Eins-zu-eins-Betreuung stattfinde. Gleichzeitig hält das Papier fest, dass konkrete Zahlen zum Einsparpotenzial nicht vorliegen.

Das ist ein zentraler Befund.

Pooling wird hier nicht nur mit besserer Zusammenarbeit, Flexibilität oder pädagogischen Vorteilen begründet. Die geringere Zahl benötigter Schulbegleitungen wird ausdrücklich als Einsparmöglichkeit genannt.

Damit wissen wir heute mehr: Der Umbau der Schulbegleitung ist nicht ausschließlich eine pädagogische Reformdebatte. Er ist zugleich Teil einer Auseinandersetzung über die Kosten der Eingliederungshilfe.


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„Bildungsassistenz“ statt individueller Hilfe

Der Paritätische führt zudem einen Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände unter der Überschrift „Infrastrukturangebote statt Einzelfallhilfen“ auf. Danach sollen allgemeine Infrastrukturangebote stärker Vorrang vor individuellen Hilfen erhalten. Für den Bildungsbereich wird ausdrücklich eine „Bildungsassistenz“ statt individueller Integrationshelfer beziehungsweise Schulassistenz genannt.

Dahinter steht zunächst ein plausibler Gedanke: Eine inklusive Schule sollte möglichst viel Unterstützung selbst bereitstellen und strukturelle Defizite nicht dadurch kompensieren, dass immer mehr einzelne Kinder eine persönliche Assistenz erhalten.

Doch genau an dieser Stelle entscheidet die Reihenfolge.

Werden Schulen zuerst personell und fachlich so ausgestattet, dass sie mehr Unterstützung selbst leisten können, kann dies individuelle Schulbegleitung tatsächlich teilweise entbehrlich machen.

Werden individuelle Ansprüche dagegen reduziert, bevor diese Strukturen vorhanden sind, entsteht keine Inklusion, sondern eine Versorgungslücke.

Bayern zeigt den wachsenden Kostendruck

Warum der politische Druck steigt, zeigen die Länderzahlen.

In Bayern erhöhte sich die Zahl der registrierten Fälle bei Kindern mit seelischen Behinderungen oder entsprechenden Teilhabebeeinträchtigungen nach Angaben des Sozialministeriums von 2.755 im Jahr 2018 auf 6.842 im Jahr 2024. Die Ausgaben der Jugendämter stiegen im selben Zeitraum von 48,5 Millionen auf mehr als 133,5 Millionen Euro.

Auch bei Kindern und Jugendlichen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wuchs die Zahl der Leistungsberechtigten. Für 2024 wurden in Bayern rund 20.085 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Teilhabe an Bildung gezählt. Die Bezirke gaben dafür rund 678 Millionen Euro aus, wobei diese Summe im Wesentlichen, aber nicht ausschließlich Schulbegleitungen umfasst.

Das bayerische Sozialministerium bezeichnete das Pooling von Schulbegleitungen im Juni 2026 als eine „Kernforderung Bayerns“, sofern es möglich und sinnvoll sei.

Damit zeichnet sich in Bayern keineswegs das Ende der Schulbegleitung ab. Sehr wohl wächst aber der politische Druck, persönliche Eins-zu-eins-Hilfen häufiger durch gemeinsame Angebote zu ersetzen.

Hamburg zeigt den Konflikt in der Praxis

Noch deutlicher lässt sich der Konflikt in Hamburg beobachten.

Dort stieg die Zahl der Fälle mit bewilligter Schulbegleitung von 1.574 im Schuljahr 2014/15 auf 4.011 im Schuljahr 2025/26. Gleichzeitig erhöhten sich die Ausgaben von rund 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf rund 42,15 Millionen Euro im Jahr 2025.

Die Hamburger Schulbehörde will das System zum Schuljahr 2026/27 weiterentwickeln. Sie verweist auf steigende Fallzahlen und Kosten und betont zugleich, dass die grundlegenden Bewilligungskriterien bestehen bleiben sollen. Bildungssenatorin Ksenija Bekeris widersprach der Darstellung einer pauschalen Kürzung.

GEW und Elternkammer Hamburg bewerten die Veränderungen wesentlich kritischer. Sie sehen die Gefahr tatsächlicher Einschränkungen und bemängeln unter anderem Beteiligungs- und Verfahrensfragen sowie Veränderungen bei der personellen Besetzung.

Hamburg zeigt damit beispielhaft, wie schwierig die Unterscheidung zwischen Reform und Kürzung in der Praxis werden kann. Entscheidend ist nicht allein, wie ein neues Modell bezeichnet wird, sondern was sich für das einzelne Kind tatsächlich verändert: Wie viele Stunden Unterstützung stehen zur Verfügung? Wer übernimmt sie? Welche Qualifikation besitzt die Person? Und ist Hilfe dann verfügbar, wenn das Kind sie benötigt?

Schleswig-Holstein trennt zwei Aufgaben

Schleswig-Holstein zeigt einen anderen Ansatz. Dort wird ausdrücklich zwischen individueller Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe und allgemeiner Schulischer Assistenz als Teil des schulischen Unterstützungssystems unterschieden.

Diese Trennung ist für die gesamte Reformdebatte interessant.

Allgemeine schulische Assistenz kann individuelle Schulbegleitung ergänzen und in manchen Fällen auch überflüssig machen. Sie ist aber nicht automatisch dasselbe wie eine individuell erforderliche Hilfe.

Damit wird auch deutlich, worum es bei der Aufgabenverteilung gehen sollte: Das Bildungssystem muss gute inklusive Bedingungen schaffen. Die Eingliederungshilfe muss dort individuelle behinderungsbedingte Bedarfe abdecken, wo allgemeine schulische Angebote nicht ausreichen.

Bildung braucht Bindung

Bei allen Diskussionen über Zuständigkeiten, Personalstunden und Kosten darf dabei eine pädagogische Dimension nicht verloren gehen: Schulbegleitung besteht nicht nur aus einzelnen Verrichtungen. Sie findet in Beziehungen statt.

Armin Krenz und Ferdinand Klein stellen diesen Zusammenhang bereits mit ihrem Buchtitel „Bildung durch Bindung“ in den Mittelpunkt. Ihr Ansatz verbindet bindungs- und beziehungsorientierte Pädagogik mit der Frage, unter welchen Bedingungen Kinder sich entwickeln und Bildungsprozesse gelingen können.

Auch Joachim Bauer hat die Bedeutung der Beziehung für schulisches Lernen ausdrücklich herausgearbeitet. In seinem Beitrag „Die Bedeutung der Beziehung für schulisches Lehren und Lernen. Eine neurobiologisch fundierte Perspektive“ beschreibt er pädagogische Beziehungen als durch wechselseitige Resonanz geprägt und hebt die Balance von Einfühlung und Führung hervor.

Für die Schulbegleitung ist dieser Gedanke von unmittelbarer Bedeutung.

Gerade Kinder, denen Kommunikation, Selbstregulation, Orientierung oder der Umgang mit wechselnden Situationen schwerfallen, können auf Kontinuität und Vorhersehbarkeit besonders angewiesen sein.

Eine vertraute Begleitperson lernt mit der Zeit häufig Signale kennen, die Außenstehenden kaum auffallen: Wann wird eine Situation zu viel? Wann braucht das Kind Hilfe und wann gerade keine? Welche Ansprache schafft Sicherheit? Wann kann sich die Begleitperson zurückziehen, damit das Kind selbstständig handelt oder Kontakt zu anderen Kindern aufnimmt?

Dieses Wissen entsteht nicht allein durch fachliche Qualifikation. Es entwickelt sich auch durch gemeinsame Erfahrung, Kontinuität und Vertrauen.

Bindung bedeutet nicht Abhängigkeit

Die Bedeutung verlässlicher Beziehungen spricht allerdings nicht automatisch für eine dauerhafte Eins-zu-eins-Begleitung.

Ziel guter Assistenz ist nicht Abhängigkeit, sondern zunehmende Selbstständigkeit. Eine Begleitperson sollte sich zurücknehmen, wenn ein Kind Situationen selbst bewältigen kann. Sie sollte soziale Kontakte ermöglichen statt sich zwischen das Kind und seine Klasse zu stellen.

Auch ein Poolmodell kann verlässliche Beziehungen schaffen. Ein festes Assistenzteam, dessen Mitglieder ein Kind kennt und dem es vertraut, kann sogar robuster sein als die ausschließliche Bindung an eine einzige Person: Fällt diese aus, bricht die Unterstützung nicht vollständig weg.

Problematisch wird Pooling dort, wo es vor allem wechselnde Zuständigkeiten bedeutet und notwendige Kontinuität verloren geht.

Bildung braucht Bindung – aber Bindung muss nicht zwangsläufig Eins-zu-eins-Begleitung bedeuten.

Qualifikation, Beziehung und Kontinuität

Deshalb gehört zur Reformdebatte noch ein weiterer Punkt, der häufig zu wenig beachtet wird: die Qualifikation der Schulbegleitungen.

Eine einheitliche bundesweite Berufsausbildung für Schulbegleitung gibt es nicht. Je nach Aufgabe, Leistungsträger und Anbieter kommen pädagogisch oder pflegerisch qualifizierte Fachkräfte, angelernte Beschäftigte, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder teilweise auch Menschen im Freiwilligendienst zum Einsatz.

Dabei unterscheiden sich die Anforderungen erheblich. Unterstützung bei einfachen organisatorischen Aufgaben verlangt andere Kompetenzen als die Begleitung eines Kindes mit komplexer Kommunikation, schweren Krisensituationen oder medizinischem Pflegebedarf.

Gleichzeitig erschweren unsichere Beschäftigungsbedingungen, geringe Stundenumfänge oder häufige Arbeitgeberwechsel vielerorts den Aufbau stabiler Beziehungen.

Für eine gute Schulbegleitung braucht es deshalb drei Dinge zugleich:

fachliche Kompetenz, verlässliche Beziehungen und personelle Kontinuität.

Keine dieser Voraussetzungen lässt sich durch die andere ersetzen.

Was sich in einer Kostenrechnung kaum erfassen lässt

Genau darin liegt auch eine Schwäche rein fiskalischer Betrachtungen.

Berechnen lässt sich, wie viele Kinder eine Assistenzkraft gleichzeitig unterstützt oder wie viele Stellen sich durch gemeinsame Leistungserbringung möglicherweise einsparen lassen.

Schwerer zu berechnen ist, was geschieht, wenn notwendige Unterstützung nicht mehr verlässlich verfügbar ist: wenn Krisensituationen häufiger auftreten, ein Kind weniger am Unterricht teilnehmen kann oder eine inklusive Beschulung schließlich scheitert.

Der Paritätische kritisiert genau diese Verkürzung. Nach seiner Bewertung folgt ein großer Teil der Vorschläge der Logik, teurere individuelle Hilfen durch günstigere kollektive Angebote zu ersetzen, ohne ausreichend zu berücksichtigen, ob diese Angebote vorhanden sind und den Bedarf tatsächlich decken.

Diese Aussage ist die Bewertung des Paritätischen und muss als solche erkennbar bleiben.

Das zugrunde liegende Arbeitspapier selbst belegt jedoch, dass die Einsparerwartung bei der stärkeren gemeinsamen Leistungserbringung ausdrücklich eine Rolle spielt. Die Zahl benötigter Schulbegleitungen soll danach „signifikant sinken“, obwohl für das tatsächliche Einsparpotenzial keine konkreten Zahlen genannt werden.

Auch die Zuständigkeit steht zur Diskussion

Dass die Debatte stark von Finanzierungsfragen geprägt ist, zeigt noch ein anderer Vorschlag des Arbeitspapiers.

Beim Beispiel von Schulbegleitung für Kinder mit Diabetes wird über eine konsequentere Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und gesetzlicher Krankenversicherung diskutiert. Für Diabeteserkrankungen ohne zusätzlichen Teilhabebedarf soll demnach die Krankenversicherung zuständig sein. Das Arbeitspapier beziffert die geschätzten Leistungsausgaben für Schulbegleitung im Jahr 2024 auf rund 2,8 Milliarden Euro und rechnet vor, dass schon eine Verlagerung von einem Prozent dieser Ausgaben auf das SGB V knapp 30 Millionen Euro ausmachen könnte.

Für Familien ist jedoch weniger entscheidend, welcher öffentliche Haushalt eine Leistung finanziert. Entscheidend ist, dass Zuständigkeitsfragen nicht zu Verzögerungen oder Versorgungslücken führen.

Nicht jeder Unterstützungsbedarf lässt sich poolen

Damit führt die Debatte zurück zum einzelnen Kind.

Ein Kind, das nur bei Übergängen, bestimmten Arbeitsphasen oder organisatorischen Aufgaben Unterstützung benötigt, kann von einem Poolmodell profitieren.

Anders kann die Situation bei einem Kind aussehen, das kontinuierliche Orientierung benötigt, in Krisensituationen unmittelbar Hilfe braucht, dauerhaft auf Kommunikationsassistenz angewiesen ist oder pflegerische Unterstützung benötigt. Auch eine stabile Beziehung kann Teil dieses individuellen Bedarfs sein. Der ursprüngliche Beitrag hatte deshalb bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere Kinder mit komplexen Kommunikationsbeeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen oder anderen hohen Unterstützungsbedarfen auf verlässliche Bezugspersonen angewiesen sein können.

Deshalb darf nicht die vorhandene Organisationsform bestimmen, welche Hilfe ein Kind bekommt.

Der Bedarf des Kindes muss bestimmen, welche Organisationsform geeignet ist.

Was bisher sichtbar war – und was wir jetzt wissen

Genau darin liegt die neue Qualität der Diskussion.

Bisher sichtbar war der organisatorische Umbau. Bundesregierung, Länder und Kommunen wollen Unterstützungsleistungen stärker bündeln. Bayern bezeichnet Pooling als Kernforderung. Hamburg verändert seine Bewilligungs- und Organisationspraxis. Schleswig-Holstein zeigt, wie allgemeine Schulassistenz und individuelle Schulbegleitung voneinander unterschieden werden können.

Das alles kann pädagogisch sinnvoll sein. Eine inklusive Schule kann nicht dauerhaft darauf beruhen, dass strukturelle Defizite durch immer mehr individuelle Begleitpersonen kompensiert werden.

Das vom Paritätischen veröffentlichte Arbeitspapier zeigt nun aber, welche finanzpolitische Dimension hinter dieser Entwicklung ebenfalls steht. Pooling soll stärker zum Regelfall werden. Individuelle Leistungen sollen teilweise durch Infrastrukturangebote ersetzt werden. Die Zahl benötigter Schulbegleitungen könnte nach dem Arbeitspapier „signifikant sinken“.

Der Paritätische bewertet die Gesamtheit dieser Vorschläge als drohenden „Kahlschlag“ im Sozialen. Das ist seine politische Bewertung.

Unabhängig davon lässt sich aus dem veröffentlichten Papier festhalten: Die Kostenfrage spielt bei den Reformüberlegungen zur Schulbegleitung eine zentrale Rolle.

Nicht Pool oder Einzelbegleitung ist die entscheidende Frage

Damit greift die einfache Alternative „Eins-zu-eins-Begleitung oder Pool?“ zu kurz.

Eine gute inklusive Schule braucht unterschiedliche Lösungen.

Für manche Kinder kann ein festes Assistenzteam die bessere Unterstützung bieten. Andere benötigen zumindest über einen längeren Zeitraum eine verlässliche persönliche Bezugsperson. Wieder andere können mit zunehmender Selbstständigkeit von einer individuellen Begleitung in ein flexibleres Modell wechseln.

Pooling kann Zusammenarbeit verbessern, Stigmatisierung verringern und Unterstützung flexibler machen. Es kann aber nur funktionieren, wenn genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist und individuelle Ansprüche erhalten bleiben.

Denn Schulbegleitung ist mehr als die Verteilung von Assistenzstunden. Wo Kinder auf Unterstützung angewiesen sind, spielen auch Beziehung, Vertrauen und Kontinuität eine Rolle für ihre Fähigkeit, sich auf Lernen und soziale Teilhabe einzulassen.

Eine Reform muss deshalb Schulen stärken, gute Assistenzstrukturen schaffen und individuelle Hilfe dort sichern, wo sie benötigt wird.

Pooling kann Teil einer guten inklusiven Schule sein. Es darf aber nicht zum Sparmodell werden, bei dem sich der Unterstützungsbedarf des Kindes nach dem vorhandenen Personal richtet.

Am Ende entscheidet nicht, wie viele Begleitpersonen sich einsparen lassen. Entscheidend ist, ob ein Kind mit Behinderung tatsächlich lernen, Beziehungen aufbauen, selbstständiger werden und gleichberechtigt am Leben seiner Schule teilnehmen kann.

Quellen

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (2026): Drohender Kahlschlag im Sozialen. Ein aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Berlin, 16. April 2026. Enthalten ist das Arbeitspapier Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen.

CDU, CSU und SPD (2025): Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode. Berlin, Abschnitt „Förderung von Schulen“.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2026): Bärbel Bas: Behinderung bedeutet andere Wege, aber nicht weniger Möglichkeiten. Grußwort zu den Inklusionstagen am 6. Juli 2026.

Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie Sozialgesetzbuch Achtes Buch, § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (2026): Pressemitteilung vom 22. Juni 2026 zur Sozialstaatsreform und zum Pooling von Schulbegleitungen.

Bayerischer Rundfunk (2026): Bedarf an Schulbegleitern in Bayern deutlich gestiegen. BR24, 22. Februar 2026.

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (2026): Schulbegleitung in Hamburg wird weiterentwickelt, Pressemitteilung vom 26. Juni 2026; sowie die Stellungnahme Inklusion an Hamburgs Schulen steht nicht zur Debatte – Schulbegleitung wird nicht pauschal gekürzt.

Elternkammer Hamburg (2026): Beschluss 755-06: Aussetzung der Anpassungen in der Organisation der Schulbegleitung zum Schuljahr 2026/27 wegen erheblicher Beteiligungs- und Verfahrensmängel, 24. Juni 2026.

GEW Hamburg (2026): Schulbehörde beschönigt Einschnitte bei der Schulbegleitung, Juni 2026.

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: Inklusion in Schulen – Schulbegleitung. Darstellung der Abgrenzung zwischen Schulbegleitung und Schulischer Assistenz.

Klein, Ferdinand / Krenz, Armin: Bildung durch Bindung. Vandenhoeck & Ruprecht. Der Band verbindet Fragen von Bindung, Entwicklung und pädagogischer Begleitung. (Vandenhoeck & Ruprecht)

Bauer, Joachim (2010): Die Bedeutung der Beziehung für schulisches Lehren und Lernen. Eine neurobiologisch fundierte Perspektive. In: Pädagogik, 62. Jahrgang, Heft 7/8, S. 6–9. (Fachportal Pädagogik)

Bertelsmann Stiftung / Kultusministerkonferenz: Untersuchungen und statistische Daten zur Entwicklung schulischer Inklusion in Deutschland.

Vereinte Nationen: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Artikel 24 „Bildung“.

Gernot Körner




Vielfalt fordert – Fachwissen stärkt

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Wenn Bildungsübergänge zu Barrieren werden

Junge Menschen mit Behinderungen werden an den Schnittstellen des Bildungssystems noch immer benachteiligt. Die aktuelle Forschung zeigt, warum Inklusion von der Kita bis zum Beruf nötig ist

Ob ein Kind von der Kita in die Schule, von der Grundschule auf eine weiterführende Schule oder später in eine Ausbildung wechselt, entscheidet wesentlich über seinen weiteren Bildungsweg. Gerade an diesen Übergängen werden bestehende Benachteiligungen jedoch häufig nicht ausgeglichen, sondern verstärkt. Besonders betroffen sind junge Menschen mit Behinderungen und Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien. Forschende fordern deshalb Bildungswege, die konsequent von den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen aus gedacht werden.

Bildungsübergänge sollen Kindern und Jugendlichen neue Möglichkeiten eröffnen. In der Realität werden sie jedoch häufig zu Hürden. An den Schnittstellen zwischen Kita, Schule, Ausbildung und Beruf entscheiden institutionelle Regeln, diagnostische Verfahren, Empfehlungen und verfügbare Unterstützungsangebote darüber, welche Wege jungen Menschen offenstehen.

Aktuelle Forschungsergebnisse des Deutschen Jugendinstituts, kurz DJI, zeigen, dass sich soziale Ungleichheiten gerade an diesen Übergängen verfestigen können. Besondere Risiken bestehen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie für junge Menschen aus Familien mit niedrigem Bildungsabschluss, geringem Einkommen oder unzureichenden finanziellen Ressourcen. Statt Benachteiligungen auszugleichen, tragen die Übergänge im Bildungssystem häufig dazu bei, vorhandene Unterschiede zu vergrößern.

Damit stellt sich eine grundlegende Frage: Wie inklusiv ist ein Bildungssystem, wenn Kinder und Jugendliche ausgerechnet an seinen entscheidenden Schnittstellen aussortiert, umgeleitet oder nicht ausreichend begleitet werden?

Inklusion entscheidet sich an den Übergängen

Inklusion bedeutet mehr als die gemeinsame Anwesenheit von Kindern mit und ohne Behinderungen in einer Einrichtung. Ein inklusives Bildungssystem muss dafür sorgen, dass alle Kinder Zugang zu Bildungsangeboten erhalten, daran teilhaben und ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend gefördert werden.

Gerade bei einem Übergang steigt jedoch das Risiko, dass Unterstützung abbricht. Zuständigkeiten wechseln, Informationen werden nicht vollständig weitergegeben und Familien müssen neue Anträge stellen oder erneut nachweisen, dass ihr Kind Hilfe benötigt. Eine Förderung, die in der Kita funktioniert hat, wird nicht automatisch in der Schule fortgeführt. Beim Wechsel auf eine weiterführende Schule oder in die berufliche Bildung entstehen erneut neue Anforderungen und Zuständigkeiten.

DJI-Forschungsdirektorin Susanne Kuger fordert deshalb Unterstützungsangebote, die über den gesamten Bildungsweg hinweg ineinandergreifen. Bildung, Soziales, Gesundheit und weitere Systeme sollten nicht isoliert voneinander entwickelt werden. Ihre gemeinsamen Möglichkeiten müssten vielmehr vom Kind, vom Jugendlichen und von deren Familien aus gedacht werden. Dadurch ließen sich sowohl Versorgungslücken als auch unnötige Doppelstrukturen vermeiden.

Dieser Perspektivwechsel ist für Inklusion zentral. Nicht das Kind muss sich an die Strukturen verschiedener Institutionen anpassen. Die Strukturen müssen so gestaltet werden, dass sie das Kind verlässlich begleiten.

Benachteiligungen beginnen schon vor der Einschulung

Die Unterschiede in den Bildungschancen entstehen nicht erst mit der Vergabe von Schulnoten. Sie zeigen sich bereits vor dem Schuleintritt.

Für den nationalen Bildungsbericht 2026 werteten DJI-Forschende Daten aus Schuleingangsuntersuchungen aus. Trotz unterschiedlicher Diagnoseverfahren und Erhebungsweisen in den Bundesländern zeigte sich im Zehnjahresvergleich eine deutliche Zunahme festgestellter Entwicklungsauffälligkeiten. Diese betreffen unter anderem sprachliche, mathematische und kognitive Vorläuferfähigkeiten. Bei den zuletzt ausgewerteten Schuleingangsuntersuchungen wurde bundesweit bei einem Viertel der untersuchten Kinder vor der Einschulung eine Auffälligkeit im Bereich Sprache festgestellt.

Solche Ergebnisse dürfen allerdings nicht vorschnell als Beleg dafür verstanden werden, dass immer mehr Kinder grundsätzlich nicht schulreif seien. Entwicklungsstände hängen stark von den Lebensbedingungen, den bisherigen Lerngelegenheiten und dem Zugang zu Förderung ab. Kinder, die frühzeitig passende Unterstützung erhalten, können viele Schwierigkeiten aufholen.

Kindertageseinrichtungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Gerade Kinder aus sozial benachteiligten Familien können von früher Bildung und einer anregenden sprachlichen Umgebung profitieren. Doch ausgerechnet diese Kinder besuchen seltener eine Kita.

Nach Ergebnissen der DJI-Kinderbetreuungsstudie KiBS lag die Beteiligungsquote bei unter Dreijährigen mit Eltern, die einen niedrigen Bildungsabschluss haben, im Jahr 2024 bei 20 Prozent. Bei Kindern von Eltern mit einem hohen Bildungsabschluss waren es 39 Prozent. Die Beteiligung war damit nahezu doppelt so hoch.

Diese Zahlen zeigen ein grundlegendes Problem: Angebote, die Bildungsbenachteiligungen abbauen könnten, erreichen nicht automatisch diejenigen Familien, die besonders davon profitieren würden. Hürden können unter anderem fehlende Plätze, komplizierte Anmeldeverfahren, mangelnde Informationen, sprachliche Barrieren oder ungeeignete Betreuungszeiten sein.

Für Kinder mit Behinderungen kommen weitere Hindernisse hinzu. Nicht jede Einrichtung verfügt über barrierefreie Räume, ausreichend Personal oder die erforderliche fachliche Unterstützung. Ein formaler Rechtsanspruch allein garantiert deshalb noch keinen tatsächlich nutzbaren und inklusiven Betreuungsplatz.

Diagnostik darf nicht zur Selektion führen

Frühzeitige Diagnostik kann helfen, Unterstützungsbedarfe zu erkennen. Sie ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn auf eine Feststellung auch eine geeignete Förderung folgt.

Nach Angaben des DJI verpflichten bislang nur acht Bundesländer Eltern bei festgestelltem Bedarf ihres Kindes zur Teilnahme an einer Fördermaßnahme. Gleichzeitig existieren unterschiedliche und teilweise parallel eingesetzte Verfahren zur Sprachstandserhebung, Entwicklungsdokumentation und Schuleingangsuntersuchung. Für Kinder und Familien kann dies mit wiederholten Untersuchungen und zusätzlichen Belastungen verbunden sein.

Susanne Kuger warnt deshalb vor der Annahme, mehr Diagnostik führe automatisch zu besseren Bildungschancen. Erst wenn auf einen festgestellten Bedarf ein passendes Angebot folgt und dafür qualifiziertes Personal sowie ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, erfüllen Diagnostik und Bildungsmonitoring ihren Zweck. Andernfalls könne mehr Diagnostik vor allem zu mehr Selektion führen.

Gerade für Kinder mit Behinderungen ist diese Gefahr erheblich. Eine Diagnose kann Zugang zu Unterstützung eröffnen. Sie kann aber auch dazu führen, dass ein Kind früh einer bestimmten Schulform oder einem gesonderten Bildungsweg zugewiesen wird. Der Unterstützungsbedarf wird dann nicht als Auftrag an die allgemeine Schule verstanden, ihre Lernbedingungen anzupassen. Stattdessen wird er zum Argument für eine Trennung.

Damit verkehrt sich die ursprüngliche Aufgabe von Diagnostik ins Gegenteil: Sie hilft nicht mehr dabei, Barrieren zu beseitigen, sondern begründet neue Barrieren.

Warum das Förderschulsystem Ungleichheiten verstärken kann

Der Bildungsforscher Markus Gebhardt von der Ludwig-Maximilians-Universität München kritisiert im Gespräch mit dem DJI die weiterhin starke Ausrichtung des deutschen Bildungssystems auf Förderschulen. Eine inklusive Schule müsse grundsätzlich alle Kinder aus ihrem Einzugsgebiet aufnehmen können. Die notwendige Unterstützung müsse innerhalb des gemeinsamen Systems organisiert werden.

Das derzeitige Förderschulsystem kann nach Gebhardts Einschätzung bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten verstärken. Denn sonderpädagogischer Förderbedarf ist nicht allein mit einer eindeutig feststellbaren Behinderung verbunden. Auch soziale Herkunft, Armut, sprachliche Voraussetzungen und unterschiedliche Bewertungspraktiken können beeinflussen, welche Kinder als förderbedürftig eingestuft werden.

Besonders problematisch ist, dass der Besuch einer Förderschule die späteren Bildungschancen begrenzen kann. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verlassen die Schule häufiger ohne regulären Abschluss. Dadurch werden ihre Möglichkeiten beim Übergang in eine Ausbildung zusätzlich eingeschränkt.

Eine inklusive Schule würde dagegen nicht nur Kindern mit einer anerkannten Behinderung zugutekommen. Sie könnte auch Kinder unterstützen, die vorübergehend Lernschwierigkeiten haben, in belastenden Lebenssituationen aufwachsen oder zusätzliche sprachliche Förderung benötigen. Entscheidend wäre, dass Unterstützung flexibel verfügbar ist und nicht erst nach einer formalen Etikettierung gewährt wird.

Der Übertritt auf die weiterführende Schule ist eine Weichenstellung

Auch beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule wirken soziale Unterschiede fort. Der Bildungserfolg hängt noch immer eng mit der sozialen Herkunft zusammen. Diese beeinflusst nicht nur die bisherigen schulischen Leistungen, sondern auch die Übergangsempfehlungen der Lehrkräfte und die Bildungsziele der Eltern.

Auswertungen des DJI-Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ zeigen, dass sozioökonomisch benachteiligte Eltern für ihre Kinder seltener das Abitur anstreben als finanziell besser gestellte und höher gebildete Eltern. Zugleich verfolgt die Mehrheit der befragten benachteiligten Kinder und Eltern durchaus hohe Bildungsziele. Es fehlt also nicht grundsätzlich an Motivation oder Interesse.

Die Unterschiede entstehen vielmehr in einem System, in dem Familien über sehr unterschiedliche Möglichkeiten verfügen, ihre Kinder zu unterstützen. Manche können Nachhilfe finanzieren, gezielt Schulen auswählen, Gespräche vorbereiten oder gegen eine ungünstige Empfehlung vorgehen. Andere Eltern kennen ihre Rechte und Möglichkeiten weniger gut oder haben nicht die zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um institutionelle Entscheidungen infrage zu stellen.

Für Familien von Kindern mit Behinderungen ist die Situation häufig noch komplizierter. Sie müssen nicht nur eine passende Schulform finden, sondern auch klären, ob die Schule barrierefrei ist, welche Assistenz verfügbar ist und ob therapeutische oder pflegerische Unterstützung gewährleistet werden kann. Die theoretisch freie Schulwahl bleibt begrenzt, wenn nur wenige Schulen die notwendigen Bedingungen bieten.

Am Übergang in den Beruf verengen sich die Möglichkeiten

Die duale Berufsausbildung gilt traditionell als Bildungsweg, der auch Jugendlichen mit weniger guten schulischen Voraussetzungen einen Einstieg in qualifizierte Beschäftigung ermöglichen soll. Doch der Zugang wird schwieriger.

Nach Einschätzung der Bildungsforscherinnen Birgit Reißig und Susan Seeber steht Jugendlichen ohne Schulabschluss oder mit Erstem Schulabschluss heute nur noch ein begrenztes Spektrum an Ausbildungsberufen offen. Der Mittlere Schulabschluss hat sich zunehmend zur dominierenden Voraussetzung für eine duale Ausbildung entwickelt. Jährlich münden deshalb etwa eine Viertelmillion Jugendliche in den sogenannten Übergangssektor.

Die dortigen Maßnahmen sollen auf eine Ausbildung vorbereiten. Wiederholte Wechsel zwischen Förderangeboten können den Einstieg in eine reguläre Ausbildung jedoch verzögern. Für Jugendliche besteht die Gefahr, längere Zeit in Maßnahmen zu verbleiben, ohne einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Junge Menschen mit Behinderungen erleben an dieser Schwelle zusätzliche Benachteiligungen. Ergebnisse des DJI-Projekts „Inklusion in der beruflichen Bildung“ zeigen, dass ihre beruflichen Wahlmöglichkeiten häufig stark eingeschränkt sind. Testverfahren, Klassifizierungen, Beratung und Vermittlung können dazu führen, dass Jugendliche bestimmten Maßnahmen oder Sonderstrukturen zugeordnet werden, ohne ihre individuellen Berufswünsche ausreichend zu berücksichtigen.

Die Forschenden Philipp Reimann und Shih-cheng Lien kritisieren, dass solche einseitigen Zuordnungen nicht mit einer passgenauen und bedarfsgerechten Vermittlung gleichgesetzt werden können. Gerade in der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf werden wichtige Entscheidungen für das spätere Erwerbsleben getroffen. Werden Jugendliche in diesem Moment auf wenige, vermeintlich geeignete Tätigkeiten festgelegt, kann sich diese Einschränkung über die gesamte berufliche Laufbahn fortsetzen.

Im Jahr 2023 arbeiteten nach Angaben des DJI etwa 310.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen. Rund 28.000 von ihnen befanden sich dort im Bereich der beruflichen Bildung. Die Forschenden bewerten diese Parallelstrukturen als nicht inklusiv, weil sie berufliche Entscheidungs- und Teilhabemöglichkeiten begrenzen.

Berufliche Orientierung muss Wahlmöglichkeiten eröffnen

Inklusive Berufsorientierung darf nicht von der Frage ausgehen, welcher Sonderweg für einen jungen Menschen infrage kommt. Sie muss klären, welche Interessen, Fähigkeiten und Ziele der Jugendliche hat und welche Unterstützung notwendig ist, damit er diese verfolgen kann.

Dazu gehören zugängliche Praktika, inklusive Ausbildungsbetriebe, persönliche Assistenz, technische Hilfsmittel und eine Begleitung, die auch nach Beginn der Ausbildung fortgesetzt wird. Ebenso wichtig ist eine Beratung, die nicht vorschnell von bestimmten Berufen abrät.

Frühe praktische Erfahrungen können den Übergang erleichtern. Nach bislang unveröffentlichten Auswertungen des DJI finden Jugendliche, die bereits während der Schulzeit einen Nebenjob haben, schneller den Weg in die berufliche Bildung. Allerdings nutzen vor allem Jugendliche aus sozial besser gestellten Familien solche Möglichkeiten. Nur etwa ein Fünftel der 14- bis 17-Jährigen hat einen Nebenjob.

Auch hier zeigt sich: Chancen entstehen nicht allein dadurch, dass ein Angebot grundsätzlich existiert. Schulen und Jugendhilfe müssen insbesondere jene Jugendlichen dabei unterstützen, Praktika, Nebenjobs und ehrenamtliche Tätigkeiten zu finden, deren Familien nicht über eigene berufliche Netzwerke verfügen. Für Jugendliche mit Behinderungen müssen solche Angebote zudem barrierefrei und mit der erforderlichen Assistenz zugänglich sein.

Inklusion braucht regionale Verantwortung

Viele Barrieren werden durch bundes- oder landespolitische Vorgaben geprägt. Ihre konkreten Auswirkungen zeigen sich jedoch vor Ort. Kommunen und Landkreise entscheiden mit darüber, wie Bildungsangebote, Jugendhilfe, Beratung, Gesundheitsversorgung und berufliche Förderung zusammenarbeiten.

Das InBiT-Projekt macht deutlich, dass passende regionale Lösungen Bildungsübergänge verbessern können. Ein datenbasiertes Bildungsmanagement und ein systematisches Monitoring helfen, Lücken zu erkennen und Bildungswege verlässlicher zu gestalten.

Eine Kommune kann beispielsweise untersuchen, wie viele Jugendliche mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung beginnen, wie viele in Übergangsmaßnahmen oder Werkstätten gelangen und an welchen Stellen ihre Bildungswege abbrechen. Entscheidend ist jedoch, dass solche Daten nicht nur gesammelt werden. Aus ihnen müssen konkrete Veränderungen folgen.

Dazu können gemeinsame Übergabeverfahren zwischen Kitas und Schulen, feste Ansprechpartner für Familien, multiprofessionelle Teams, inklusive Praktikumsnetzwerke oder verbindliche Kooperationen zwischen Schulen, Arbeitsagenturen und Betrieben gehören.

Schulbegleitung zwischen besserer Zusammenarbeit und Sparzwang

Für viele Kinder mit Behinderungen ist eine Schulbegleitung die Voraussetzung dafür, eine allgemeine Schule besuchen und am Unterricht teilhaben zu können. Sie unterstützt – abhängig vom individuellen Bedarf – etwa bei der Orientierung im Schulalltag, bei der Kommunikation, der Mobilität, der Selbstregulation oder bei pflegerischen Aufgaben. Eine Schulbegleitung ersetzt jedoch weder die Lehrkraft noch die sonderpädagogische Förderung.

Die Bundesregierung will das Unterstützungssystem neu ordnen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 heißt es, die Unterstützung von Schulen durch multiprofessionelle Teams solle gestärkt werden. Individuelle Sozialleistungen, die der Förderung in der Schule dienen, sollen demnach zu „pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen“ zusammengefasst werden. Gemeint ist unter anderem das sogenannte Pooling: Eine Assistenzkraft wäre dann nicht ausschließlich für ein einzelnes Kind zuständig, sondern könnte mehrere Kinder innerhalb einer Klasse oder Schule unterstützen.

Ein solches Modell kann pädagogische Vorteile haben. Fest an einer Schule beschäftigte Assistenzkräfte könnten besser in multiprofessionelle Teams eingebunden werden und flexibler mit Lehrkräften, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie der Schulsozialarbeit zusammenarbeiten. Zugleich kann eine gebündelte Assistenz verhindern, dass mehrere weitgehend isoliert arbeitende Schulbegleitungen nebeneinander in einer Klasse tätig sind.

Entscheidend ist jedoch, ob eine solche Lösung den individuellen Unterstützungsbedarf tatsächlich abdeckt. Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung eine kontinuierliche persönliche Assistenz benötigen, können nicht ohne Weiteres von einer wechselnden oder für mehrere Kinder zuständigen Kraft begleitet werden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte bei den Inklusionstagen am 6. Juli 2026, Verbesserungsmöglichkeiten bestünden unter anderem beim Pooling der Schulbegleitung – allerdings nur, „sofern es bedarfsgerecht und zumutbar ist“. Zugleich betonte sie, Menschen mit Behinderungen dürften durch Reformen nicht wieder zu Bittstellern werden.

Damit ist die politische Richtung erkennbar, die konkrete gesetzliche Ausgestaltung aber noch offen. Es wäre daher nicht korrekt, bereits von einer Abschaffung individueller Schulbegleitungen zu sprechen. Vorgesehen ist zunächst eine stärkere Bündelung der Hilfen. Dabei muss der individuelle Rechtsanspruch erhalten bleiben, wenn ein pauschales oder schulbezogenes Angebot den tatsächlichen Bedarf eines Kindes nicht deckt.

Die Reform berührt einen grundlegenden Konflikt: Schulbegleitung sollte nicht dauerhaft Defizite eines unzureichend ausgestatteten Schulsystems ausgleichen müssen. Gleichzeitig darf der Aufbau schulischer Unterstützungssysteme nicht dazu führen, dass Kinder ihre persönlich notwendige Assistenz verlieren. Ob das Pooling Inklusion verbessert oder vor allem Kosten begrenzt, wird deshalb wesentlich von der personellen Ausstattung und der gesetzlichen Sicherung individueller Ansprüche abhängen.

Inklusion hängt in Deutschland stark vom Wohnort ab

Wie gut Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Zugang zu einer allgemeinen Schule erhalten, unterscheidet sich erheblich zwischen den Bundesländern. Dies zeigt das von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichte Factsheet „Status quo: Inklusion an Deutschlands Schulen“, das die Schulstatistiken für das Schuljahr 2022/23 auswertet.

Als zentraler Vergleichswert gilt die sogenannte Exklusionsquote. Sie bezeichnet den Anteil aller Schülerinnen und Schüler, die getrennt vom allgemeinen Schulsystem an einer Förderschule unterrichtet werden.

Nach der Auswertung der Bertelsmann Stiftung lag diese Quote im Schuljahr 2022/23 bundesweit bei 4,2 Prozent. Im Schuljahr 2008/09, als die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft trat, waren es 4,8 Prozent. Der Anteil der Kinder, die getrennt an Förderschulen unterrichtet werden, ist damit innerhalb von 14 Jahren nur um 0,6 Prozentpunkte gesunken. Die Stiftung bewertet die bundesweite Entwicklung entsprechend als langsam.

Von den insgesamt 581.265 Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf wurden im Schuljahr 2022/23 44,4 Prozent an einer allgemeinen Schule unterrichtet. 55,6 Prozent und damit mehr als die Hälfte besuchten weiterhin eine Förderschule.

Noch deutlicher werden die Unterschiede beim Vergleich der Länder. Die Exklusionsquote reichte von 0,7 Prozent in Bremen bis zu 6,4 Prozent in Sachsen-Anhalt. Sachsen lag bei 5,3 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern bei 5,2 Prozent. Berlin und Schleswig-Holstein erreichten jeweils 2,3 Prozent.

Diese Zahlen bedeuten nicht automatisch, dass jedes Land mit einer hohen Inklusionsquote auch in allen Bereichen über ein besseres Bildungssystem verfügt. Die Bundesländer verwenden teilweise unterschiedliche Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Deshalb müssen Inklusions-, Förder- und Exklusionsquoten gemeinsam betrachtet werden.

Die Bertelsmann Stiftung kommt dennoch zu einem eindeutigen Ergebnis: In Deutschland gibt es bislang kein länderübergreifend abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen beim Ausbau eines inklusiven Schulsystems. Die Entwicklung hängt vielmehr stark von den politischen Entscheidungen und Anstrengungen des jeweiligen Bundeslandes ab.

Für Familien hat dies konkrete Folgen. Ob ein Kind wohnortnah gemeinsam mit anderen Kindern lernen kann, hängt weiterhin stark davon ab, in welchem Bundesland und teilweise sogar in welcher Kommune es lebt. Ein bundesweit geltendes Recht auf inklusive Bildung trifft damit auf sehr unterschiedliche schulische Strukturen, personelle Ressourcen und politische Zielsetzungen.

Die Zahlen zeigen außerdem, warum die steigende Zahl von Kindern mit Förderbedarf an allgemeinen Schulen allein noch kein ausreichender Beleg für einen erfolgreichen Ausbau der Inklusion ist. Wenn gleichzeitig weiterhin ein nahezu unverändert hoher Anteil aller Schülerinnen und Schüler Förderschulen besucht, werden allgemeines Schulwesen und Förderschulsystem parallel ausgebaut. Ein tatsächlicher Abbau der Trennung findet dann nur begrenzt statt.

Die AfD will Förderschulen wieder zum Regelfall machen

Während die UN-Behindertenrechtskonvention und zahlreiche wissenschaftliche Empfehlungen auf einen Ausbau inklusiver Strukturen zielen, verfolgt die AfD eine andere bildungspolitische Richtung.

Im Bundestagswahlprogramm der AfD für die Wahl 2025 wird die schulische Inklusion als mögliche Überforderung für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler dargestellt. Die Partei vertritt die Auffassung, Kinder mit besonderem Förderbedarf erhielten an Förderschulen eine Unterstützung, die allgemeine Schulen nicht leisten könnten. Daraus leitet sie folgende Forderung ab:

„Die Förderschule sollte wieder zum Regelfall für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden.“

Die Aussage steht im offiziellen Bundestagswahlprogramm der Partei.

Auch auf ihrer Internetseite spricht die AfD von einer „ideologisch motivierten Inklusion“ und fordert, Förder- und Sonderschulen zu erhalten. Dort verwendet sie die noch weitergehende Formulierung, die Förderschule „muss wieder zum Regelfall“ werden.

Diese Position geht über die Forderung hinaus, Förderschulen als freiwillige Wahlmöglichkeit beizubehalten. Wenn die Förderschule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wieder zum Regelfall werden soll, würde die getrennte Beschulung erneut zum grundsätzlich vorgesehenen Bildungsweg. Der Besuch einer allgemeinen Schule wäre dann nicht der Ausgangspunkt, sondern eine davon abweichende Möglichkeit.

Eine solche Zielsetzung steht im Gegensatz zur Entwicklungsrichtung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Danach dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Der Staat soll vielmehr ein inklusives Bildungssystem gewährleisten und die notwendige Unterstützung innerhalb dieses Systems bereitstellen.

Die ablehnende Haltung gegenüber schulischer Inklusion zeigt sich auch in öffentlichen Äußerungen von AfD-Politikern. Der nordrhein-westfälische AfD-Politiker Carlo Clemens erklärte im Dezember 2023, eine jahrzehntelange Politik der „Bildungsexperimente, von Einheitsschule bis Inklusion“ habe ein bewährtes Bildungssystem demoliert.

Diese Aussage macht deutlich, dass die Partei Inklusion nicht vor allem als Menschenrecht und Auftrag zur Veränderung des allgemeinen Schulsystems betrachtet, sondern als gescheitertes bildungspolitisches Experiment.

Bei der redaktionellen Einordnung ist dennoch eine Differenzierung notwendig: Die Kritik an schlecht ausgestatteten inklusiven Schulen ist nicht gleichbedeutend mit einer grundsätzlichen Ablehnung von Inklusion. Eltern, Lehrkräfte, Sozialverbände und Bildungsforschende weisen ebenfalls auf Personalmangel, fehlende Barrierefreiheit, unzureichende Fortbildungen und überlastete Schulen hin.

Entscheidend ist jedoch, welche Konsequenz aus diesen Problemen gezogen wird. Eine inklusive Strategie würde allgemeine Schulen personell, räumlich und fachlich so ausstatten, dass sie Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufnehmen können. Die AfD zieht dagegen den Schluss, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelfall wieder in Förderschulen unterrichtet werden sollten.

Damit stellt die Partei nicht nur die bisherige Umsetzung, sondern die grundsätzliche Zielrichtung des gemeinsamen Lernens infrage.

Was sich für eine inklusive Bildung ändern muss

Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Inklusion nicht an einer einzelnen Institution verwirklicht werden kann. Sie benötigt einen durchgängigen Bildungsweg, auf dem Unterstützung weder beim Wechsel der Einrichtung noch an Verwaltungsgrenzen endet.

Diagnostik muss mit konkreter Förderung verbunden sein. Allgemeine Schulen müssen personell und räumlich so ausgestattet werden, dass sie unterschiedliche Kinder aufnehmen können. Familien benötigen verständliche Informationen und verlässliche Ansprechpersonen. Berufliche Beratung muss die Wünsche junger Menschen ernst nehmen und ihre Möglichkeiten erweitern, statt sie vorschnell in Sonderstrukturen zu lenken.

Vor allem aber braucht es einen anderen Blick auf Bildungsübergänge. Ein Übergang ist nicht gelungen, wenn ein Kind lediglich an die nächste Institution weitergereicht wurde. Er ist gelungen, wenn das Kind dort tatsächlich ankommen, lernen und teilhaben kann.

Inklusive Bildung bedeutet deshalb, nicht zuerst zu fragen, ob ein Kind in das vorhandene System passt. Gefragt werden muss, was das System verändern muss, damit kein Kind an seinen Übergängen verloren geht.

Quellennachweis

Der Beitrag basiert auf aktuellen Veröffentlichungen des Deutschen Jugendinstituts sowie auf dem Nationalen Bildungsbericht 2026. Die Aussagen und Zahlen wurden insbesondere folgenden Quellen entnommen:

Alternative für Deutschland (2025):
Zeit für Deutschland. Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Abschnitt „Förderschulen als Bildungschance erhalten“, S. 159–160.

Im Kapitel zur schulischen Bildung fordert die Partei, Förderschulen wieder zum Regelfall für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu machen.

Alternative für Deutschland (2023):
Clemens, Carlo: „Linksgrüne Bildungsexperimente verantwortlich für desaströses Abschneiden deutscher Schüler bei PISA-Studie.“ Presseerklärung vom 5. Dezember 2023.

Clemens zählt Inklusion zu den von ihm kritisierten „Bildungsexperimenten“, die nach seiner Aussage das Bildungssystem beschädigt hätten.

Autor Bildungsberichterstattung (Hrsg.) (2026):
Bildung in Deutschland 2026. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Demokratie. Bielefeld: wbv Publikation.
Der Nationale Bildungsbericht enthält unter anderem die vom Deutschen Jugendinstitut ausgewerteten Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen. Die Daten der Bundesländer sind aufgrund unterschiedlicher Untersuchungsverfahren und Erhebungszeitpunkte allerdings nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.

Bertelsmann Stiftung (2024):
Status quo: Inklusion an Deutschlands Schulen. Schuljahr 2022/23. Gütersloh. Auswertung der Förder-, Inklusions- und Exklusionsquoten der Bundesländer auf Basis der KMK-Statistik.
Das Factsheet wertet die Daten zur sonderpädagogischen Förderung in den 16 Bundesländern aus und vergleicht die Förder-, Inklusions- und Exklusionsquoten der Schuljahre 2008/09, 2021/22 und 2022/23. Die Berechnungen beruhen auf der Schulstatistik der Kultusministerkonferenz. Nach der Auswertung wurden im Schuljahr 2022/23 bundesweit 44,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen und 55,6 Prozent an Förderschulen unterrichtet. Die Exklusionsquote lag je nach Bundesland zwischen 0,7 und 6,4 Prozent.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2026):
Bas, Bärbel: „Behinderung bedeutet andere Wege, aber nicht weniger Möglichkeiten.“ Grußwort anlässlich der Inklusionstage am 6. Juli 2026 in Berlin.

Die Bundesarbeitsministerin bezeichnet das Pooling der Schulbegleitung als mögliche Reformmaßnahme, schränkt dies jedoch ausdrücklich auf bedarfsgerechte und für die betroffenen Menschen zumutbare Lösungen ein.

CDU, CSU und SPD (2025):
Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode. Berlin.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, Schulen durch multiprofessionelle Teams zu unterstützen und individuelle Sozialleistungen für den schulischen Bereich stärker zu pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen zusammenzufassen.

Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.) (2026):
Bildung ohne Barrieren. Wie sich Übergänge chancengerechter gestalten lassen. DJI Impulse, Ausgabe 2+3/2026, Nr. 143/144. München: Deutsches Jugendinstitut.
Die Schwerpunktausgabe bündelt Forschungsergebnisse zu Bildungsübergängen von der frühen Kindheit bis zum Einstieg in Ausbildung und Beruf. Sie ist kostenlos als barrierefreies PDF und als E-Paper erhältlich.

Deutsches Jugendinstitut (2026):
„Bildungsübergänge verfestigen soziale Ungleichheit.“ Pressemitteilung zur Ausgabe 2+3/2026 des Forschungsmagazins DJI Impulse. München.
Die Pressemitteilung fasst zentrale Befunde zur frühen Bildung, zum Schulübergang, zum Übergangssektor und zu den besonderen Risiken für junge Menschen mit Behinderungen zusammen.

Gebhardt, Markus (2026):
Interview über das Förderschulsystem und die Voraussetzungen inklusiver Bildung. In: Deutsches Jugendinstitut, Themenschwerpunkt Bildungsübergänge.
Gebhardt erläutert, warum die Trennung zwischen allgemeinen Schulen und Förderschulen bestehende Ungleichheiten verstärken kann und welche strukturellen Voraussetzungen inklusive Schulen benötigen.

Riebe, Jan (2024):
„Ideologieprojekt Inklusion“. Positionierungen der AfD zu Inklusion als Ausdruck ihres rechtsextremen Weltbildes. In: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (Hrsg.): Wissen schafft Demokratie. Schwerpunkt Behindernde Gesellschaft, Band 15, S. 30–45.

Reimann, Philipp; Tillmann, Frank; Prenzel, Theresa (2026):
„Inklusive berufliche Bildung regional verankern.“ In: DJI Impulse. Bildung ohne Barrieren. Wie sich Übergänge chancengerechter gestalten lassen, Ausgabe 2+3/2026. München: Deutsches Jugendinstitut.
Der Beitrag analysiert regionale Unterschiede beim Übergang junger Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Arbeit. Vorgestellt wird unter anderem der im Forschungsprojekt InBiT entwickelte Kommunale Jugendinklusionsindex.

Reimann, Philipp; Lien, Shih-Cheng (2025):
„Diskriminierung an der Schwelle zum Berufsleben.“ In: DJI Impulse. Aufwachsen in Vielfalt, Nr. 139, Heft 2/2025, S. 34–38.
Der Beitrag zeigt, wie Testverfahren, Klassifizierungen, Beratung und Vermittlung die beruflichen Wahlmöglichkeiten junger Menschen mit Behinderungen begrenzen können.

Deutsches Jugendinstitut (2025):
„Inklusion erfordert mehr Entscheidungsfreiheit.“ Veröffentlichung zu den Ergebnissen des Verbundprojekts „Inklusion in der beruflichen Bildung – Bildungsteilhabe in regionalen Übergangsstrukturen“ (InBiT).
Die Veröffentlichung stellt die Benachteiligung junger Menschen mit Behinderungen beim Übergang in die berufliche Bildung und die Bedeutung individueller Wahlmöglichkeiten heraus.

Sekretariat der Kultusministerkonferenz:
Statistik: Sonderpädagogische Förderung an Schulen. Fortlaufende Länderstatistik zur Beschulung an allgemeinen Schulen und Förderschulen.

Literaturempfehlungen

Zur inklusiven Gestaltung von Schule und Unterricht

Hofmann-Lun, Irene u. a. (2025):
Meta-Analyse – Inklusive Bildung an allgemeinbildenden Schulen. München: Deutsches Jugendinstitut.

Die Meta-Analyse bietet einen wissenschaftlich fundierten Überblick über Bedingungen, unter denen inklusive Bildung an allgemeinbildenden Schulen gelingen kann. Sie eignet sich besonders für Schulleitungen, Lehrkräfte und Verantwortliche in der Bildungsverwaltung.

Booth, Tony; Ainscow, Mel (2019):
Index für Inklusion. Ein Leitfaden für Schulentwicklung. Weinheim/Basel: Beltz.

Der „Index für Inklusion“ gehört zu den etablierten Arbeitsgrundlagen für eine inklusive Schul- und Organisationsentwicklung. Er unterstützt Einrichtungen dabei, eigene Kulturen, Strukturen und Praktiken auf Barrieren für Lernen und Teilhabe zu untersuchen.

Zum Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf

Thielen, Marc u. a. (2025):
Inklusive Berufsorientierung. Expertise im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes. Berlin: Der Paritätische Gesamtverband.

Die Expertise untersucht Barrieren in der Berufsorientierung und beschreibt, wie Beratung, Praktika und Übergangsbegleitung stärker an den Interessen und Rechten junger Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden können.

Lemke, Vera u. a. (2024):
Inklusion am Übergang Schule – Beruf. Aus Perspektive junger Menschen Barrieren abbauen und Experimentierräume für alle schaffen. Eine Praxisbroschüre. Hildesheim.

Die Broschüre stellt die Sichtweisen junger Menschen in den Mittelpunkt und verbindet Forschungsergebnisse mit Anregungen für die praktische Übergangsgestaltung.

Beierling, Birgit u. a. (2021):
Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken: Inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive. Berlin: Paritätischer Wohlfahrtsverband.

Die Expertise ordnet die berufliche Bildung aus menschenrechtlicher Sicht ein und zeigt, warum Sonderstrukturen den Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe häufig nicht erfüllen.

Beierling, Birgit u. a. (2024):
Jugendberufsagenturen als Beitrag zu inklusiver Übergangsgestaltung zwischen Schule und Beruf. Bonn.

Die Veröffentlichung zeigt, wie Arbeitsagenturen, Jobcenter, Jugendhilfe, Schulen und weitere Akteure ihre Angebote bündeln können, damit Jugendliche nicht zwischen unterschiedlichen Zuständigkeiten verloren gehen.

Blanck, Jonna M. (2025):
„Übergänge von jungen Menschen mit Behinderungen von der Schule in die Berufsausbildung in Deutschland.“ In: Die Deutsche Schule, 117. Jahrgang, Heft 4, S. 261–273.

Der Fachbeitrag analysiert die strukturellen Barrieren, die jungen Menschen mit Behinderungen den Zugang zu einer regulären Berufsausbildung erschweren.

Zu regionalen Strukturen und kommunaler Verantwortung

Oehme, Andreas (2017):
„Inclusiveness als regionale Strukturqualität – eine empirische Untersuchung zu Übergängen zwischen Schule, Ausbildung und Arbeitswelt in Regionen.“ In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 12. Jahrgang, Heft 1, S. 19–34.

Der Beitrag entwickelt den Gedanken, dass Inklusion nicht nur von einzelnen Einrichtungen, sondern auch von der Qualität regionaler Unterstützungs- und Kooperationsstrukturen abhängt.

Oehme, Andreas (2025):
Auf dem Weg zu inklusiven Arbeitsmärkten: Integrierte Hilfen für teilhabeorientierte Übergangs- und Beschäftigungsstrukturen. Weinheim.

Die Veröffentlichung vertieft die Frage, wie Übergangs-, Unterstützungs- und Beschäftigungsstrukturen so verbunden werden können, dass sie echte berufliche Teilhabe ermöglichen.

Rechtliche Grundlage

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Hrsg.) (2018):
Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bonn.

Für das Thema Bildungsübergänge sind insbesondere Artikel 24 über das Recht auf inklusive Bildung und Artikel 27 über das Recht auf Arbeit und Beschäftigung maßgeblich. Die Konvention verpflichtet staatliche Stellen dazu, Barrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.




Inklusionsmobil: Wie Kinder Inklusion durch gemeinsame Bewegung erleben

Kinder erleben inklusiven Sport

Bewegung verbindet Kinder

Kinder gehen meist unvoreingenommen aufeinander zu. Beim gemeinsamen Spielen und Bewegen entstehen Freundschaften, Teamgeist und gegenseitiger Respekt ganz selbstverständlich – ohne dass jemand erklären muss, was Inklusion bedeutet.

Genau hier setzt das Inklusionsmobil an. Das gemeinsame Projekt der Aktion Mensch, des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) und von REWE bringt inklusiven Sport direkt an Schulen, in Vereine und auf Veranstaltungen. Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung treiben zusammen Sport, lernen voneinander und erfahren dabei, dass Vielfalt den Alltag bereichert.

Warum Inklusion schon im Kindesalter beginnt

Inklusion bedeutet, dass jedes Kind dazugehört und die gleichen Möglichkeiten erhält – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Bewegungsangebote spielen dabei eine Schlüsselrolle. Beim gemeinsamen Sport rücken Unterschiede in den Hintergrund. Stattdessen erleben Kinder unmittelbar, wie sie sich gegenseitig unterstützen, zusammen Lösungen finden und Erfolge miteinander teilen.

Studien zeigen allerdings: Menschen mit Behinderung treiben noch immer deutlich seltener Sport als Menschen ohne Behinderung. Projekte wie das Inklusionsmobil machen inklusive Angebote deshalb sichtbar – und motivieren Schulen sowie Vereine zum Mitmachen.

Das Inklusionsmobil bringt den Sport direkt zu den Kindern

Seit 2025 ist das Inklusionsmobil in ganz Deutschland unterwegs. Es besucht Schulen, Vereine und öffentliche Veranstaltungen und bietet abwechslungsreiche Mitmachaktionen rund um Bewegung und Behindertensport.

Was Kinder beim Inklusionsmobil erwartet:

  • Sportarten ausprobieren, die sie sonst kaum kennenlernen – etwa Rollstuhlbasketball, Goalball oder Sitzvolleyball
  • Neue Erfahrungen sammeln in Übungen, bei denen es um Zusammenspiel statt Leistung geht
  • Berührungsängste abbauen durch direkte Begegnungen auf Augenhöhe
  • Vorbilder treffen: Sportlerinnen und Sportler aus dem Behindertensport begleiten viele Aktionen

Diese persönlichen Begegnungen hinterlassen bei vielen Kindern einen bleibenden Eindruck. Sie zeigen: Sportliche Leistung ist keine Frage einer Behinderung.

Begeisterung bei den ersten Schulbesuchen 2026

Zum Jahresbeginn 2026 machte das Inklusionsmobil Station an Schulen in Wiesbaden und Stuttgart. Die Schülerinnen und Schüler lernten dort verschiedene inklusive Sportangebote kennen und wurden selbst aktiv.

Besonders eindrucksvoll war der Besuch eines Rollstuhlbasketballvereins aus der Bundesliga. Viele Kinder kamen erstmals mit dieser Sportart in Berührung – und die Begeisterung war so groß, dass einige anschließend selbst Rollstuhlbasketball ausprobieren wollten.

Weiter führte die Tour unter anderem nach Leipzig und Gräfenhainichen. Zusätzliche Stationen sollen folgen und noch mehr Kindern den Zugang zu inklusiven Sportangeboten eröffnen.

Was Eltern, Schulen und Kitas daraus mitnehmen können

Nicht jede Schule bekommt Besuch vom Inklusionsmobil – die Idee dahinter lässt sich aber im Kleinen übertragen:

  1. Spiele so anpassen, dass alle mitspielen können – etwa durch veränderte Regeln, größere Bälle oder Aufgaben mit unterschiedlichen Rollen.
  2. Kooperation vor Wettbewerb stellen, damit der Fokus auf gemeinsamem Erfolg liegt statt auf Rangfolgen.
  3. Kontakt zu inklusiven Sportvereinen in der Region suchen und Schnupperstunden organisieren.
  4. Fragen der Kinder zulassen, statt Unterschiede zu übergehen – Neugier ist der Anfang von Verständnis.
  5. Bewegung schafft Begegnungen
  6. Das Inklusionsmobil zeigt eindrucksvoll, dass gemeinsamer Sport Menschen verbindet. Kinder erleben Vielfalt ganz selbstverständlich und entwickeln Verständnis füreinander. Schulen und Vereine erhalten gleichzeitig wertvolle Impulse, um inklusive Angebote dauerhaft zu verankern.

Bewegung schafft Begegnungen

Das Inklusionsmobil zeigt eindrucksvoll, dass gemeinsamer Sport Menschen verbindet. Kinder erleben Vielfalt ganz selbstverständlich und entwickeln Verständnis füreinander. Schulen und Vereine erhalten gleichzeitig wertvolle Impulse, um inklusive Angebote dauerhaft zu verankern.

Sie möchten das Inklusionsmobil selbst kennenlernen? Alle anstehenden Termine und weitere Informationen finden Sie hier: Zum Inklusionsmobil

Sie möchten, dass das Inklusionsmobil auch zu Ihnen kommt? Hier können Sie sich für einen Besuch des Inklusionsmobils in bewerben: Hier klicken und Bewerbung abschicken

Quelle: Pressemitteilung Aktion Mensch




Leseförderung – Teil 3: Warum Bilderbücher heute wichtiger sind denn je

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Viele glaubten, das Bilderbuch werde von digitalen Medien verdrängt. Die moderne Entwicklungsforschung kommt heute zu einem anderen Ergebnis

Kinder besitzen eine Eigenschaft, die viele Erwachsene verblüfft: Sie möchten dieselbe Geschichte immer wieder hören. Das Lieblingsbilderbuch liegt bereits zum zwanzigsten Mal auf dem Sofa, der kleine Bär erlebt dieselben Abenteuer und der Frosch springt wieder an derselben Stelle ins Wasser. Trotzdem bitten Kinder: „Noch einmal!“

Für Erwachsene wirkt das oft rätselhaft. Schließlich kennen Kinder die Geschichte längst. Warum also möchten sie diese immer wieder hören?

Die Antwort auf die Frage führt mitten hinein in die moderne Entwicklungspsychologie. Denn Kinder betrachten ein Bilderbuch nicht so, wie Erwachsene es tun. Sie lesen nicht einfach eine Geschichte. Sie entdecken mit jedem gemeinsamen Betrachten neue Einzelheiten, neue Gefühle und neue Zusammenhänge. Ein gutes Bilderbuch verändert sich nicht – aber das Kind verändert sich. Genau deshalb wird dieselbe Geschichte immer wieder zu einer neuen Erfahrung.

Noch vor gut zehn Jahren glaubten manche Fachleute, dass Computerprogramme und später Tablets das klassische Bilderbuch nach und nach verdrängen würden. Heute zeichnet die Forschung ein anderes Bild. Je besser Wissenschaftler verstehen, wie Kinder Sprache erwerben und Denken entwickeln, desto deutlicher wird: Bilderbücher sind weit mehr als eine Vorbereitung auf das spätere Lesen. Sie gehören zu den wichtigsten Bildungs- und Beziehungserfahrungen der frühen Kindheit.

Mehr als bunte Bilder

Ein zweijähriges Kind sitzt mit seiner Mutter auf dem Sofa. Vor ihnen liegt ein Bilderbuch. Auf einer Seite sitzt ein kleiner Bär unter einem Baum. Nach dem Umblättern ist der Bär verschwunden.

„Wo ist er?“, fragt das Kind.

Niemand hat erklärt, dass der Bär weggegangen ist. Zwischen beiden Bildern steht kein Satz, der sein Verschwinden beschreibt. Trotzdem erkennt das Kind sofort, dass etwas geschehen sein muss. Es beginnt zu überlegen, entwickelt Vermutungen und sucht nach einer Erklärung.

Anders als es zunächst scheinen mag, geht es hier nicht um Objektpermanenz – die Fähigkeit zu wissen, dass ein Gegenstand weiterexistiert, auch wenn er nicht sichtbar ist. Diese Fähigkeit entwickeln Kinder bereits im ersten Lebensjahr. Was das Kind hier leistet, ist etwas Anspruchsvolleres: Es schließt aus zwei aufeinanderfolgenden Bildern auf ein Ereignis, das zwischen ihnen stattgefunden haben muss – eine frühe Form der narrativen Inferenz.

Genau darin liegt die eigentliche Stärke eines Bilderbuches. Es zeigt Kindern nicht einfach Bilder. Es fordert sie dazu heraus, Zusammenhänge zu entdecken und aus einzelnen Szenen eine Geschichte entstehen zu lassen.

Der amerikanische Psychologe Jerome Bruner beschrieb diesen Entwicklungsschritt als eine grundlegende Fähigkeit des Menschen. Kinder erschließen sich ihre Welt nicht nur über Begriffe und Fakten, sondern vor allem über Geschichten. Entwicklungspsychologen sprechen deshalb von narrativer Kompetenz – der Fähigkeit, einzelne Ereignisse zu einer sinnvollen Handlung zu verbinden. Sie entwickelt sich lange bevor Kinder selbst lesen können und bildet eine wesentliche Grundlage für das spätere Textverständnis.

Vielleicht liegt gerade hier eines der größten Missverständnisse über Bilderbücher. Sie bereiten Kinder nicht lediglich auf das Lesen vor. Sie sind der Ort, an dem die Grundlagen des Lesens überhaupt erst entstehen.

Ein Bilderbuch erzählt nie nur eine Geschichte

Wer einem kleinen Kind beim Betrachten eines Bilderbuches zusieht, macht eine interessante Entdeckung. Nur selten folgt es der Geschichte Seite für Seite. Viel häufiger bleibt es an einer Illustration hängen, zeigt auf eine Kleinigkeit oder stellt eine Frage, die mit dem eigentlichen Text zunächst gar nichts zu tun hat.

„Warum schaut der kleine Bär so traurig?“

„Wo fliegt der Vogel hin?“

„Hat der Fuchs Angst?“

Erwachsene empfinden solche Unterbrechungen manchmal als Ablenkung. Tatsächlich geschieht in diesen Momenten jedoch das Wertvollste, was ein Bilderbuch leisten kann. Das Kind beginnt, über eine Geschichte nachzudenken. Es entwickelt eigene Vermutungen, sucht nach Erklärungen und versucht, die Gefühle der Figuren zu verstehen. Es liest nicht nur das, was auf den Seiten zu sehen ist. Es ergänzt das, was zwischen den Bildern geschieht.

Diesen Prozess beschreibt die Sprachwissenschaftlerin Catherine Snow. In ihren Untersuchungen konnte sie zeigen, dass nicht das Vorlesen allein den größten Einfluss auf die Sprach- und Lesekompetenz hat. Entscheidend sind die Gespräche, die dabei entstehen. Wenn Erwachsene nachfragen, zuhören oder die Gedanken eines Kindes aufgreifen, wächst weit mehr als der Wortschatz. Kinder lernen, Zusammenhänge zu erkennen, Gefühle sprachlich auszudrücken und ihre eigenen Gedanken zu ordnen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt die vielzitierte Meta-Analyse von Bus, van IJzendoorn und Pellegrini (1995): Sie zeigt, dass gemeinsames Bilderbuchlesen zwischen Eltern und Kindern zu den verlässlichsten Einflussfaktoren für spätere Sprach- und Lesefähigkeiten zählt – und dass die Qualität der Interaktion dabei mindestens so wichtig ist wie die reine Häufigkeit des Vorlesens.

Deshalb ist ein Bilderbuch niemals nur ein Buch. Es ist immer auch ein Gespräch.

Warum Kinder dieselbe Geschichte immer wieder hören möchten

Viele Eltern kennen das Phänomen. Das Lieblingsbilderbuch wird Abend für Abend aus dem Regal geholt. Obwohl das Kind die Geschichte längst kennt, bittet es immer wieder: „Noch einmal!“

Aus der Sicht Erwachsener wirkt das zunächst wenig abwechslungsreich. Für Kinder ist jede Wiederholung jedoch eine neue Entdeckungsreise. Beim ersten Vorlesen verfolgen sie vor allem die Handlung. Beim nächsten Mal entdecken sie einen kleinen Vogel am Himmel, später den erstaunten Blick einer Figur oder einen Gegenstand, der ihnen zuvor entgangen ist. Mit jeder Entwicklung verändert sich auch ihr Blick auf dieselbe Geschichte.

Jerome Bruner beschrieb dieses Phänomen mit einem einfachen Gedanken: Kinder ordnen ihre Erfahrungen in Form von Geschichten. Je mehr Erfahrungen sie sammeln, desto mehr erkennen sie auch in einem vertrauten Bilderbuch. Ein gutes Bilderbuch wächst deshalb mit seinem Leser. Nicht weil sich seine Seiten verändern, sondern weil das Kind mit jeder neuen Erfahrung andere Bedeutungen entdeckt.

Vielleicht ist genau das der Grund, warum Bilderbücher Generationen überdauern. Sie erzählen nicht bei jedem Vorlesen dieselbe Geschichte. Sie erzählen sie jedem Kind ein wenig anders.

Warum das Bilderbuch seinen Platz behalten wird

Lange Zeit galt das Bilderbuch vor allem als Vorbereitung auf die Schule. Heute wissen wir, dass diese Sichtweise zu kurz greift. Bilderbücher bereiten Kinder nicht nur auf das Lesen vor. Sie fördern genau jene Fähigkeiten, auf denen später jedes Lesen aufbaut: aufmerksam beobachten, Fragen stellen, Zusammenhänge erkennen, Vermutungen entwickeln und über Erlebtes sprechen.

Die Neurowissenschaftlerin Maryanne Wolf beschreibt Lesen als eine der anspruchsvollsten Kulturleistungen des menschlichen Gehirns. Kein Kind wird mit einem „Lesezentrum“ geboren. Erst im Laufe der Entwicklung verknüpft das Gehirn Sprache, Wahrnehmung, Gefühle und Erfahrungen zu dem, was wir später Lesen nennen.

Genau deshalb beginnt Leseförderung nicht mit dem ersten Schulbuch. Sie beginnt dort, wo Kinder Geschichten entdecken, Sprache erleben und Erwachsene sich Zeit nehmen, gemeinsam mit ihnen über Bilder und Gedanken zu sprechen.

Vielleicht hat das Bilderbuch deshalb nie wirklich an Bedeutung verloren. Möglicherweise haben wir Erwachsenen erst in den vergangenen Jahren verstanden, was beim gemeinsamen Betrachten eines Bilderbuches tatsächlich geschieht.

Ein Bilderbuch vermittelt nicht nur Geschichten. Es schafft Aufmerksamkeit, Sprache, Vertrauen und gemeinsame Erinnerungen.

Ein Bilderbuch ist kein Gegenstand. Es ist eine Beziehung.

Was die Forschung heute weiß

  • Bilderbücher fördern Sprache, Wortschatz und das Verständnis für Geschichten bereits lange vor dem Schuleintritt.
  • Entscheidend ist nicht das Vorlesen allein, sondern das gemeinsame Gespräch über Bilder, Figuren und Handlungen.
  • Kinder entwickeln dabei narrative Kompetenzen – sie lernen, Ereignisse zu einer zusammenhängenden Geschichte zu verbinden.
  • Gemeinsames Bilderbuchlesen stärkt Sprache, Aufmerksamkeit, Empathie und die Freude am Lesen.
  • Meta-analytische Befunde bestätigen, dass die Qualität der gemeinsamen Interaktion beim Vorlesen mindestens so bedeutsam ist wie dessen Häufigkeit.

Literatur (Auswahl)

Bruner, J. S. (1990). Acts of Meaning. Harvard University Press.

Bus, A. G., van IJzendoorn, M. H., & Pellegrini, A. D. (1995). Joint Book Reading Makes for Success in Learning to Read: A Meta-Analysis on Intergenerational Transmission of Literacy. Review of Educational Research, 65(1), 1–21.

Dickinson, D. K., & Tabors, P. O. (Eds.). (2001). Beginning Literacy with Language: Young Children Learning at Home and School. Paul H. Brookes Publishing.

Snow, C. E. (2002). Reading for Understanding: Toward a Research and Development Program in Reading Comprehension. RAND Corporation.

Snow, C. E., Barnes, W. S., Chandler, J., Goodman, I. F., & Hemphill, L. (1991). Unfulfilled Expectations: Home and School Influences on Literacy. Harvard University Press.

Wolf, M. (2007). Proust and the Squid: The Story and Science of the Reading Brain. Harper.

Gernot Körner




Bundesteilhabepreis 2026: Auszeichnung für inklusive Kita-Assistenz

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Innovative Projekte eröffnen jungen Menschen mit Behinderungen neue Perspektiven

Der Bundesteilhabepreis 2026 wurde bereits zum siebten Mal verliehen und würdigt bundesweit Projekte, die Inklusion im Berufsleben mit innovativen Ideen voranbringen. Im Mittelpunkt des diesjährigen Wettbewerbs stand das Thema „BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“. Die Preisverleihung fand im Rahmen der Inklusionstage im Juli 2026 statt. Insgesamt ist der Preis mit 17.500 Euro dotiert.

Gerade der Übergang von der Schule oder Ausbildung in das Berufsleben entscheidet häufig darüber, ob eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsmarkt gelingt. Für junge Menschen mit Behinderungen ist dieser Schritt oftmals mit zusätzlichen Hürden verbunden. Die ausgezeichneten Projekte zeigen eindrucksvoll, wie Barrieren abgebaut und neue berufliche Chancen geschaffen werden können.

119 Projekte eingereicht

Für den Bundesteilhabepreis 2026 wurden insgesamt 119 Projekte aus ganz Deutschland eingereicht. Eine unabhängige Fachjury mit Expertinnen und Experten aus Verbänden, Kommunen und Ländern wählte die Preisträger anonym und weisungsfrei aus. Organisiert wurde das Wettbewerbsverfahren erneut von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

1. Platz: Inklusive Schauspielausbildung

Den ersten Preis erhielt das Projekt „Rheinkompanie“ der Schauspielschule DER KELLER in Köln. Es ermöglicht jungen Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung eine professionelle Schauspielausbildung gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung. Die inklusive Ausbildung bereitet gezielt auf den Einstieg in Theater, Film und Fernsehen vor und stärkt zugleich Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein der Teilnehmenden.

2. Platz: Barrierefreies Startup-Mentoring

Der zweite Preis ging an das inKlub Startup Mentoring Programm. Das sechsmonatige Angebot unterstützt junge Menschen mit Behinderungen dabei, eigene Geschäftsideen zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Durch individuelle Begleitung und barrierefreie Rahmenbedingungen eröffnet das Projekt neue Wege in die berufliche Selbstständigkeit.

3. Platz: Kita-Assistenz als Chance für mehr Inklusion

Das drittplatzierte Projekt „Inklusion leben“ der eva Kinderbetreuung gGmbH qualifiziert Menschen mit Behinderungen gezielt für den Einsatz als Kita-Assistenz und schafft damit neue berufliche Perspektiven in der frühkindlichen Bildung.

Die sechsmonatige duale Qualifizierung verbindet theoretischen Unterricht mit praktischen Einsätzen in Kindertageseinrichtungen. Individuelle Begleitung, feste Ansprechpersonen und klar strukturierte Lernprozesse sorgen dafür, dass die Teilnehmenden Schritt für Schritt an ihre zukünftigen Aufgaben herangeführt werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an junge Menschen, die bislang aufgrund fehlender Schulabschlüsse kaum Chancen auf eine reguläre Ausbildung hatten.

Für Kitas bietet das Projekt gleich mehrere Vorteile: Es eröffnet Menschen mit Behinderungen den Einstieg in ein pädagogisches Berufsfeld und stärkt gleichzeitig inklusive Teams. Die Teilnehmenden übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben im Kita-Alltag, sammeln wertvolle Praxiserfahrungen und bringen ihre individuellen Fähigkeiten in die Arbeit mit Kindern ein.

Das ausgezeichnete Konzept zeigt, dass berufliche Inklusion auch in Kindertageseinrichtungen erfolgreich gelingen kann. Durch die enge Verzahnung von Theorie, Praxis und persönlicher Begleitung entsteht ein Modell, das sich auch auf weitere soziale und pädagogische Arbeitsfelder übertragen lässt. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels liefert das Projekt wichtige Impulse für eine vielfältige und inklusive Personalentwicklung in Kitas.

Zur Website der eva Kinderbetreuung gGmbH

Informationen zum Bundesteilhabepreis finden Sie auf www.bundesteilhabepreis.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales




Wer so fragt, bekommt solche Antworten

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Die Expertenkommission der Bundesregierung legt weitreichende Empfehlungen zum Aufwachsen in der digitalen Welt vor. Viele davon sind notwendig und überzeugend. Doch bei den Vorschlägen für Kita und Grundschule zeigt sich, wie stark bereits der politische Auftrag bestimmt, welche Fragen gestellt werden – und welche nicht

Als Bundesfamilienministerin Karin Prien im September 2025 die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ einsetzte, war der Auftrag weit gefasst: Risiken, Herausforderungen und Chancen digitaler Technologien sollten analysiert und in konkrete Handlungsempfehlungen übersetzt werden. Das interdisziplinäre Gremium arbeitete nach eigenen Angaben unabhängig und evidenzbasiert, bezog unterschiedliche Fachrichtungen sowie die Perspektiven junger Menschen ein und legte im Juni 2026 eine Kurzfassung mit 56 Empfehlungen vor. Sie richten sich keineswegs nur an Eltern oder Schulen, sondern ebenso an Gesetzgeber, Kommunen, Gesundheitssystem, Jugendhilfe, Forschung und digitale Anbieter. Der angekündigte Abschlussbericht soll im September folgen. Schon jetzt ist absehbar, dass die Empfehlungen die familien-, jugend- und bildungspolitische Diskussion der kommenden Jahre prägen werden.

Der Bericht verdient diese Aufmerksamkeit. Er geht deutlich über die üblichen Appelle hinaus, Kinder müssten ihre Bildschirmzeit besser kontrollieren, Eltern konsequenter erziehen und Schulen mehr Medienkompetenz vermitteln. Statt die Verantwortung vor allem bei den Einzelnen abzuladen, beschreibt die Kommission das digitale Aufwachsen als gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Ihre Leitprinzipien verlangen, bewährte Unterstützungsstrukturen dauerhaft zu sichern, Schulen nicht unbegrenzt mit neuen Aufgaben zu belasten, strukturelle Risiken nicht an Kinder und Eltern weiterzureichen und die Regulierung Künstlicher Intelligenz am Vorsorgeprinzip auszurichten. Schutz, Befähigung und Teilhabe sollen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden: Schutz dürfe nicht zum pauschalen Ausschluss führen, Befähigung nicht zur Verlagerung der Verantwortung auf Minderjährige und Teilhabe nicht dazu, junge Menschen in digitalen Räumen sich selbst zu überlassen.

Diese Verbindung ist eine der großen Stärken des Berichts. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, die lediglich genügend Wissen und Disziplin erwerben müssten, um sich gegen hochprofessionell entwickelte Plattformmechanismen zu behaupten. Wo Risiken in Produktgestaltung, Geschäftsmodell oder algorithmischer Steuerung angelegt sind, müssen Anbieter und Gesetzgeber handeln. Folgerichtig verlangt die Kommission sichere Voreinstellungen für Minderjährige, den Verzicht auf personalisierte Werbung und algorithmische Feeds in Kinderkonten, Einschränkungen suchtverstärkender Funktionen wie Endlos-Scrollen und Auto-Play sowie wirksame, datenschutzgerechte Verfahren zur Altersbestimmung. Auch bei KI-Anwendungen sollen Schutzlücken geschlossen werden. Für sogenannte AI Companions, die durch personalisierte Kommunikation emotionale Nähe erzeugen können, schlägt das Gremium eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren und besondere Schutzpflichten vor.

Wo der Bericht besonders überzeugt

Besonders überzeugend ist der Bericht dort, wo er Entwicklungsschutz nicht mit Technikverboten verwechselt, sondern die Verantwortung der Erwachsenen präzisiert. So weist die Kommission für die ersten Lebensjahre ausdrücklich auf mögliche Risiken früher Bildschirmnutzung und auf die Folgen einer ablenkenden Mediennutzung der Eltern hin. Werden digitale Medien schon früh zur Beruhigung oder Unterhaltung eingesetzt, nennt sie Reizüberflutung, frühe Gewöhnung an mediale Belohnungen und verringerte Zuwendung als Gefahren. Familien sollen deshalb bereits vor und nach der Geburt verlässlich beraten werden; ausdrücklich verweist die Kurzfassung dabei auch auf bestehende Ansätze wie „Bildschirmfrei bis 3“. Ebenso sollen Mediennutzung und Medienerziehung verbindlich in kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen angesprochen werden. Die Kommission nennt in diesem Zusammenhang mögliche Auswirkungen langer Bildschirmzeiten und von Bewegungsmangel auf Schlaf, Konzentration, Sehkraft und Gewicht und fordert zugleich eine Stärkung analoger Freizeitgestaltung.

Auch für Schulen empfiehlt sie keineswegs eine schrankenlose Digitalisierung. Im Gegenteil: Die private Nutzung digitaler Endgeräte soll an Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen bundesweit einheitlich untersagt werden. Die Begründung ist pädagogisch und entwicklungsbezogen: Private Gerätenutzung lenke ab, beeinträchtige die konzentrierte Lernatmosphäre und nehme den Pausen Raum für unmittelbare soziale Begegnung. Erst für ältere Schülerinnen und Schüler sollen Schulen unter ihrer Beteiligung verbindliche Nutzungskonzepte entwickeln.

Der Bericht ist also keineswegs Ausdruck einer ungebrochenen Digitalisierungsbegeisterung. Er erkennt gesundheitliche Risiken, fordert analoge Erfahrungsräume und macht die Qualität unmittelbarer Beziehungen zum Gegenstand politischer Empfehlungen. Sein abschließender Leitsatz bringt diesen Anspruch klar zum Ausdruck: „Die digitale Welt muss sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten – nicht umgekehrt.“

Gerade weil dieser Satz überzeugt, muss er jedoch auch als Maßstab für jene Empfehlungen gelten, die unmittelbar in Kita und Grundschule hineinwirken können.

Vom Schutzauftrag zum Bildungsprogramm

Die Kommission ordnet ihre Empfehlungen sechs Lebensphasen zu. Für Kinder bis zum zweiten Geburtstag stehen Bindung und Nähe im Vordergrund; befähigt werden sollen in dieser Phase vor allem die Eltern. Für Drei- bis Fünfjährige folgt jedoch bereits die „begleitete erste Medienaneignung“: Erwachsene sollen anwesend sein, erklären und eine frühe Eigennutzung verhindern. Sechs- bis Neunjährige sollen „sicher entdecken“ und Grundlagen erwerben. Dazu gehören nach dem Modell der Kommission eine stärkere digitale Bildung in der Grundschule sowie ein „KI-Seepferdchen“, das ein erstes Grundverständnis für Künstliche Intelligenz vermitteln soll.

Mit diesen Vorschlägen verändert sich der Gegenstand des Berichts. Bei Jugendschutz by Design, Alterskontrollen oder der Regulierung manipulativer Plattformmechanismen geht es darum, eine von Erwachsenen geschaffene Umwelt sicherer zu machen. Die Empfehlungen zur frühen Bildung definieren dagegen, womit sich Kinder und pädagogische Einrichtungen beschäftigen sollen. Aus dem Schutz vor einer problematisch gestalteten digitalen Umwelt wird ein Bildungsauftrag zur Aneignung dieser Umwelt. Genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche Debatte.

Die Kommission selbst erklärt, ihr Modell beantworte zwei Fragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens, und wer trägt dafür Verantwortung? Das ist ein hoher Anspruch. Zugleich zeigt bereits die Formulierung ihres politischen Mandats, dass die digitale Welt als gegebenes Umfeld vorausgesetzt wird. Untersucht werden sollte, wie Kinder darin geschützt, befähigt und beteiligt werden können. Damit rückt das Wie der digitalen Teilhabe zwangsläufig in den Mittelpunkt. Die vorgelagerten Fragen erhalten weniger Raum: Brauchen Kinder im Vorschulalter überhaupt eine gezielte erste Medienaneignung? Ab welchem Entwicklungsstand entsteht ein nachweisbarer Nutzen? Welche Erfahrungen haben in diesem Alter Vorrang? Und wäre es für viele Kinder nicht entwicklungsförderlicher, wenn digitale Geräte noch längere Zeit nur eine beiläufige Rolle spielten?

Das Mandat legt die Antworten einer Kommission nicht fest. Es begrenzt jedoch ihren Suchraum. Wer fragt, wie sichere Teilhabe in einer digitalen Lebenswelt gelingen kann, erhält Empfehlungen zu Begleitung, Kompetenzaufbau und Regulierung. Wer dagegen zunächst fragt, welche körperlichen, sprachlichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Bedingungen Kinder für eine bestmögliche Entwicklung benötigen, kann auch zu dem Ergebnis gelangen, digitale Aneignung in bestimmten Lebensphasen aufzuschieben. Beide Fragen sind legitim. Sie sind aber nicht identisch.

Die erste Frage entscheidet über die Prioritäten

Darin liegt kein Einwand gegen die Qualifikation der Kommissionsmitglieder. Das Gremium vereint Entwicklungspsychologie, Bildungsforschung, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie, Pädagogik, Medienrecht, Ethik, Kriminologie und Jugendmedienschutz. Gerade eine solche interdisziplinäre Zusammensetzung ist notwendig, wenn Plattformregulierung, Gesundheit, Kinderrechte und Bildung zusammengedacht werden sollen. Ein gemeinsamer Empfehlungskatalog ist jedoch zwangsläufig eine Synthese unterschiedlicher Fachlogiken. Juristische Schutzfragen, medienpädagogische Befähigung, gesellschaftliche Teilhabe und entwicklungswissenschaftliche Prioritäten müssen miteinander vermittelt werden. Der Bericht ist deshalb kein entwicklungspsychologisches Gutachten, sondern ein politisch relevantes Gesamtmodell für den digitalen Kinder- und Jugendschutz.

Gerade daraus erwächst die Verantwortung der Politik. Bundesfamilienministerin Karin Prien hat nicht nur die Kommission eingesetzt; die Empfehlungen können auch zur Grundlage neuer Programme, Vorgaben und Erwartungen an pädagogische Einrichtungen werden. Für Kitas und Grundschulen ist das besonders bedeutsam. Beide Systeme sind bereits mit einer wachsenden Zahl von Bildungsaufträgen konfrontiert, während Zeit, Personal und Aufmerksamkeit begrenzt bleiben. Jede neue Vorgabe beansprucht Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen können. Bevor aus „begleiteter Medienaneignung“, digitaler Grundbildung oder einem verpflichtenden KI-Zertifikat pädagogische Praxis wird, muss deshalb mehr geklärt sein als die gesellschaftliche Bedeutung digitaler Technologien.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Kinder irgendwann kompetent mit digitalen Medien und Künstlicher Intelligenz umgehen müssen. Das müssen sie zweifellos. Zu prüfen ist vielmehr, wann diese Auseinandersetzung entwicklungsangemessen ist, welche Fähigkeiten sie voraussetzt und welche anderen Erfahrungen dafür möglicherweise zurücktreten. Nicht alles, was für Erwachsene und Jugendliche wichtig ist, wird dadurch automatisch zu einer frühen Entwicklungsaufgabe.

Damit führt der Bericht selbst zu einer Frage, die sein politischer Auftrag nur teilweise erfasst: Was brauchen Kinder, bevor wir entscheiden, was sie lernen sollen?

Der Blick nach Europa verändert die Debatte

An dieser Stelle lohnt sich der Blick über die deutschen Grenzen hinaus. Nicht deshalb, weil andere Länder zwangsläufig die besseren Antworten gefunden hätten. Wissenschaft lebt nicht von nationalen Wahrheiten, sondern vom Vergleich unterschiedlicher Perspektiven. Gerade deshalb sind die Entwicklungen in Frankreich, Schweden und Dänemark so aufschlussreich. Auch dort beschäftigen sich Expertinnen und Experten mit denselben Herausforderungen wie in Deutschland. Auch dort wachsen Kinder in einer zunehmend digitalisierten Lebenswelt auf. Auch dort geht es um Plattformen, soziale Netzwerke, Künstliche Intelligenz und den Schutz Minderjähriger. Dennoch fällt auf, dass sich die Fragestellungen in den vergangenen Jahren langsam verschoben haben. Immer häufiger beginnt die wissenschaftliche Diskussion nicht mehr bei der Digitalisierung, sondern bei den Entwicklungsbedingungen des Kindes.

Frankreich liefert dafür ein besonders eindrucksvolles Beispiel. Die von Präsident Emmanuel Macron eingesetzte Expertenkommission untersuchte die Auswirkungen digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche aus medizinischer, neurowissenschaftlicher, entwicklungspsychologischer und pädagogischer Sicht. Bemerkenswert war dabei weniger die Kritik an digitalen Medien als vielmehr der Ausgangspunkt der Überlegungen. Die Expertinnen und Experten fragten nicht zuerst, wie Kinder möglichst kompetent mit Bildschirmen umgehen können. Sie fragten vielmehr, welche Erfahrungen Kinder in den verschiedenen Entwicklungsphasen benötigen und welche Folgen es hat, wenn digitale Medien einen immer größeren Teil dieser Zeit beanspruchen.

Der Begriff der Entwicklungszeit zieht sich wie ein roter Faden durch den französischen Bericht. Dahinter steht eine ebenso einfache wie weitreichende Erkenntnis: Kindheit ist keine beliebig verlängerbare Lebensphase. Erfahrungen, die in diesen Jahren unterbleiben, lassen sich später häufig nur begrenzt nachholen. Sprache entwickelt sich in den ersten Lebensjahren mit einer Dynamik, die sich später nicht beliebig reproduzieren lässt. Das freie Spiel schafft Voraussetzungen für Kreativität, Problemlösefähigkeit und soziale Kompetenz. Bewegung unterstützt nicht nur die motorische Entwicklung, sondern wirkt sich auf Aufmerksamkeit, Selbstregulation und Lernen aus. Vorlesen fördert weit mehr als den Wortschatz; es legt Grundlagen für Lesefreude, Konzentration und Weltwissen. All diese Entwicklungsprozesse folgen ihrem eigenen Rhythmus. Sie richten sich nicht nach technischen Innovationen.

Damit verändert sich auch die Bewertung digitaler Medien. Die französische Kommission fragt nicht in erster Linie, was Kinder am Bildschirm lernen können. Sie fragt ebenso konsequent, welche Erfahrungen sie währenddessen möglicherweise nicht machen. Ein Kind kann nicht gleichzeitig einer vorgelesenen Geschichte folgen und kurze Videos ansehen. Es kann nicht gleichzeitig mit Freunden Regeln für ein Rollenspiel entwickeln und durch soziale Netzwerke scrollen. Es kann nicht gleichzeitig im Wald einen Bach aufstauen oder Insekten beobachten und vor einem Bildschirm sitzen. Solche Vergleiche sind keine moralischen Urteile über digitale Medien. Sie machen lediglich sichtbar, dass jede Form der Mediennutzung immer auch eine Entscheidung über die Nutzung begrenzter Entwicklungszeit darstellt.

Eine ähnliche Verschiebung lässt sich inzwischen auch in Schweden beobachten. Dort beschäftigen sich Gesundheitsbehörden und wissenschaftliche Einrichtungen wie das Karolinska Institut intensiv mit den Auswirkungen digitaler Medien auf Schlaf, Bewegung, psychische Gesundheit, Konzentration und Lernen. Auffällig ist dabei weniger eine einzelne Empfehlung als die Reihenfolge der Argumentation. Schlaf wird nicht deshalb als wichtig beschrieben, weil Bildschirme ihn beeinträchtigen können. Schlaf ist wichtig, weil das kindliche Gehirn ohne ausreichende Erholung nicht gesund reifen kann. Bewegung gilt nicht als Gegenprogramm zur Digitalisierung, sondern als grundlegende Voraussetzung körperlicher und geistiger Entwicklung. Lesekompetenz wird nicht deshalb hervorgehoben, weil Künstliche Intelligenz neue Anforderungen stellt. Sie ist unverzichtbar, weil sie die Grundlage dafür bildet, Informationen überhaupt verstehen, bewerten und kritisch einordnen zu können.

Gerade diese Überlegung verdient auch in Deutschland mehr Aufmerksamkeit. Je leistungsfähiger digitale Systeme werden, desto bedeutsamer werden jene Fähigkeiten, die keine Maschine an ihrer Stelle entwickeln kann. Sprachverständnis, Weltwissen, Konzentration, Empathie, Kreativität und Urteilskraft entstehen nicht durch den Umgang mit digitalen Werkzeugen. Sie bilden vielmehr die Voraussetzung dafür, digitale Werkzeuge später verantwortungsvoll und kritisch nutzen zu können. Die Digitalisierung verändert diese Grundlagen nicht. Sie macht sie wichtiger.

Auch Dänemark hat diesen Perspektivwechsel aufgegriffen. Dort entschied sich die Regierung bewusst gegen eine Digitalisierungskommission und für eine Wohlbefindenskommission. Bereits diese Entscheidung macht deutlich, wo der Ausgangspunkt der Überlegungen liegt. Nicht die Technik bildet den Maßstab pädagogischer Entscheidungen, sondern das Wohlbefinden und die gesunde Entwicklung von Kindern. Digitale Medien werden selbstverständlich mitgedacht. Sie erscheinen jedoch nicht als eigenständiges Bildungsziel, sondern werden daran gemessen, welchen Beitrag sie zum Aufwachsen junger Menschen leisten.

Der internationale Vergleich liefert damit keine einfachen Gegenentwürfe zum deutschen Bericht. Er zeigt vielmehr, dass dieselben wissenschaftlichen Erkenntnisse zu unterschiedlichen politischen Prioritäten führen können. Während die deutsche Expertenkommission fragt, wie Kinder in einer digitalen Welt geschützt, begleitet und befähigt werden können, beginnen andere Expertengremien zunehmend mit einer vorgelagerten Frage: Welche Bedingungen braucht Kindheit, damit Entwicklung gelingt? Erst wenn diese Frage beantwortet ist, wird diskutiert, welchen Platz digitale Medien innerhalb dieser Entwicklung einnehmen sollten.

Vielleicht liegt genau hier der entscheidende Punkt. Die Unterschiede zwischen den Berichten sind geringer, als es auf den ersten Blick scheint. Alle wollen Kinder schützen. Alle wollen Familien unterstützen. Alle wollen junge Menschen auf ihre Zukunft vorbereiten. Der Unterschied liegt nicht im Ziel. Er liegt im Ausgangspunkt. Und manchmal entscheidet bereits die erste Frage darüber, welche Antworten am Ende entstehen.

Nicht alles, was Kinder später brauchen, müssen sie möglichst früh lernen

An dieser Stelle berührt die Debatte eine Grundsatzfrage, die weit über digitale Medien hinausreicht. Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass gesellschaftliche Veränderungen immer schneller ihren Weg in Bildungspläne finden. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeit, Demokratiebildung, Finanzbildung oder Gesundheitskompetenz – nahezu jedes Zukunftsthema führt früher oder später zu der Forderung, Kinder müssten möglichst früh darauf vorbereitet werden. Der Wunsch dahinter ist verständlich. Erwachsene möchten verhindern, dass die nächste Generation von Entwicklungen überrascht wird, die das Leben tiefgreifend verändern werden.

Entwicklungswissenschaftlich genügt diese Begründung jedoch nicht. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Fähigkeit später wichtig sein wird. Ebenso entscheidend ist die Frage, wann sie sinnvoll erworben werden kann und welche Voraussetzungen sie benötigt. Entwicklung verläuft nicht beliebig. Sie folgt einer inneren Ordnung. Bestimmte Fähigkeiten bilden die Grundlage für andere. Sprache geht dem Lesen voraus. Lesen erweitert Wissen. Wissen ermöglicht kritisches Denken. Selbstregulation entsteht aus Erfahrungen, Beziehungen und der allmählichen Fähigkeit, eigene Impulse zu steuern. Kreativität wächst dort, wo Kinder Freiräume haben, eigene Lösungen zu entwickeln. Diese Reihenfolge ist keine pädagogische Mode. Sie ergibt sich aus der Entwicklung des Menschen selbst.

Gerade deshalb sollte jede neue Bildungsanforderung zunächst eine einfache Frage beantworten müssen: Welchen zusätzlichen Entwicklungsgewinn bietet sie – und warum gerade in diesem Alter? Diese Frage richtet sich nicht speziell an digitale Medien. Sie müsste ebenso gestellt werden, wenn es um Finanzbildung im Kindergarten, Programmieren in der ersten Klasse oder andere neue Bildungsziele ginge. Jede zusätzliche Aufgabe beansprucht Zeit, Aufmerksamkeit und pädagogische Ressourcen. Deshalb genügt es nicht, ihre gesellschaftliche Bedeutung zu betonen. Sie muss sich auch daran messen lassen, ob sie in der jeweiligen Entwicklungsphase wichtiger ist als andere Erfahrungen, die Kinder in derselben Zeit machen könnten.

Hier liegt aus unserer Sicht der eigentliche Kern der Debatte. Die Empfehlung einer begleiteten ersten Medienaneignung beantwortet die Frage, wie Kinder digitale Medien kennenlernen können. Sie beantwortet jedoch nur am Rande die vorgelagerte Frage, warum diese Medienaneignung bereits im Alter zwischen drei und fünf Jahren zu den zentralen Entwicklungsaufgaben gehören sollte. Genau diese Begründung wäre jedoch notwendig, wenn aus einer Empfehlung bildungspolitische Praxis werden soll.

Entwicklung folgt keiner technischen Logik

Vielleicht liegt hier eines der größten Missverständnisse der gegenwärtigen Diskussion. Gesellschaftliche Veränderungen erzeugen fast zwangsläufig den Eindruck, dass sich auch die Entwicklung von Kindern beschleunigen müsse. Wenn Künstliche Intelligenz immer leistungsfähiger wird, erscheint es naheliegend, Kinder möglichst früh an diese Technologien heranzuführen. Wenn digitale Medien den Alltag bestimmen, entsteht schnell die Erwartung, auch Kindergärten und Grundschulen müssten ihre Bildungsziele entsprechend anpassen.

Die Entwicklungswissenschaften beschreiben jedoch eine andere Wirklichkeit. Die biologischen und psychologischen Grundlagen menschlicher Entwicklung haben sich in den vergangenen Jahrzehnten kaum verändert. Kinder lernen heute nicht anders sprechen als vor fünfzig oder hundert Jahren. Sie erwerben Sprache durch Gespräche, gemeinsames Handeln und Beziehungen. Fantasie entsteht im freien Spiel. Konzentrationsfähigkeit entwickelt sich, wenn Kinder sich längere Zeit mit einer Sache beschäftigen können. Empathie wächst im Miteinander mit anderen Menschen. Lesen erschließt Weltwissen, erweitert den Wortschatz und trainiert die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu verstehen. All diese Prozesse folgen einem Entwicklungsrhythmus, der sich nicht nach technischen Innovationen richtet.

Gerade deshalb führt die Digitalisierung zu einer bemerkenswerten Situation. Je schneller sich Technologien verändern, desto wichtiger werden jene Fähigkeiten, die unabhängig von jeder Technologie bestehen bleiben. Wer lesen, zuhören, beobachten, vergleichen und Zusammenhänge erkennen kann, wird sich später auch neue digitale Werkzeuge erschließen. Umgekehrt gilt das nicht. Der sichere Umgang mit einer Software ersetzt weder Sprachverständnis noch Urteilskraft. Keine Künstliche Intelligenz kann einem Kind die Fähigkeit abnehmen, kritisch zu denken, Verantwortung zu übernehmen oder zwischen glaubwürdigen und fragwürdigen Informationen zu unterscheiden.

Vielleicht besteht genau darin die eigentliche Vorbereitung auf eine digitale Zukunft. Nicht möglichst früh digitale Werkzeuge kennenzulernen, sondern zunächst jene Fähigkeiten zu entwickeln, die den verantwortungsvollen Umgang mit jeder zukünftigen Technologie überhaupt erst ermöglichen.

Die Grundschule als Schlüsselphase

Für die Grundschule erhält diese Überlegung besondere Bedeutung. In diesen vier Jahren werden Grundlagen gelegt, die das weitere Lernen entscheidend prägen. Kinder lernen lesen, schreiben und rechnen. Sie erweitern ihren Wortschatz, entwickeln mathematisches Denken und erschließen sich ihre Umwelt zunehmend selbstständig. Gleichzeitig lernen sie, sich über längere Zeit zu konzentrieren, Aufgaben zu Ende zu führen und Wissen miteinander zu verknüpfen. Entwicklungspsychologisch betrachtet gehören die ersten Schuljahre deshalb zu den wichtigsten Bildungsphasen überhaupt.

Vor diesem Hintergrund verdienen die Empfehlungen der Expertenkommission besondere Aufmerksamkeit. Sie schlägt vor, digitale Kompetenzen systematisch aufzubauen und Kinder schrittweise auch an Anwendungen Künstlicher Intelligenz heranzuführen. Betrachtet man ausschließlich die technische Entwicklung, erscheint dieser Vorschlag plausibel. Betrachtet man dagegen die Entwicklung des Kindes, verschiebt sich der Blick erneut.

Lesekompetenz ist dafür ein gutes Beispiel. Wer lesen lernt, entschlüsselt nicht nur Buchstaben. Kinder lernen, Gedankengängen zu folgen, Zusammenhänge zu erkennen, Informationen zu vergleichen und sich Wissen eigenständig anzueignen. Diese Fähigkeiten entscheiden später darüber, ob sie auch Antworten einer Künstlichen Intelligenz kritisch hinterfragen können. Ein Sprachmodell liefert Informationen. Ob diese zutreffend, unvollständig oder irreführend sind, kann nur beurteilen, wer selbst über ausreichendes Sprachverständnis, Weltwissen und Urteilskraft verfügt.

Gerade deshalb erscheint die Reihenfolge entscheidend. Digitale Kompetenzen bauen auf Sprachkompetenz, Lesefähigkeit, Konzentration und kritischem Denken auf. Sie ersetzen diese Grundlagen nicht. Vielleicht besteht die wichtigste Aufgabe der Grundschule deshalb weiterhin darin, genau diese Basiskompetenzen mit größtmöglicher Sorgfalt zu entwickeln. Sie bilden nicht den Gegenpol zur Digitalisierung. Sie sind ihre Voraussetzung.

Vielleicht liegt genau hier die eigentliche bildungspolitische Herausforderung der kommenden Jahre. Nicht jede gesellschaftliche Entwicklung muss sofort zu einer neuen Entwicklungsaufgabe für Kinder werden. Entscheidend ist vielmehr, jene Fähigkeiten zu stärken, die Kinder befähigen, sich später immer wieder neue Technologien anzueignen – unabhängig davon, wie diese aussehen werden.

Damit führt der Bericht der Expertenkommission letztlich zu einer grundsätzlichen Frage, die weit über digitale Medien hinausweist:

Beginnt gute Bildung bei den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft – oder beginnt sie bei den Entwicklungsbedürfnissen des Kindes?

Diese Frage wird nicht nur über den Umgang mit digitalen Medien entscheiden. Sie könnte zu einer der wichtigsten bildungspolitischen Fragen der kommenden Jahre werden.

Eine Frage an die Politik – nicht an die Wissenschaft

Je weiter man den Bericht der Expertenkommission liest, desto deutlicher wird, dass sich die eigentliche Diskussion nicht an seinen Autorinnen und Autoren entzünden sollte. Die Mitglieder der Kommission haben den politischen Auftrag, den sie erhalten haben, mit großer Sorgfalt bearbeitet. Sie haben wissenschaftliche Erkenntnisse zusammengetragen, Risiken benannt, Schutzlücken aufgezeigt und Handlungsempfehlungen formuliert. Viele dieser Empfehlungen – etwa zum Kinder- und Jugendschutz, zur Regulierung digitaler Plattformen oder zur Unterstützung von Familien – schließen Lücken, die seit Jahren bekannt sind. Es wäre deshalb weder fair noch wissenschaftlich angemessen, den Bericht auf einzelne Empfehlungen für Kita oder Grundschule zu reduzieren.

Die weiterführende Frage richtet sich vielmehr an die Politik.

Denn sie entscheidet über den Auftrag, den eine Expertenkommission erhält. Sie legt fest, welche Probleme untersucht und welche Ziele verfolgt werden sollen. Damit bestimmt sie zwar nicht die wissenschaftlichen Ergebnisse, wohl aber den Rahmen, innerhalb dessen diese Ergebnisse entstehen.

Genau deshalb lohnt es sich, noch einmal an den Anfang zurückzukehren.

Welche Frage sollte eine Expertenkommission beantworten, wenn es um Kinder und digitale Medien geht?
Soll sie untersuchen, wie Kinder möglichst gut auf eine digitale Gesellschaft vorbereitet werden können?
Oder sollte sie zunächst klären, welche Entwicklungsbedingungen Kinder benötigen, damit sie sich körperlich, sprachlich, sozial, emotional und geistig möglichst gesund entwickeln – und erst anschließend fragen, welchen Platz digitale Medien innerhalb dieser Entwicklung sinnvollerweise einnehmen?

Beide Fragen sind legitim.

Aber sie führen nicht zwangsläufig zu denselben bildungspolitischen Prioritäten.

Gerade deshalb erscheint es sinnvoll, diese Ausgangsfrage künftig selbst zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion zu machen. Denn die Empfehlungen der Expertenkommission werden nicht im wissenschaftlichen Raum verbleiben. Sie können Einfluss auf Bildungspläne, auf Empfehlungen für Kindertageseinrichtungen, auf Lehrerfortbildungen und auf politische Programme nehmen. Umso wichtiger ist es, dass vor einer Umsetzung geklärt wird, welche entwicklungswissenschaftlichen Annahmen ihnen zugrunde liegen.

Eine Debatte, die jetzt erst beginnt

Vielleicht besteht die größte Leistung des Berichts gerade darin, eine Diskussion angestoßen zu haben, die weit über den Kinder- und Jugendschutz hinausreicht. Die Digitalisierung wird das Leben der heutigen Kinder zweifellos prägen. Darüber besteht kaum noch Streit. Offen ist jedoch, welche Konsequenzen daraus für frühe Bildung gezogen werden sollten.

Muss jede gesellschaftliche Entwicklung möglichst früh Eingang in Kindergarten und Grundschule finden?

Oder besteht die Aufgabe früher Bildung gerade darin, jene Grundlagen zu stärken, die Kinder befähigen, sich später immer wieder auf neue gesellschaftliche Entwicklungen einzustellen?

Diese Frage gewinnt durch die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz zusätzlich an Bedeutung. Denn niemand kann heute zuverlässig vorhersagen, welche digitalen Werkzeuge in zehn oder zwanzig Jahren den Alltag bestimmen werden. Sicher erscheint dagegen etwas anderes: Kinder, die lesen, denken, Zusammenhänge erkennen, mit anderen kooperieren und eigenständig urteilen können, werden sich auch künftige Technologien erschließen. Diese Fähigkeiten altern nicht mit der nächsten Softwaregeneration. Sie bleiben die Grundlage jeder weiteren Bildung.

Vielleicht besteht deshalb die wichtigste Vorbereitung auf eine digitale Zukunft nicht darin, Kinder möglichst früh an digitale Technologien heranzuführen. Vielleicht besteht sie vielmehr darin, ihre menschlichen Fähigkeiten so sorgfältig zu entwickeln, dass sie jede zukünftige Technologie verantwortungsvoll nutzen können.

Gerade deshalb sollte die bildungspolitische Diskussion nicht mit der Frage beginnen, welche Technik Kinder möglichst früh kennenlernen sollten.

Sie sollte mit einer anderen Frage beginnen: Welche Entwicklung braucht ein Kind – und welche Bildung hilft ihm dabei?

Der Bericht verdient eine Fortsetzung – nicht das letzte Wort

Der Bericht der Expertenkommission wird die Diskussion über Kinder, Jugendliche und digitale Medien in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit nachhaltig prägen. Das ist gut. Er bündelt wissenschaftliche Erkenntnisse aus unterschiedlichen Disziplinen, benennt Risiken klarer als viele frühere Stellungnahmen und formuliert konkrete politische Handlungsempfehlungen. Gerade dort, wo es um den Schutz von Kindern vor manipulativen Plattformmechanismen, um mehr Verantwortung digitaler Anbieter oder um eine bessere Unterstützung von Familien geht, setzt er wichtige Impulse.

Doch gerade weil dieser Bericht politisches Gewicht haben wird, sollte er nicht das Ende der Debatte markieren. Im Gegenteil: Er sollte ihr Anfang sein.

Wissenschaft lebt nicht davon, dass Berichte veröffentlicht werden und anschließend als abgeschlossen gelten. Wissenschaft lebt vom Nachfragen, vom Vergleichen und vom Weiterdenken. Gute Expertisen eröffnen neue Diskussionen. Sie schließen sie nicht ab.

Genau deshalb erscheint es sinnvoll, die Empfehlungen der Kommission noch einmal aus einer zweiten Perspektive zu betrachten – aus der Sicht der Entwicklungswissenschaften. Nicht um ihre Ergebnisse zu widerlegen. Sondern um zu prüfen, ob der gewählte Ausgangspunkt tatsächlich alle entscheidenden Fragen erfasst.

Denn der Bericht beantwortet vor allem die Frage, wie Kinder in einer digitalen Welt geschützt, begleitet und befähigt werden können.

Er beantwortet deutlich weniger die vorgelagerte Frage, welche Erfahrungen Kinder in den einzelnen Entwicklungsphasen überhaupt benötigen – und welche Rolle digitale Medien innerhalb dieser Entwicklung sinnvollerweise einnehmen sollten.

Diese Unterscheidung ist keineswegs akademisch. Sie entscheidet darüber, welche Prioritäten Politik setzt. Sie entscheidet darüber, welche Erwartungen an Kindertageseinrichtungen und Grundschulen herangetragen werden. Und sie entscheidet letztlich darüber, wie wir Kindheit im digitalen Zeitalter verstehen.

Vielleicht brauchen wir eine andere Leitfrage

Vielleicht besteht die eigentliche Herausforderung der kommenden Jahre deshalb nicht darin, immer neue Antworten auf immer neue Technologien zu finden.

Vielleicht besteht sie darin, eine andere Ausgangsfrage zu stellen.

Nicht: Wie bereiten wir Kinder möglichst früh auf eine digitale Welt vor? Sondern: Welche Fähigkeiten brauchen Kinder, damit sie sich später selbstständig, kritisch und verantwortungsvoll in einer digitalen Welt bewegen können?

Der Unterschied zwischen beiden Fragen wirkt auf den ersten Blick gering. Tatsächlich verändert er den gesamten Blick auf frühe Bildung. Die erste Frage richtet den Blick auf Technologien. Die zweite richtet ihn auf das Kind. Die erste fragt nach Werkzeugen. Die zweite nach den Voraussetzungen, Werkzeuge sinnvoll nutzen zu können.

Damit verschiebt sich auch die Rolle von Kindergarten und Grundschule. Ihre wichtigste Aufgabe bestünde dann nicht darin, möglichst viele neue Zukunftsthemen aufzunehmen. Ihre wichtigste Aufgabe wäre es vielmehr, jene Grundlagen mit größtmöglicher Sorgfalt zu entwickeln, auf denen alle späteren Kompetenzen aufbauen.

Sprache.
Lesen.
Bewegung.
Spiel.
Kreativität.
Selbstregulation.
Empathie.
Urteilskraft.

Gerade weil die Welt immer komplexer wird, gewinnen diese Grundlagen an Bedeutung. Nicht trotz der Digitalisierung. Sondern wegen ihr.

Was Kinder zuerst brauchen

Die Digitalisierung wird weiter voranschreiten. Künstliche Intelligenz wird leistungsfähiger werden. Neue Technologien werden entstehen, von denen wir heute noch keine Vorstellung haben. Wahrscheinlich wird sich die digitale Welt in den kommenden zwanzig Jahren stärker verändern als in den vergangenen zwanzig Jahren.

Die Entwicklung von Kindern folgt jedoch einem anderen Rhythmus:

  • Kinder lernen auch morgen sprechen, indem sie mit anderen Menschen sprechen.
  • Sie entwickeln Vertrauen durch verlässliche Beziehungen.
  • Sie lernen denken, indem sie Fragen stellen.
  • Sie lernen lesen, indem sie lesen.
  • Sie entwickeln Fantasie im freien Spiel.
  • Sie lernen Verantwortung, indem sie Verantwortung übernehmen.

Diese Grundlagen verändern sich nicht mit jeder neuen Technologie.

Gerade deshalb spricht vieles dafür, die Entwicklung des Kindes zum Ausgangspunkt aller bildungspolitischen Entscheidungen zu machen. Nicht, weil digitale Kompetenzen unwichtig wären. Sondern weil sie auf Fähigkeiten aufbauen, die sehr viel früher entstehen.

Deshalb lautet die wichtigste bildungspolitische Frage der kommenden Jahre nicht:
Wie bringen wir Kinder möglichst früh mit digitalen Medien in Berührung?

Sondern:
Wie schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass sie jeder zukünftigen Technologie als selbstbewusste, urteilsfähige und verantwortungsvolle Menschen begegnen können?

Der Bericht der Expertenkommission hat diese Diskussion angestoßen. Das ist sein Verdienst. Jetzt sollte sie weitergeführt werden. Nicht entlang der Frage, welche Technik als Nächstes in Kindergarten oder Grundschule Einzug hält. Sondern entlang einer viel grundsätzlicheren Frage:

Was braucht ein Kind – bevor wir entscheiden, was es lernen soll?

Gernot Körner




Ein langer Schultag mit großen Erwartungen

Ein Meilenstein für Familien und Grundschulen

Ab dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den kommenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise ausgeweitet, bis er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt.

Die Bundesregierung sieht darin einen wichtigen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztag soll Kindern zusätzliche Lern- und Fördermöglichkeiten eröffnen, Zeit für Bewegung, Musik und gemeinsames Spielen schaffen und Eltern im Alltag entlasten. Dafür stellt der Bund Milliardenbeträge für den Ausbau der Ganztagsangebote sowie für deren langfristige Finanzierung bereit. Bereits heute nutzt mehr als die Hälfte aller Grundschulkinder ein Ganztagsangebot.

Mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken

Ganztag bedeutet heute weit mehr als eine verlässliche Betreuung am Nachmittag. Ziel ist ein Bildungs- und Lebensort, an dem Unterricht, Freizeit, Bewegung und kulturelle Angebote sinnvoll miteinander verbunden werden. Kinder sollen ihre Interessen entdecken, soziale Erfahrungen sammeln und – wo möglich – ihre Hausaufgaben bereits in der Schule erledigen.

Auch die SPD hebt diese Chancen hervor. Der Rechtsanspruch schaffe mehr Verlässlichkeit für Familien und eröffne Kindern zusätzliche Möglichkeiten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Gleichzeitig sei allen Beteiligten bewusst, dass der Ausbau vielerorts noch erhebliche Anstrengungen erfordere.

Qualität entscheidet über den Erfolg

Grundsätzlich begrüßen auch Gewerkschaften den Start des Rechtsanspruchs. Zugleich warnen sie davor, den Ausbau allein an der Zahl neuer Plätze zu messen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert verbindliche Qualitätsstandards, ausreichend qualifizierte Fachkräfte, geeignete Räume und eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Ganztag dürfe nicht von der Finanzkraft einzelner Kommunen abhängen und müsse überall ein hochwertiges Bildungsangebot sein.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht erheblichen Handlungsbedarf. Nach seinen Angaben fehlen bundesweit noch rund 166.000 Ganztagsplätze. Gleichzeitig könnten bislang nur wenige Kommunen den neuen Rechtsanspruch vollständig erfüllen. Neben dem weiteren Ausbau fordert der DGB deshalb bundesweit verbindliche Qualitätsstandards sowie bessere Arbeitsbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte.

Der Ausbau beginnt – die Qualitätsdebatte bleibt

Mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs endet die Diskussion um den Ganztag nicht – sie beginnt vielmehr in einer neuen Phase. Nun wird sich zeigen, wie gut es gelingt, zusätzliche Betreuungsplätze mit pädagogischer Qualität zu verbinden. Für Grundschulen, Horte und ihre Träger bedeutet dies, tragfähige Konzepte zu entwickeln, ausreichend Personal zu gewinnen und den Ganztag als Bildungs- und Lebensraum für Kinder weiterzuentwickeln. Ob der Rechtsanspruch langfristig zu mehr Chancengerechtigkeit führt, wird sich deshalb nicht allein an der Zahl der Plätze messen lassen, sondern vor allem an der Qualität der Angebote.