Rauchverbot im Auto: Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert Entscheidung der Bundesregierung

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Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert Entscheidung zum Rauchverbot im Auto

Das Deutsche Kinderhilfswerk reagiert mit deutlicher Kritik auf die Entscheidung der Bundesregierung, kein Rauchverbot in Autos zum Schutz von Kindern und Schwangeren einzuführen. Laut der Organisation wird damit eine zentrale Chance verpasst, Minderjährige vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen.

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont:

„Die Bundesregierung versteckt sich bei diesem Thema hinter verfassungsrechtlichen Bedenken, obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages schon vor mehr als zehn Jahren zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Also kann in diesem Bereich vom Bundesgesetzgeber gehandelt werden. Der Vorschlag der Bundesregierung, dass die Bundesländer prüfen könnten, entsprechende Regelungen im Rahmen der bestehenden Landesnichtraucherschutzgesetze einzuführen, ist nicht praktikabel.“

„Appelle reichen nicht aus“ – Forderung nach klarer Gesetzgebung

Seit Jahren wird in Deutschland über den Schutz von Minderjährigen vor Tabakrauch in Fahrzeugen diskutiert. Freiwillige Selbstverpflichtungen oder Appelle an die Bevölkerung reichen nach Einschätzung vieler Fachleute nicht aus, um Kinder zuverlässig zu schützen.

Holger Hofmann erklärt weiter:

„Wir diskutieren über diesen Bereich des Kinderschutzes schon viel zu lange, denn es hat sich deutlich gezeigt, dass Appelle allein hier nicht ausreichen. Es braucht zum Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens eine klare gesetzliche Regelung.“

In zahlreichen europäischen Ländern – darunter Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich – existieren bereits konkrete Vorschriften, die das Rauchen im Auto in Anwesenheit von Kindern untersagen.

Besonders eindrucksvoll sind Erfahrungen aus Kanada, wo ein solches Verbot schon lange gilt und zu einer deutlichen Verringerung des Rauchens in Fahrzeugen geführt hat.

Hofmann betont daher:

„Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit. Deshalb muss Schluss sein mit den Diskussionen und das Bundesnichtraucherschutzgesetz schleunigst ergänzt werden, wohl wissend, dass eine solche Gesetzesänderung kein Allheilmittel ist, aber ein wichtiger Mosaikstein zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.“

Warum Passivrauch im Auto besonders gefährlich ist

In geschlossenen Räumen wie Fahrzeugkabinen steigt die Belastung durch Tabakrauch extrem schnell an. Kinder und ungeborene Babys sind besonders empfindlich, da ihre Atemfrequenz höher ist und sich die Lunge bis zum 20. Lebensjahr entwickelt.

Bereits eine einzige Zigarette kann innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Schadstoffen erzeugen, die deutlich höher liegt als in stark verrauchten Gaststätten. Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund eine Million Kinder und Jugendliche regelmäßig Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Gesundheitsrisiken für Kinder und Schwangere

Passivrauch enthält rund 250 giftige und etwa 90 krebserregende Substanzen. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum sind eine Vielzahl von gesundheitlichen Folgen bei Kindern dokumentiert – dazu zählen:

  • Schäden an der sich entwickelnden Lunge
  • Atemwegsbeschwerden und -erkrankungen
  • Einschränkungen der Lungenfunktion
  • Beim Rauchen in der Schwangerschaft steigt zusätzlich das Risiko für:
  • Fehl-, Früh- und Totgeburten
  • ein vermindertes Geburtsgewicht
  • kleinere Körper- und Kopfmaße
  • plötzlichen Kindstod

Vermutet wird zudem ein Zusammenhang zwischen Passivrauch und bestimmten Verhaltensauffälligkeiten sowie Übergewicht im späteren Leben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk




Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Expertenkommission startet

Bundesregierung setzt interdisziplinäres Gremium ein und stärkt digitalen Schutz von Kindern und Jugendlichen

Mit der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ will die Bundesregierung eine umfassende Strategie erarbeiten, die konkrete Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Zivilgesellschaft enthält. Vorgestellt wurde das Gremium von Bundesbildungsministerin Karin Prien gemeinsam mit den beiden Vorsitzenden Nadine Schön und Prof. Dr. Olaf Köller. Noch im Herbst 2025 soll die Arbeit beginnen.

Themen: Sicherheit, Gesundheit, Medienkompetenz

Die Kommission soll sich mit zentralen Fragen des digitalen Aufwachsens beschäftigen: Welche Voraussetzungen braucht es für eine sichere Online-Umgebung? Welche gesundheitlichen Folgen bringt intensiver Medienkonsum mit sich? Und wie können Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Fachkräfte besser in ihrer Medienkompetenz gestärkt werden?

Ministerin Prien erklärte: „Es ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit, Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt wirksam zu schützen. Unser Ziel ist eine digitale Umgebung, in der junge Menschen sicher aufwachsen und zugleich ihre Chancen nutzen können.“

Breite Expertise aus Wissenschaft und Praxis

Die Mitgliederliste zeigt ein breites Spektrum an Fachrichtungen: Medienpädagogik, Medizin, Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft und Digitalethik sind vertreten. Neben dem Kieler Bildungsforscher Prof. Dr. Olaf Köller gehören renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Bamberg, Frankfurt, Ulm, Hamburg und Augsburg ebenso dazu wie Fachleute aus der Kinder- und Jugendmedizin, dem Jugendmedienschutz oder der Cyberkriminologie.

Auch politische Erfahrung ist im Gremium vertreten: Nadine Schön, Diplom-Juristin und langjährige Bundestagsabgeordnete der CDU, bringt ihre Expertise aus der Jugend-, Bildungs- und Digitalpolitik ein. Gemeinsam mit Olaf Köller leitet sie die Arbeit der Kommission.

Beteiligung von Ländern und Jugend

Die Arbeit der Kommission wird breit abgestützt: Ein Länderbeirat, Beobachterinnen und Beobachter aus Bundesbehörden und Fachstellen, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie die Rundfunkkommission der Länder sollen eingebunden werden. Zudem ist eine aktive Jugendbeteiligung vorgesehen – ein wichtiger Baustein, um die Perspektive der jungen Generation von Beginn an einzubeziehen.

Zusammensetzung der Kommission

Das Gremium umfasst 16 Expertinnen und Experten sowie zwei Vorsitzende. Vertreten sind unter anderem:

  • Prof. Dr. Yvonne Anders (Frühkindliche Bildung und Erziehung, Uni Bamberg)
  • Prof. Dr. Sabine Andresen (Familienforschung und Sozialpädagogik, Uni Frankfurt am Main)
  • Dr. Annika Baumann (Weizenbaum-Institut, Berlin)
  • Prof. Dr. Reinhard Berner (Kinder- und Jugendmedizin, Uni Dresden)
  • Dr. Susanne Eggert (JFF – Institut für Medienpädagogik, München)
  • Dr. Marc Jan Eumann (Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz)
  • Prof. Dr. Jörg M. Fegert (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Uni Ulm)
  • Stefan Glaser (Leiter von jugendschutz.net)
  • Sebastian Gutknecht (Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz)
  • Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger (Institut für Cyberkriminologie, Hochschule der Polizei Brandenburg)
  • Prof. Dr. Judith Simon (Ethik in der Informationstechnologie, Uni Hamburg)
  • Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Medienrecht, TH Köln)
  • Prof. Dr. Klaus Zierer (Schulpädagogik, Uni Augsburg)

👉 Weitere Informationen: www.bmbfsfj.bund.de




Deutschland soll stillfreundlicher werden

Bundeskabinett beschließt Nationale Stillstrategie – Broschüre zum Download

Es ist wissenschaftlich gut belegt, dass Muttermilch die optimale Ernährung für Säuglinge ist und Stillen die Gesundheit von Mutter und Kind fördert. Langfristig gesehen sind gestillte Kinder im späteren Kindes- oder Erwachsenenalter deutlich seltener übergewichtig als nicht gestillte Säuglinge. Auch leiden sie seltener an Diabetes Typ 2. Bei den Müttern sinkt das Risiko für Krebserkrankungen der Brust, der Eierstöcke und der Gebärmutterschleimhaut sowie das Erkrankungsrisiko für Diabetes Typ 2. Die Stillförderung leistet einen wichtigen Beitrag zum gesunden Aufwachsen.

Bessere und individuelle Unterstützung für stillende Mütter

Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Nationale Strategie erarbeitet, die die Stillförderung in Deutschland nachhaltig verbessern soll. Die bestehenden und bewährten Angebote werden mit neuen Maßnahmen verzahnt sowie die relevanten Akteurinnen und Akteure vernetzt. Dabei werden insbesondere auch jene Frauen in den Blick genommen, die bislang seltener oder kürzer stillen. 

Ziel der Nationalen Strategie zur Stillförderung ist es

  • die Rahmenbedingungen für das Stillen zu verbessern,
  • die Akzeptanz der Öffentlichkeit für das Stillen zu erhöhen,
  • die Stillmotivation in Deutschland zu steigern und
  • Frauen nach ihrem individuellen Bedarf beim Stillen zu unterstützen.

Was Ministerinnen und Minister dazu sagen

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner: „Mein Ziel ist es, eine ausgewogene Ernährung in allen Lebensphasen zu unterstützen. Dabei kommt dem Stillen eine besondere Bedeutung zu. Die ersten 1000 Tage im Leben sind daher ein Schwerpunkt meiner Ernährungspolitik. Denn gesunde Ernährung von Anfang an ist entscheidend, um Übergewicht und späteren Folgeerkrankungen vorzubeugen. Das Stillen leistet hier einen wichtigen Beitrag. Es fördert kurz- und auch langfristig die Gesundheit des Kindes und auch der Mutter. Mit der Nationalen Strategie verbessern wir die Rahmenbedingungen für das Stillen, unterstützen die Mütter und erleichtern den gesunden Start ins Leben. 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Für Mütter muss es selbstverständlich sein können, ihre Kinder zu stillen. Dafür wollen wir Verständnis und Räume schaffen. Stillen fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mutter und Kind. Mit der Nationalen Stillstrategie wollen wir gemeinsam dafür sorgen, dass Mütter die nötige Unterstützung dafür erhalten.“

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Als Bundesfamilienministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, Stillen zu unterstützen und zu fördern, auch im öffentlichen Leben. Wichtig ist, dabei keinen Druck auf Mütter auszuüben. Jede Mutter soll ihr Kind so versorgen können, wie es für sie und ihr Baby am besten ist. Natürlich muss das auch für erwerbstätige Mütter gelten. Genau hier setzt das Mutterschutzgesetz an, womit wir Müttern nicht nur das Stillen im Berufsalltag ermöglichen, sondern ihnen auch einen Anspruch auf eine stillfreundliche Umgebung geben. Die Nationale Stillstrategie soll unter anderem Arbeitgeber und Einrichtungen dabei unterstützen, entsprechende Veränderungen zu schaffen. Es geht darum, dass Stillrechte nicht nur theoretisch bestehen, sondern auch von jeder Mutter gelebt werden können.“


Nationale Strategie zur Stillförderung

Die Broschüre mit Informationen zum Stillen und zur Stillförderung mit vielen interessanten Informationen und Kontakten können Sie hier downloaden:


Hintergrund:

Die Nationale Strategie zur Stillförderung beruht auf Empfehlungen, die Vertreterinnen und Vertreter von Berufs- und Fachverbänden, öffentlichen Institutionen, der Länder, kommunaler Spitzenverbände, Krankenkassen, medizinischer Fakultäten und Kliniken sowie der Nationalen Stillkommission in einem partizipativen Prozess erarbeitet haben. Sie nimmt sieben Strategiefelder sowie die Kommunikation zum Stillen in den Blick. Bei der Umsetzung setzt die Bundesregierung auch auf die enge Kooperation mit den Akteurinnen und Akteuren, die sich im Rahmen des partizipativen Prozesses engagiert haben. 

Die sieben Strategiefelder wurden im Rahmen des partizipativen Prozesses von der eigens eingerichteten Koordinierungsstelle am Institut für Kinderernährung am Max Rubner-Institut (MRI), bei dem auch die Nationale Stillkommission (NSK) angesiedelt ist, betreut und begleitet. Von September 2020 bis 2021 haben die Experten intensiv diskutiert. Die entstandenen Arbeitspapiere bildeten die Basis dieser Nationalen Strategie zur Stillförderung und sind im Begleitbericht des MRI nachzulesen. Mit der Koordinierung des Schwerpunkts Kommunikation hat das BMEL das Netzwerk Gesund ins Leben im Bundeszentrum für Ernährung betraut.

Weitere Informationen rund um die Nationale Strategie zur Stillförderung sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.bmel.de/stillstrategie

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft