Es darf selbst getestet werden
ErzieherInnen und LehrerInnen dürfen Selbsttests auf Coronoa durchführen:
LehrerInnen und ErzieherInnen sollen sich künftig nach einer entsprechenden Schulung selbst auf das Coronavirus testen dürfen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt dazu: „Antigen-Schnelltests können helfen, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher und damit auch Kinder besser zu schützen. Kitas und Schulen bzw. ihre Träger können von heute an eigenständig Schnelltests beziehen und nutzen. Lehrerinnen und Lehrern werden, wie in Hessen erfolgreich erprobt, sich regelmäßig selbst testen dürfen. Und die Schulträger können bei Bedarf mit geschultem Personal Tests vor Ort durchführen. Das ist eine weitere alltagstaugliche Option, um Kindern auch in Pandemiezeiten den Kita- oder Schulbesuch zu ermöglichen.“
Lehrerverband unterstüzt das Vorgehen
Heinz-Peter Meidinger, Präsident des deutschen Lehrerverbandes, begrüßt die Initiative Spahns. Gegenüber der Deutschen Presseagentur sagte Meidinger, dass er das Vorgehen des Ministers unterstütze. „Allerdings mit zwei Einschränkungen: nur für Selbsttests, kein Einsatz von Lehrkräften bei Schnelltestungen von Schülern und zweitens bei Beachtung des Freiwilligkeitsprinzips.“ Noch vor kurzem hatte er dringend Maßnahmen gefordert.
Schnelltests in Apotheken erhältlich
Nun dürfen Apotheken die Schnelltests an Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des §22 Infektionsschutzgesetz abgeben. Das sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen, Horte, Heime, Ferienlager, die Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen.