Fristverlängerung für Aktion „Schulhofträume“

Deutsches Kinderhilfswerk hilft bei der Umgestaltung von Schulhöfen:

Die Frist für die Einreichung von Projekten für die Aktion „Schulhofträume“ wird verlängert: Noch bis zum 28. Februar 2021 haben Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen die Möglichkeit zur Bewerbung. Im Fokus des Gemeinschaftsprojektes des Deutschen Kinderhilfswerkes, Rossmann und Procter & Gamble steht, modernisierungsbedürftige Außenbereiche von Schulen nachhaltig und naturnah umzugestalten und „grüne Klassenzimmer“ im Außenbereich von Schulen zu errichten.

100.000 € Fördersumme

Insgesamt fördern die Partner die Sanierung maroder Schulhöfe deutschlandweit mit 100.000 Euro. Bei der Ideenfindung und Umsetzung soll möglichst die gesamte Schule mitwirken, allen voran die Schülerinnen und Schüler selbst.  „Aufgrund der Corona-Pandemie und der bis ins nächste Jahr verschärften Maßnahmen ist es für viele Schulen, Initiativen und Vereine kaum möglich, bis zum eigentlich geplanten Bewerbungsende Mitte Januar gute Projektideen einzureichen, an denen die Schulgemeinschaft aktiv beteiligt werden konnte. Deshalb haben wir bereits jetzt die Frist verlängert. Die Corona-Krise führt uns deutlich vor Augen, wie wichtig es ist, naturnah gestaltete Außenräume zur Verfügung zu stellen, die einen Aufenthalt und sogar Unterricht an der frischen Luft, in grüner und anregender Umgebung gewährleisten. Hierzu zählen neben der Einrichtung von grünen Klassenzimmern auch die naturnahe Umgestaltung von Schulhöfen oder die Einrichtung von Schulgärten mit vielfältigen Möglichkeiten zum Naturerleben und mit hoher Aufenthaltsqualität“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wer sich bewerben kann

Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen. Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 100.000 Euro, verteilt auf 15 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 15.000 Euro dotiert.  Weitere Informationen sowie Bewerbungen unter www.dkhw.de/schulhoftraeume.




Zum Internationalen Tag der Kinderrechte

Kinderrechte sind Menschenrechte:

Kinderrechte müssen auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden  Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte Bund, Länder und Kommunen an, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auch in der Corona-Pandemie zu gewährleisten.

Kindeswohl beachten

Bei allen in Zusammenhang mit der Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen müssen das Kindeswohl beachtet und insbesondere Kinder in verletzlichen Lebenslagen besonders aufmerksam in den Blick genommen werden. Das gilt beispielsweise für Kinder, die in Armut oder hochkonfliktreichen Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen. 

Stellenwert des Schulunterrichts

„Mittlerweile wurde erkannt, welchen Stellenwert die Aufrechterhaltung des Schulunterrichts und die Öffnung von Kitas in der Pandemie haben. Dabei dürfen wir jedoch nicht stehen bleiben und die Entwicklungsrechte von Kindern nicht auf Betreuung und Wissensvermittlung reduzieren. Kinder und Jugendliche brauchen soziale Interaktion, Bewegung, kulturelle Entfaltung und politische Bildung, ansonsten nimmt ihre Entwicklung deutlichen Schaden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. 

Kinder leiden unter Corona

Eine vor kurzem vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage hatte ergeben, dass 72 Prozent der Befragten der Ansicht sind, dass die Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden. In Bezug auf die Bildungschancen von Kindern sind 76 Prozent der Ansicht, dass diese aufgrund der Corona-Krise im Allgemeinen gesunken sind, in Bezug auf die Bildungschancen von Kindern aus armen Haushalten meinen das sogar 81 Prozent. Gleichzeitig plädiert eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden.

Föderaler Flickenteppich

„Wir blicken bei den Kinderrechten in Deutschland auf einen föderalen Flickenteppich. So sind beispielsweise die Kinderarmutsquoten sehr unterschiedlich, oder die Beteiligungsrechte von Kindern nur teilweise gesetzlich abgesichert. Deshalb sollten die Kinderrechte systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Das ist zum einen rechtlich geboten, und wird zum anderen auch unsere Demokratie langfristig stärken“, so Krüger weiter. „Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern muss gerade jetzt höchste Priorität haben. Wie es uns gelingt, zum einen Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken, und zum anderen sogar Maßnahmen zu treffen, um niemanden in der Corona-Pandemie zurückzulassen, ist entscheidender Maßstab für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es derzeit mehr denn je. Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab“, so Krüger.

Wie wäre es mit einem Klaps auf dne Po die Herren?

Wie es um Kinderrechte hierzulande bestellt ist, zeigen immer wieder aktuelle Studien, über die wir bei spielen und lernen berichten. Erst gestern hat UNICEF eine repräsentative Studie publiziert, nach der es mehr als die Hälfte der Männer in Deutschland in Ordnung finden, wenn ein Kind einen Klaps auf den Po erhält. Wir fragen uns, wie Sie das fänden würden, wenn das ihr Arbeitgeber mit ihnen machen würde.

Quelle: Pressemitteilung DKHW 




Deutsches Kinderhilfswerk: Hartz-IV-Mithaftung von Kindern komplett abschaffen

Nach Schätzungen des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW) sind derzeit 5.000 Kinder und Jugendliche von Hartz-IV-Sanktionen betroffen. Zwar sind das deutlich weniger als im Vorjahr. Dennoch treffen die Betroffenen die Kürzungen besonders hart. Das DKHW fordert deshalb, die Hartz-IV-Mithaftung von Kindern für ihre Eltern zu beenden. Konkret bedeutet dies, die Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern komplett abzuschaffen.

Derzeit sind von den knapp sechs Millionen Menschen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften rund 32 Prozent Kinder und Jugendliche. „Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein.  Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt daher für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.“, heißt es in der Presseerklärung des Hilfswerks. Die Kindergrundsicherung sei eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichere.

Quelle: Pressemitteilung DKHW