Bündnis Kindergrundsicherung fordert einen echten Systemwechsel

Ausführliche Stellungnahme stellt klare Anforderungen zur Ausgestaltung

Die Kindergrundsicherung sei eine grundlegende Reform. Die Umsetzung müsse sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen, heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses Kindergrundsicherung. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess müsse gewährleistet sein.

Klare Eckpunkte

Das Bündnis habe zu den konkreten Eckpunkten einer Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet und fordere einen echten Systemwechsel in der Familienförderung.

„Mit der Kindergrundsicherung steht eine große Reform an. Jetzt besteht endlich die Chance, Kinderarmut wirksam abzubauen und die Familienförderung gerechter zu machen. Diese Ziele müssen auch bei der anstehenden Umsetzung im Blick bleiben. Denn weiterhin wächst mehr als jedes fünfte Kind in Armut auf. Es reicht nicht mehr aus, an kleinen Stellschrauben zu drehen. Wir haben die klare Erwartung, dass es bei der Umsetzung einen starken politischen Willen für eine große Reform gibt. Der aktuell diskutierte Sofortzuschlag kann dabei nur eine Übergangslösung sein, bei der Höhe und dem Kreis der Anspruchsberechtigten muss aber noch kurzfristig nachgesteuert werden. Alle armutsbetroffenen Kinder müssen jetzt schon mit einer substanziellen Unterstützung erreicht werden!“, so Michael Groß, Präsident des AWO Bundesverbandes und Bündnissprecher.

Kinder tatsächlich aus der Armut holen!

In seiner Stellungnahme betont das Bündnis, dass die Kindergrundsicherung so ausgestaltet sein muss, dass sie Kinder tatsächlich aus der Armut holt, viele Leistungen bündelt sowie gleichzeitig automatisch und unbürokratisch jedes Kind erreicht.

„Kinderarmut bekämpft man auch mit Geld. Deshalb wird es auch maßgeblich von der Höhe der Kindergrundsicherung abhängen, ob sie Kinder aus der Armut holt. Die im Ampel-Koalitionsvertrag verankerte Neuberechnung des kindlichen Existenzminiums ist daher entscheidend. Die kindlichen Bedarfe müssen besser abgedeckt werden als bisher. Ich rate der Bundesregierung sehr, im jetzt anstehenden Vorbereitungsprozess zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung auf die Kompetenz der zivilgesellschaftlichen Akteure zurückzugreifen. Die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums darf nicht nach Kassenlage erfolgen“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator.

Weitere Informationen finden Sie hier.

https://kinderarmut-hat-folgen.de/wp-content/uploads/2023/05/Mythen-zur-Kindergrundsicherung.pdf




Mit dem Sofortzuschlag schnell und spürbar helfen

Kinderhilfswerk und Kinderschutzbund fordern schnelle Umsetzung der Hilfe für arme Familien

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hofft auf eine schnelle Umsetzung des von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel angekündigten Sofortzuschlags für arme Familien und ihre Kinder. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird es dabei darauf ankommen, diesen Sofortzuschlag ausreichend hoch anzusetzen. „Der in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro deckt den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen für eine soziokulturelle Teilhabe nicht ab und erweckt den Eindruck von Politik nach Kassenlage“, heißt es in einer Erklärung des (DKHW).

„Willkürliche und systemwidrige Streichungen“

Ebenso hat bereits der Deutsche Kinderschutzbund die geplante Höhe des Sofortzuschlags kritisiert und eine größere Investition zugunsten der Kinder und Jugendlichen gefordert. „Seit vielen Jahren wird der Bedarf von Kindern und Jugendlichen künstlich kleingerechnet. Dadurch fehlen betroffenen Kindern allein durch willkürliche, systemwidrige Streichungen durchschnittlich 78 Euro des Regelsatzes pro Monat. Selbst 25 Euro monatlicher Sofortzuschlag können das nicht auffangen“, so der DKSB in einer Mitteilung. Hatte das Bundesfamilienministerium Medienberichten zufolge 25 Euro vorgeschlagen, kam aus dem Sozialministerium ein Vorschlag in Höhe von nur zahn Euro.

Kindergrundsicherung

„Nach der viel zu geringen Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2022, die keinen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut geleistet hat, muss der Sofortzuschlag arme Kinder und ihre Familien jetzt spürbar entlasten. Es bleibt gleichzeitig eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung, die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums und Einführung einer Kindergrundsicherung zügig voranzubringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks. „Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Hier hoffen wir auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Kindergrundsicherung, die ein wichtiger Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland werden muss.“
Zum 1. Januar war der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder um zwei, für Jugendliche um drei Euro erhöht worden. Auch damals hatte das DKHW den geringen monatlichen Zuschlag heftig kritisiert.




Armutsquote erreicht in der Pandemie neuen Höchststand

Paritätischer stellt Bericht zur Armut in Deutschland vor

Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 16,1 Prozent (rechnerisch 13,4 Millionen Menschen) im Pandemie-Jahr 2020 einen neuen Höchststand erreicht.

Auch wenn das Ausmaß der Armut nicht proportional zum Wirtschaftseinbruch und dem damit verbundenen Beschäftigungsabbau zunahm, gibt es eindeutige Corona-Verlierer: So sind es laut der Studie des Wohlfahrtsverbandes vor allem die Selbstständigen, unter denen die Einkommensarmut zugenommen hat. Der Verband wirft der Politik armutspolitische Versäumnisse vor und appelliert an die neue Bundesregierung, nicht nur die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen wie Kindergrundsicherung oder Verbesserungen bei Wohngeld und BAFöG zügig und entschlossen anzugehen: Zwingend, so die Forderung, sei darüber hinaus insbesondere eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung.

Armut regional unterschiedlich verteilt

Der Bericht geht unter anderem auf die Lage in den Bundesländern ein, die von tiefen Gräben zeugt: Während die beiden süddeutschen Länder Bayern und Baden-Württemberg auf eine gemeinsame Armutsquote von ‚nur‘ 12,2 Prozent kommen, weisen die übrigen Bundesländer eine gemeinsame Armutsquote von 17,7 Prozent aus. Der Abstand zwischen Bayern (11,6 Prozent) und dem schlechtplatziertesten Bundesland Bremen (28,4 Prozent) betrage mittlerweile 16,8 Prozentpunkte. „Deutschland ist nicht nur sozial, sondern auch regional ein tief gespaltenes Land und die Gräben werden immer tiefer. Wenn in einem Bundesland jeder zehnte und in dem anderen mehr als jede*r vierte Einwohner*in zu den Armen gezählt werden muss, hat dies mit gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Deutschland nichts mehr zu tun”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Arme von Pandemie ungleich härter betroffen

Neben soziodemografischen Aspekten und der Zusammensetzung der Gruppe armer Menschen liegt ein Schwerpunkt des Armutsberichts auf der Analyse der Pandemie-Auswirkungen.  „Die allgemeinen Folgen der Pandemie trafen Arme ungleich härter”, kritisiert Schneider. Insbesondere das Kurzarbeitergeld, aber auch das Arbeitslosengeld I hätten zwar durchaus als Instrumente der Armutsbekämpfung gewirkt, so ein Befund des Berichts. Doch seien vor allem Erwerbstätige, und darunter vor allem die Selbständigen, die Einkommensverlierer der Corona-Krise und das schlage sich auch in den Armutsquoten nieder: Zählte die Mikrozensuserhebung 2019 unter den Erwerbstätigen insgesamt 8 und unter den Selbständigen 9 Prozent Arme, kommt die 2020er Erhebung auf 8,7 Prozent bei den Erwerbstätigen und sogar 13 Prozent bei den Selbständigen.

Versäumnisse der Großen Koalition angeprangert

Der Paritätische kritisiert in dem Bericht Versäumnisse der Großen Koalition, deren Krisenbewältigungspolitik zwar teilweise neue Armut verhinderte, aber zu wenig für die Menschen getan habe, die bereits vor der Pandemie in Armut lebten. „Eine ‚nur‘ um 0,2 Prozentpunkte höhere Armutsquote als in der Erhebung aus 2019 darf als Hinweis darauf verstanden werden, dass die rasch ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern noch höhere Armutswerte durchaus verhindern konnten. Für die Ärmsten und ihre besonderen Nöte hatte die große Koalition 2020 allerdings im wahrsten Sinne des Wortes einfach nichts und in 2021 bestenfalls den berühmten Tropfen auf den heißen Stein übrig”, so Schneider.

Was jetzt zu tun ist

Von der neuen Ampel-Regierung fordert der Verband eine schnellstmögliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung. Schneider: „Der Regelsatz ist und bleibt die zentrale Stellgröße im Kampf gegen die Armut und für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft. Wer dies ignoriert, wird keine erfolgreiche Armutspolitik machen können. Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, hier nicht weitere vier Jahre tatenlos zu bleiben.”

Der Armutsbericht des Paritätischen arbeitet mit amtlichen Statistiken, u.a. einer Auswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes, der erstmals zuverlässige Armutsquoten für das Pandemie-Jahr 2020 liefert. Der Vergleich der Ergebnisse aus den Erhebungen 2020 und 2019 ist aus methodischen Gründen nur eingeschränkt möglich. Doch fügen sich die aktuellen Daten in das Bild der letzten Jahre: Rückblickend auf 2006 lässt sich ein stetiger Aufwärtstrend ausmachen, der auch 2020 nicht gebrochen zu sein scheint. 2006 lag die Quote noch bei 14,0 Prozent.

Dokumente zum Download

Armut in der Pandemie. Der Paritätische Armutsbericht 2021. 837 KB




Die Kindergrundsicherung ist längst überfällig

Kinderschutzbund äußert sich zur Bertelsmann-Studie

Die eben veröffentlichte Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug“ zeigt, dass viele Familien trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Kinder erhöhen für Familien das Armutsrisiko. Der Kinderschutzbund fordert deshalb die Kindergrundsicherung und bis diese eingeführt wird einen Sofortzuschlag, um Kinderarmut zu beenden.

Erwerbstätig und trotzdem arm

Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung stellt heraus, dass etwa ein Drittel der SGB II – Leistungsbeziehenden mit Kindern erwerbstätig und trotzdem auf finanzielle Hilfen angewiesen ist. Bestimmte Familienformen sind besonders betroffen, so Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, dazu: „Eltern geben ihr Bestes und trotzdem leben sie mit ihren Kindern in Armut. Dieser Zustand ist unhaltbar. Deshalb ist es höchste Zeit für die Kindergrundsicherung. Bis zu ihrer Einführung muss schnell ein Sofortzuschlag für Kinder in substanzieller Höhe kommen, der Armut wirklich verringert.“

Kinder im Kindergeldzuschlagsbezug nicht berücksichtigt

Zu den Kindern, die in Familien mit ergänzenden SGB II-Leistungen aufwachsen, kommt noch eine etwa gleich große Anzahl im Kinderzuschlagsbezug hinzu. Diese werden in der Untersuchung der Bertelsmann Stiftung nicht berücksichtigt. Hilgers dazu: „Bezieher*innen des Kinderzuschlags leben auf einem ähnlich finanziellen prekären Niveau wie die Aufstocker*innen. Mit vergleichbarem bürokratischem Aufwand, bestes Beispiel dafür ist das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Die Hebelwirkung der Kindergrundsicherung wird enorm sein, weil alle Kinder und Familien endlich aus der Armut geholt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund




Bundesrat beschließt Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um ganze 3 Euro

Rechtsgutachten: Die geringe Erhöhung könnte verfassungswidrig sein

Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1. Januar 2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. Mit einem Appell fordert ein breites Bündnis die noch amtierende Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen sicherzustellen.

Unterschreitung des Existenzminimums

In dem Rechtsgutachten wird unter anderem auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe zum 1 Januar.2022 in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.

Sozialstaatlicher Grundauftrag, die Menschenwürde zu schützen, nicht erfüllt

Der Paritätische hatte bereits im April davor gewarnt, dass durch den aktuellen Fortschreibungsmechanismus der Regelsätze für Grundsicherungsbezieher reale Kaufkraftverluste drohen könnten. Für Fachleute sei es seit Monaten absehbar gewesen, dass nach den geltenden Regeln 2022 eine Null-Runde drohe, während sich die Preise für die Lebenshaltung bereits aktuell spürbar verteuerten, betont Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Der Vorgang ist nicht nur für die betroffenen Menschen hart und folgenschwer – er unterläuft darüber hinaus grundsätzlich den sozialstaatlichen Grundauftrag, das menschenwürdige Existenzminimum sicherzustellen.”

Erhöhung kompensiert Imflationsrate nicht

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) kritisiert die viel zu geringe Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder um zwei bis drei Euro zum 1. Januar 2022. „Mit dieser kümmerlichen Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz-IV-Bezug kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden, da sie nicht mal die Inflationsrate kompensiert. Zudem sind die Sätze für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf weiterhin viel zu gering. Auch deshalb brauchen wir bei den Hartz-IV-Regelsätzen dringend eine komplette Neuberechnung. Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Arme Familien müssen gefördert werden

Aus Sicht des DKHW sind die in der letzten Legislaturperiode des Bundestages verabschiedeten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Kinderzuschlag oder das „Starke-Familien-Gesetz“ wichtige Verbesserungen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche. Zugleich fehlen aber nach wie vor eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder, unbürokratische Zugänge zu den Leistungen sowie weitere umfassende Maßnahmen, um der zunehmenden Verfestigung von Armut zu begegnen und Bildungsaufstiege zu befördern.

33 % der Hartz-IV-Bezieher sind minderjährig

Nach Berechnungen des DKHW liegt der Anteil der unter 18-Jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften derzeit bei rund 33 Prozent, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Allein das unterstreicht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die dringende Notwendigkeit, endlich entschlossen gegen die Kinderarmut in Deutschland vorzugehen.

Kindergrundsicherung

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.




„Kindergrundsicherung gehört in jedes Wahlprogramm“

Das Bündnis Kindergrundsicherung legt erweitertes Konzept vor

Das Bündnis Kndergrundsicherung legt sein erweitertes Konzept vor und bekräftigt damit im Bundestagswahljahr die Forderung nach einer bedarfs- und sozial gerechten sowie unbürokratischen Kindergrundsicherung. Die Kinderarmut ist unverändert auf einem zu hohen Niveau, gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Pandemie die Lage verschärft. Deshalb macht das Bündnis klar: Ein durchdachtes Konzept einer Kindergrundsicherung ist Maßstab für jedes Wahlprogramm.

Kinderarmut nach wie vor sehr hoch

„Wir haben unser Konzept noch einmal überarbeitet und bringen dieses in die Diskussion ein. Wir gehen von einem realistisch und juristisch einwandfrei berechneten kindlichen Existenzminimum aus, bündeln neben dem Kinderregelsatz, Kindergeld und Kinderzuschlag auch den Kinderfreibetrag, um unbürokratisch jedem Kind Leistungen unmittelbar zur Verfügung zu stellen; verbunden mit einem Sozialfaktor, der mit steigendem Einkommen den Kindergrundsicherungsbetrag linear abschmelzen lässt. Damit ist offengelegt, wie eine Kindergrundsicherung sozial gerecht funktionieren kann“, erklärt dazu Professor Jens M. Schubert, Sprecher des Bündnisses und Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Bisher haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke konkrete Konzepte für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, die FDP fordert ein Kinderchancengeld. „Für uns ist der Hintergrund und Auftrag glasklar: Die hohe Kinderarmut in Deutschland muss beendet werden. Deshalb gehört eine sozial gerechte Kindergrundsicherung in jedes Wahlprogramm“, so Schubert.

Weitere Verschärfung durch Pandemie

Das Bündnis befürchtet durch die pandemische Situation eine weitere Verschärfung der Kinderarmut. „Kinder und Jugendliche sind die großen Verlierer dieser Pandemie. Alle mussten auf so viel verzichten, was sonst zu einem unbeschwerten Aufwachsen dazugehört: Vom Kindergeburtstag bis zum Trainieren im Sportverein. Wenn in Deutschland bald wieder mehr Normalität einkehrt, werden aber viele arme Kinder weiterhin auf vieles verzichten müssen, was auch für sie normal sein sollte. Nur weil ihnen das Geld zur Teilhabe fehlt“, so Heinz Hilgers, Bündnis-Koordinator und Präsident des Kinderschutzbundes. „Um Teilhabe für alle Kinder zu gewährleisten, brauchen wir eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient. Denn nur so können wir wirklich einen Beitrag zur Verminderung der Kinderarmut leisten“, so Hilgers weiter.

Das Bündnis

Das Bündnis Kindergrundsicherung setzt sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für einen Systemwechsel in der Kinder- und Familienförderung und für eine monatliche Kindergrundsicherung ein, die die bisherigen Leistungen bündelt und das kindliche Existenzminimum einfach und direkt sichert.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung sowie unser aktualisiertes Konzept finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.




Über 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug

Deutsches Kinderhilfswerk: Kinder in Deutschland müssen endlich besser vor Armut geschützt werden

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten bleibt auf einem erschreckend hohen Niveau. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes liegt der Anteil der unter 18-Jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften jetzt bei 33,1 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,4 Prozent, im letzten Jahr bei 33,9 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2020 waren von 5.596.890 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.854.695 Kinder und Jugendliche. Deshalb ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung nötig.

Kinder und Jugendliche besonders von Armut bedroht

„Die von der Bunderegierung in der Corona-Pandemie bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern sind ein Schritt in die richtige Richtung, damit nicht noch mehr Kinder auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Den Status Quo an dieser Stelle zu halten, reicht aber nicht aus. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Auch deshalb hat jüngst die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten zu größeren Anstrengungen im Kampf gegen Kinderarmut gedrängt. Auch in Deutschland gehören die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Pauschaler Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 100 Euro

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert für die Dauer der Corona-Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch die Corona-Pandemie zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schul- und Kitaessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown.

Unabhängig von den finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.