Das KiTa-Qualitätsgesetz soll Verbesserungen herbeiführen

Für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung

Vor Kurzem ist das KiTa-Qualitätsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz knüpft an das Gute-KiTa-Gesetz aus dem Jahr 2019 an. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus soll das Gesetz dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und gleichwertige Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern bundesweit zu schaffen. Als Grundlage dienen die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes.

Das KiTa-Qualitätsgesetz trägt dazu bei, die Qualität der Kindertagesbetreuung insbesondere in sieben Handlungsfeldern weiterzuentwickeln, die für die Qualität von zentraler Bedeutung sind:

  • Bedarfsgerechtes Angebot;
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel;
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften;
  • Starke Leitung;
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung;
  • Sprachliche Bildung und;
  • Stärkung der Kindertagespflege

Maßnahmen, die bereits Gegenstand der Bund-Länder-Verträge im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes waren, dürfen auch unter dem KiTa-Qualitätsgesetz fortgeführt werden, soweit die Länder die Vorgabe erfüllen, dass überwiegend in die oben genannten Handlungsfelder investiert wird. Neue Maßnahmen dürfen sich dagegen lediglich in diesen Handlungsfeldern bewegen.

Neue landesspezifische Entlastungen der Eltern bei den Kostenbeiträgen werden unter dem KiTa-Qualitätsgesetz nicht mehr finanziert.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend




Der Bundesrat nimmt Stellung zum Entwurf für ein Kita-Qualitätsgesetz

Ziel ist, den „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ zu verbessern, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Kita-Leitung zu stärken

Einerseits begrüßen die Länder den Entwurf der Ampel-Koalition für ein Kita-Qualitätsgesetz. Andererseits formulieren sie aber auch Kritik. So lehnen sie etwa die im Gesetzentwurf vorgesehene bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien ab. Diese greife unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein. 

Was die Regierung vorhat

Die Bundesregierung will das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz auf Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation und unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Monitorings weiterentwickeln. Beabsichtigt ist eine stärkere Fokussierung auf die Qualität der Kindertagesbetreuung. Seit 2019 bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen können fortgeführt werden.

Die Länder dürfen Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 aber ausschließlich zur Weiterentwicklung bestimmter im Gesetz festgelegter Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung ergreifen (bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft- Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung und Stärkung der Kita-Leitung).

Betreuungsschlüssel und sprachliche Bildung

Ziel ist es, den so genannten Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Kita-Leitung zu stärken. Gleichzeitig sind Investitionen in bedarfsgerechte Angebote und in sprachliche Bildung geplant, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen. Auch die Kindertagespflege soll gestärkt werden.

Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärken

Darüber hinaus nimmt der Entwurf – als Konsequenz aus der Corona-Pandemie – Maßnahmen zur Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärker in den Fokus. Verschiedene Studien hatten erhebliche Auswirkungen der Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen von psychischen und physischen Auffälligkeiten.

Soziale Teilhabe

Weiteres Ziel ist es, die soziale Teilhabe an der Kindertagesbetreuung für alle Kinder in Deutschland zu erleichtern. Daher sollen sich künftig die Beiträge bundesweit verpflichtend nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der individuellen täglichen Betreuungszeit staffeln. Die Evaluation habe gezeigt, dass bisher nur rund ein Drittel der Kommunen die Beiträge nach dem Einkommen staffelt.

Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sind grundsätzlich weiter möglich. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung würden aber künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert. Damit soll sich die Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen von Qualität und Teilhabe verringern.

Vier Milliarden Euro für 2023 und 2024

Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2023 und 2024 mit insgesamt vier Milliarden Euro unterstützen.

Qualitätsentwicklungsgesetz

Bis zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in einem weiteren Schritt abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

Bundestag am Zug

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann sich dazu äußern, bevor der Bundestag entscheidet. Verabschiedet dieser das Gesetz in zweiter und dritter Lesung, stimmt der Bundesrat noch einmal darüber ab.

Quelle: Mittteilung Deutscher Bundesrat




Bündnis für Kita-Qualitätsgesetz: Jetzt die Weichen stellen!

Bündnis stellt fest: „Bundesratsempfehlungen weichen Regierungsentwurf entscheidend auf“ 

Das Bündnis für ein „Kita-Qualitätsgesetz”, das der AWO-Bundesverband, der KTK-Bundesverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) tragen, stellt fest, dass die Empfehlungen zum Entwurf des Zweiten Kita-Qualitätsgesetzes (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung) „weit hinter den Qualitätsanforderungen zurückbleiben“. Die Empfehlungen sollen nun im Bundesrat beraten werden. Der Ende August veröffentlichte Entwurf der Bundesregierung beinhalte hilfreiche Ansätze, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu verbessern. Er könne aber nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem echten Qualitätsgesetz sein. Die nun diskutierten Änderungsempfehlungen aus der Länderkammer „weichen das Regierungspapier entscheidend auf“.

GEW: Rückschritt im Qualitätsdialog

Die Haltung einzelner Länder und Kommunen ist ein Rückschritt im Qualitätsdialog für eine zukunftsfähige frühkindliche Bildung”, sagt Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Donnerstag in Frankfurt a.M. „Seit Jahren hat das Qualitätsbündnis darauf gedrängt, den Fokus auf bildungspolitische Qualitätsaspekte zu legen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bund in der kommenden Periode genau das in den Blick nehmen will”, so Siebernik weiter „Die Forderung der Länder, weiter auch in Beitragsfreiheit der Eltern statt in Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung investieren zu dürfen, geht in die völlig falsche Richtung. Damit verabschieden sich einzelne Länder von der Qualitätsverbesserung.”

Unverständnis auch beim KTK

Auch Domkapitular Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes, äußert Unverständnis über die Stoßrichtung der Bundesrats-Empfehlungen. „Jetzt ist es dringend notwendig, an einem Strang zu ziehen und das System mit Investitionen in Struktur und Personal zu stabilisieren“, betont Bieber. „Und es kommt jetzt auf Hilfe an, die bei den Familien ankommt. Gerade eine bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung, wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, würde viele Familien entlasten, die es in diesen Zeiten besonders nötig haben.“

Bundesrat muss zustimmen

„Wir fordern, dass der Bundesrat dem Gesetzesentwurf der Regierung zustimmt, ohne die Empfehlungen zu berücksichtigen”, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. „Der Entwurf ist bei weitem nicht perfekt. Es ist klar, dass wir in der frühen Bildung in einer außerordentlich kritischen Situation sind. Bis 2030 fehlen mehr als 100 000 Fachkräfte in den Kitas, der Rechtsanspruch auf den schulischen Ganztag zeichnet sich am Horizont ab und wir stellen ein enormes regionales Auseinanderklaffen in der quantitativen sowie qualitativen Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung fest. Genau deshalb müssen jetzt die Weichen für ein echtes Qualitätsentwicklungsgesetz gestellt werden”, sagt Naidu abschließend. 

Quelle: Pressemitteilung GEW