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Das KiTa-Qualitätsgesetz soll Verbesserungen herbeiführen

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Für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung

Vor Kurzem ist das KiTa-Qualitätsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz knüpft an das Gute-KiTa-Gesetz aus dem Jahr 2019 an. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus soll das Gesetz dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und gleichwertige Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern bundesweit zu schaffen. Als Grundlage dienen die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes.

Das KiTa-Qualitätsgesetz trägt dazu bei, die Qualität der Kindertagesbetreuung insbesondere in sieben Handlungsfeldern weiterzuentwickeln, die für die Qualität von zentraler Bedeutung sind:

  • Bedarfsgerechtes Angebot;
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel;
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften;
  • Starke Leitung;
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung;
  • Sprachliche Bildung und;
  • Stärkung der Kindertagespflege

Maßnahmen, die bereits Gegenstand der Bund-Länder-Verträge im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes waren, dürfen auch unter dem KiTa-Qualitätsgesetz fortgeführt werden, soweit die Länder die Vorgabe erfüllen, dass überwiegend in die oben genannten Handlungsfelder investiert wird. Neue Maßnahmen dürfen sich dagegen lediglich in diesen Handlungsfeldern bewegen.

Neue landesspezifische Entlastungen der Eltern bei den Kostenbeiträgen werden unter dem KiTa-Qualitätsgesetz nicht mehr finanziert.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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