Du betrachtest gerade Ausbau der Ganztagsangebote kommt bundesweit voran

Ausbau der Ganztagsangebote kommt bundesweit voran

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Zweiter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossen

Das Bundeskabinett hat den zweiten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Der Bericht zeigt: die Zahl der Kinder, in Ganztagsbetreuung wächst stetig. Derzeit besuchen rund 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 130.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Ganztagsgrundschulen ist weiter gestiegen, aktuell sind 73 Prozent aller Grundschulen ganztägig organisiert.

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig. Zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet.

Bei der Prognose der Elternbedarfe wurde mit zwei Szenarien gearbeitet: Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 271.000 und im Szenario eines steigenden Bedarfs 413.000 zusätzliche Plätze benötigt. Somit fehlen im Mittel rund 342.000 zusätzliche Plätze.

Der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf die westdeutschen Flächenländer. In den ostdeutschen Ländern fällt der Bedarf aufgrund des bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich geringer aus.

Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den Platzausbau zu unterstützen. Der Bund entlastet die Länder zudem stufenweise ab 2026 und dauerhaft ab 2030, durch geänderte Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder in Höhe von 2,48 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.

Weitere Informationen:

https://www.bmfsfj.de/ganztag

https://www.recht-auf-ganztag.de

image_pdfimage_print