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Härtere Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder

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Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll härter bestraft werden. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht hat der Bundestag beraten. Danach soll sexueller Kindesmissbrauch nun endlich als Verbrechen eingestuft und der Strafrahmen von zehn auf 15 Jahre hochgesetzt werden. Auch der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie sollen zum Verbrechen hochgestuft werden.  Bisher gilt sexueller Missbrauch lediglich als Vergehen. Anstelle von „sexuellem Missbrauch von Kindern“ soll nun künftig von „sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ die Rede sein, „um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben“, erklärt die Ministerin..

Warum eine Verschärfung der Strafen im Fall von „sexualisierter Gewalt“ und vor allem die Einstufung als „Verbrechen“ so lange auf sich warten ließ, bleibt ein Rätsel. Einige Politiker fordern auch Nachbesserungen bei dem geplanten Gesetz.

So fordert etwa der Linkenfraktionsvize André Hahn einen besseren Opferschutz. Nur ein Drittel der Taten würde überhaupt mitgeteilt, nur ein Prozent verfolgt. Grünen-Chefin Annalena Baerbock fordert in einem Gespräch mit Zeit-Online, das Personal in den Jugendämtern so schnell wie möglich aufzustocken und die Ermittlungsbehörden zu stärken. Bundesweit müssten telefonische und Onlineberatungsangebote dauerhaft finanziell abgesichert werden. Und viele Politiker sind sich darin einig, dass die Richter entsprechend fortgebildet werden müssten. Das Deutsche Kinderhilfswerk erklärt: „Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Prävention in diesem Bereich. Gleichzeitig muss auch der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt steigen, alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel müssen ausgeschöpft werden.“

Es gibt also noch viel zu tun. Dennoch ist die Verschärfung sicher ein Schritt in die richtige Richtung.

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