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Rückruf von Nestlé-Babynahrung: Fragen zur Transparenz bleiben offen

Nestlé ruft vorsorglich bestimmte Chargen von Säuglingsnahrung zurück. foodwatch fordert vollständige Aufklärung und strengere Sanktionen

Nestlé hat in Deutschland einen vorsorglichen Rückruf mehrerer Chargen von Säuglingsnahrung der Marken BEBA, BEBA expert, BEBA supreme, BEBA AR und ALFAMINO eingeleitet. Grund ist der mögliche Nachweis des Toxins Cereulid, das von dem Bakterium Bacillus cereus gebildet wird, in einer Zutat eines Zulieferers, die in den betroffenen Produkten verwendet wurde.

Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Bislang seien keine Erkrankungen oder Symptome im Zusammenhang mit dem Verzehr der betroffenen Produkte bekannt geworden. Dennoch habe man sich in Abstimmung mit den zuständigen Behörden entschieden, die betroffenen Chargen vorsorglich aus dem Verkehr zu ziehen.

Eltern werden gebeten, die betroffenen Produkte nicht weiter zu verwenden und im Handel zurückzugeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Andere Chargen derselben Produkte sowie weitere Nestlé-Erzeugnisse seien nicht betroffen und könnten weiterhin verwendet werden.

Mögliche Gesundheitsgefahr durch Cereulid

Cereulid ist ein hitzestabiles Toxin, das von bestimmten Stämmen des Bakteriums Bacillus cereus gebildet wird und zu Magen-Darm-Beschwerden wie Erbrechen und Durchfall führen kann. Besonders Säuglinge gelten als empfindlich gegenüber solchen Belastungen.

Nach derzeitigem Stand liegen jedoch keine bestätigten Krankheitsfälle vor. Ob und in welchem Umfang es tatsächlich zu einer Belastung der betroffenen Produkte gekommen ist, ist bislang nicht öffentlich dokumentiert. Bei Rückfragen werden Eltern gebeten, sich an den Nestlé-Verbraucherservice unter der Telefonnummer: +49 (0) 800 2344 944 zu wenden.

foodwatch fordert vollständige Offenlegung

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den Rückruf zum Anlass genommen, scharfe Kritik an Nestlé und den zuständigen Behörden zu üben. Sie fordert eine vollständige Transparenz über den Ablauf des Vorfalls.

Konkret verlangt foodwatch Antworten auf unter anderem folgende Fragen:

  • Wann wurde die Kontamination erstmals festgestellt?
  • In welcher Produktionsstätte trat sie auf?
  • Wann wurde die zuständige Behörde informiert?
  • Wurde die Belastung durch Eigenkontrollen des Unternehmens oder durch staatliche Überwachung entdeckt?
  • Welche Maßnahmen wurden außer dem Rückruf ergriffen?
  • Um welchen Zulieferer handelt es sich?

foodwatch kritisiert, dass Nestlés Aussage, es seien bislang keine Symptome bekannt, zum jetzigen Zeitpunkt kaum überprüfbar sei, da der Rückruf erst am selben Tag öffentlich gemacht worden sei.

Forderung nach schärferen Sanktionen

Darüber hinaus erneuerte foodwatch seine Forderung nach einer Reform des Unternehmensstrafrechts. Bei schweren Verstößen im Lebensmittelbereich müssten Geldstrafen spürbar und abschreckend sein. Derzeit seien die finanziellen Sanktionen für große Konzerne oft zu gering, um eine tatsächliche Wirkung zu entfalten.

Als Beispiel verweist foodwatch auf eine Verurteilung Nestlés in Frankreich im Jahr 2024 wegen illegal gefilterten Mineralwassers zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Euro — eine Summe, die angesichts der wirtschaftlichen Größe des Konzerns aus Sicht der Organisation kaum ins Gewicht falle.

Nestlé bereits mehrfach in der Kritik

foodwatch erinnert zudem daran, dass Nestlé mit Babyprodukten bereits mehrfach in die Kritik geraten sei. In der Vergangenheit habe man unter anderem Mineralölrückstände in Säuglingsmilch nachgewiesen, außerdem laufe aktuell in den USA ein Verfahren wegen angeblicher Schwermetallbelastungen in Babynahrung.

Nestlé selbst betont, dass der aktuelle Rückruf Teil der eigenen strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards sei und man transparent informieren wolle.

Offene Fragen bleiben

Der Fall zeigt, wie sensibel der Bereich der Säuglingsernährung ist — und wie hoch die Anforderungen an Kontrolle, Transparenz und Kommunikation sind. Während Nestlé den Rückruf als vorsorgliche Maßnahme einordnet, sieht foodwatch erheblichen Aufklärungsbedarf.

Welche Informationen tatsächlich noch offengelegt werden, welche Rolle der betroffene Zulieferer spielt und ob sich der Verdacht einer Belastung bestätigt, bleibt vorerst offen.

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