DKHW fördert Spielflächen, Freizeitangebote und Spielgeräte in Flutgebieten
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich der Flutkatastrophe in verschiedenen Regionen Deutschlands den Sonderfonds „Fluthilfe für Kinder“ eingerichtet. Der Fonds startet mit einem Fördervolumen von 250.000 Euro und wird entsprechend der weiter eingehenden Spenden aufgestockt.
Mit dem Fonds „Fluthilfe für Kinder“ seitens des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW) werden gemeinnützige Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe dabei unterstützt, Kindern und Jugendlichen wieder Spielflächen und Freizeitangebote vor Ort zu ermöglichen. Familien mit Kindern, die besonders stark vom Hochwasser betroffen sind, hilft das Deutsche Kinderhilfswerk zudem über seinen Kindernothilfefonds.
Lebensräume für Kinder neu schaffen
Durch die Flut haben Kinder und Jugendliche wichtige Lebensräume verloren: das eigene Zimmer, der nahegelegene Spielplatz, die Freizeiteinrichtung. All dies sind wichtige Ankerpunkte in ihrem Leben. Das Förderangebot ist niedrigschwellig, unbürokratisch und ergänzt staatliche Wiederaufbauhilfen an den Stellen, wo diese kurz- und langfristige Bedarfe von Kindern und Jugendlichen nicht bedienen.
Für Spielflächen, Freizeitangebote und Spielgeräte
„Die Flut hat in vielen Teilen Deutschlands Schicksale zerstört. Die Katastrophe hat dabei nicht nur das leibliche Wohl der Betroffenen bedroht, sie gefährdet auch nachhaltig die Bedingungen insbesondere von Kindern und Jugendlichen, die in den betroffenen Regionen aufwachsen. Gerade nach den Lasten durch die Corona-Pandemie sind es erneut Kinder und Jugendliche und Einrichtungen, die sich für sie einsetzen, die langfristig unter den Flutschäden leiden werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat deshalb einen Sonderfonds ,Fluthilfe für Kinder‘ eingerichtet, der Kinder in Not und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe schnell, effektiv und unbürokratisch unterstützen kann“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Hilfsangebote des Deutsche Kinderhilfswerkes unterstützen die aktuell in Aussicht gestellten und dringend notwendigen staatlichen Hilfen. Denn Träger benötigen unserer Erfahrung nach rasche und niedrigschwellige Hilfe, um Spielflächen, Freizeitangebote und Spielgeräte neu anzuschaffen oder instand zu setzen.
Über www.dkhw.de/fluthilfe-fuer-kinder kann direkt für Kinder, die Opfer der Flutkatastrophe geworden sind, gespendet werden.
Anträge jetzt stellen
Antragsstellerinnen und Antragsteller können unter www.dkhw.de/sonderfonds-fluthilfe Hilfeleistung beantragen. Gefördert werden insbesondere gemeinnützige Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, freie Träger sowie Bürgerinitiativen. Beispielhafte Maßnahmen wären der Wiederaufbau des Spielplatzes in einer Kita-Außenfläche, Renovierung von Aufenthaltsräumen eines Jugendhilfezentrums oder die Wiederherstellung von Sportplätzen und Spielgeräten. Die Anträge können laufend eingereicht werden.
Über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerks können zudem Kinder und ihre Familien schnell und unbürokratisch Hilfe beantragen. Die Bedarfe der Kinder sind dabei je nach Kind unterschiedlich, Unterstützungsleistungen werden daher in individuellen Förderverfahren in Zusammenarbeit mit Familiendiensten vor Ort gezielt entwickelt und gewährt.