Deutsches Kinderhilfswerk stellt deutlichen Verbesserungsbedarf fest
Der Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche hat sich nach Recherchen des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) in den vergangenen Jahren verbessert. Trotzdem besteht nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation in vielen Bundesländern noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Das gilt sowohl für Schulen und Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflege und Kinderspielplätze. An diesen zentralen Lebensorten von Kindern sind nach Ansicht des DKHW umfassende Rauchverbote nötig. Doch vielfach wird dem Gesundheitsschutz der Kinder nicht der Stellenwert eingeräumt, den er eigentlich haben müsste. Zudem schlägt das DKHW auf der Bundesebene eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in Autos vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen.
Bestimmungen sind Flickenteppich
„Die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen in kaum einem Bundesland den Standards, die nötig und möglich sind. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 24 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention, der das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Lediglich Brandenburg und Hamburg gewährleisten einen umfassenden Nichtraucherschutz für Kinder sowohl in Schulen und Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege und auf Kinderspielplätzen. In allen anderen Bundesländern, zuvorderst in Baden-Württemberg und Sachsen, ist es um den Nichtraucherschutz für Kinder weniger gut bestellt“, so Hofmann weiter.
Ernsthafte Debatte gefordert
Nach Ansicht des DKHW muss eine ernsthafte Debatte darüber geführt werden, an welchen Orten ein umfassender Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche notwendig ist. Es ist an der Zeit, dabei auch Orte wie Freibäder oder Freizeitparks in der Diskussion zu berücksichtigen. Vor allem aber braucht es dringend ein Rauchverbot in Autos, wenn Kinder mitfahren.
Blick über den Tellerrand
„Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration einiger toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Rund eine Million Kinder in Deutschland sind Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Appelle allein reichen hier nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss endlich gesetzlich abgesichert werden. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir schnellstmöglich folgen“, sagt Holger Hofmann.
Weitere Informationen unter www.dkhw.de/Nichtraucherschutz, dort findet sich auch eine Tabelle mit einem Ranking der Bundesländer zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche.