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Anrechnung der Erzieherinnenkompetenzen auf den Bachelor Soziale Arbeit

AnKE-Verfahren ermöglicht seit über 10 Jahren Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf das Studium der Sozialen Arbeit

Erzieher:innen bringen mit ihrer Ausbildung sowie ihrer praktischen Berufserfahrung wichtige Kompetenzen für eine Tätigkeit in der Sozialen Arbeit mit. Aus diesem Grund wurde 2010 die Einführung des Verfahrens „Anrechnung der Kompetenzen von Erzieherinnen und Erziehern auf den Bachelor Soziale Arbeit“ (AnKE) an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) beschlossen und 2012 per Senatsbeschluss in den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (ABPO) verankert. Studierende der Sozialen Arbeit, die eine staatliche Anerkennung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher nachweisen, können sich hiermit vier Module, also ein Semester, auf ihr Studium anrechnen lassen und gewinnen so mehr Zeit, neben dem Studium weiter in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig zu sein. Dabei kommen wiederum ihre zusätzlich an der Hochschule erworbenen Kompetenzen zum Tragen.

Durchlässigkeit von der Ausbildung zum Studium

Seit mittlerweile zehn Jahren eröffnet AnKE Erzieherinnen und Erziehern mit staatlicher Anerkennung die Chance auf vielfältige berufliche Einsatzmöglichkeiten in allen Bereichen der Sozialen Arbeit“, freut sich Prof. Dr. Barbara Klein, Dekanin des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS. „Die Frankfurt UAS leistet damit die allseits geforderte Erhöhung des Anteils akademisch qualifizierter Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und schafft – ganz nach dem Prinzip des Lebenslangen Lernens – die Durchlässigkeit von der Ausbildung zum Studium.“

Die Nachfrage nach Anrechnung ist groß

Die Nachfrage nach Anrechnung ist groß – seit Start von AnKE haben mehr als 700 Studierende unter Anrechnungsbedingungen studiert. Insgesamt stellen rund 30 Studierende pro Semester einen Antrag auf Anrechnung ihrer Ausbildung. Die Erzieher:innen reduzieren durch das AnKE-Verfahren ihr Studium der Sozialen Arbeit um 30 ETCS oder 1 Semester. „Ermöglicht wurde das Anrechnungsverfahren insbesondere durch die Kooperation mit den inzwischen 13 hessischen Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, mit denen wir erst kürzlich unsere Kooperationsvereinbarung erneuert haben“, ergänzt Prof. Dr. Carola Berneiser, Studiendekanin des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt UAS. „Mit Blick auf den Theorie- und Praxistransfer, auf den wir großen Wert legen, und unseren Auftrag, den Blick auf den sozialen Wandel und ständig veränderte Lebenslagen zu richten, sehen wir in der Kooperation zwischen unserer Hochschule und den Fachschulen eine besondere Chance. Denn ‚gemeinsam‘ können wir am besten auf die Bedarfe in der Praxis reagieren und Menschen ausbilden, die professionell mit Kindern arbeiten können.“

Bundesweites Best-Practice-Beispiel

Das AnKE-Verfahren wurde 2010 in Kooperation mit ursprünglich zehn hessischen Fachschulen für Sozialpädagogik (heute als „Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik“ bezeichnet) entwickelt. Dazu glichen Vertreter:innen der Frankfurt UAS, der Fachschulen, eines öffentlichen sowie eines freien Trägers der Jugendhilfe die Lehrpläne der Fachschulen mit dem Modulhandbuch des Bachelor-Studiengangs auf ihre Anrechnungsfähigkeit ab. Seit dem Wintersemester 2010/11 läuft das Verfahren, dessen Entwicklung in das bis 2017 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit über zwei Millionen Euro geförderte Projekt „MainCareer – Offene Hochschule“ der Frankfurt UAS eingebettet war. Der Fokus lag dabei auf der Entwicklung und Erprobung von Konzepten, die einen Beitrag zur Durchlässigkeit zwischen Berufspraxis und Studium der Informatik, Pflege und Sozialen Arbeit leisten. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) würdigte das AnKE-Verfahren bereits im Mai 2013 als bundesweites Best-Practice-Beispiel.

Kontakt: Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit, Simone Strecker, Telefon: +49 69 1533-2603, E-Mail: aaek@fb4.fra-uas.de

Weitere Informationen zum AnKE-Verfahren an der Frankfurt UAS unter http://www.frankfurt-university.de/anke.

Friederike Mannig

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