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Jeder Sechste hält „Anschreien“ in der Erziehung für angebracht

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Gesetz zum Recht auf gewaltfreie Erziehung

Am 8. November 2000 trat in Deutschland das Gesetz zum Recht auf gewaltfreie Erziehung in Kraft. Ein Vierteljahrhundert später zeigen die aktuellen Einstellungen zu emotionalen Strafen ein widersprüchliches Bild: Während solche Strafen grundsätzlich überwiegend abgelehnt werden, finden einzelne Formen nach wie vor Zustimmung. Dies zeigt eine neue, repräsentative Umfrage der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm in Zusammenarbeit mit UNICEF Deutschland.

Laut der Studie lehnen fast 75 % der Befragten emotionale Strafen grundsätzlich ab. Dennoch finden einzelne Methoden wie das Anschreien in der Erziehung weiterhin Zuspruch: 16,1 % der Befragten halten das Anschreien für eine akzeptable Erziehungsmaßnahme. Weitere 9,2 % befürworten das Einsperren von Kindern im Zimmer, während 8,6 % der Ansicht sind, dass das „Nicht-mehr-Sprechen“ eine legitime Bestrafung darstellt. Rund fünf Prozent der Befragten akzeptieren auch andere Formen emotionaler Strafen wie die Isolation von Freunden und Familie, das Auslassen von Mahlzeiten oder den Entzug von Zuneigung und Aufmerksamkeit.

Emotionale Gewalt in der Praxis: Eine Diskrepanz zwischen Wissen und Handeln

Unter den Befragten, die selbst Kinder erzogen haben, gaben fast 25 % an, dass sie in der Vergangenheit das Anschreien angewendet haben. Auch das Einsperren ins Zimmer (10,6 %) und das Verweigern der Kommunikation (9,4 %) sind in der Praxis weit verbreitet. Etwa zwei Drittel der befragten Elternteile gaben jedoch an, keine Form der emotionalen Bestrafung genutzt zu haben.

Die Herausforderung: Zwischen gesellschaftlicher Erkenntnis und tatsächlichem Handeln

Die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung war ein wichtiger gesellschaftlicher Meilenstein, dessen Auswirkungen auch heute noch spürbar sind. Seit der Gesetzesänderung sind körperliche Strafen deutlich zurückgegangen und das Bewusstsein für die Rechte von Kindern hat sich stark gewandelt. Doch trotz dieser Fortschritte bleibt noch viel zu tun, um Kinder effektiv vor Gewalt in der Erziehung zu schützen. UNICEF Deutschland und der Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Jörg M. Fegert betonen, wie wichtig es ist, das Recht auf gewaltfreie Erziehung weiterhin in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken.

„Es bleibt eine Lücke zwischen dem Wissen, dass emotionale Gewalt nicht angebracht ist, und dem tatsächlichen Verhalten“, erklärt Prof. Dr. Fegert. „Es besteht ein erheblicher Bedarf an Aufklärung und Unterstützung, insbesondere bei Menschen, die selbst als Kinder emotionale Gewalt erfahren haben – bei ihnen ist das Risiko hoch, diese Verhaltensmuster weiterzugeben.“

Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland, fügt hinzu: „Gewalt hinterlässt lebenslange Spuren – sowohl körperlich als auch psychisch. Kinder, die körperlicher oder emotionaler Gewalt ausgesetzt sind, haben häufig schlechtere Chancen auf eine gesunde Entwicklung, was sich negativ auf ihre Zukunft auswirken kann. Es ist daher unerlässlich, dass der Schutz vor Gewalt in der Kindheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird.“

Wichtige Ergebnisse der Studie

  • Nur etwa die Hälfte der Befragten berichtet, selbst keine emotionalen Strafen in der Erziehung erfahren zu haben.
  • Wer in der Kindheit selbst emotionale Strafen erlebte, stimmt diesen Methoden häufiger zu. Fast 50 % der Befragten, die emotionale Strafen erfahren haben, befürworten deren Anwendung – im Gegensatz zu nur 2 % derjenigen, die keine solche Erfahrung gemacht haben.
  • Zwei Drittel der Eltern, die selbst emotionale Strafen erlebt haben, wenden diese auch bei ihren eigenen Kindern an. Bei denjenigen ohne solche Erfahrungen liegt dieser Anteil bei lediglich 5,4 %.

Maßnahmen zum effektiven Schutz von Kindern vor Gewalt

Um Kindern dauerhaft vor Gewalt zu schützen, sind folgende Maßnahmen entscheidend:

  1. Kinderrechte stärken: Die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung in Deutschland hat zu wichtigen Veränderungen geführt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde die rechtliche Stellung von Kindern weiter stärken und den Schutz vor Gewalt langfristig verbessern.
  2. Gewaltfreie Erziehung weiter definieren: Die geltende gesetzliche Definition von gewaltfreier Erziehung umfasst bislang nicht alle Formen von Misshandlung, etwa Vernachlässigung. Eine Erweiterung des Begriffs der gewaltfreien Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die auch Vernachlässigung einbezieht, wäre ein wichtiger Schritt.
  3. Prävention und Aufklärung intensivieren: Es ist entscheidend, das Bewusstsein für die Folgen von körperlicher und emotionaler Gewalt zu schärfen. Präventionsstrategien sollten dabei nicht nur allgemeine Aufklärung umfassen, sondern auch auf die digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sowie die Herausforderungen innerhalb der Familie eingehen. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch den Risikogruppen, die gezielte Unterstützung benötigen.
  4. Daten zur Gewalt in der Erziehung verbessern: Eine umfassende Datenerhebung über Gewalt in der Erziehung ist erforderlich, um das Ausmaß und die Risiken besser zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nur durch eine fundierte Datenlage können wirksame politische und gesellschaftliche Veränderungen angestoßen werden.

Fazit: Der Weg zu einer gewaltfreien Erziehung

Trotz positiver Entwicklungen gibt es noch immer viele Herausforderungen im Bereich der gewaltfreien Erziehung. Die Gesellschaft muss weiterhin zusammenarbeiten, um Kinder zu schützen, aufzuklären und zu unterstützen. Nur durch gezielte Maßnahmen können wir sicherstellen, dass das Recht auf gewaltfreie Erziehung nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis gelebt wird.

Quelle: Pressemitteilung UNICEF Deutschland

Der ausführliche Bericht zur aktuellen Befragung steht hier zur Verfügung.

Bericht 25 Jahre Gewaltfreie Erziehung

Vor 25 Jahren, am 8. November 2000, trat in Deutschland das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung in Kraft.

Anlässlich des Jubiläums und ergänzend zu den Ergebnissen unserer Befragung zu Körperstrafen vom April 2025 veröffentlichen UNICEF Deutschland und die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm nun die Ergebnisse einer aktuellen Befragung zu Einstellungen gegenüber emotionalen Strafen in der Erziehung.

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