Du betrachtest gerade Vorschlag der Koalition für Kinderrechte im Grundgesetz

Vorschlag der Koalition für Kinderrechte im Grundgesetz

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Aktionsbündnis kritisiert Formulierung als unzureichend:

Viele Jahre hat das Bündnis für Kinderrechte darauf gedrungen die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.  Die Große Koalition hat etwa ein Jahr lang darüber verhandelt und nun einen Kompromiss gefunden. Wie es aber bei Kompromissen oft der Fall ist, bleibt der Formulierungsvorschlag hinter den Erwartungen vieler zurück. Vor allem auch hinter der UN-Kinderrechtskonvention, die heute schon Gesetz ist.

Die Formulierung im Wortlaut

Die Formulierung soll nach unseren Informationen wie folgt lauten:

Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.

Immerhin ein Formulierungsvorschlag

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) begrüßt, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag einigen konnte, der nun im Deutschen Bundestag diskutiert werden soll.

„Unzureichend“

Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist der Vorschlag, wie er nun auf dem Tisch liegt, allerdings unzureichend. Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben.

„Angemessen“ oder „vorrangig“?

Die Formulierungen enthalten größtenteils Absichtserklärungen. Der größte Streitfall besteht in der Frage, ob das Kindeswohl wie im Formulierungsvorschlag „angemessen“ oder „vorrangig“ berücksichtigt werden soll. In der UN-Kinderrechtskonvention heißt es:

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Kindeswohl stärker berücksichtigen

Das Kindeswohl muss nach Auffassung des Aktionsbündnisses ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.

Verbesserung der Formulierung durch Bundestag?

Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Wir fordern alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden.

Noch ein langer Weg

Damit die Formulierung nun überhaupt Eingang ins Grundgesetz findet, ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag wie im Bundesrat notwendig. Die hat Koaltion nicht. Teile der FDP fürchten zu starke Eingriffe in die Familien. Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung gänzlich ab. Nach Auffassung von Linken und Grünen sind die Formulierungen viel zu schwach.

image_pdfimage_print