Neue Auswertungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigen zentrale Handlungsfelder für Kita, Hort und Schule in Bezug auf Speisen, Salate und Ersatzprodukte
In Gemeinschaftsverpflegungen wurden Krankheitskeime lediglich in wenigen Fällen nachgewiesen. Trotzdem gilt: Erhitzte Speisen sollten bis zum Zeitpunkt des Verzehrs bei mindestens 60 °C gehalten werden. (BVL Gemüse) Lange Standzeiten sind zu vermeiden, da sonst Sporen hitzestabiler Bakterien reaktiviert werden können. Für Reste gilt als gute Praxis: rasch abkühlen lassen, gekühlt lagern und möglichst bald verbrauchen. (BVL Gemüse)
Für Einrichtungen heißt das: Achten Sie in der Küche beim Ausgeben darauf, dass Warmhaltebehälter sichtbar auf ≥ 60 °C eingestellt sind, Speisen nicht über Stunden „nahe Raumtemperatur“ bereitstehen und übrig gebliebenes Essen korrekt behandelt wird.
Sicherheit von Lebensmitteln aus Verteilerstationen: Hygienestandards im Blick
In Lebensmittel-Verteilerstationen wurden bei der Kontrolle folgende Auffälligkeiten festgestellt: Bei 18,5 % der untersuchten Stationen wurden Vorgaben für nicht vorverpackte Lebensmittel nicht eingehalten, und bei 14,9 % lagen hygienische Mängel vor. (BVL Gemüse)
Für pädagogische Einrichtungen bedeutet das: Wenn Sie Lebensmittel von solchen Stellen beziehen, prüfen Sie insbesondere Verpackung, Beschriftung sowie Kühlzustand. Idealerweise sollten solche Waren nicht den Hauptbestand der Verpflegung ausmachen oder nur von geprüften Anbietern bezogen werden.
Acrylamid in getrockneten Beeren: Geringes Risiko
Untersuchungen zeigen, dass getrocknete Beeren nur sehr geringe Acrylamid-Werte enthalten. Damit sind sie nicht erwartungsgemäß ein wesentlicher Beitrag zur Acrylamid-Belastung in der Ernährung. (BVL Gemüse)
Für die Praxis heißt das: Der Einsatz getrockneter Beeren als Snack oder Zutat ist grundsätzlich unbedenklich – dennoch empfiehlt sich wie immer Vielfalt und das Bewahren eines ausgewogenen Speisenangebots.
Verzehrfertige Blattsalate: Empfehlung für sensible Gruppen
Es besteht bei gekühlten, verzehrfertig gekennzeichneten Blattsalaten weiterhin das Risiko einer Keimbelastung, insbesondere wenn Kühlkette oder Verarbeitung nicht optimiert sind. (BVL Gemüse)
Empfehlung für Einrichtungen: Für Gruppen mit empfindlicher Immunlage (z. B. Kleinkinder, gesundheitlich angeschlagene Personen) ist es sinnvoll, selbst Salate zuzubereiten – mit frischen, gründlich gewaschenen Zutaten – oder geeignete Lieferanten mit nachweislich guter Hygiene zu nutzen.
Vegane Käseersatzprodukte: Mineralölbestandteile möglich
Analysen zeigten, dass bei manchen veganen Käseersatzprodukten sogenannte MOAH-Mineralölbestandteile nachweisbar waren – Stoffe, die toxikologisch relevant sein können, insbesondere bei Kindern oder Vielverzehr. (BVL Gemüse)
Für Verpflegungseinrichtungen heißt das: Prüfen Sie Produktinformationen, verwenden Sie Ersatzprodukte abwechselnd und bevorzugen Sie Hersteller mit transparentem Rückverfolgungssystem und Prüfberichten.
Sensorikmaterialien wie Wabbelmasse: Nutzungsrichtlinien beachten
Bei Materialien wie Wabbelmasse wurden keine grundsätzlichen Gefahren festgestellt – sofern die Nutzung altersgerecht erfolgt und die Herstellerangaben eingehalten werden. Wichtig: Das Material darf nicht in den Mund genommen werden. (BVL Gemüse)
Für pädagogische Fachkräfte bedeutet das: Beim Einsatz solcher Materialien in Kitas oder Gruppenangeboten ist eine Anleitung, begleitende Aufsicht und klare Regeln (z. B. „nicht zum Mund führen“) empfehlenswert.
Weiterführende Informationen zur Lebensmittelsicherheit
Präsentation „Lebensmittelsicherheit in Deutschland 2025“:
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/08_PresseInfothek/Presseinformatione… (BVL Gemüse)
Weitere Berichte zur Grundlage der genannten Ergebnisse:
- Zoonosen-Monitoring 2024: http://www.bvl.bund.de/ZoonosenMonitoring
- Bundesweiter Überwachungsplan 2024: http://www.bvl.bund.de/buep
- Monitoring-Bericht 2024: http://www.bvl.bund.de/monitoring
Was das BVL tut – und warum das für Einrichtungen relevant ist
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert die amtliche Lebensmittelüberwachung, sammelt und wertet Daten aus allen Bundesländern aus und veröffentlicht zentrale Berichte. Es stellt damit eine wichtige Grundlage dar, auf deren Basis auch Küchenleitungen, Einrichtungsverwaltungen und pädagogische Fachkräfte risiko- und qualitätsorientiert arbeiten können.
Quellen: Pressemitteilungen BVL


