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Unangemessene Werbung auf Kinderwebseiten trotz gesetzlicher Verbote

Trotz gesetzlicher Verbote stoßen Kinder auf Lern- und Spieleseiten im Netz regelmäßig auf sexuelle, medizinische und kommerzielle Werbung

Von außen sehen sie harmlos aus: Lernplattformen, Spieleportale und Wissensseiten für Kinder unter 13 Jahren. Doch wer genauer hinschaut, entdeckt dort Werbung, die alles andere als kindgerecht ist. Eine aktuelle Untersuchung von Forschenden der Radboud-Universität (Niederlande), der KU Leuven (Belgien) und der Ruhr-Universität Bochum bringt nun systematisch ans Licht, womit junge Nutzerinnen und Nutzer tatsächlich konfrontiert werden. Die Ergebnisse sind erschreckend – und zeigen auch, dass gesetzliche Schutzvorgaben im digitalen Raum praktisch ins Leere laufen.

„Es war eine bunte Mischung mit einigen alarmierenden Inhalten“, sagt Informatik-Professorin Dr. Veelasha Moonsamy von der Ruhr-Universität Bochum. Gemeinsam mit ihrem Team analysierte sie rund 2.000 Webseiten, die speziell auf Kinder ausgerichtet sind. Dabei wurden etwa 70.000 Werbeanzeigen gesammelt – eine enorme Datenmenge, die durch die dynamische Struktur vieler Webseiten zustande kam: „Die Werbeanzeigen ändern sich alle paar Minuten“, erklärt Moonsamy.

Werbung, die Kinder nicht sehen sollten

Insgesamt fanden die Forschenden 1.003 Anzeigen, die sie als unangemessen einstuften. Darunter Werbung für Verlobungsringe und Dessous, für Diätpillen und Partnerbörsen. Auch Anzeigen für Tests auf Depression oder Homosexualität sowie für Sexspielzeug und Chatangebote mit anzüglich gekleideten Frauen waren Teil des Materials.

Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar: Werbung, die Kinder gefährden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnte, ist verboten. Doch die Realität im Netz sieht anders aus. „Eigentlich gibt es Gesetze, die regeln, mit welchen Anzeigen Kinder konfrontiert werden dürfen“, betont Moonsamy. „Aber sie werden nicht eingehalten.“

Gesetzlicher Schutz bleibt Theorie

Ein Kernproblem liegt in der technischen Infrastruktur des Internets: Werbeanzeigen werden häufig automatisch und zentral gesteuert, unabhängig davon, für wen die jeweilige Webseite gedacht ist. Es gibt keine technische Unterscheidung zwischen Seiten für Kinder und solche für Erwachsene – und somit auch keine Filterung im Anzeigennetzwerk.

„Das Internet gibt es seit Jahrzehnten. Es ist ein komplexes System, das seine bestimmte Funktionsweise hat, und man kann nicht einfach grundlegend etwas ändern. Das könnte alles zusammenbrechen lassen“, erklärt Moonsamy. Dennoch bleibt die Frage, warum bestehende Regeln nicht wirksam durchgesetzt werden – und warum es noch immer keinen flächendeckenden Schutz für Kinder im Netz gibt.

Was Eltern tun können

Eltern sind mit dieser Situation oft überfordert. Welche Tools helfen wirklich, um Kinder zu schützen? Wie funktioniert verhaltensbasierte Werbung? Und wie kann man als Familie digitale Kompetenz aufbauen? Antworten auf diese Fragen liefert der ausführliche Artikel von Veelasha Moonsamy im Wissenschaftsmagazin Rubin der Ruhr-Universität Bochum. Darin gibt sie praxisnahe Tipps – und fordert eine konsequentere Regulierung auf politischer und technischer Ebene.

👉 Der vollständige Beitrag ist hier zu finden: Rubin-Magazin.

Quelle: Pressemitteilung von Dr. Julia Weiler, Dezernat Hochschulkommunikation, Ruhr-Universität Bochum

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