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Ein schlechtes Zeugnis zum Stand der Inklusion an deutschen Grundschulen

Eine Zusammenfassung des Grundschulverbandes zur Situation an den Grundschulen

2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet. Seither sind Land und Bundesländer in der Pflicht, diese auch umzusetzen. Art. 24 der BRK fordert das Recht behinderter Menschen auf inklusive Bildung ein. Um dieses Recht umzusetzen, ausgehend vom menschenrechtlichen Prinzip der Gleichberechtigung und Verhinderung von Diskriminierung, ist ein inklusives Bildungssystem zu verwirklichen.

„Dabei ist sicherzustellen, dass behinderte Menschen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Behinderte Kinder dürfen also nicht aufgrund ihrer Behinderung vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule ausgeschlossen werden. Vielmehr soll ihnen gleichberechtigt mit anderen – nichtbehinderten – Kindern der Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht ermöglicht werden. (UN-BRK)“


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Inklusion heißt nicht Integration

Gemäß der OECD geht es in der inklusiven Schule nicht nur um die Integration von Kindern mit Behinderungen allein, vielmehr handele es sich bei inklusiven und gerechten Bildungssystemen um solche, „die sicherstellen, dass das Erreichen des Bildungspotenzials nicht das Ergebnis persönlicher und sozialer Umstände ist, einschließlich der Faktoren wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Migrantenstatus, besondere Bildungsbedürfnisse und Begabung“ (OECD 2021, 10).

Fünf Bereiche für eine inklusive Bildung

Entsprechend hat der Grundschulverband einen Standpunkt inklusive Bildung formuliert: „Eine inklusive Grundschule für alle Kinder gestalten: Die Verschiedenheit der Kinder muss Ausgangspunkt für ihre Bildungsprozesse sein!“. Darin werden fünf Bereiche und deren Bedeutung für gelingendes inklusives Lernen benannt:

  • Bereich 1: Da schulische Lerngruppen immer heterogen sind, unabhängig davon, wie diese organisiert sind, muss individualisiertes Lernen immer eingebettet sein in gemeinsames Lernen.
  • Bereich 2: Gerade in inklusiven Settings erweist sich, dass Zensuren durch Lernrückmeldungen ersetzt werden müssen, mit deren Hilfe die individuellen Lernentwicklungen und erreichte Kompetenzen für jedes einzelne Kind lernförderlich dokumentiert werden können.
  • Bereich 3: Die schulische Situation für Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache und Herkunft, auch mit Fluchterfahrungen oder Asylhintergrund, ist entscheidend zu verbessern. Die Mehrsprachigkeit der Kinder und Jugendlichen ist als kultureller Wert anzuerkennen und im Rahmen des Schulalltags zu fördern.
  • Bereich 4: Inklusive Grundschulen brauchen zusätzliche interdisziplinäre Fachkräfte unterschiedlicher Professionen, die als Teil des Kollegiums zuverlässig zur Verfügung stehen. Sie sind entsprechend den Anforderungen für den inklusiven Unterricht und die individuelle Förderung zu qualifizieren.
  • Bereich 5: Schulbau und Schulgelände müssen barrierefrei, anregend und einer inklusionsorientierten Didaktik angemessen gestaltet sein. Die besonderen Ansprüche einzelner Kinder an die Gestaltung von Lernorten sind zu berücksichtigen.

Dieser Anspruch erfordert eine hochwertige Ausstattung mit analogen und digitalen Medien.

Rahmenbedingungen ungenügend umgesetzt

Diese Positionen des Grundschulverbandes umfassen wesentliche Faktoren, um die UN-BRK an Grundschulen umsetzen zu können. Allerdings werden bislang die Rahmenbedingungen für die Transformation zu einem inklusiven Bildungssystem auf der Steuerungsebene nur ungenügend gesetzt.

Am 29. und 30. August 2023 fand die Staatenprüfung durch den UN-Fachausschuss zur BRK statt (auf der Basis eines Berichtes der BR von 2019). Es war bereits die zweite Prüfung nach 2015. Bereits damals waren die Ergebnisse keinesfalls zufriedenstellend. Im eingereichten Staatenbericht von 2019 verwies die Bundesregierung vor allem auf die länderübergreifenden Empfehlungen der KMK zur Bildungsteilhabe, zur Beratung und zur Lehrkräftebildung und sah das Land insgesamt auf einem guten Weg.

Feststellungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Ein unabhängiger Parallelbericht (eingereicht im Juli 2023 durch das Deutsche Institut für Menschenrechte), erstellt von Verbänden und VertreterInnen der Zivilgesellschaft, fällt dagegen deutlich kritischer aus. Einige Fakten:

  • Nach wie vor verfügt Deutschland über ein ausdifferenziertes System an Förderschulen (die in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedliche Bezeichnungen haben). Der Umbau zu einem inklusiven Schulsystem findet nicht statt. Mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler besucht Förderschulen. In einigen Bundesländern steigt der Anteil von Kindern in Förderschulen sogar.
  • Nur in zwei Ländern gibt es einen Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung: Bremen und Hamburg. Freies Wahlrecht der Eltern für eine Schulform wird als Begründung für den Erhalt der Förderschulen herangezogen.
  • Viele Schulen sind nicht barrierefrei und kämen deswegen auch nicht für Kinder mit Behinderungen in Frage.
  • Festzuhalten sei auch, dass viel Schülerinnen und Schüler ihre Förderschulen ohne anerkannten Abschluss verlassen.

Dieser Parallelbericht entspricht im Wesentlichen den Erfahrungen, die uns von Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen an Grundschulen zugetragen werden, wenn auch mit durchaus unterschiedlichen Ausprägungen des Standes inklusiver Beschulung sowohl zwischen den einzelnen Bundesländern, als auch innerhalb der Bundesländer selbst.

Abschließende Bemerkungen des UN-Fachausschusses

In den ersten (unredigiert vorab erschienenen) „Abschließenden Bemerkungen“ zur aktuellen Prüfung des Staatenberichtes kommt der UN-Fachausschuss nun im August wenig überraschend zu folgendem Schluss:

„Der Ausschuss ist besorgt über die unzureichende Umsetzung der inklusiven Bildung im gesamten Bildungssystem, das Vorherrschen von Sonderschulen und -klassen sowie die verschiedenen Hindernisse, auf die Kinder mit Behinderungen und ihre Familien stoßen, wenn sie in Regelschulen eingeschult werden und diese besuchen wollen, dazu zählen:

  • das Fehlen klarer Mechanismen zur Förderung der inklusiven Bildung in den Ländern und auf kommunaler Ebene;
  • die falschen Vorstellungen und die negative Wahrnehmung der inklusiven Bildung bei einigen Exekutivorganen, die den Antrag von Eltern, ihre Kinder an einer Regelschule anzumelden, als Hinweis auf die „Unfähigkeit, sich um ihr Kind zu kümmern“ deuten würden;
  • die mangelnde Zugänglichkeit und Unterbringung in öffentlichen Schulen und fehlende Verkehrsanbindung, insbesondere in ländlichen Gebieten;
  • die unzureichende Ausbildung von Lehrkräften und nicht lehrendem Personal in Bezug auf das Recht auf inklusive Bildung sowie die fehlende Entwicklung deren spezifischer Fähigkeiten und Lehrmethoden und der berichtete Druck auf Eltern, Kinder mit Behinderungen in Sonderschulen anzumelden.

Sie erneuern den dringenden Hinweis auf die politische Verantwortung, Meilensteine zu setzen, Strategien zu entwickeln und die inklusive Bildung bundesweit zu entwickeln und zu sichern.

Aufforderung zur Umsetzung eines Menschenrechts

Diese Aufforderungen kommen zu einem Zeitpunkt, in welchem die Grundschulbildung in Deutschland in einem besonderen Maße betroffen ist von krisenhaften Herausforderungen:

  • einem andauernden Mangel an Lehrpersonen und an pädagogisch-didaktisch bestens ausgebildetem Personal
  • einem Mangel an zusätzlichen interdisziplinären Fachkräften unterschiedlicher Professionen (Schulsozialarbeit, Integrationshelfer, SonderpädagogInnen, etc.), die in inklusiven Settings unverzichtbar sind
  • einer notorisch unterfinanzierten Sach- und Personalausstattung vieler Grundschulen

Damit inklusive Bildung gerade in der Grundschule gelingen kann, damit das Gelingen nicht alleine von überdurchschnittlich engagierten Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen abhängt, muss die UN-BRK in ihrer Kernaussage und die Empfehlungen des UN-Fachausschusses ernst genommen werden. Der entsprechende Wille zur inklusiven Bildung muss politisch formuliert und klar kommuniziert, mit Finanzen hinterlegt und zielgerichtet umgesetzt werden. Dies ist in einer Zeit der Erstarkung von rechten Strömungen im Land von besonderer Bedeutung.

Weitere Informationen und Rückfragen beantwortet:

Dipl.-Päd. Edgar Bohn, Vorsitzender Grundschulverband e.V.
Mobil: 0151 67 20 28 35
Mail: edgar.bohn@grundschulverband.de
Internet: www.grundschulverband.de

Quelle: Pressemitteilung Grundschulverband

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