Bundesrat beschließt Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um ganze 3 Euro
Der Bundesrat hat einer Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zugestimmt. Um ganze 3 Euro sollen die monatlichen Zahlungen an die Betroffenen ab 1. Januar 2022 steigen. Nach einem aktuellen Gutachten ist die geringe Erhöhung verfassungswidrig. Das Kinderhilfswerk sieht darin erneut ein Armutszeugnis.