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Bericht der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ veröffentlicht

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„Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“

Mit welchen Standards kann die Kindertagesbetreuung weiterentwickelt werden, damit sich die Qualität der Angebote bundesweit stärker angleicht? Wie können die Arbeitsbedingungen für frühpädagogische Fachkräfte verbessert werden? Wie können Kinder in Kitas und Kindertagespflege gut gefördert und in ihrer Entwicklung begleitet werden? Diesen Fragen widmete sich die Arbeitsgruppe (AG) Frühe Bildung. Mit dem Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ legte die AG Frühe Bildung Empfehlungen für bundesweite Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung vor.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung

Begleitend zum Bericht verabschiedeten die für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen MinisterInnen, SenatorInnen der Länder und des Bundes einen „Letter of Intent“, mit dem sie bekräftigen, den gemeinsam begonnenen Prozess zur Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege weiterzuführen.

„Die Qualität der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung. Zusammen mit den Ländern leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag für deren Weiterentwicklung. Wir unterstützen die Länder und Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe. Und wir bekräftigen mit dem ‚Letter of Intent‘, dass wir die KiTa-Qualität im ganzen Land stärker angleichen möchten. Unser gemeinsames Ziel ist ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass der Bund die Länder auch über 2024 hinaus bei der KiTa-Qualität weiter unterstützt.“

Lisa Paus

„Wir müssen allen Kindern in Deutschland ein Angebot der Kindertagesbetreuung machen, um sie in ihrer frühkindlichen Entwicklung zu fördern. Nach wie vor sind es vor allem die Kinder, die besonders von frühkindlicher Bildung profitieren würden, die noch nicht versorgt sind. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen braucht es auch weiter die Unterstützung des Bundes. Darauf aufsetzend bleibt die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung ein vorrangiges Ziel.“

Sascha Karolin Aulepp

Qualitätsentwicklungsgesetz soll bundesweite Standards setzen

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Jugend- und FamilienministerInnen der Länder machen im „Letter of Intent“ deutlich, dass verbindliche und auf Dauer angelegte Qualitätsstandards nur mit einem ausreichenden und unbefristeten finanziellen Engagement des Bundes und mit ausreichendem Fachpersonal umsetzbar sind.

Auf Grundlage des Koalitionsvertrags und mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 sind der Bund und die Länder in einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess eingetreten. VertreterInnen des Bundesfamilienministeriums und der Fachministerien der Länder kamen dazu ab August 2022 in der Arbeitsgruppe (AG) Frühe Bildung zusammen, um Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Dabei wurden die Kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen. Ein Expertinnen- und Expertendialog mit Verbänden und Organisationen aus der Praxis sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitete die Arbeitsgruppe.

Bericht der Arbeitsgruppe Frühe Bildung veröffentlicht

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Mit dem „Letter of Intent“ wird der Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ veröffentlicht. Er enthält unter anderem die von der AG Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen Verbesserung der Betreuungsrelation, Sprachliche Bildung und Sprachförderung, Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote sowie für die Steuerung im System und das Monitoring.

In der Anlage zum Bericht werden Umsetzungsaspekte wie der Personalbedarf oder die Kosten von Qualitätsstandards, mögliche rechtliche Ausgestaltungen oder Vorschläge für ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen beleuchtet.

Bund und Länder gemeinsam für mehr Qualität in KiTas

Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit in einem gemeinsamen Prozess weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Die AG Frühe Bildung wurde erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Diese bildeten eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019 bis 2022).

Das wurde in der 20. Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023 bis 2024) fortgesetzt und weiterentwickelt. Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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