Ausführliche Stellungnahme stellt klare Anforderungen zur Ausgestaltung
Die Kindergrundsicherung sei eine grundlegende Reform. Die Umsetzung müsse sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen, heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses Kindergrundsicherung. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess müsse gewährleistet sein.
Klare Eckpunkte
Das Bündnis habe zu den konkreten Eckpunkten einer Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet und fordere einen echten Systemwechsel in der Familienförderung.
„Mit der Kindergrundsicherung steht eine große Reform an. Jetzt besteht endlich die Chance, Kinderarmut wirksam abzubauen und die Familienförderung gerechter zu machen. Diese Ziele müssen auch bei der anstehenden Umsetzung im Blick bleiben. Denn weiterhin wächst mehr als jedes fünfte Kind in Armut auf. Es reicht nicht mehr aus, an kleinen Stellschrauben zu drehen. Wir haben die klare Erwartung, dass es bei der Umsetzung einen starken politischen Willen für eine große Reform gibt. Der aktuell diskutierte Sofortzuschlag kann dabei nur eine Übergangslösung sein, bei der Höhe und dem Kreis der Anspruchsberechtigten muss aber noch kurzfristig nachgesteuert werden. Alle armutsbetroffenen Kinder müssen jetzt schon mit einer substanziellen Unterstützung erreicht werden!“, so Michael Groß, Präsident des AWO Bundesverbandes und Bündnissprecher.
Kinder tatsächlich aus der Armut holen!
In seiner Stellungnahme betont das Bündnis, dass die Kindergrundsicherung so ausgestaltet sein muss, dass sie Kinder tatsächlich aus der Armut holt, viele Leistungen bündelt sowie gleichzeitig automatisch und unbürokratisch jedes Kind erreicht.
„Kinderarmut bekämpft man auch mit Geld. Deshalb wird es auch maßgeblich von der Höhe der Kindergrundsicherung abhängen, ob sie Kinder aus der Armut holt. Die im Ampel-Koalitionsvertrag verankerte Neuberechnung des kindlichen Existenzminiums ist daher entscheidend. Die kindlichen Bedarfe müssen besser abgedeckt werden als bisher. Ich rate der Bundesregierung sehr, im jetzt anstehenden Vorbereitungsprozess zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung auf die Kompetenz der zivilgesellschaftlichen Akteure zurückzugreifen. Die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums darf nicht nach Kassenlage erfolgen“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator.
Weitere Informationen finden Sie hier.
https://kinderarmut-hat-folgen.de/wp-content/uploads/2023/05/Mythen-zur-Kindergrundsicherung.pdf