Raum für Spiel, Begegnung, Bewegung und Erholung
Schulhöfe und Schulsportplätze bieten Kindern und Jugendlichen Raum für Spiel, Begegnung, Bewegung und Erholung. In einigen Städten gibt bereits Schulen, die ihre Schulhöfe und Schulsportanlagen außerhalb der Schulzeit für die Öffentlichkeit zur freien Verfügung stellen.
München: Projekt „Vom Schulhof zum Spielhof“
Seit 1993 gibt es in München das Projekt „Vom Schulhof zum Spielhof“ der Arbeitsgemeinschaft Spiellandschaft Stadt in Kooperation mit dem Referat für Bildung und Sport und dem Sozialreferat / Stadtjugendamt. Ziel ist es, Schulhöfe und Schulsportanlagen für Kinder und Jugendliche als Spiel-, Lern- und Bewegungsräume außerhalb der Schulzeit zugänglich zu machen.
Im Januar 2022 verabschiedete die Vollversammlung des Stadtrats einen neuen Beschluss zur Schulhoföffnung mit dem Ziel, Jahr für Jahr weitere Schulhöfe in den Stadtteilen zu öffnen.
Es sollen außerdem Schulhofflächen entsiegelt und naturnahe Schulhöfe mit mehr Grünflächen geschaffen werden. Dieses Vorhaben soll insbesondere im Innenstadtbereich vorangetrieben werden. Die Schulhoföffnung schafft damit nicht nur Raum für mehr Spielfreude. Sie leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas.
Um die Schulhoföffnung bekannt zu machen und Stadtteilbewohnerinnen einzuladen die Flächen zu nutzen, um sich zu treffen, um gemeinsam mit anderen in einem sicheren Ort zu spielen ist es wichtig, die Flächen durch Angebote zu beleben und im Stadtteil bekannt zu machen. Dies setzen die Partner aus dem Arbeitskreis mit vielfältigen Projekten um. Von den Anregungen profitieren nicht nur Kinder und Familien, sondern auch die Fachkräfte aus Schule, Hort, Tagesheim und Ganztag.
Schulen, die ihre Schulhöfe öffnen wollen können sich bei organisatorischen Fragen beraten lassen und zu mobilen pädagogischen Angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier:
Vom Schulhof zum Spielhof – München: https://stadt.muenchen.de/infos/schulhofoeffnung.html
Lahr: Schulhöfe als Teil des öffentlichen Raums
Auch in Lahr sollen die städtischen Schulhöfe künftig als öffentliche Plätze allen Bürger:innen – insbesondere Familien, Kinder und Jugendlichen – als Aufenthaltsflächen zur Verfügung stehen, wann immer dies möglich ist. Viele Lahrer Schulen in städtischer Trägerschaft haben die Öffnung ihrer Schulhöfe für die Bürgerinnen und Bürger bereits vollzogen. Eine einheitliche Satzung soll nun die Nutzungszeiten, das Hausrecht der Schule und die erlaubten Nutzungsarten für alle gleichermaßen regeln. Berücksichtigt werden darin die schutzwürdigen Belange der Schule, der Anwohnenden und der Stadt. Es wird insbesondere klargestellt, dass die Schulhöfe primär dem Schulbetrieb dienen. Schulische Nutzungen sollen daher stets Vorrang haben. Außerhalb des Schulbetriebs jedoch sollen die Schulhöfe auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen – an Schultagen jeweils von 16 bis 22 Uhr, an Wochenenden und in Ferienzeiten täglich von 8 bis 22 Uhr. Weitere informationen finden sie hier:
https://www.lahr.de/schulhoefe-als-teil-des-oeffentlichen-raums.167274.htm