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Wie Eltern zusätzliche Kinderkrankentage beanspruchen können?

Bundesfamilienministerium stellt Formblatt für Kitas und Schulen zur Verfügung:

Viele Eltern müssen trotz Berufstätigkeit ihre Kinder wieder zuhause betreuen. Damit dies leichter gelingt, hat die Bundesregierung die Zahl der möglichen Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte verdoppelt. Eine Attest ist nicht mehr nötig, aber eine Bescheinigung der Einrichtung. Hier finden Sie alle nötigen Infomationen und das Formblatt.

Beantragung auch rückwirkend möglich

Ab sofort müssen viele Eltern in Deutschland ihre Kinder wieder zuhause betreuen. Während in einigen Bundesländern Kitas und Schulen schon seit Wochen geschlossen sind, ziehen andere Bundesländer wie Hamburg nun nach und verschärfen die Regeln, wer die Notbetreuung nutzen darf.

Für viele Familien ist es kaum zu vereinbaren, Kinder zu betreuen und gleichzeitig der Erwerbsarbeit nachzugehen. Um in der Corona-Pandemie etwas Entlastung zu finden, dürfen (gesetzlich krankenversicherte) Eltern rückwirkend ab dem 05. Januar 2021 zusätzliche Kinderkrankentage nehmen – auch wenn das Kind eigentlich gesund ist.

Franziska Giffey

Wie die Statista-Grafik zeigt, standen Familien in Deutschland bisher zehn Arbeitstage im Jahr pro Elternteil zu, an denen sie für die Betreuung ihres kranken Kindes zuhause bleiben durften. Bei Alleinerziehenden waren es 20 Tage. In der Corona-Pandemie wird die Zahl der Kinderkrankentage nun verdoppelt, auf 20 Tage pro Elternteil bei Paaren und auf 40 Tage für Alleinerziehende im Jahr.

Kinderkrankentage

Kein Attest notwendig

Musste das Kind vorher krank sein und ein ärztliches Attest vom Kinderarzt vorliegen, so reicht es nun, wenn die Eltern eine Bescheinigung ihrer Kita oder Schule vorlegen können, dass die Kinderbetreuung pandemiebedingt nicht möglich ist. Sogar wenn die Eltern prinzipiell im Home Office arbeiten können, aber die Betreuung zuhause parallel für sie nicht möglich ist, haben sie Anspruch auf die Kinderkrankentage.

Nur für gesetzlich Versicherte

Einen Haken hat das Angebot jedoch: An den Kinderkrankentagen erhalten Eltern nur einen Teil ihres Nettolohns von der Krankenkasse ausgezahlt. Gerade für Alleinerziehende kann dies prekär werden und dazu führen, dass es ihnen finanziell nicht möglich ist, die Tage für die Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen. Auch privat Versicherte haben keinen Anspruch auf die Kinderkrankentage. Und den Selbstständigen dürfte ohnehin kaum etwas anderes übrig bleiben, als einfach weiter zu arbeiten. Auf viele Eltern kommen also weiterhin anstrengende Zeiten zu.

Formblatt zur Bescheinigung

Eine Formblatt zur Bescheinigung für Kinderkrankentage durch die Kindertageseinrichtungen oder Schulen stellt das Bundesfamilienministerium zur Verfügung. Hier der Link.

Quelle: Statista, Frauke Suhr und Bundesfamilienministerium

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