Kinderrechte sind Menschenrechte:
Kinderrechte müssen auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte Bund, Länder und Kommunen an, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auch in der Corona-Pandemie zu gewährleisten.
Kindeswohl beachten
Bei allen in Zusammenhang mit der Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen müssen das Kindeswohl beachtet und insbesondere Kinder in verletzlichen Lebenslagen besonders aufmerksam in den Blick genommen werden. Das gilt beispielsweise für Kinder, die in Armut oder hochkonfliktreichen Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen.
Stellenwert des Schulunterrichts
„Mittlerweile wurde erkannt, welchen Stellenwert die Aufrechterhaltung des Schulunterrichts und die Öffnung von Kitas in der Pandemie haben. Dabei dürfen wir jedoch nicht stehen bleiben und die Entwicklungsrechte von Kindern nicht auf Betreuung und Wissensvermittlung reduzieren. Kinder und Jugendliche brauchen soziale Interaktion, Bewegung, kulturelle Entfaltung und politische Bildung, ansonsten nimmt ihre Entwicklung deutlichen Schaden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Kinder leiden unter Corona
Eine vor kurzem vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage hatte ergeben, dass 72 Prozent der Befragten der Ansicht sind, dass die Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden. In Bezug auf die Bildungschancen von Kindern sind 76 Prozent der Ansicht, dass diese aufgrund der Corona-Krise im Allgemeinen gesunken sind, in Bezug auf die Bildungschancen von Kindern aus armen Haushalten meinen das sogar 81 Prozent. Gleichzeitig plädiert eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden.
Föderaler Flickenteppich
„Wir blicken bei den Kinderrechten in Deutschland auf einen föderalen Flickenteppich. So sind beispielsweise die Kinderarmutsquoten sehr unterschiedlich, oder die Beteiligungsrechte von Kindern nur teilweise gesetzlich abgesichert. Deshalb sollten die Kinderrechte systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Das ist zum einen rechtlich geboten, und wird zum anderen auch unsere Demokratie langfristig stärken“, so Krüger weiter. „Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern muss gerade jetzt höchste Priorität haben. Wie es uns gelingt, zum einen Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken, und zum anderen sogar Maßnahmen zu treffen, um niemanden in der Corona-Pandemie zurückzulassen, ist entscheidender Maßstab für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es derzeit mehr denn je. Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab“, so Krüger.
Wie wäre es mit einem Klaps auf dne Po die Herren?
Wie es um Kinderrechte hierzulande bestellt ist, zeigen immer wieder aktuelle Studien, über die wir bei spielen und lernen berichten. Erst gestern hat UNICEF eine repräsentative Studie publiziert, nach der es mehr als die Hälfte der Männer in Deutschland in Ordnung finden, wenn ein Kind einen Klaps auf den Po erhält. Wir fragen uns, wie Sie das fänden würden, wenn das ihr Arbeitgeber mit ihnen machen würde.
Quelle: Pressemitteilung DKHW