Ein Meilenstein für Familien und Grundschulen
Ab dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den kommenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise ausgeweitet, bis er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt.
Die Bundesregierung sieht darin einen wichtigen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztag soll Kindern zusätzliche Lern- und Fördermöglichkeiten eröffnen, Zeit für Bewegung, Musik und gemeinsames Spielen schaffen und Eltern im Alltag entlasten. Dafür stellt der Bund Milliardenbeträge für den Ausbau der Ganztagsangebote sowie für deren langfristige Finanzierung bereit. Bereits heute nutzt mehr als die Hälfte aller Grundschulkinder ein Ganztagsangebot.
Mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken
Ganztag bedeutet heute weit mehr als eine verlässliche Betreuung am Nachmittag. Ziel ist ein Bildungs- und Lebensort, an dem Unterricht, Freizeit, Bewegung und kulturelle Angebote sinnvoll miteinander verbunden werden. Kinder sollen ihre Interessen entdecken, soziale Erfahrungen sammeln und – wo möglich – ihre Hausaufgaben bereits in der Schule erledigen.
Auch die SPD hebt diese Chancen hervor. Der Rechtsanspruch schaffe mehr Verlässlichkeit für Familien und eröffne Kindern zusätzliche Möglichkeiten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Gleichzeitig sei allen Beteiligten bewusst, dass der Ausbau vielerorts noch erhebliche Anstrengungen erfordere.
Qualität entscheidet über den Erfolg
Grundsätzlich begrüßen auch Gewerkschaften den Start des Rechtsanspruchs. Zugleich warnen sie davor, den Ausbau allein an der Zahl neuer Plätze zu messen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert verbindliche Qualitätsstandards, ausreichend qualifizierte Fachkräfte, geeignete Räume und eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Ganztag dürfe nicht von der Finanzkraft einzelner Kommunen abhängen und müsse überall ein hochwertiges Bildungsangebot sein.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht erheblichen Handlungsbedarf. Nach seinen Angaben fehlen bundesweit noch rund 166.000 Ganztagsplätze. Gleichzeitig könnten bislang nur wenige Kommunen den neuen Rechtsanspruch vollständig erfüllen. Neben dem weiteren Ausbau fordert der DGB deshalb bundesweit verbindliche Qualitätsstandards sowie bessere Arbeitsbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte.
Der Ausbau beginnt – die Qualitätsdebatte bleibt
Mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs endet die Diskussion um den Ganztag nicht – sie beginnt vielmehr in einer neuen Phase. Nun wird sich zeigen, wie gut es gelingt, zusätzliche Betreuungsplätze mit pädagogischer Qualität zu verbinden. Für Grundschulen, Horte und ihre Träger bedeutet dies, tragfähige Konzepte zu entwickeln, ausreichend Personal zu gewinnen und den Ganztag als Bildungs- und Lebensraum für Kinder weiterzuentwickeln. Ob der Rechtsanspruch langfristig zu mehr Chancengerechtigkeit führt, wird sich deshalb nicht allein an der Zahl der Plätze messen lassen, sondern vor allem an der Qualität der Angebote.


