Als erstes EU-Land setzt Frankreich wissenschaftliche Empfehlungen zum Schutz von Kindern um. Doch wie wirksam ist das Gesetz?
Es kommt selten vor, dass wissenschaftliche Erkenntnisse nahezu unverändert in Gesetze einfließen. Genau das geschieht derzeit in Frankreich. Rund zweieinhalb Jahre nachdem Präsident Emmanuel Macron eine unabhängige Expertenkommission beauftragt hatte, die Auswirkungen digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche zu untersuchen, hat das französische Parlament ein weitreichendes Gesetz verabschiedet: Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen künftig keine sozialen Netzwerke mehr nutzen. Damit ist Frankreich das erste Land der Europäischen Union, das eine solche Altersgrenze gesetzlich festschreibt.
Für die Leserinnen und Leser von spielen und lernen kommt dieser Schritt allerdings nicht überraschend. Bereits im Mai 2024 haben wir ausführlich über den Abschlussbericht der französischen Expertenkommission berichtet. Damals empfahlen die Wissenschaftler unter anderem, Kindern erst ab 13 Jahren ein eigenes Smartphone zu erlauben und soziale Netzwerke grundsätzlich erst ab dem 15. Lebensjahr freizugeben. Grundlage waren zahlreiche Studien aus Entwicklungspsychologie, Medizin, Neurowissenschaften und Pädagogik.
Bemerkenswert ist deshalb weniger das Gesetz selbst als der Weg dorthin. Während politische Debatten häufig von Stimmungen oder Ideologien geprägt werden, orientiert sich Frankreich in diesem Fall ungewöhnlich eng an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Beschluss markiert damit nicht nur einen politischen Kurswechsel, sondern auch einen neuen Umgang mit Forschungsergebnissen.
Macron: „Wir haben euch in diesem Dschungel allein gelassen“
Präsident Emmanuel Macron hatte sich bereits lange vor dem Gesetzesbeschluss für strengere Regeln ausgesprochen. Immer wieder warnte er davor, Kinder und Jugendliche den Mechanismen sozialer Netzwerke schutzlos zu überlassen. Bei einer Veranstaltung mit jungen Menschen fand er dafür ungewöhnlich selbstkritische Worte: „Wir haben euch in diesem Dschungel allein gelassen, und er hat euch eure Aufmerksamkeit geraubt. Wir müssen langsamer werden und euch helfen, erwachsen zu werden – und vor allem Bürger zu werden.“
Nach der Verabschiedung des Gesetzes sprach Macron von einem wichtigen Erfolg seiner Initiative. Auf der Plattform X schrieb er: „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten.“ Auch die Staatssekretärin für Künstliche Intelligenz, Anne Le Hénanff, wertete den Beschluss als Signal weit über Frankreich hinaus. „Das Land“, erklärte sie, „weist den Weg und ist das erste Land Europas, das eine digitale Volljährigkeit einführt.“ Gemeint ist damit eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze, unterhalb derer soziale Netzwerke grundsätzlich nicht mehr genutzt werden dürfen.
Was das Gesetz konkret vorsieht
Das Gesetz soll bereits zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. September in Kraft treten. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen dann keine neuen Konten bei sozialen Netzwerken mehr eröffnen. Bereits bestehende Benutzerkonten müssen innerhalb einer Übergangsfrist von vier Monaten geschlossen oder gesperrt werden. Die Betreiber der Plattformen werden verpflichtet, das Alter ihrer Nutzer mithilfe geeigneter Verfahren zu überprüfen.
Frankreich beschränkt sich dabei nicht auf soziale Netzwerke. Gleichzeitig wird das bereits bestehende Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen an Grund- und Mittelschulen auf die Oberstufe ausgeweitet. Ausnahmen bleiben zwar weiterhin möglich – etwa wenn digitale Geräte im Unterricht benötigt werden oder gesundheitliche Gründe vorliegen –, grundsätzlich sollen Schulen aber während des gesamten Schultages wieder stärker als geschützte Lernorte wahrgenommen werden.
Nicht betroffen sind dagegen Angebote, deren Schwerpunkt auf Bildung oder Information liegt. Dazu gehören unter anderem Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, Bildungs- und Wissenschaftsplattformen sowie Plattformen zur Entwicklung und zum Austausch freier Software oder offener Bildungsprojekte. Das Gesetz richtet sich also gezielt gegen soziale Netzwerke mit algorithmisch gesteuerten Feeds und deren bekannten Risiken – nicht gegen das Internet insgesamt.
Konsequenzen aus wissenschaftlichen Erkenntnissen
Dass Frankreich diesen Weg einschlägt, ist kein Zufall. Die von Emmanuel Macron eingesetzte Expertenkommission hatte Anfang 2024 nicht nur eine Altersgrenze von 15 Jahren für soziale Netzwerke empfohlen. Sie sprach sich außerdem dafür aus, Smartphones grundsätzlich erst ab dem 13. Lebensjahr zuzulassen, Kinder unter drei Jahren möglichst vollständig von Bildschirmmedien fernzuhalten und die Bildschirmzeiten im Vorschulalter deutlich zu begrenzen. Hinzu kamen Forderungen nach einer besseren Unterstützung von Eltern sowie einer stärkeren Medienbildung in Schulen.
Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf zeigt, dass diese Empfehlungen weit mehr waren als ein wissenschaftlicher Diskussionsbeitrag. Frankreich beginnt damit, zentrale Erkenntnisse aus Entwicklungspsychologie, Medizin und Neurowissenschaften in konkrete Politik zu übersetzen. Ob sich dieser Weg bewährt, wird sich allerdings erst dann zeigen, wenn das Gesetz im Alltag tatsächlich umgesetzt werden muss.
Die eigentliche Herausforderung beginnt jetzt
Politische Entscheidungen lassen sich vergleichsweise schnell treffen. Schwieriger ist ihre Umsetzung. Hier beginnen die offenen Fragen.
Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke, das Alter ihrer Nutzer zuverlässig zu überprüfen. Wie dies künftig technisch funktionieren soll, ist allerdings noch weitgehend offen. Diskutiert werden verschiedene Verfahren – von digitalen Identitätsnachweisen bis zu unabhängigen Altersverifikationen. Gleichzeitig weisen Juristen darauf hin, dass viele Regeln für Plattformen inzwischen auf europäischer Ebene durch den Digital Services Act (DSA) bestimmt werden. Ob Frankreich Unternehmen wie TikTok, Instagram oder Snapchat tatsächlich zu bestimmten Kontrollverfahren verpflichten kann, dürfte deshalb noch Gerichte und europäische Institutionen beschäftigen.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Je zuverlässiger eine Alterskontrolle funktionieren soll, desto stärker greift sie in die Privatsphäre aller Nutzer ein. Denn nicht nur Kinder und Jugendliche müssten künftig ihr Alter nachweisen, sondern möglicherweise jeder Erwachsene, der ein Konto bei einem sozialen Netzwerk eröffnen möchte. Genau an diesem Spannungsfeld zwischen Kinderschutz, Datenschutz und europäischem Recht wird sich entscheiden, ob das französische Gesetz tatsächlich zum Vorbild für andere Länder werden kann.
Thomas Feibel: „Verbote ersetzen keine Medienerziehung“
Der Berliner Medienexperte Thomas Feibel, einer der profiliertesten deutschen Fachautoren zu Kindern und digitalen Medien, begrüßt grundsätzlich, dass Frankreich den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernster nimmt als viele andere Staaten. Gleichzeitig warnt er davor, von gesetzlichen Verboten zu viel zu erwarten. Feibel, dessen Elternratgeber „Jetzt pack doch mal das Handy weg“ am 26. August in einer vollständig überarbeiteten und aktualisierten fünften Auflage erscheint, verweist auf Australien. Dort gilt bereits ein ähnliches Gesetz – mit bislang eher ernüchternden Ergebnissen.
„Was staatliche Verbote in Europa bringen, wird die Zukunft zeigen. Beim Vorläufer dieses Social-Media-Verbots in Australien ist die Wirkung bislang minimal. Das Verbot wird von einem Großteil der Jugendlichen mühelos umgangen.“
Für Feibel ist das allerdings nicht der entscheidende Punkt. Er sieht vielmehr die Gefahr, dass staatliche Verbote Eltern in falscher Sicherheit wiegen könnten. „Wenn die meisten Eltern ein solches Verbot befürworten, warum setzen sie es dann nicht selbst um? Wir könnten schon jetzt unseren Kindern den Umgang mit sozialen Medien verbieten. Es ist nur sehr, sehr mühsam.“
Damit spricht Feibel ein Dilemma an, das weit über Frankreich hinausreicht. Gesetze können Rahmenbedingungen schaffen. Sie können Altersgrenzen festlegen und Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen. Sie können Eltern aber weder die Verantwortung für die Medienerziehung abnehmen noch die tägliche Auseinandersetzung mit dem Medienalltag ihrer Kinder ersetzen.
Nicht nur Kinder brauchen Schutz
Feibel widerspricht allerdings auch einer allzu einfachen Sicht auf soziale Medien. Er stellt die wissenschaftlichen Erkenntnisse über ihre Risiken keineswegs infrage. Gleichzeitig erinnert er daran, dass digitale Medien für viele Kinder und Jugendliche heute selbstverständlich zum Alltag gehören und ihnen durchaus Orientierung, Gemeinschaft und soziale Teilhabe ermöglichen können.
Gerade deshalb hält er die Diskussion über Altersgrenzen allein für zu kurz gegriffen. „Ich habe keinen Zweifel daran, dass soziale Medien schaden können. Trotzdem müssen wir bedenken, dass Kinder und Jugendliche daraus auch Vorteile ziehen, die ihnen bei ihrer Entwicklung, ihrer Orientierung und ihren sozialen Beziehungen helfen können.“
Die eigentliche Herausforderung sieht Feibel deshalb an anderer Stelle. „Am Ende bleibt die Frage, warum das eigentliche heiße Eisen nicht angepackt wird: die Regulierung sozialer Netzwerke für alle – nicht nur für Kinder und Jugendliche. Wir wissen doch, dass dort gelogen, gehetzt, manipuliert und ausgespäht wird.“
Diese Frage reicht weit über die Medienerziehung hinaus. Denn wenn soziale Netzwerke Geschäftsmodelle verfolgen, die Aufmerksamkeit möglichst lange binden und Emotionen gezielt verstärken, betrifft das nicht nur Kinder. Es betrifft die gesamte Gesellschaft.
Ein Signal an Europa
Auch Catherine Morin-Desailly, Berichterstatterin des Gesetzes im französischen Senat, versteht den Beschluss ausdrücklich nicht als Endpunkt. Für sie ist das Gesetz vor allem ein Signal an Frankreich und an Europa. Neben gesetzlichen Regelungen fordert sie weitere Präventionsmaßnahmen sowie eine deutlich stärkere Medienbildung für Kinder und Jugendliche.
Genau darin liegt vermutlich die eigentliche Bedeutung des französischen Vorstoßes. Erstmals übernimmt ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zentrale Empfehlungen einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission nahezu vollständig in nationales Recht. Das bedeutet noch nicht, dass alle Probleme gelöst sind. Es zeigt aber, dass wissenschaftliche Erkenntnisse politische Entscheidungen beeinflussen können – wenn der politische Wille vorhanden ist.
Ob andere europäische Länder diesem Beispiel folgen werden, bleibt abzuwarten. Ebenso offen ist die Frage, ob sich das Gesetz technisch und rechtlich tatsächlich durchsetzen lässt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Frankreich mehr erreicht hat als ein starkes politisches Symbol.
Eines steht allerdings schon heute fest: Die Debatte hat sich verändert. Es geht längst nicht mehr nur um die Frage, ob soziale Netzwerke Kindern schaden können. Immer stärker rückt die Frage in den Mittelpunkt, welche Verantwortung Politik, Plattformbetreiber, Bildungseinrichtungen und Eltern gemeinsam tragen, damit Kinder und Jugendliche in einer digitalen Welt gesund aufwachsen können.

Weiterlesen
Wer sich intensiver mit der Medienerziehung in der Familie beschäftigen möchte, findet im Elternratgeber „Jetzt pack doch mal das Handy weg“ von Thomas Feibel zahlreiche wissenschaftlich fundierte und alltagstaugliche Anregungen für Eltern. Das Buch erscheint am 26. August in einer vollständig überarbeiteten und aktualisierten fünften Auflage im Verlag Oberstebrink.
Gernot Körner
Weiterführender Artikel:


